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  • Hi Gemeinde,

    war vor kurzem in Paris und da fiel mir auf, dass jedes drittte Bike Xenon Scheinwerfer hatte?! Sämtliche ERnas (die es dort sehr häufig gibt:) ) hatten Xenon..CBRs, R6, R1,..alle Xenon?!

    Is das in Frankreich serienmäßig oder wie?:D

    Grüße

    Ben

  • Dass das serienmässig sein soll kann ich mir nicht vorstellen. Habe auf jeden Fall noch nie was von Yamis oder Kawis mit Xenon gehört....
    In Frankreich gelten die gleichen Bestimmungen wie bei uns. Da ist das Nachrüsten von Xenon nur bedingt erlaubt. Vermutlich nimmt's die Franz. Polizei nicht so genau, da baut sich halt jeder so ein Xenon ein.
    Ist halt schon ne feine Sache (hab ich selbst auch :irre:)

    Wenn schneller möglich ist, dann ist schnell nicht schnell genug !

  • xenon-nachrüstsätze gibbet halt schon für'n appel und 2 eier

    nur muss man die dummerweise mit einer scheinwerferreinigungsanlage (nein, ein mitgeführter schwamm reicht nicht) und einer automatischen leuchtweitenregulierung kombiniert sein .. das ist die hürde am mopped

    oder man macht es, wie sonst auch: legal, illegal, egal, ikea-regal :floet

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Ich denke wenn man ein Xenon mit der Leuchtstärke um 6000 Calvin nimmt fällt es für Aussenstehende wenig auf da dass Licht Weiss ist, ausser es ist stockdunkel.
    Nun, mein Xenon ist etwas bläulich (schätze mal ca. 7500 Calvin)... aber ich hab ja nur ne Philips Bluelight drin.... :irre: :lol

    • Offizieller Beitrag

    in frankreich gibs doch nichtmal nen tüv, da kannste alles mögliche umbauen wie du willst...

    scheinwerferreinigungsanlage und leuchtweitenregulierung gilt nur fuer autos,

    schau dir die bmw scheinwerfer an, die ham auch beides nicht...

  • Zitat

    Original von McBen
    scheinwerferreinigungsanlage und leuchtweitenregulierung gilt nur fuer autos,
    schau dir die bmw scheinwerfer an, die ham auch beides nicht...

    Stimmt so nicht, die Regelung über Fahrzeuge mit Gasentladungslampen gilt für alle Kraftfahrzeuge. Eine separate Regelung für Motorräder gibt es nicht. Allerdings weis ich auch nicht wie BMW diese Regelung umgehen konnte.

    Allerdings: Im § 50 StVZO steht in Absatz 10 eindeutig "Kraftfahrzeuge". Daß in diesem Begriff Motorräder nicht enthalten sind, erkennt man daran, daß in Absatz 2 des § 50 zwischen Kraftfahrzeugen und Krafträdern unterschieden wird.

    Meiner Meinung ist diese Regelung EU weit gleich; in der Schweiz gibt es auf jeden Fall keinen Unterschied zwischen Motorrädern und Autos in Bezug auf Xenon. Diese ganze Geschichte muss in dem Fall eine Grauzone sein....

    Wenn schneller möglich ist, dann ist schnell nicht schnell genug !

  • Hallo,

    um noch mal etwas Entwirrung in die Beleuchtungsgeschichte zu bringen:

    §50 StVZO regelt die Beleuchtung hier in Deutschland. Die Regelung ist recht allgemein gehalten: wieviele Lampen, welche Rückstrahler, welche Abstände, ...
    ECE 48 regelt die Beleuchtung nach europäischen Maßstäben. Hierbei wird ausschliesslich die Beleuchtung an PKWs behandelt. Ausser Gasentladungslampen (Xenon).

    ECE 50 regelt die Beleuchtung nach europäischen Maßstäben. Hierbei wird ausschliesslich die Beleuchtung an einspurigen Fahrzeugen (Mofa, Moped, Roller, Motorräder, ...) behandelt.

    ECE 98 regelt die Beleuchtung nach europäischen Maßstäben speziell für Gasentladungslampen (Xenon). Diese ECE gilt aber nur für PKW, LKW, Omnibusse!

