Beiträge von mharscheidt

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    Zitat

    Warum sollte sich dann ein Hersteller die Mühe machen, überhaupt ne ABE für ne Drossel zu bekommen, wenn der Kunde den Kram eh eintragen und abnehmen lassen muss.


    Damit der Kunde die Drossel eingetragen bekommt. Sonst könntest Du ja irgendwas konstruieren und zum
    Tüv fahren. Mir würden da lustige Möglichkeiten einfallen 8)

    Gruß Markus

    Zitat

    und jetzt nehme ich eine LEGALE Veränderung vor

    Zitat

    Ich habs ja nur nicht eintragen lassen. Aber trotzdem ist alles legal.


    Da liegt eben der Hund begraben. Ohne Eintragung ist es keineswegs legal. Somit also fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Gruß Markus

    Ich bin jetzt vom berufsständischen Versicherer, der Fahrlehrerversicherung VaG ausgegangen., wo ja die meisten Fahrschulen versichert sind. Ich bin selber von dort zur R+V gewechselt. Beide Versicherungen haben unterschiedliche Tarife für 34 bzw 60+Ps.
    Ich kenne natürlich nicht die Tarife aller Versicherer.

    Gruß Markus

    Tramper:
    In Deutschland haben die Tarife bei der Fahrlehrerversicherung sehr wohl eine Leistungsabstufung. Es ist auch nicht wesentlich teurer als eine Versicherung für ein Nicht-Fahrschulmotorrad. Das gilt aber natürlich nur für die Haftpflichtversicherung.
    Über eine Vollkasko habe ich bei einem Motorrad aber auch noch nie nachgedacht.
    Eine Maschine für A-begrenzt darf in D nicht mehr asl 34 Ps haben, und eine Maschine für A-unbegrenzt muß sogar mindestens 60 Ps haben.
    Es kann keinesfalls die gleiche Maschine sein, denn Du hast natürlich vollkommen recht, daß eine Drosselung immer eingetragen werden muß.
    Krooms´ Fahrlehrer handelt eindeutig gesetzwidrig, unterscheidet sich aber von der Ursprungsidee dahingehend, daß es bei ihm kein fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Die hat der Fahrschüler eh nicht, und der Fahrlehrer ist der Fahrzeugführer.

    Gruß Markus

    Ist denn dann das Kind schuld, oder sind es die Eltern, die das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben? Das Kind kann durchaus der Auslöser des Unfalles sein, aber es ist fast nie daran schuld.
    Das bedeutet ja nicht, daß der Unfall für den Autofahrer immer vermeidbar ist. Allerdings sollte man da wo Kinder sind, oder sein könnten, entsprechend vorsichtig sein. Und genau das empfehle ich meinen Motorradschülern, im übertragenen Sinne, bezüglich der Autofahrer.

    Gruß Markus

    Ich fand den Ansatz, daß Autofahrer viel zu wenig über Motorradfahrer wissen auch sehr wichtig. Noch wichtiger finde ich allerdings die ebenfalls genannte Tatsache, daß Motorradfahrer wissen sollten, daß Autofahrer keine Ahnung haben.
    Ich frage meine Motorradschüler grundsätzlich, ob ein kleines Kind , ihrer Meinung nach an einem Verkehrsunfall schuld sein kann. Die sinngemäße Antwort lautet eigentlich immer:"Nein, da man von einem kleinen Kind kein verkehrsgerechtes Verhalten erwarten kann!"
    Ein Autofahrer weiß von den motorradtypischen Problemen nicht mehr, als ein kleines Kind vom Straßenverkehr. Also versuche ich meine Schüler so vorzubereiten, daß sie für den Autofahrer mitdenken. Und das möglichst ohne die ohnehin schon vorhandenen Gräben zwischen beiden zu pflegen, sondern indem ich darauf hinweise, daß es für den Autofahrer ein komplett unbekanntes Terrain ist. Die meisten Motorradfahrer haben auch keine Ahnung von den Problem der LKW-Fahrer. Das ist nichts Anderes, außer das es dem LKW-Fahrer nicht so weh tut
    Also paßt ein wenig auf die Autofahrer auf, denn die könnens meistens nicht besser.

    Gruß Markus

    Zitat

    Original von larac4


    Nicht die gesetzliche Grundlage

    Oha ein Kollege (ich schule zur Zeit nicht mehr), sogar selbstständig.....sorry, das hätte ich lesen müssen.

    Dann kurz zur Erklärung. Du hast vollkommen Recht mit 7,5t + 7,5t * 1,5 als Anhänger. Da aber eine einzelne Achse nicht höher als 10t und eine Tandemachse nicht höher als 11t belastet werden darf, kommst Du nur auf 18,5 t. Jetzt müßte ich ja den Hinweis auf die maximal 3 Achsen, sowie den eingetragenen Code 79 bei Umstellung auf den Kartenführerschein verlangen, da ja sonst der Eine oder Andere die Information einfach so "mitnehmen" könnte. Und das meinte ich mit Haarspalterei! So wäre eine sinnvolle Kommunikation in einem Forum kaum möglich. Wahrscheinlich würde Mancher auf ein Posting verzichten, um dem aus dem Weg zu gehen. Daher würde ich das Thema lieber friedlich beenden.

