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  • Hi zusammen,

    ich hab gestern meinen ersten TÜV mit der ER-6N hinter mich gebracht. Ich hab mir gedacht: "Da kann ja nix schief gehen, die is ja neu!" Falsch gedacht! Sicherheitshalber noch rund 10Km warm gefahren und dann hin zum TÜV. Nun aber eins nach dem anderen.

    Ich bin gestern pünktlich zu meinem Termin beim TÜV erschienen. Nachdem die Dame am Empfang meine ganzen Daten aufgenommen und mir 54,80EUR abgenommen hatte, kam der Kollege und hat erst einmal skeptisch aus dem Fenster gesehen und gefragt ob dass der Originalauspuff ist oder ein anderer. War natürlich der Originale. "Dann haben wir kein Problem, da habe ich erst neulich eine ohne Mängel durch die AU gebracht." - Wenn er schon einen Originalauspuff gesehen hat, warum frägt er dann? - Nun ja, eine Runde rum um das Gebäude, Bremsprobe. Passt. Rein in die Halle, Motor laufen lassen und Sonde in den Auspuff. Motordrehzahl auf 2000 U/min und laufen lassen. Kopfschütteln vom Prüfer. Keine Reaktion. Wieder Kopfschütteln. Nachdem ich dann gefragt habe, ob es denn da irgend ein Problem bei meinem 2 jährigen Baby gäbe, meinte er nur dass der CO-Wert bei 0,3% liegen sollte. Auf der Anzeige las ich aber 1,282%. mal locker das vierfache. "Was hat das für eine Bedeutung für mich?" - "Das ist Teil von der Prüfung!" - "Und was hat das nun für mich zu Bedeuten?" - Wenn das so bleibt, dann gibt es keine Plakette!"
    Na Super neue Maschine und dann Probleme mit der blöden AU. Das Spiel mit der Messung dauerte rund eine halbe Stunde. In der Zeit hat er meine Kleine auch einige Male für rund eine Minute auf 6000 U/min rauf gelassen und dann wieder bei 2000 U/min zu messen. Seiner Meinung nach läuft die unten rum zu fett, und oben rum zu mager. Nach einer halben Stunde etwa hat dann der Wert halbwegs gepasst und den hat er dann eingetragen. - Puh geschafft!
    "Nun zu Durchsicht der Maschine." Er hat dann auch gleich gefragt ob ich ein Schreiben für meine Hinterradabdeckung habe - hatte natürlich das Teilegutachten dabei. kurzes rütteln. Passt! "Der Winkel von dem Nummernschild müsste noch etwas steiler gestellt werden." - "Kein Problem, hab da extra einen anderen genommen, bei dem man den Winkel verstellen kann." - "OK, dann gebe ich ihnen die Plakette. Aber sie müssten noch einmal mit rein in das Büro." - "Wegen was?" - Nachdem die Hinterradabdeckung nur ein Teilegutachten hat, muss dass eingetragen werden. Dann bekomme ich von ihnen noch einmal 25,60 EUR."
    Na super. Rund 80 EUR beim TÜV gelassen und mehr Ärger wie vorher. Jetzt darf ich auch noch die Hinterradabdeckung bei der Zulassung in meinen Schein eintragen lassen - kostet wieder Zeit, Geld und Nerven.

    Nach der Aktion habe ich dann gleich mal meinen Händler einen Besuch abgestattet und gefragt ob er von anderen was gehört hat, die mit ähnlichen Problemen zu Kämpfen hatten. Er meinte nur, dass die Leo-Töpfe (die ohne Kat) Probleme machen. Er will das aber noch mit Kawa klären. Scheinbar hat der Prüfer hier bei mir ein Prüfverfahren, dass so ein Ergebnis provoziert oder halt hervor bringt. OK, scheinbar kein Motorelektronik-Problem.

