Unfall mit getuntem Roller

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  • ich mach mal ein Thema auf das nicht ganz hier reinpasst, aber evtl kann mir trotzdem jemand helfen:

    Hab da ein Argumentationsproblem meiner 15jährigen Tochter gegenüber:

    angenommerner Fall:

    15 jährige fährt mit entdrosseltem Roller, also einem Teil das 40 km/h läuft statt der erlaubten 25 km/h

    nun fährt sie einen Fußgänger über den Haufen und verletzt den so, daß er schwerbehindert ist und bleibt.

    Gutachter stellt fest, daß der Unfall in Zusammenhang mit dem unerlaubten Tuning besteht weil sie mit 25 km/h noch hätte rechtzeitig bremsen können.

    Nun sage ich als gestrenger Vater:

    "in so einem Fall zahlst du u.U dein Leben lang weil die Versicherung von dir das Geld zurückholt das die Betreuung des Schwerbehinderten kostet"

    Meine Tochter verweist auf irgendwelche "Rollerforen" in den behauptet wird, daß die Vericherung max 5000,- Euro von ihr holen wird weil das der max Regress sei dendie Vers. einholen darf.

    Ich habe mich da mal durchgelsen und das wird dort ernsthaft behauptet.

    Ich kann es nicht glauben !!!

    Wer hat mir ein stichhaltiges Argument ?

    DANKE

    Gerhard

  • Das hab ich auch schon häufiger in Foren gelesen. Ob das stimmt? :0plan
    Das ist aber noch das kleinste Übel:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Den Beitrag haste gelesen - und das, was ich da reingeschrieben habe, auch. Zudem kann sie sich dann auf eine Sperrfrist für den Auto-Lappen gefasst machen und ähnliches. Gib ihr meinen Schrieb zu lesen - inkl. dem in Großbuchstaben geschriebenen Satz - und sag ihr, dass Du es ähnlich siehst und dann evtl. kein Roller ins Haus kommt, wenn sie bei dieser Einstellung bleibt - schlicht und ergreifend.

    Achja: Die Versicherung ist dann nur das eine - der Zivilprozess im Eventualfall das andere.

    Such mal im Web danach - das ist nicht witzig, und das sollte sogar eine diesbezüglich unreife 15-jährige kapieren.

    Ne schöne Jrooß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

  • -Probezeit verlängerung
    -ohne Drosselfahren ist eigentlich fahren ohne führerschein
    -die betriebserlaubnis erlischt
    -kostet jede menge
    leider werden die verfahren in den meisten fällen eingestellt...
    wenn das bei uns großen nur so wäre ...

    Sex drugs and rock'n roll :teach::teach::teach::teach:

    hihi

    • Offizieller Beitrag

    nun ja.. man könnte deine argumentation auch noch etwas ausweiten..

    wenn du davon ausgehst ( berechtigter weise ) das man mit einem fahrzeug einen menschen zum krüppel machen kann ( zum beispiel duch anfahren ) so sollte man auch noch durchaus den schritt weiter gehen und darüber nachdnken wenn " das opfer " nicht zu krüppel wird, sondern aufgrund schwerer verletzungen stirbt. in so einem fall hätte deine tochter auch noch ein verfahren wegen fahrlässiger tötung zu erwarten. je nachdem in was für eine familiären situation " das opfer " sich befindet muss evtl sorge für hinterblieben geleistet werden. ansprüche, die deiner tochter mit sicherheit nicht gerecht wird.

    und zum thema max 5000€ regress.. da es in einem solchen fall sogar fahren ohne versicherungs schutz ist ( es ist zwar ein fahrzeug bei denen versichert, nicht aber die entdrosselte maschine ), ist es fraglich ob die überhaupt bezahlen...?

    lg

  • Ich glaube es gibt da juristisch 2 Seiten:

    Zivilrecht: Da geht es um Versicherungszahlungen - Schadenshöhen - Teilschuld...... (keine Strafen) -

    Strafrecht: Da geht es um Körperverletzung - kriminelle Taten - Strafen.......

