Führerschein nach zwei Jahren automatisch offen??

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  • Hallöle,
    bei mir ist es dieses Jahr im August soweit. Ich hab den Töfflappen zwei Jahre und darf die Drossel rausmachen -lassen-.
    Wie verhält sich das mit dem Schein? Krieg ich da ne neue Karte? Fahr ich einfach mit der alten Karte weiter, immerhin steht ja das Datum seit wann ich den Schein hab drin? :floet
    Natürlich habe ich dazu bisher nichts weiter gefunden als den Spruch:

    Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt.

    Automatisch heißt für mich ja eigentlich keine weiteren Aktionen nötig. Habt Ihr Erfahrungen? Das dt. Recht / Gesetz richtet sich ja nicht unbedingt danach, wie ich das so denke... :]

    Grüße

    Die schnelle Blume... :engel2

  • jawohl, das geht automatisch!
    ...musst also nix machen!
    Ich hatte damals bei der Polizei nachgefragt :floet

    Gruss Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Bei mir steht im Schein auch direkt das Datum drin, wann ich offen fahren darf.
    da ist einmal bei A hinter dem kleinen, oberen Moped der 26.4.07 eingetragen
    und dadrunter, beim großen Moped steht der 26.4.09 drin.

  • Zitat

    Original von SteMo
    Bei mir steht im Schein auch direkt das Datum drin, wann ich offen fahren darf.
    da ist einmal bei A hinter dem kleinen, oberen Moped der 26.4.07 eingetragen
    und dadrunter, beim großen Moped steht der 26.4.09 drin.

    Das finde ich eindeutig... :super Bei mir ist beim großen Moped das Feld leer... deshalb meine Nachfrage. :lol

    Die schnelle Blume... :engel2

    • Offizieller Beitrag

    am führerschein musste nix machen, am motorrad umbaun, und gutachten machen lassen mitm gutachten zur zulassungstelle den fahrzeugschein umschreiben lassen und der versicherung des gutachten zufaxen oder zuschicken reicht.

  • ach iwooo,
    da mußt nochmal zur fahrschuhle und min. 4 fahrstunden mit einem großen motorrad machen mit anschließender doktorarbeit der motorradlehre und meisterkurs der kurvenerschnüffelung.
    und wenn du dieses dann mit mindestnote von 1,4 abgeschlossen hast, darfst du dich dann im kurs für weelis und burnouts einschreiben.
    wer dieses aber nicht möchte (da er mit dem eigenen bike gemacht wird)
    kann auch wahlweise als zivildienst den kurs für korektes anlegen der kleidung belegen.

    mit den zeugnissen dieser lehrgänge gehst du dann mit deinem entdrosselten bike zum tüv und haust ihm diese um die ohren.
    die reaktion von diesem ist, das er (seiner natur entsprechend) sofort die papiere für eine entdrosselung herrausrückt.
    mit diesen gehst du nun zu standesamt für maschienenzusammenführung und läßt dich mit deinem bike verheiraten.
    sollte deine maschine aber aus dem ausland kommen, vergewissere dich, das diese eine korrekte aufhaltegenehmigung hat, da du ansonsten samt dem bike abgeschoben wirst in länder die keine kurven hat.
    was dann passiert, ist eine andere (längere) geschichte, die ich nur vom hörensagen kenne.

    ist dieses dann überstanden und du hast dein forum zur hochzeit eingeladen und den ganzen tag ausgehalten, dürfen diese mitgleider dir nach gut dünken die freigabe zum offen fahren erteilen.

    darauf hin :bier :bier

    flücht :abfeiern

  • Wheelies und Burnouts hab`ich schon hinter mir... brauchte auch keinen Kurs! :punk Klappt auch so bombastisch... man muß halt nur an der Quelle sitzen! :P

    Die schnelle Blume... :engel2

  • Ich versteh da was nicht. Wenn du jetzt laut deinem Profil 29 Jahre alt bist, den Führerschein 2 Jahre hast musst du doch als du ihn gemacht hast mindestens 26 gewesen sein.

    Ab 25 macht man doch automatisch gleich den "großen" A, oder hab ich da einen Denkfehler ? ?(

  • Zitat

    Original von Xenator
    Ich versteh da was nicht. Wenn du jetzt laut deinem Profil 29 Jahre alt bist, den Führerschein 2 Jahre hast musst du doch als du ihn gemacht hast mindestens 26 gewesen sein.

    Ab 25 macht man doch automatisch gleich den "großen" A, oder hab ich da einen Denkfehler ? ?(

    die meisten ja - aber nicht automatisch. Kenne einige, die trotz "fortgeschrittenem" Alter die gedrosselte Variante gewählt haben...

  • Zitat

    wenn mann auf der kleine Maschine Prüfung macht
    hat man auch erst mal den kleine Schein.


    Wie will man denn nachprüfen, die viel Bums die Prüfungsmaschine hatte?
    Beispiel: in der Fahrschule, wo ich war, gibt's (jetzt) ne ER-6n für den kleinen Schein und ne Honda CBF für den offenen... Jemand wirft sich iin der Fahrstunde mit der CBF auf die Nase, tagsdrauf habe ich Prüfung, das Motorrad ist aber völlig demoliert. Ich bin älter als 25, mache aber auf der (gedrosselten) 6n Prüfung - und soll deshalb nur beschränkt fahren dürfen?

    Das bezweifle ich.....