    Und Jetzt das Beste. Zu Hause habe ich dann bemerkt, dass in meiner TÜV-Bescheinigung das Kennzeichen falsch geschrieben ist. Eine "6" statt einem "G". Also werde ich die Tage noch einmal hin fahren und meine geänderte Bescheinigung abholen...

    Wie gesagt nur Ärger.


    Euch viel Glück beim ersten Besuch...
    Christian

  • Boa mach mir keine angst muss am 1.4 zum tüv hab jetzt schon angst vor obwohl alles e nummer hat aber man weis ja nie was die finden 8o

  • Oh man...wie krass ist das denn!!

    Und ich hab morgen einen Termin beim Tüv :omm
    Hauptsache mir bleibt so ein Ärger erspart - meine Kleine ist doch auch erst 2 Jahre und hat 12.000 km gelaufen.

  • Du musst die Hinterradabdeckung erst bei deinem nächsten Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt in die Papiere eintragen lassen (sprich Ummeldung o.ä.)

    Du musst also nicht jetzt da hin rennen und das machen lassen.

    Gruss

    Crosser

    let the good times roll

  • Hi,

    Danke. Dann warte ich noch mit der Eintragung und führe nur eine Kopie mit. Was mich nur gewaltig nervt, ist dass er wegen dem Winkel vom Nummernschild in den Bericht rein geschrieben hat:
    - Rückstrahler: Anbaulage/Winkel nicht zulässig
    Deswegen steht auch oben in dem Bericht "geringe Mängel". Gut, macht nix, keine Auflagen und dennoch Plakette bekommen, nervt trotzdem.

    Christian

  • Zitat

    Original von Snookerball
    Boa mach mir keine angst muss am 1.4 zum tüv hab jetzt schon angst vor obwohl alles e nummer hat aber man weis ja nie was die finden 8o

    wir alle mussten irgendwann mal zum allerersten mal zum TÜV nimm genug kohle mit dann kannste dem was "zustecken".... :yeah:

    Bremsen ist das Umwandeln von wertvoller Geschwindigkeit in sinnlose Wärme!

    versys_nl.jpg

    • Offizieller Beitrag

    ich lass tüv bei mir inner werkstatt machen, die können des meistens unkomplizierter regeln...

    willkommen.png

  • Ein Tip um das Procedere zu umgehen:

    Mein Kawa-Händler hat den TÜV im Hause, der hat wegen der Hinterradabdeckung JMV, hat gar keine Papiere, überhaupt nicht gemeckert, was er allerdings zu Recht gemeckert hat war die schlechte Rücksicht in den Spiegeln, weil der Händler sie bei der Montage des neuen Lenkers nicht richtig justiert hatte, aber trotzdem Plakete erteilt.

    Die AU hat mein Händler gemacht, dass können die meisten selbst machen und somit auch kein Problem, dann muss das nicht der TÜV erledigen und rummotzen.

    Wahrscheinlich war er bei Promac auch nur zu blöd auf Anhieb den richtigen Wert, nämlich 0,1282 abzulesen, und hat sein falsches Ablesen gut getarnt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruselwolf (11. März 2008 um 20:41)

  • Ich hatte meine ERna mal Probeweise am Tester, wollte einfach mal wissen ob sich gewisse Sachen auch im Abgaswert zeigen.

    Die AU hätte sie nur zeitweise bestanden, der Wert war anfangs im grünen Bereich, etwas später deutlich außerhalb...... :floet

    servus
    Tom

    PS: will hier keine Panik machen, sind vielleicht blos Einzelfälle, und meine ERna hatte zu dem Zeitpunkt noch das alte Steuergerät.

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Zitat

    Original von crosser1970
    Du musst die Hinterradabdeckung erst bei deinem nächsten Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt in die Papiere eintragen lassen (sprich Ummeldung o.ä.)

    Du musst also nicht jetzt da hin rennen und das machen lassen.