    Man kann auch einen Sachschaden von nur 100 Euro verursachen, der natürlich von der Versicherung des Verursachers gezahlt wird und dazu strafrechtlich noch eine viel höhere Strafe bekommen, die aber nicht von der Versicherung gezahlt wird.

    Zivilrecht (zwischen den Unfallgegnern):
    Bei grobem Verschulden...... kann die Versicherung beim Schuldigen bis zu 5000Euro Regress einfordern:
    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?...128337&ccheck=1

    Strafrecht (zwischen Staat und Täter):
    Hier geht es um Bußgeld (oder Freiheitsstrafe)

    ---------------------------------------------------------------------------
    --

    Ein Tipp unter Freunden:

    Deine Tochter soll bis 16 warten und dann den 125er-Schein machen !
    Eine 125er ist schnell genug, um im Verkehr harmonisch mitzufahren,
    weshalb sie viel sicherer am Verkehr teilnimmt.

    Mit 15 ein auf 25 gedrosseltes 50ccm-Moped ist eine Quälerei und lebensgefährlich.
    So ein Mofa ist ein stehendes Hindernis auf der Strasse.
    Mit 16 dann das Mofa auf 45km/h entdrosseln und noch mal 2 Jahre langsamer
    als der restliche Verkehr.......
    Das sind 3 Scheiß-Jahre bis 18 - und dann warscheinlich keinen Bock mehr auf ein Moped.
    Und es ist auch nicht wirklich billiger (Mofa drosseln - Mofa entdrosseln.....)
    Dann lieber 1 Jahr zu Fuß oder mit dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln
    und dann ab 16 ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer......


    Micha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Ha das ist genau mein Thema:

    Also damals mit 16 haben mich die Grünen auch mit meine frisierten Speedi erwischt.Das Resultat war ein Seminar über die Gefahren des Rollertunings...

    Also der freundliche Mann dessen Namen ich vergessen haben brachte mir viel bei,soviel das ich jeglichen Bock auf den 50er verlor.

    Das Gespräch verlief in etwa so:

    Wenn dein Roller 25 fahren darf dann darf er nicht 30 fahren sondern 25,wenn im Falle eines Unfalls dein Roller getestet wird und die Kiste packt mehr wie die 25+10% Toleranz dann bist du schuldig.Dann ist es auch egal wenn alle Drosseln drin waren oder nicht,man ist schuldig....

    Die Versicherung fordert nicht 5000euro ein(das waren mal 10.000DM sag der das mal...) sondern holt sich ihr Geld was sie dir vorstrecken mussten.Wenn man noch nicht zahlungsfähig ist,(Schüler etc.) können die Versicherungen bis zu 30 Jahre später ihr Geld einfordern.Und falls ein Personenschaden vorliegen sollte darf man diesen selber bezahlen,das einzigste was einem bleibt ist das Geld was man braucht um am Existenzminimum zu leben.

    Und selbst wenn kein Unfall vorliegen sollte.1Punktin Flensburg und du hast 4Jahre Probezeit :super

    Da wird aber unterschieden:

    Mofalappen Inhaber können keine Punkte kriegen,aber das Gericht kann dir den Klasse B führerschein verwehren falls man öfter mit solchen delikten im Netz aufgefallen ist...

    Klasse M Besitzer hingegen kriegen Punkte das heißt 4Jahre Probezeit aber mit ein bisschen guter Laune vom Richter darf man das wenigsten mit 18 die Klasse B fleppe sein Eigen nennen.


    Und nun ein Tipp von mir:

    Ich hab es damals gemacht,mein Bruder hat es gemacht und deine Tochter wäre die nächste,keiner hat bock auf 25/45 km/h ,das ist kein Tempo.Fahr mal mit einem dieser Möhren da kriegste sprichwörtlich das :kotz

    So und nun rechnen wa ma :
    Mofalappen ca.100€+Versicherung Teilk. 100€+Roller(kp fängt so bei tausen an )=1200euro für ein Jahr ohne Ersatzeile Benzin Öl etc.