    Signatur?! Pass bloß auf, wen du hier Signatur nennst....! X(

  • Zitat

    Original von Ratte


    Wie will man denn nachprüfen, die viel Bums die Prüfungsmaschine hatte?
    Beispiel: in der Fahrschule, wo ich war, gibt's (jetzt) ne ER-6n für den kleinen Schein und ne Honda CBF für den offenen... Jemand wirft sich iin der Fahrstunde mit der CBF auf die Nase, tagsdrauf habe ich Prüfung, das Motorrad ist aber völlig demoliert. Ich bin älter als 25, mache aber auf der (gedrosselten) 6n Prüfung - und soll deshalb nur beschränkt fahren dürfen?

    Das bezweifle ich.....

    ich nich... dann muss der händler ne ersatzmaschine mit über50ps ranholen...
    oder prüfung verschieben... oder oder oder

    wenn ne andere am gleichen tag noch die erna schrottet, machst du dann mit dem golf die moppedprüfung?

    gruß
    gully

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  • ist leider tatsächlich so. wenn man aus welchen gründen auch immer, die prüfung auf einer maschine macht, die weniger als 50ps hat, hat man nur den a1 schein.
    dies kommt auch öffters vor, weil "kleinere"menschen die füße nicht auf den boden bekommen bei den großen fahrschulmöps, da diese meinen große bmw und dergleichen als fahrschulmotorräder anschafen zu müssen. :freak

    Zitat:Wheelies und Burnouts hab`ich schon hinter mir... brauchte auch keinen Kurs! Punk Klappt auch so bombastisch... man muß halt nur an der Quelle sitzen! Klatschen

    na da hast ja schon den anfang gemacht.
    und wie ist das nu mit einladung zur hochzeit und aushalten??? :D :D :kuss

    Einmal editiert, zuletzt von thomka (2. Juli 2008 um 09:40)

  • Hallo,

    wer sagt denn dass man dann nur A1 Führerschein hat?
    Also mein Stand der Dinge sind weiter 2 Jahre, danach darf ich offen fahren.
    Und da bin ich mir ziemlich sicher, wäre ja blödsinn, dann muss jeder der seinen Schein unter 25 Jahren gemacht hat, nach 2 Jahren nochmal in die Fahrschule?!
    Das einzige Problem, was mir noch KEINER sicher beantworten konnte, muss ich den Schein nach diesen 2 Jahren umschreiben lassen???

    Der eine sagt ja, der eine nein?!

    DER mit der 6n tanzt :punk

  • Zitat

    Original von Anaita
    die meisten ja - aber nicht automatisch. Kenne einige, die trotz "fortgeschrittenem" Alter die gedrosselte Variante gewählt haben...

    ach wirklich :floet


    FESE du musst den Schein nicht umschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Birne0604 (2. Juli 2008 um 11:08)

  • So, dann werde ich das ganze mal "entwirren":

    1. Die Maschine für eine A unbegrenzt Prüfung muß mindestens 60 PS haben. 50 PS Mopeds waren nur übergangsweise zugelassen. Wenn das Moped also noch 1999 angeschafft wurde braucht´s 60 PS.

    2. Selbstverständlich muß auch die Prüfung auf diesem Motorrad abgelegt werden.

    3. Wenn die Prüfung auf einer kleineren Maschine abgelegt wurde, gibt es den Führerschein A begrenzt (34 Ps), und nicht A1. A1 ist der 125er Schein (ab 16).

    4. Und das wichtigste zum Schluß: Der Schein muß nicht umgetauscht werden. Wenn in der Spalte 10 bei Klasse A nichts eingetragen ist, gilt automatisch 2 Jahre nach Gültigkeit A begrenzt. Das Prüfdatum sollte entweder bei A begrenzt, oder in dem Feld links oben stehen.


    Gruß Markus

    p.s.: Es geht nicht immer um´s anschaffen einer "großen BMW". Man muß einen Mittelweg finden. Ich hatte einen 2,08 m großen Schüler, der A begrenzt machen mußte, weil er zu groß für die "große" Maschine war.

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • Zitat

    Original von FESE

    Das einzige Problem, was mir noch KEINER sicher beantworten konnte, muss ich den Schein nach diesen 2 Jahren umschreiben lassen???

    Der eine sagt ja, der eine nein?!

    musste nich...
    auf dem führerschein steht nen datum hinter A1 (??.??.2006) und hinter A (??.??.2008 )
    das sagt alles eindeutig aus...

    gruß
    gully

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    Einmal editiert, zuletzt von gully (2. Juli 2008 um 11:41)

  • Nochmal, A1 hat mit A zunächst mal nichts zu tun, außer daß man bei der entsprechenden Erweiterung nur 6 Sonderfahrten machen muß. Das mit dem Datum bei A begrenzt und A unbegrenzt stimmt zwar, kennt aber auch Ausnmahmen. Wenn der Führerschein erstellt wurde, bevor die Prüfung bestanden wurde, steht natürlich kein Datum in Spalte 10. Dann gilt das Feld in der linken oberen Ecke.

    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • zu 1. stimmt war ja nur übergangsweise so.

    zu 2. und 3. asche über mein haupt. hast ja recht, sind ja zwei verschiedene sachen

    zu p.s. ja hat denn irgendeiner gesagt, die sollen so hoch wachsen?? X( :D
    und das leben ist kein zuckerschlecken :floet :D

    und mein p.s.
    merkt man eig. das mir langweilig ist??? ?( :lol