Zitat:
...Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung darf (innerorts) tatsächlich rechts schneller gefahren werden als links...
Da diese Aussage vom mir stammt, wüßte ich gerne, was Du daran zu bemängeln hast. Diese Aussage stimmt zu 100 %. Ich kann sie aber gerne, damit es präzise genug für Dich ist, belegen. §7 Abs.3 StvO:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Gruß Markus