    Gruß Markus

    Es ehrt mich nicht wirklich, daß ich es rausgefunden habe (siehe Profil). Ich finde nur, daß es überflüssige Haarspalterei ist. Ich könnte jetzt ca. 1000000 Situationen konstruieren, in denen Deine Signatur nicht stimmt. Trotzdem würde ich die Aussage, die im Ansatz ja richtig ist, nicht kritisieren. Da wir ja sogar über einen konkreten Fall diskutiert haben, halte ich derlei Ausflüge für absolut überflüssig. Es kommt mir ein wenig vor, wie die ersten Wochen auf der Fahrlehrerschule. Das legt sich irgendwann...

    Gruß Markus

    p.s. Die 18,75 t. stimmen nicht. Viel Spaß bei der Suche nach dem Fehler.

    Zitat

    Original von larac4
    Markus


    Du hast dir die Frage mit dem Gesetzestext selbst beantwortet.

    Du hast nicht ernsthaft bemängelt, daß ich in einem Motorradforum nicht darauf hingewiesen habe, daß es um Fahrzeuge bis 3,5 t. zGm. geht, und außerhalb von Autobahnen gemeint ist, oder? Das soll doch wohl ein Witz sein?!?

    Gruß Markus

    Wenn Du am Pflanzgarten die paar Krümel Kies getroffen hast, ohne hart einzuschlagen, hast Du mächtig Glück gehabt. Eine erste Nordschleifenrunde, sollte man tatsächlich sehr analytisch angehen. Allerdings sieht man das in der Regel erst hinterher so. Ging mir damals genauso :floet :floet Nur hab ich damals etwas mehr Glück gehabt als Du.

    Gruß Markus

    Zitat:
    ...Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung darf (innerorts) tatsächlich rechts schneller gefahren werden als links...

    Da diese Aussage vom mir stammt, wüßte ich gerne, was Du daran zu bemängeln hast. Diese Aussage stimmt zu 100 %. Ich kann sie aber gerne, damit es präzise genug für Dich ist, belegen. §7 Abs.3 StvO:

    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Gruß Markus

    Die Lichthupe darf auch nur außerorts zum ankündigen der Überholabsicht benutzt werden. Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung darf (innerorts) tatsächlich rechts schneller gefahren werden als links. Allerdings ist es (auch bei gestrichelter Linie) keineswegs erlaubt, in dem beschriebenen Fall die "dritte Spur" zu benutzen. Bei 4 Fahrstreifen gilt 2 für jede Richtung. Die dritte ist absolut tabu.

    Gruß Markus

    Zitat

    Original von Tramper


    Kurventechniken hättest du eigentlich in der Fahrschule erlernen sollen, da nützen die Weiterbildungskurse nichts.

    Weiterbildungskurse nützen immer, und sollten meiner Meinung nach selbstverständlich sein, für jeden Fahranfänger (und nicht nur für die).

    Zitat

    Original von M@rkus
    Bambione
    Vielleichst solltest Du erstmal lernen anständig geradeaus zu fahren bevor Du nach 4000Km "Motorraderfahrung" den Willi in den Kurven machst.

    Biste auch einer von denen die mit dem ausgestreckten Knie...welches bereits im Gegenverkehr hängt...auf eine extrem Kurve zukommen (die selbst ein 40t'er sportlich nehmen kann) und dann die Knie auf den Boden drücken während das Motorrad 12,5° Schräglage eingenommen hat. :floet :abfeiern

    PS: Das musste raus...und ich hoffe wie fug001, dass Du mir nie entegegenkommst. 8o

    Bei 1,69m müßte er aber mächtig lange Schenkel haben, um sie bei 12,5° Schräglage auf die Straße zu bekommen. Ich find´s gut wenn er sich die Schräglage traut, und kann mir gut vorstellen, daß er sich dann mit den restlichen Aspekten des Motorradfahrens genügend beschäftigt, um auch das Geradeausfahren (und vor allen Dingen Bremsen) hinzubekommen. Also mir kann er gerne entgegenkommen.

    Gruß Markus

    Also die 66 wären eh kein Problem. Wenn Du eher bei 83 warst, könnte es knapp werden. Die obligatorischen 3 km/h Toleranz, und eine mehr oder weniger große Tachoabweichung könnte evtl reichen, um unter 71 zu kommen. Dann spielt´s für die Probezeit keine Rolle.

    Gruß Markus

    Ich würde auf die Geschichte mit dem Kaufinteressenten lieber verzichten. Es ist nämlich strafbar jemanden, der evtl. keinen Führerschein hat, auf seinem Moped fahren zu lassen. Du hättest Dir also zumindest den Fs. zeigen lassen müssen. Vielleicht findest Du jemanden, der die Punkte für Dich übernimmt? Wieviel warst Du eigentlich zu schnell? Radfahrer sind ja normalerweise nicht so extrem flott unterwegs.

    Gruß Markus