    M-Klasse (habe damals 650€ bezahlt)+Versicherung Teilkasko 100€+Roller 1000€ =1750euro für ein Jahr weil man mit 17 ja Klasse b besitzen darf und man mit 17 automatisch auch 50er roller fahren darf^^ :freak

    A1:Schlichtweg zu teuer 1000-1300der lappen versicherung ca 500-1000€ im Jahr (wie ich gehört habe ausser man hat Prozente von Eltern opa etc.+Fahrzeug ca.2000€+ wenn man was verünftiges haben will= 4000EURO + für ne 80km/h Bestie :irre:


    Fazit:Lass Töchterchen lieber den Klasse B mit 17 machen und wenn sie 18 ist beteiligst dich bei ihrem ersen Auto damit sie nicht eine 15 Jahre alte Gurke fahren muss,davon hat sie mehr...

  • Zitat

    Fazit:Lass Töchterchen lieber den Klasse B mit 17 machen und wenn sie 18 ist beteiligst dich bei ihrem ersen Auto damit sie nicht eine 15 Jahre alte Gurke fahren muss,davon hat sie mehr...

    das ist schon ok mit meiner Tochter.
    Die Fragestellung war auch eher theoretisch.
    Sie fährt jetzt seit einem halben Jahr ihren Piagggio Roller der lt Tacho schön brav 30 km/h läuft und ab und zu setz ich mich auch mal drauf, fahr schnell zum Bäcker und schau dabei ob der immer noch gedrosselt ist.

    Mit 17 macht sie dann den Auto FS mit begleitetem Fahren und darf den Roller dann auch offen fahren.

    Schlimm ist daß in den Foren in denen sich die Kids rumtreiben so selbsternannte Fachleute sind, die sagen " es kann dir eh nicht mehr passieren als daß du 5000 € zahlen muss - im schlimmsten Fall "

    Das glauben die Kids natürlich lieber.
    Meine Tochter redet zum Glück mit mir über solche Themen, aber das ist auch nicht in allen Familien so.

    Gruß

    Gerhard

  • Zitat

    Original von JoGerhard
    Schlimm ist daß in den Foren in denen sich die Kids rumtreiben so selbsternannte Fachleute sind, die sagen " es kann dir eh nicht mehr passieren als daß du 5000 € zahlen muss - im schlimmsten Fall "
    Gruß

    Gerhard

    Hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun, aber auch hier wird einiges als "Gesetzeskonform" und "Legal" dargestellt. Da sollte man mal drüber nachdenken wenn man einen Beitrag schreibt.
    Beispiel Auspuffanlagen und Kat entfernen , legitim ?
    Reifenthemen usw.

    Aus eigener Erfahrung kann ich Euch sagen das ich bei einem Unfall 50 % Mitschuld bekommen habe weil auf meinem damaligen Auto falsche (zu breite ) aber sehr gute Reifen drauf waren. Ohne diese falsche Bereifung wäre ich schuldfrei gewesen.
    ( Hab gerade mal überlegt wie lange das her ist, schreib mal besser 8 mal den 29.Februar, hört sich nicht ganz so schlimm an :lol )

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • zum thema regress ein beispiel aus meinem umfeld:

    ein arbeitskollege ist betrunken von ne faschingsfeier heim gefahren und hat dabei die vorfahrt missachtet. ergebnis war ein unfall mit kapitalem sachschaden beim unfallgegner.

    die versicherungs meines kollegen hat das alles brav reguliert und den schaden vom gegner bezahlt.
    da mein kollege aber vorsätzlich gehandelt hat, hat sie sich das geld von ihm zurückgeholt. er zahlt heute noch daran herum.
    und von einer obergrenze war da keine rede...

    nebenbei gab es für die trunkenheitsfahrt noch nen führerscheinentzug für mehrere jahre und eine geldstrafe. punkte glaube auch, bin aber nicht sicher.

    alles in allem ist der unfall glimpflich abgelaufen aber ein taxi wäre weitaus günstiger gewesen.

    vb

  • Und wenn ich diese Entwicklung beobachte brauch ich keine Kristallkugel,

    um für die Zukunft der deutschen Motorradhändler schwierige Zeiten zu erahnen......

