Parken - Wo - Und was ist "erlaubt"...

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  • Sodele, ich hab da ma ne Fraaaage...

    Es geht um das Parken des Motorrades.

    Mit der Suchfunktion habe ich keine Treffer erzielt, hoffe daher, dass ich nicht zum 1000mal diese Frage stelle 8o

    Mit dem Auto parke ich Regelkonform, soll heißen, auf erlaubten Stellplätzen, mit oder ohne Parkschein, je nach Vorderung.

    Nun ist es mit dem Mototrrad so, dass man auch auf öffentlichen Parkplätzen Stellen findet, an denen kein Auto parken kann, aber mein Möpp problemlos Platz findet. Muss ich auf so einem Stell-Eckchen auch einen Parkschein lösen, oder wie ist das geregelt? Und wo könnte ich, falls erforderlich, den Parkschein befestigen?

    Man sieht ja immer wieder Fahrer, die Ihre Maschine am Anfang einer Fußgängerzohne hinstellen, oder sonst wo, ist das erlaubt? Oder sehen da die Politessen drüber weg?

    Welche Erfahrungen habt Ihr da so gesammelt?

    LG
    QG1

    Der Weg ist das Ziel...

  • An sich kannst du dein Motorrad überall hinstellen, solange dies nicht durch ein Verkehrszeichen (Vz.) geregelt ist.

    Es gibt nicht so viele Regeln zu beachten.
    Beispielsweise darfst du durch dein Parken niemanden behindern.
    Du musst eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern lassen. (2,55m maximale Fahrbahnbreite + 0,5m Seitenabstand).
    Mit einem Motorrad ja kein Problem.

    vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
    vor Grundstücksein‐ und ‐ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
    über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
    wo durch Vz. das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
    vor Bordsteinabsenkungen.

    Natürlich gibt es für fast alles Ausnahmen, die aber durch Vz. geregelt sind.

    Mit dem Parktikett ist das so ne Sache.
    An sich gilt eine Parkscheinregelung ja für eine bestimmte Parkfläche(Bsp. Bahn, Stadt, etc.)
    Damit heißt es auch, wenn du auf der Parkfläche parkst, auch außerhalb der Parkmarkierungen, müsstest du eigentlich einen Parkschein lösen. Es sei denn, dass die Parkscheine nur für die gekennzeichneten Flächen gelten. (Bsp.: Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen mit Parkschein)

    Das war mal nur eben so ein grober überiss der mir so spontan einfällt. Hoffe ich habe das erkann, was du brauchst.

    Im Übrigen darf in der Fußgängerzone nicht geparkt werden, ja nicht mal befahren werden. Weiter darf nicht vor dem Vz. geparkt werden, wenn daduch die Sicht beeinträchtigt wird. Auch darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Grundsatz: Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen, gem. §2 I StVO (außer wenn Parkflächenmarkierung)

    Vielleicht konnte ich dir ja helfen, Gruß

    six-T-9

  • Soweit ich weiß, muss man auch mit dem Motorrad einen Parkschein lösen.
    Diesen sollte man dann, wie beim Auto, gut sichtbar irgendwo anbringen und immer die "2. Hälfte" des Parkscheins mitnehmen, falls der richtige Parkschein wegfliegt/ geklaut wird, dass man einen Nachweis hat, dass man einen Parkschein hatte.
    Ich muss allerdings gestehen, dass ich mit nem Motorrad nie auf die Idee käm mir nen Parkschein zu holen. :D

  • Finde es auch sehr undurchsichtig mit der Parkerei vom Mopped.