    Gruss

    Crosser

    Ist denke ich mal nicht ganz Richtig:

    Gibt Abnahmen nach Paragraph 19.2 und 19.3. "Haut mich wegen der Paragraphen, aber da ist ein minimaler Unterschied!"

    Wenn ich es richtgi in Erinnerung habe, triftt Deine Aussage auf 19.2 zu.

    Da aber die meisten Zubehörhändler mit wenig Aufwand viele Teile für viele Moppeds machen wollen bekommst Du eine Teilegutachten und dann wird die Abnahme nach 19.3 gemacht und die muss unverzüglich eingetragen werden, gucke mal auf Dein Abnahmeprotokoll.

    Gruß
    Die andere Hälfte von "kleine_Süsse"

    P.S. Hatte ich bei meiner Z750 Mod.06 mit dem Bugi und dem TÜV!

    EDIT:
    Manchmal hilft es nicht zum TÜV, sondern zuer DEKRA oder zum Sachverständigen zu gehen, der TÜV spielt sich manchmal noch sehr stark auf obwohl er langsam Wettbewerb bekommen hat.

    TÜV und HU (Hauptuntersuchung) sind was grundsätzlich Verschiedenes, leider hat sich der Begriff "TÜV" stark eingebürgert, und die HU dürfen viele weitere machen, deshalb werden auch die TÜVer langsam freundlicher.

    Einmal editiert, zuletzt von kleine_SÜSSE (11. März 2008 um 21:47)

  • was für eine hinterradabdeckung hast du denn? interessiert mich mal wegen meiner puig, die ist laut beiliegendem tüv gutachten nicht eintragungspflichtig insofern kriegt der von mir aber was zu hören wenn der bei mir auch sowas will...

    Bremsen ist das Umwandeln von wertvoller Geschwindigkeit in sinnlose Wärme!

    versys_nl.jpg

  • Zitat

    Original von kleine_SÜSSE


    Wenn ich es richtgi in Erinnerung habe, triftt Deine Aussage auf 19.2 zu.

    Da aber die meisten Zubehörhändler mit wenig Aufwand viele Teile für viele Moppeds machen wollen bekommst Du eine Teilegutachten und dann wird die Abnahme nach 19.3 gemacht und die muss unverzüglich eingetragen werden, gucke mal auf Dein Abnahmeprotokoll.

    Genau anders rum ist richtig :)

    Bei 19.3 Eintragung in Papiere bei nächster Befassung.
    Es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen, wie z.B. Leistungsänderung, wo auch bei 19.3 eine sofortige Änderung der Papiere gemacht werden muß.

    19.2=21=Einzelabnahme ==> Papiere müssen immer sofort geändert werden.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Zitat

    Original von ntvrider

    Genau anders rum ist richtig :)

    Bei 19.3 Eintragung in Papiere bei nächster Befassung.
    Es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen, wie z.B. Leistungsänderung, wo auch bei 19.3 eine sofortige Änderung der Papiere gemacht werden muß.

    19.2=21=Einzelabnahme ==> Papiere müssen immer sofort geändert werden.

    servus
    Tom

    Sach ja (schreib ja) die Paragraphen X(, aber wir haben es jetzt ja geklärt un damit :lol

    Gruß
    wieder die andere Hälfte von kleine_Süsse

    P.S. Nicht böse sein! :kuss

  • Is schon länger her, wann ich die Abdeckung gekauft hatte. Is von Hagen Motorsport und sollte eine JMV sein. Ich hab allerdings die linke Seite mit Gummischeiben unterlegt und das Loch an der rechten Seite oval gefräst, damit der Abstand zum Reifen größer wird.

    Im Schreiben vom TÜV steht folgendes:
    "Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung insoweit den geltenden Vorschriften. Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen."