    Mit 15 Mofaschein - dann 2 Frustjahre Mofa - dann Dose.......

    - Mopedfahren wird wohl immer mehr zum Rentnersport -
    - und wir alten Säcke um die 50 der Normalfall -
    - 70er - wie unser Leon aus Leonberg wohl bald keine Seltenheit mehr......

    Außer es kommt irgendeine Entwicklung, die momentan noch niemand ahnt...???

    ..........................................................................


    egal - ich lebe heute - und deshalb fahre ich heute.......


    Micha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Ich habe einen Honda Roller in der Garage stehen mit dem meine Kinder jahrelang gefahren sind.
    Eigentlich, für die kleine ein Mofaroller ( Papiere dazu vorhanden )
    andererseits für alle anderen ein 50 er Roller ( Papiere dazu vorhanden )

    abgesehen davon läuft das Teil weit über 50.
    Natürlich ist das illegal,
    aber scheißegal
    es macht Spaß.

    Nur das ist meine Meinung die ich nicht als "geltendes Recht" verkaufen möchte.
    Ich finde es schrecklich wenn ich mir morgens früh die vielen Kiddis angucke die mit 25 zur Schule schleichen und ständig von schnell fahrenden Autos bedrängt werden. Dann frage ich mich was sicher ist....

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Zitat

    Ich finde es schrecklich wenn ich mir morgens früh die vielen Kiddis angucke die mit 25 zur Schule schleichen und ständig von schnell fahrenden Autos bedrängt werden.

    Klar, 40 km/h wäre wesentlich angenehmer um im Verkehr "mitzuschwimmen", aber das ist nicht das Thema.

    Mein Thema bzw Aufreger ist, daß in Roller-Foren die Devise vermittelt wird:

    Egal welchen Mist ihr baut, ihr zahlt max 5000,- € !
    Für alle weiteren Folgen komm die Versicherung auf.

    Da könnte ich kotzen !!! :wand

    Gruß

    Gerhard

  • Hallo Gerhardt, ich kann mir vorstellen wie die Kiddis darauf kommen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__5.html
    dort steht:
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 5 (1) Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
    1. das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;
    2. das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
    3. das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;
    4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
    5. das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist. (2) Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat. Eine Obliegenheitsverletzung nach Absatz 1 Nr. 5 befreit den Versicherer nicht von der Leistungspflicht, soweit der Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, geschädigt wurde. (3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

    Nach Meinung meines Freundes ( Versicherungsfuzzi ) tritt aber automatisch $1 in Kraft da das Fahrzeug zu einem anderen Zweck ( Kleinkraftrad statt Mofa ) wie geplant genutzt wurde.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    Einmal editiert, zuletzt von bmwbademen (4. Januar 2009 um 14:24)

  • Hallo ihr alten Säcke !

    zwei Herzen schlagen ach -- in meiner Brust......
    Ich hab auch eine Tochter - und bin froh, dass die ohne Probs über die Mofajahre gekommen ist - - und k l a r die Haftungsbeschränkung auf 5000€ ist natürlich Blödsinn - - ABER:


    MEINE KISTE VOR 33 JAHREN LIEF LOCKER 85 !!!!

    und Eure auch ---oder ?

    Grüsse Jo

  • Zugegeben, nach ner halben Minute musste man den Hahn zurücknehmen, sonst wär sie festgegangen - hab viel Motörcheninnenleben gesehen damals -aber darauf wollte ich gar nicht raus, sondern vielmehr sagen : Ein Mädel kannst du vielleicht noch überreden mit 25 dahinzutuckern - Jungs mussten ihr Imponiergehabe schon immer irgendwie ausleben....

  • Motorisierte Fahrzeuge für den täglichen Gebrauch im Strassenverkehr müssten
    meiner Meinung nach locker 50km schaffen - alles andere ist eine Gefährdung
    der Verkehrsharmonie. Die Autos dürfen innerorts 50 fahren - und das tun sie auch
    mindestens - und wenn dann jemand mit 40-45km/h im Weg ist, wird halt oft auf
    Teufel komm raus vorbeigedrückt - wenn's eng wird - dann für das langsame Moped.

