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  • Zitat

    Original von pn77


    Stimmt meines Wissens nicht! Diese ECE-Prüfnummer sagt aus, dass das Visir entsprechend der geltenden EU-Norm hergestellt wurde (also Bruchfestigkeit, Splitterschutz usw.). Falls es in D wirklich ein Verbot geben sollte, dann ist das eine rein deutsche Vorschrift.


    Sturzhelme und Visiere für Kraftfahrer
    § 1e. Sturzhelme und Visiere für Kraftfahrer müssen der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und dürfen nach dem 30. Juni 2006 nur feilgeboten werden, wenn sie der ECE-Regelung Nr. 22 in der Fassung Nr. 22.05 entsprechen. Sturzhelme für Kopfumfänge, die von den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 22 in der Fassung Nr. 22.05 nicht erfasst sind, müssen so ausgeführt sein, dass sie in ihrer Schutzwirkung einem, den Bestimmungen der ECERegelung Nr. 22.05 entsprechenden Sturzhelm, gleichwertig sind. Weiter unten findest du die Details der ECE-22-05 Norm.


    Zitat

    Original von Maciek
    Tramper

    Das is aber gefährliches Halbwissen was Du da von dir gibst...
    Wo in der StVo oder StVZo steht dass man Nicht mit getöntem visier fahren darf?! Ganz genau, nirgendwo! Deine Aussage stimmt Für Windschutzscheiben beim Auto aber Net beim Helmvisier! Es ist eindeutig gestattet bei Tageslicht mit Getöntem Visier zu fahren. Bei Dämmerung und Nacht jedoch nicht.

    Ich hab nicht geschrieben dass getönte Helmvisire verboten sind. Verboten sind farbverändernde Tönungen.

    Hier noch ein paar Texte aus den verschiedenen rechtsverbindlichen Büchern, die als gesetzliche Grundlage dienen.

    Die Norm ECE 22-05 (ECE = Economic Commission for Europe)
    In Deutschland besteht seit 1990 die Helmtragepflicht gemäß Straßenverkehrsordnung §21a. Dort ist niedergeschrieben, dass ein
    Motorradhelm >amtlich genehmigt< sein muss (siehe unten). Demnach entsprechen Helme die nach ECE geprüft sind, dem Stand der
    Technik (also keine Stahl-, Fahrrad-, Arbeitsschutz- oder Bergsteigerhelme).
    Seit Anfang 2003 ist die ECE 22-05, also die fünfte Novellierung der ECE-Norm in Kraft.

    Um diese Norm zu erhalten, werden Helme auf folgende Eigenschaften geprüft:
    • Größe und Form der Dämpfungsschale
    • Chemische Resistenz der Außenschale
    • Stoßdämpfung an definierten Punkten der Schale durch Falltests
    • Die Größe des Sichtfelds
    • Belastbarkeit des Kinnriemens
    • Absicherung des Kinnriemens
    • Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses
    • Durchdringungswiderstand und Tönung des Visiers (bis 50% Tönung, ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht
    • Kinnteildämpfung (sofern ein Kinnteil vorhanden ist)
    • Rotationsbeschleunigung

    Das Etikett besagt folgendes E11 050023/P:
    • E11 – kennzeichnet in welchem Land das o.g. Prüfverfahren absolviert wurde
    • 05 – steht für die akutelle Norm 22-05
    • 0023 – ist die Homologation nummer
    • /P – dieser Helm wurde mit Kinnschutz geprüft
    • die restlichen Nummern sind Herstellernummern

    Der § 21a StVO zur Helmpflicht
    Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."
    Was ein >amtlich genehmigter< Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist wissen wir (siehe oben).

    Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO lautet wörtlich:
    "Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut,
    geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
    Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende
    Genehmigungskennzeichen aussehen. Die eingängige Bezeichnung:
    "Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen
    vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von
    Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".
    § 1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die
    Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der
    Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."

    Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
    "Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die
    zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich
    genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

    Nun hoffe ich, die Frage welche Visire gesetzteskonform getragen werden dürfen, eindeutig geklärt worden ist.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    unser Tramper wieder :super :heil:

    ok, da steht jetzt

    Zitat

    Durchdringungswiderstand und Tönung des Visiers (bis 50% Tönung, ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht

    - Was bedeutet "bis 50 % Tönung"? Darf das halbe Visier getönt sein oder darf die Tönung so stark sein, dass noch mindestens 50 % des Lichtes wie bei klarem Visir durchkommen? (vermutlich das zweite...)

    - Wie sieht diese Kennzeichnungspflicht aus? So ein Zeichen ist mir noch nie aufgefallen

  • Die Kennzeichnung (wenn überhaupt vorhanden) sind ausser die ECE geprüften nicht normiert. Oft findet man aber Hinweise wie "day use only" oder "only for race use".

    Der Tönungsgrad gibt die Durchlässigkeit der Lichtwellen in % an. Hat also mit dem Farbton überhaupt nichts zu tun.

    Die unten angefügten Fotos zeigen die Unterschiede der 3 Tönungsstufen 0% (klares Visier), 50% (max. erlaubte Tönung) und 75% (sehr dunkle oder Spiegelvisiere). Vergleicht die Berge und Wolken im Hintergrund, von tief schwarz (Granitfelsen) bis Schneeweiss (Schnee im Sonnenlicht) sind extreme Kontrastunterschiede vorhanden. Mit zunehmender Tönung sieht man immer weniger die Schneefelder und die schwarzen Granitfelsen.

    Bei 80% Tönung sind weder die weissen Schneefelder, der blaue Himmel noch die schwarzen Granitfelsen zu sehen! Darum ist es ein Irrglaube dass man mit getöntem Visier mehr sieht und erkennt, denn jede Tönung vermindert die Sicht! Unbestritten dagen ist, dass verschmutzte und zerkratzte Visiere blenden und einem ebenfalls sehr stark die Sicht nehmen, wie die Fotos auf dieser Website zeigen.

    Grüessli Tramper

  • Zitat

    Original von pn77
    - Wie sieht diese Kennzeichnungspflicht aus? So ein Zeichen ist mir noch nie aufgefallen

    Bei meinen Visieren ist das oben links in der Ecke gekennzeichnet
    Klares Visier:

    und getöntes Visier:

    • Offizieller Beitrag

    bei meinem UVEX ist die Nummer glaube ich einfach aufgedruckt. Beim Spiegelvisir steht aber glaube ich nix drauf. Werde nachher gleich mal schauen.

    Tramper
    das kann ich absolut nicht bestätigen. Ich habe das ja schon in den Alpen ausprobiert (verspiegeltes/getöntes gegen klares Visir). Gerade dort oben, bei so grellem Licht wie auf deinen Bildern, habe ich lediglich mit meinem getönten Visir solch einen angenehmen Kontrast wie auf dem ersten Foto. Mit klarem Visir war es so dermaßen unangenehm hell, dass da keine Kontraste mehr zu erkennen waren (also wie auf dem letzten Bild)

  • pn77

    es ist das gleiche Prinzip! Natürlich ist eine Dämpfung bei sehr grellem und hellem Licht erwünscht, aber gerade die dunklen Partien werden dann nicht mehr gesehen!

    Die Gefahren und Hindernisse beim Motorradfahren sind nicht grell hell (die erkennt man jederzeit als blendende Punkte) sondern dunkel die man durch ein getöntes Visir nicht mehr sieht. Achte auf meinen Fotos auf den R1200R Schriftzug auf dem Tank (rechts oberhalb des Propellerlogos) des Motorrades. Der Tank ist granitgrau und der Schriftzug schwarz. Auf dem 1. Foto ohne Tönung kannst du ihn gut erkennen, mit 50% Tönung bereits schlechter erkennbar (nach deiner Erfahrung müsste er aber besser sichtbar sein) und bei 80% Tönung ist er kaum mehr sichtbar!

    Ein kleiner Tipp für alle die mit grellem Tageslicht mühe haben:

    vermeidet am Morgen Fahrten gegen Osten und am Nachmitag Richtung Westen, das reduziert die Blendung durch grelles Sonnenlicht extrem.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (12. April 2009 um 15:15)

    • Offizieller Beitrag

    wie gesagt, ich gebe dir Recht bei Dämmerung und Dunkelheit. Aber bei grellem Tageslicht wird durch ein dunkles Visir meiner Meinung nach der Kontrast eher erhöht.
    Zum Test: Dreh doch an deinem TV mal die Helligkeit ganz hoch. Du wirst sehen, dass dabei auch der Kontrast flöten geht.

  • Zitat

    Original von Tramper vermeidet am Morgen Fahrten gegen Osten und am Nachmitag Richtung Westen


    seit meinem letzten umzug liegt mein moppedrevier westlich meines wohnortes. stimmt, bei jeder heimfahrt, besonders im frühjahr und herbst blendet es, "wie sau" .. oft der totale blindflug.

    besonders in den bergen sollte man seine augen mit einer ordentlichen sonnenbrille schützen! .. konträre ziele wieder mal.

    btw, gängige sonnenbrillen "von der stange" sind cat.3 und haben meist >85% tönung!

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • pn77

    Kontrast bezeichnet den Unterschied zwischen hellen und dunklen Bereichen. Darum bleibt der Kontrast gleich egal bei welchem Visier.