    MfG
    Christian

  • Oje, meine Schönheit und ich müssen diesen Monat auch mal vorstellig werden. Habe die Orig. Kawabdeckung sofort beim Neukauf montieren lassen. Dafür gab es aber keinerlei Unterlagen. Habe jetzt ein mulmiges Gefühl. Mein Freundlicher macht zwar auch den Service und bringt sie auch locker durch den Tüv, aber irgendwie möchte ich doch auf der sicheren Seite sein. Was ist, wenn unterwegs mal ein Großaufgebot an grün/weißen alles untersucht was zwei Räder hat und auch stilllegen. Ich möchte nicht an einem schönen Sonntag mit viel Sonne auf dem Weg zum Nürburgring angehalten werden und in voller Montur mit der Bahn nach Hause müssen.

    :omm

    Schwarz ist mehr als nur eine Farbe 8)

  • Ist halt das erste Mal für Dich Sven - aber das schaffste schon!! :super :floet

    Bremsen ist das Umwandeln von wertvoller Geschwindigkeit in sinnlose Wärme!

    versys_nl.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von smee (12. März 2008 um 21:19)

  • Andere Länder andere Sitten

    Die schweizerische MFK (Kantonale Motorfahrzeugkontrolle) bietet die Möppi per Briefbescheid auf. Die Kontrollintervalle sind erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre

    Die AU kennen wir nur bei den vierrädrigen Fahrzeugen, die Werkstatt nimmt die Messung vor und trägt dann die gemessenen Werte (Vorgaben von den Herstellern selbst) in das Dokument ein, das immer mitgeführt werden muss. Bei einer Polizeikontrolle oder MFK Prüfung wird dann der eingetragene Wert überprüft.

    Anbauteile wie die Hinterradabdeckung oder Bugspoiler werden dran geschraubt und gut ist, da sie keine wesentliche Veränderungen darstellen. Spiegel müssen eine minimale Grösse haben wie die Blinker welche noch E3 homologiert sein müssen.

    Das mit der ABE kennen wir gar nicht. In die Fahrzeugpapiere werden nur die Veränderungen der Motorspezifikationen inkl. Auspuff oder Umbauten an der Struktur des Bikes eingetragen wie z.B. der Heckumbau von Zweisitzer auf Einsitzer.

    Bei den Reifen müssen einfach die Dimensionen vom (Bike) Hersteller stimmen, beide Reifen müssen die selbe Bauart (z.B. Radialreifen) und die mindest Profiltiefe aufweisen , Reifenhersteller, Reifenmodell und Felgen sind frei wählbar. Will man die Reifendimensionen gegenüber Erstausrüstung ändern, so muss das Krad vorgeführt werden. Werden die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, wird die neue Dimension in den Fahrzeugausweis eingetragen.


    Gruss Tramper

    Stay safe all time

  • Hallo!

    Nach so einigen Posts im Forum bin ich heute mit gemischten Gefühlen zum TÜV. Eigentlich ist es gar nicht DER „TÜV“, sondern „FSP“ (Fahrzeug-Sicherheitsprüfung). Für alle die in Berlin wohnen --> http://www.kfz-pruefzentrum.de/

    Die Abnahme lief rekordverdächtig ab!

    Angekommen,
    Abgestiegen,
    Papiere im Büro abgegeben,
    Sichtprüfung (Reifen [noch die Dunlops], Blinker [LED von Louis], etc.),
    Prüfer aufgestiegen und kleine Runde gefahren,
    Prüfschnorchel in den A-Puff gesteckt,
    FERTIG :omm

    „Ohne erkennbare Mängel“
    „Hinweise: 101 – Die Bremswirkung des Kraftrades ist in Ordnung“
    „Ergebnis der Abgasmessung: CO Vol%: 1,4“

    Nach 10min und 53,- € ärmer war ich wieder weg! :super

    PS: Im April hab` ich Post von meinem örtlichen Kawa-Händler bekommen: ich solle mich doch mal melden und einen TERMIN(!!) :abfeiern für den TÜV/AU machen; na klar…….

    Einmal editiert, zuletzt von berlinER (8. April 2008 um 16:03)