    Politiker haben warscheinlich keine Ahnung von der Marterie, da sie wohl nur selten
    mit einem 50ccm-Mopedle unterwegs sind.
    Die Mofaklasse (25km/h) gibt es nur in unserer Bananen-Republik-Deutschland - im
    übrigen Europa gelten 45km/h (auch bescheuert).
    Pragmatischer waren da die DDR-Pragmatiker: Da durften die 50ccm-Schwalben mit
    60km/h im Verkehr mitschwimmen.

    Im Grunde werden die 50ccm-Fahrer fast schon dazu gezwungen, illegal rumzufahren,
    wenn sie nicht Kopf und Kragen im täglichen Kampf auf der Strasse riskieren wollen.

    Und welcher Junge mit Eiern in der Hose läßt sich täglich von irgendwelchen anderen
    Jungs abledern, oder von Radfahrern jagen.

    So wird eine illegale Handlung ganz schnell zum "Kavalliersdelikt". Der Gesetzgeber
    erzieht so seine Jugend, das Recht nicht ganz ernst zu nehmen.

    In meinen Augen sind die Verantwortlichen für solch realitätsfremde Gesetze die
    "wahren" "Verbrecher" ... Aber gesunder Menschenverstand ist Mangelware in der Politik.

    Für mich ist bei diesen Bedingungen die 125er-Klasse die einzige vernünftige Alternative
    für den motorisierten 2-Radverkehr unterhalb der Motorräder.

    Neben der Personengefährdung bewirken die Drosseln bei den 50ccm-Motoren meist auch
    noch einen höheren Benzinverbrauch - einen höheren 2-T-Ölverbrauch - und eine kürzere
    Lebensdauer der Motoren. Entdrosselte Motoren wären also auch noch umweltfreundlicher......


    :hi Micha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • 2T-Micha
    "Für mich ist bei diesen Bedingungen die 125er-Klasse die einzige vernünftige Alternative
    für den motorisierten 2-Radverkehr unterhalb der Motorräder."


    voll und ganz deiner Meinung, - wenn er denn bezahlbar wäre !

  • Zitat


    voll und ganz deiner Meinung, - wenn er denn bezahlbar wäre !

    wie ist das gemeint? vom preis des FS oder der Krads?

    Mich hat das ganze bis vor kurzem ja noch betroffen.

    Ich war einer der glücklichen, der erst mit 16,5 auf die Idee kam Motorrad fahren zu wollen bzw mobil zu sein.
    Da ich genug gespart hatte, hab ich dann auch schnell den A1 (875€) gemacht und von meinen Eltern mit beiden Großeltern ne 125er Cbr bekommen.
    Die lief dank Alpatechnik drossel ihre 100 (echte), troz meiner 105kg.
    mein Bruder übernimmt die cbr in nem monat und er ist leichter als ich...wird lustig :D

  • tja schönes thema...

    Ich, 18 Jahre alt komme mir auf manch einem Möppitreff schon als Phänomen vor :D

    sowas sind die einfach nicht gewohnt ;)

    Aber zum thena zurück...Bin genau 2 Jahre 50ccm roller gefahren, der gute alte Piaggo durfte 50km/h fahren weil er irgendein älteres Baujahr hatte, und er lief laut tacho absolut gedrosselt ohne basteln etc. 55-60 km/h.
    Das war die optimale geschwindigkeit um in der stadt mitfahren zu können aber das interessiert autofahrer garnicht...
    die meisten sehen einen roller und überholen..es spielt garkeine rolle ob man 45 fährt oder 55 wo nur 50 ist die wollen an dir vorbei!
    An dem tag, als ich auf meine erna umgestiegen bin konnte ich etwas wirklich lustiges feststellen... ich fahr 45 wo 50 erlaubt sind und NIEMAND, wirklich Niemand wagt es das möppi mit großem Kennzeichen zu überholen wie man auch schleicht...ein unheimlich angenehmes gefühl nicht bedrängt zu werden :)

    naja in der regel fahr ich aber keine 45 wo 50 ist :D