    Die getönten Visiere dämpfen die Lichtwellen und schliessen einige sogar ganz aus, das ist auch der Grund warum du in der Dämmerung oder Nacht mit einem schwarzen Visier praktisch nichts siehst, dafür am Mittag ohne Blendung wesentlich mehr. Aber eben es sind für die Sicherheit im Strassenverkehr zuviele Lichtwellen die durch ein stark getöntes Visier geschluckt werden und darum zu gefährlich für öffentliche Strassen.

    Beim Wintersport trage ich eine Sonnenbrille die den Kontrast steigert, die Gläser kosten aber rund das 10-fache eines Visieres und die Tönung als 100% Blemdschutz ist sehr minim, so dass du sogar meine Pupillen von aussen durch die Brille siehst.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Bei meinem Helm waren 2 Visiere dabei. Ein getöntes und ein normales. Kann nur sagen wenn ich tagsüber unterwegs bin habe ich immer das dunkle Visier an. Ohne trau ich mich gar nicht auf die Strasse, weil ich einfach zu schnell geblendet werde O.O
    Wenn ich weiss, dass ich bei Dämmerung oder Dunkelheit noch unterwegs bin, habe ich das normale Visier dabei. Alles kein Problem dank Schnellverschluß.

    Mein nächster Helm hat auf jedenfall so eine eingebaute Sonnenblende. :D

  • also ich kann nur folie empfehlen, habe ich mir rein gemacht, tönt sich je nach sonneneinstrahlung selbst. ist echt geil schaust in die sonne, wird es dunkel, fährst n tunnel wird sie klar und hell
    :P
    lg ron

    :crazy Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme :punk
    *h*o*n*d*a*

  • Servus,

    mein Visir paßt leider nicht mehr auf die ERna. :floet Der geht nämlich schon als Großvisir durch :)

    So zurück zum Thema.

    Ich fahre kontinuierlich mit einem stark getönten Visier (80%, vergleichbar mit starker Sonnenbrille), auch nachts! 8) Im Stadtverkehr ist dies kein Problem, aber sobald man auf einer einsamen Landstrasse unterwegs ist, hilft das Abblendlicht nicht viel, da muß schon das Fernlicht her, damit man was sieht.

    Grüße

    mseidler
    :bier

  • Ich fahre derzeit mit einem Klaren Visier und Sonnenbrille in meiner Sehstärke (gabs für paar Euros beim Kauf der normalen Brille) und überlege mir demnächst ein neues Visier zu kaufen.
    Das alte werde ich aber als Ersatzvisier behalten, ist noch gut erhalten.

    Spiele mit dem Gedanken mir entweder ein Schwarzes (stark getöntes) oder eben ein Silber-verspiegeltes Visier zu kaufen. Wollte jetzt mal genauer wissen, fährt jemand von euch mit einem verspiegelten Visier und wurde evtl. schonmal angehalten? Habe gehört das das verspiegelte wohl nicht gern gesehen wird bzw. Verboten ist.

    Mit der jetzigen Situation bin ich nicht wirklich zufrieden, ich habe einen Shoei XR1000 mit diesem kleinen Silikonvisier auf der Innenseite was echt gut beschlagfrei ist. Der Nachteil, schaut man in einem bestimmten Winkel durch das Visier dann stört das Silikonteil ab und zu mal ein wenig (Tacho schauen bzw. beim schnellen fahren durch den oberen Teil im Helm schauen).

    Mit der Sonnenbrille zusätzlich habe ich noch einen weiteren Rand unten und oben in meinem Blickfeld welches nur noch mehr stört. (Die richtige Brille hat nicht solche Gestellränder und es fällt auch nicht so extrem auf wie bei der Sonnenbrille).

    Das eigentliche Problem bei der ganzen Sache ist aber das ich trotz Sonnenbrille bei sehr tiefstehender Sonne so stark geblendet werde das ich meine fahrt nicht vortsetzen kann. Die Sonne kommt über der Sonnenbrille in den Helm und da ich sehr Lichtempfindlich bin tränen mir die Augen schnell und so etwas erhöht das Unfallrisiko bzw. die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nimmt ab.

    Eine weitere Sache die mich interessiert, ist das verspiegelte Visier eigentlich auch abgedunkelt und gut für die Lichtempfindlichen Augen oder sollte ich lieber zu dem Schwarzen greifen?


    Noch anzumerken ist das ich nur am Tag fahre und auch meist bei schönem Wetter.

  • Also ich habe auch mit Sonnenbrille angefangen und habe nach einiger Zeit gemerkt das ich trotzdem geblendet werde und dann ein getöntest Visier gekauft und ausprobiert habe und seitdem zufrieden bin,fahre allerdings auch nachts und da wechsel ich auf ein klares.Zudem Verspiegelten kann ich nix sagen ausser das es verboten ist soviel ich weiß!Mit dem getönten wurde ich schon angehalten kann ich an zwei händen nicht mehr abzählen und es kahm nie was von den netten herren! :irre:
    Grüßele

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt.  8)

    Einmal editiert, zuletzt von Hase (20. Mai 2009 um 20:15)

  • Hi,
    also zu dem Shoei XR 1000 kann ich dir nur das silber verspiegelte Visier ans Herz legen. Das ist absolut spitze. Von starker Sonneneinstrahlung bis leichte Dämmerung kannst du damit alles fahren. Das verspiegelte Visiere verboten sind, ist ein Märchen. Du darfst es nur nicht bei Dunkelheit verwenden.

    @ Ernafahrer2009 Mal eine Frage: Wie schaust du denn durch dein Visier, wenn dich das Pinlock stört?? Kann es sein, dass dein Helm schlecht sitzt?? :floet
    Also ich finde das Blickfeld absolut ausreichend.

    Gruß aus Berlin

    fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann...!! :engel2

  • Ja stören in dem sinne tut es nicht wirklich da es ja durchsichtig ist nur die Ränder von der Silikoneinlage sind ein wenig breiter und "stören" zusätzlich zu der Brille. Und es ist ja nur wenn man in einem bestimmten Winkel durchs Visier schaut, was z.b. beim "Rasen" vorkommt in geduckter Haltung. Wenn man so tief auf dem Tank liegt das man dort durch das Visier schaut wo genau dieser Silikonrand verläuft.

    Der Helm passt ansonsten auch super und die Lautstärke ist auch akzeptabel (was mit dem Whisper Strip Kit sicher noch besser wäre). Wie gesagt mich stört nur die Blendende Sonne. Ich fahre auch oft zu ungünstigen Zeiten, wo die Sonne teils sehr teif steht (16-21Uhr).

    Natürlich schaut das Schwarze und auch das Verspiegelte Visier einfach besser aus als das Klare und harmoniert auch wunderbar mit dem Helmdekor.

    • Offizieller Beitrag

    ich fahre auch schon sehr lange im Sommer mit einem verspiegelten Visier. Mich hat noch Niemand dehalb angesprochen. Bei Sonnenschein gibt es echt nichts Besseres, man fährt deutlich entspannter. Nachts fahre ich natürlich mit klarem Visir.

    Nachteil des verspiegleten Visirs ist die Haltbarkeit. Die Verspiegelung erhält sehr schnell Kratzer z.B. beim Putzen. Bei meinem letzten Visir ist sogar die komplette Verspiegelung durch den Einsatz von einem Tropfen Geschirrspülmittel abgegangen. Habe dann allerdings von UVEX ein neues Visir erhalten. Man sollte also mit einer deutlich kürzeren Lebenszeit gegenüber einem klaren Visir rechenen.

    Mein klares Visir ist ein Uvex-Doppelscheibenvisir mit automatischer Selbsttönung. Vermultich ähnlich wie beim Pinlock-System ist die innere Scheibe einfach einklemmt und zwischen den Scheiben ist eine Silikondichtung. Das Visir ist echt noch nie auch nur ansatzweise angelaufen. An die Silikondichtung gewöhnt man sich auch sehr schnell.

  • Mal ne Frage:

    weiß einer wie das im Ausland ist!? Gibt es da irgendwelche Gesetze die das tragen eines dunklen Visiers verbieten (insbesondere in den Niedlerlanden)? So á la "in Österreich muss man mit Licht fahren"-Regelung? ?( ?( ?(

    Signaturen sind für'n Arsch...arsch4.gif

    Einmal editiert, zuletzt von Andy1405 (4. Juli 2009 um 20:51)

  • Hm, als ich trage eigentlich immer nen getöntes.
    Bin sogar bis in die späte Dämmerung reingefahren.
    War ganz ok. Wurde noch nie angehalten.
    Ich habe mal nen Polizisten auf dem moped gegrüßt. Hat normal zurückgegrüßt. heute war ich bei Tante Louis und hab anch nem verspiegelten Visier gefragt. Ich dachte die kosten so um die 40€
    nix da, die kosten 80€!!!! Für den neuen Shoei.
    Pah, die können sich das verspiegelte ind en Allerwertesten schieben. ich bezahl doch dafür keine 80€!!

    grenju u berserkir, ------ es brüllten die Berserker,
    gu r vas á sinnum, ------ der Kampf kam in Gang
    emju u Ulfhe nar ------ es heulten die Wolfspelze
    ok ísörn dú u. ------ und schüttelten die Eisen.

  • Da Holland ein Vollmitglied der EU ist gilt die EU Gesetzgebung ebenso in der Schweiz!

    Helm und Visier müssen je eine ECE Prüfnummer tragen, ansonsten sind sie nicht zugelassen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time