Sodele, ich hab da ma ne Fraaaage...
Es geht um das Parken des Motorrades.
Mit der Suchfunktion habe ich keine Treffer erzielt, hoffe daher, dass ich nicht zum 1000mal diese Frage stelle
Mit dem Auto parke ich Regelkonform, soll heißen, auf erlaubten Stellplätzen, mit oder ohne Parkschein, je nach Vorderung.
Nun ist es mit dem Mototrrad so, dass man auch auf öffentlichen Parkplätzen Stellen findet, an denen kein Auto parken kann, aber mein Möpp problemlos Platz findet. Muss ich auf so einem Stell-Eckchen auch einen Parkschein lösen, oder wie ist das geregelt? Und wo könnte ich, falls erforderlich, den Parkschein befestigen?
Man sieht ja immer wieder Fahrer, die Ihre Maschine am Anfang einer Fußgängerzohne hinstellen, oder sonst wo, ist das erlaubt? Oder sehen da die Politessen drüber weg?
Welche Erfahrungen habt Ihr da so gesammelt?
LG
QG1