    In der nächsten Stadt bei mir, wo ich studiere/arbeite gibt es zum Glück Privatparkplätze und in der Innenstadt extra Motorradparkplätze die kostenlos sind.
    Aber wenn ich irgendwo anhalten muss, wüsste ich auch nicht so recht wie ich es mache.
    Auf dem Bürgersteig (wie es viele machen) ist es eigentlich strickt verboten (außer Schilder erlauben es).
    Auf der Straße, falls dort keine Autos stehen einfach das Mopped abstellen... da hätte ich angst ums Mopped, dass es einer Umfährt.
    Auf einem Parkplatz muss man dann normal ein Ticket ziehen und wie Brainwash schon schreibt diesen zweiten Abschnitt einstecken. Der gleiche Müll wäre ja dort, wo eine Parkuhr/-scheibe vorschrift ist. Hab gesehen gibt extra Parkscheiben für Motorrräder, wie man an der Bremsscheibe festmachen kann, aber in der Regel kann die jeder verstellen, daher ist das mit Parkuhr/-scheibe auch nix... außerdem wer hat so ein Teil als Moppedfahrer den bitte dabei 8|

    find es echt nicht einfach :irre Was erlaubt ist und was von den Politessen toleriert wird sind zwei paar getrennte Schuh...

  • Das lösen eines Parkscheins ist Pflicht (Hab den Lappen ja auch erst frisch :) )

    Mein Fahrschullehrer hat das schöne Beispiel gebracht, dass er sich mit einem Freund eine PKW-Stellplatz teilte und ein Ticket an ein Mopped klemmte.
    An dem zweiten Mopped fanden Sie dann ein Knöllchen (obwohl gleicher Parkplatz) :pinch:

  • Da wo ich arbeite sind auch PKW-Stellplätze mit Parkschein und daneben ausreichend Platz auf dem Gehweg, wo mein Moped super hinpasst und nen Strafzettel hab ich da in 3 Jahren noch keinen bekommen.

  • In aller Regel ist es so, zumindest hab ich das so erfahren: Park, wo Du willst, aber so, dass Du keinen behinderst oder gefährdest. Erst recht, wenn Du mit nem auswärtigen Kennzeichen da stehst.

    AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAABER:
    Das ist - wie die eine oder andere "Regelung" in Sachen Motorrad - wieder eine Sache, bei der der Dorfsherriff-Faktor ins Spiel kommt. Das kann von Stadt zu Nachbarstadt verschieden sein, und wenn Du Pech hast, von Knöllchenverteiler zu Knöllchenverteilerin. Auslegungssache.......

    Eine offizielle Regelung gibt es da, glaub ich, nicht, auf die man sich berufen könnte. In Parkhäusern ist das dann übrigens Hausrecht: Was der Betreiber will, das gilt. Keine Motorräder, Motorräder mit Bezahlung oder gar kostenlos, das ist von Parkhaus zu Parkhaus verschieden...

    Ne schöne Jrooß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

  • Es is doch ganz einfach:
    ...auf ausreichend breiten Gehwegen etc.

    Ich hatte mit Gehwegparken in Deutschland noch nie ein Problem, kann aber von Bundesland und Stadt unterschiedlich sein.

    Sag hier nochmal was geduldet wird ist was anderes, wie das was erlaubt ist.
    Was ich defintiv weiß, dass man in Deutschland laut dem Gesetz NICHT AUF DEM BÜRGERSTEIG/GEHWEG parken darf. Nur wenn so ein Schild dort ist:

    Klar macht es wohl jeder Motorrad fahrer. Aber falls es in einer Stadt keine Motorradparkplätze geben sollte, müsste man wohl auf kostenpflichtige Parkplätze zurückgreifen mit Parkschein oder Parkscheibe, wie das auch immer genau gehen soll :irre Finde es echt blöd...

  • Hallo,

    ich parke recht frei, wie ich will mit dem :toeff Allerdings nie in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen. Frage der Ehre. Parkzellen hole ich nie. Versuche mich immeretwas an den Rand zu stellen, um nicht unnötig Autoplatz zu belegen. Probleme gab es noch nie.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Ich habe auf einer geteerten Fläche neben einem PKW gestanden (20min)

    Waren doch die Kontrollmenschen sehr aktiv

    30€ Parken auf einer Grünfläche . Der PKW hatte nix. Denn der gehörte zum Park. Also immer schauen wo ihr steht.