    Für Motorräder gibt es zur Zeit keine allgemeine Regelung zum Thema "Xenon". Dies bedeutet: keine Regelung - keine Zulassung! Jedenfalss in Deutschland.

    Und was unsere Anrainerstaaten (Frankreich, Holland, Polen, ...) betrifft: hier gibt es keinen TÜV wie wir ihn kennen. Deswegen interessiert es dort auch niemanden, ob in den Fahrzeugen die sog. HID-Kits verbaut sind.
    Die Schweiz richtet sich nach den deutschen Vorschriften (eher noch etwas strenger!), Österreich weiß ich nicht.

    Aber lasst den Kopf nicht hängen. Wie ich erfahren habe, hat die ECE-GRE Anfang April einen Vorschlag beschlossen, der Xenon-Scheinwerfer für Motorräder zulassen wird.
    Die entsprechende Vorschrift wird ca. Mitte 2009 in Kraft treten. :super


    Grüssle
    Jürgen

  • @ joggele:

    Danke für die erleuchtenden Recherchen und Erklärungen :leuchte

    und möge der heilige St. Osram mit den Gesetzestextern sein =)


    :bier Micha :yeah:

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von joggele
    Für Motorräder gibt es zur Zeit keine allgemeine Regelung zum Thema "Xenon". Dies bedeutet: keine Regelung - keine Zulassung! Jedenfalss in Deutschland.

    Keine Regelung würde aber bedeuten, dass sie es einem nicht verbieten könnten auf Xenon umzurüsten (Grauzone). Leider gibt es aber bei uns noch die StVZO. Und dort ist die Nachrüstung von Xenon bei "Kfz" verboten. Und dazu gehört nunmal auch das Motorrad.

    Es gelten die EU-Vorschriften, jedes Land kann aber darüber hinaus weitere Vorschriften erlassen. Und das ist bei uns die StVZO. Interessant wird es immer dann, wenn eine neue EU-Vorschrift irgendwelche Dinge anders regelt als die StVZO. Dann gilt die EU-Vorschrift.

  • Es sind einige verstellt, oder wenn es über holprigere Strassen geht dann blendet es in Form von kurzen Spots. Ist aber auch nur seitdem ich einen (unverbastelten) BMW (kein Sportfahrwerk, kein Xenon) fahre wo man ein bisschen tief sitzt.

  • Ist aber auch nur seitdem ich einen (unverbastelten) BMW (kein Sportfahrwerk, kein Xenon) fahre wo man ein bisschen tief sitzt.

    Hell/dunkel Linie ist bei jedem Scheinwerfer gleich. Gesetzlich geregelt. Wenn Du unterhalb der Linie sitzt, blenden auch andere Scheinwerfer.

  • Hell/dunkel Linie ist bei jedem Scheinwerfer gleich. Gesetzlich geregelt. Wenn Du unterhalb der Linie sitzt, blenden auch andere Scheinwerfer.


    Die Aussage, dass die Hell/dunkel-Grenze bei Scheinwerfern immer gleich wäre, kann ich nicht nachvollziehen, denn wenn Du mal einen DE-Scheinwerfer gegen eine alte Bilux oder H4-Funzel vergleichst, siehst Du die Unterschiede.

    Wenn man dann, wie einige Golf-Tuner in einem H4-Scheinwerfer nen Xenon-Brenner einbaut und sich über den Brennpunkt keine Gedanken macht, kommt nur Scheiße bei raus und letzten Endes bleibt beim Gegenverkehr "scheiß Xenon blendet wieder" übrig.

    Grüssle


    Mad

  • Die Aussage, dass die Hell/dunkel-Grenze bei Scheinwerfern immer gleich wäre, kann ich nicht nachvollziehen,


    Fahr mal eine beliebige Anzahl von Autos mit richtig eingestellten Scheinwerfern 5m vor die Wand und zeichne die Linie auf die Wand.

    Wirken tuen die LEDs/Xenons Helle


    Es ist nur die Lichthaustrittfläche, die heller wirkt, wenn sie kleiner ist. Ähnliche Diskussion gab es schon, als der Opel Calibra mit seinem 7 cm hohen Scheinwerfern raus kam - war vielen auch zu "blendend".

    Nur: wer schaut beim Fahren dem Gegenverkehr in die Scheinwerfer? In jeder Fahrschule wird gelernt, wo man schauen soll.