    Großstädte sind da etwas eifriger beim Kassieren.

    Letzte Woche in Warnemünde.

    Parkplätze nur für PKW . ich an der Schränke Vorbei - weil ich zu leicht war :harr

    Ich wollte nach dem 30€ Ticket wirklich ehrlich sein und was zahlen ging nicht.

    Also zum Bahnhofsvorplatz.

    Da war mein Freund in Dunkelblau (mit Krawatte)

    Gut , stell ich mich auf ein PKW Stellplatz. Zieh ein Ticket lauf zu ihm hin und zeige es ihm.

    Liebe Gemeinde

    Ihr könnt glauben , 2 Minuten vor Ultimo stand der neben dem F und hat gewartet

    Einfach nur Gastfreundlich - Danke Warnemünde :hi

    Man muß es erst probieren,

    um zu sagen,

    das es nicht funktioniert ;)

  • Und noch etwas wo man so schnell nicht drauf kommt und ich das nur zufällig beobachtet hatte: Aussenparkplatz Bauhaus/Berlin-Reinickendorf da darf man stundenweise und das auch wohl nur 1x auf selbiger Stellfläche (wie lange genau weiß ich jetzt nicht mehr) parken. Da kommt dann so ein privat-Kontrolleur, tippt zusätzlich in so ein Gerät die Ankunftszeit ein (Parkscheibe bei PKW x-mal neu einstellen ist also nicht) und kommt nach ein paar Stunden wieder. Ich habe ihn gefragt wie er das denn bei Motorrädern so hält da ja keine Parkscheibe und er sagte "genau so" (ließ gerade einen PKW abschleppen) - nach Ablauf seiner eingetippten Zeit läßt er auch Motorräder abschleppen. :yeah:

    :jester

  • hallo,

    in kassel gibts in der innenstadt 2 Parkplätze für Motoräder,... kostenlos... wenn ein paar Tage schönes Wetter ist... und nat. in erster linie Samstags hat man da dann aber schlechte karten weil sie einfach voll sind ...

    Mein Freund hat letztes Jahr neben Fahrradständern geparkt .... und schon gabs n knöllchen ! *augenroll* also so ganz einfach machen sie es einem nicht ! Aber das mit dem Parkticket finde ich eine blöde Lösung ! In Kassel könnt ich für Wetten dass das geklaut wird ! :thumbdown:

    LG

  • @ Floetz1 .. ich denke geklaut werden würden sie überall .. aber deswegen soll man ja den abriss oder den ganzen parkschein mitnehmen .. und wenn du nen knöllchen bekommst, soll man einspruch einlegen und das ding vorzeigen ...

  • Also in Nürnberg kann man sich auch ohne Probleme an den Anfang der Fußgängerzone stellen.
    Da dort auch immer Roller standen dachte ich mir "wieso sollten die das dürfen und ich nicht?" Ist noch nie was passiert :)

  • Bis jetzt immer Glück gehabt, stelle mich immer auf die "Reststücke" der Parkplätze, wo kein Auto mehr passt.

    Männer bleiben Kinder, nur das Spielzeug wird teurer. :aetsch:

  • Autos und Motorräder werden in einem Topf im Rechtssystem erfasst. Die Regeln beim parken sind für beide Fahrzeuge die Gleichen.

    Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in §24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.

    Somit gelten alle im §12StVO genannten Gebote.

    Grüße

    " Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen " -- Walter Röhrl

  • parkschein kann man auch an brems- bzw. kupplungshebel festklemmen werden. so hat meine fahrschullehrer es erklärt. Klar, zweiten abschnitt immer aufbewahren.. ansonsten augen auf was die schilder angeht :yeah:

    black is beautiful :love: