Frage zu geblitzt werden vorne/hinten

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  • Hmm.... also wenn ich mal geblitzt wurde war da immer gleich ein Foto mit dabei....
    30 Euro sind zwar nicht die Welt aber ich würde trotzdem mal höflich nachfragen ob du eine Kopie des Foto´s haben könntest. Oder du fährst nachvorheriger Absprache bei der Dienststelle vorbei und kannst das Bild vorort anschauen.
    Allerdings nur wenn es bei dir um die Ecke ist. Bezahlen würd ich´s so der so....

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • So lässt sich keine Komune oder Stadtverwaltung auf ein Gerichtsverfahren ein, die Wissen ganz genau das es abgeschmettert wird.


    Schliesse von deinen Erfahrungen nicht auf die gesetzlichen Grundlagen. In deinem Fall hat vielleicht ein Mitarbeiter sich vor seiner Arbeit gedrückt und von seinen Möglichkeiten keinen gebrauch gemacht, aber das jetzt zu verallgemeinern und als gesichert für die ganze Bundesrebublik geltend zu verkünden ist Blödsinn.

    Vor Gericht ist es ausreichend, wenn bei einer Frontaufnahme der Überwachungsbeamte der Messanlage das Nummernschild dazu notiert, Augenzeugenaussage eines Beamten, und auf dem Foto der Lenker identifiziert werden kann. Es gibt Schlupflöcher, das stimmt, aber die Instanzen sind dann kreativ und verlangen als Folge das Führen eines Fahrtenbuches.

    Es gibt Komunen, die bei Frontaufnahmen auf die Ermittlung des Lenkers verzichten, da es zu aufwendig und zu teuer wird, wenn die Übertretung geringfügig ist. Bei diesen Entscheiden gibt es keine allgemeingültigen ansätze und unterscheiden sich von Komune zu Komune.

    Wie komm ich denn zu dem Bild? Und was kostet mich der Spaß wenn ich erst das Beweisfoto anfordere? Hat damit jemand Erfahrungen?


    Du kannst das Bild gegen Gebühr (>25 Euros)anfordern, vergiss aber nicht, gleichzeitig einen Widerspruch einzulegen, denn sonst ist die Frist abgelaufen. Da die Gebühren für das Bild nicht einheitlich geregelt sind, wird es aber in der Regel immer teurer als das Bussgeld selbst.


    Rechts ist Feld und links ein großer Parkplatz mit einer Begrenzungsmauer. Da es aber um eine Kurve geht an dieser Stelle ist das Tempo eben auf 50 km/h reduziert. Ich hab also kein sonderlich schlechtes Gewissen, da ich keine aussenstehenden Personen gefährdet habe.


    Die Einmündung des grossen Parkplatzes in einer Kurve ist die Gefahrenquelle und damit der Grund warum hier die Geschwindigkeit beschränkt wurde. Übrigens du gefährdest nicht den Zebrastreifen, der nimmt keinen Schaden wenn du auch mit 200 km/h überfährst, die Gefahr besteht für die Fussgänger die ihn benützen.


    nd dass das Gerät trotz der hohen Kosten (170T EUR!!) aus sicherheitsrelevanten Gründen angeschafft wurde...


    Es ist kein buchhalterisches Geheimnis, dass eine Anlage in dieser Grössenordnung nach spätestens 2 Jahren amortisiert ist. Wenn alle staatlichen Investitionen eine so grosse Rendite hätten, wäre der Staat das florierenste Unternehmen der Welt.


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time


  • Es ist kein buchhalterisches Geheimnis, dass eine Anlage in dieser Grössenordnung nach spätestens 2 Jahren amortisiert ist. Wenn alle staatlichen Investitionen eine so grosse Rendite hätten, wäre der Staat das florierenste Unternehmen der Welt.

    :D

    Ach komm... ich glaub das Ding hat sich nach 6 Monaten selbst bezahlt... irgendwo gab es eine Seite, auf der man abrufen konnte, welche Kommune wieviel im jeweiligen Quartal an Bussgeldern "eingenommen" hat :whistling:

  • Seit April 2010 ist die neueste Radartechnologie weltweit Zugelassen und hört auf den Namen 3D Radar Tracking .

    Es dient zur Verkehrsüberwachung und kann gleichzeitig über 4 Spuren und 30 Fahrzeuge gleichzeitig erfassen. Aber nicht nur die Geschwindigkeit des fliessenden Verkehrs oder überfahren der Roten Ampel gehört zu seinen Aufgaben, sondern auch Vortrittsmissachtungen oder Abstandskontrolle.

    Dem System können zu dokumentaionszwecken bis zu 4 Kameras angeschlossen werden, damit dürften denn auch die Biker nicht mehr unbekannt bleiben. Die Aufnahmen von bis zu 4 Kameras werden mit bis zu 11 Megapixeln gemacht und können mit einer speziellen Software gekoppelt werden, die auch fehlende Vignetten oder das nichttragen des Sicherheitsgrutes erkennt. Diese Software wird in Österreich erfolgreich bereits auf den pickerlpflichtigen Autobahnen seit 2 Jahren eingesetzt.

    Hersteller Datenblatt und ein Bericht des Schweizer Fernsehens

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Und hier noch mein Senf:

    Geschwindigkeitskontrollen sind schon okay. Vorletzte Woche haben sie mich auch erwischt... :irre schliesslich bringt es einen wieder ein bisschen zur Vernunft. :S

    Nummer aufschreiben geht gut. Stimmt dann die aufgeschriebene Nummer mit dem von vorne fotografierten Motorrad überein ist die Sache recht klar. Finde dann als Halter jemanden, dem Du die Schuld in die Schuhe schieben kannst, der gleich gross ist und die selben Kleider trägt....

    Apropos Buchhaltung: Einnahmen und Gewinne sind nicht das selbe... und Kosten verursacht bei weitem nicht nur die Investition. Ich denke aber doch auch, dass GK-Anlagen relativ rasch amortisiert sind.

    Gruss Mäse

  • Fotografiert wurde mit ESO ES3.0 - bedeutet also mit klassischer Radarkontrolle und nicht etwa mit Laserpistole.

    Ja, aber es ist genau eines der neuen Geräte, zu dem der Link hier schon im Thread gepostet wurde:
    Und was kostet mich der Spaß wenn ich erst das Beweisfoto anfordere?
    Während in Düsseldorf automatisch die ausgedruckten Bilder mitgeschickt werden, fehlt das bei den netten Briefen der Rennleitung aus Köln. Daher habe ich hier schon mal so ein Bild wegen meines etwas zu flott fahrenden Autos angefordert. Das hatte nichts extra gekostet. Auf dem Bild war ich aber glasklar zu erkennen und daher zahlte ich das Knöllchen auch sofort.

    Da Du als Halter in der frühen Phase ja noch als Zeuge fungierst, kannst Du ja schreiben, dass die Maschine von mehreren Personen genutzt wird und Du gerne zur Benennung des Fahrers zum entsprechenden Zeitpunkt das angefertigte Lichtbild sehen würdest. Dann weisst Du, wie gut Dein Helm vor Erkennung schützt. Ich habe gehört, dass der Blitz der Radarfalle auch Gesichter hinter dunklen Helmen gut erkennbar hervortreten lässt. Hier ist die Spiegelfraktion mal im Vorteil (wenn nicht schon wieder nach 3 Monaten die Hälfte abgeplatzt ist...).

    Bezüglich der Zahlpflicht bis Du ja einsichtig, denn hier würde ein Einspruch aus meiner Erfahrung nicht so viel bringen.

    Erst wenn die Geschwindigkeit oder das Punktokonto so hoch waren, dass Fahrverbot oder schlimmeres drohen, würde ich mal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Die kennen einige Möglichkeiten, die Messung auf Korrektheit abzuprüfen. Da hilft meist auch keine FAQ-Liste eines Blogs , da es oft des Fingerspitzengefühls aus einigen Jahren Berufserfahrung bedarf, in welcher Kommune welches Thema bei welchem Sachbearbeiter angesprochen wird.

    Ich weiß das aus erster Hand von meiner Verlobten. Die ist nämlich Fachanwältin für Verkehrsrecht. Bei ihr landen immer wieder Mandanten, die durch sich überschätzende Zivilrechtsanwälte unnötig den Lappen verloren haben. In diesen Fällen ist dann allerdings selten noch etwas machbar. Denn am Ende haben alle Verkehrsrichter eine sehr ähnliche Grundeinstellung: Jeder hat es in der Hand die Strafe zu vermeiden, in dem er sich einfach an das für alle erkennbare Tempolimit hält.

    Einmal editiert, zuletzt von Naikon (31. August 2010 um 15:36) aus folgendem Grund: Ergänzung des Richter-Lamentos

  • hmm.. also direkt Erfahrung hab ich da nich. Das einzige Mal, wo se mich mitm Mobbed erwischt hätten, wurde ich von entgegenkommenden Autorfahrern gewarnt...
    Anonsten ham se mich dreimal mitm Auto erwischt. Das eine mal gelasert, da durfte ich dann vor Ort Hallo sagen um dann doch zwecks Punkt das ganze übern Postweg zu klären.
    Die anderen Male war es so, dass ich mit einem Auto unterwegs war, dass auf die Firma zugelassen war. Da wurde an die Firma der Verwarngeldwisch geschickt, sofort mit Bild mit der Begründung, dass eine Prüfung ergeben hätte, dass der Fahrer nicht auf die zugelassene Person zutreffen kann oder so... logisch...

    Etz würde mich mal intressieren, wie das eben ist, wenn man mit Sturmhaube oder getöntem/verspiegeltem oder sonst was Visier erwischt und deswegen auf dem bild nicht erkannt wird, ob se dann nich auch quasi verpflichtet wären das Bild mitzuschicken... Allerdings stellt sich mir dann die Frage: was kostet ein getöntes Visier? Das is doch dachte ich auch verboten, oder? (also eigentlich)

    Ansonsten muss man um das Bild zu bekommen meines Wissens nur entsprechend Einspruch einlegen und das Bild anfordern...

  • Hallo,

    Bei uns hat die regionale Tageszeitung „Freie Presse“ berichtet, dass der Landkreis Zwickau sich eine transportable sehr teure Anlage angeschafft hat, die mit 2 Kameras arbeitet. Explizit wurde auf uns Zweiradfans hingewiesen. Hier wird nun befürchtet, dass die sehr hohen Anschaffungskosten durch übermäßigen Einsatz schnell eingespielt werden sollen.
    Ich bin kein Raser und befürworte durchaus Kontrollen an relevanten Stellen (Schulen usw.), bin aber gegen fast willkürliche Abzocke. Ich denke, wenn das Gesicht so gut wie unkenntlich ist, kommt man im Ernstfall schon mal durch. Da es eh deutlich kühler geworden ist, sollte eine Sturmhaube mit Augenlöchern angebracht sein.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • wer wird schon gerne geblitzt oder für andere kleine delikte zur kasse gebeten? ich nicht und andere wahrscheinlich auch nicht! ABER...jeder von uns weiß doch letztendlich, dass er zu schnell ist (wenn er zu schnell ist)...da dann immer den blitzer oder die polizei für verantwortlich machen oder abzocke zu rufen, find ich irgendwie doof!

    die letzten 3 blitzer habe ich jetzt so über 3 oder 4 jahre gesammelt...die waren dann 20 euro oder ähnliches...bezahlt...und gut ist!

    kleiner tipp...wenn man nicht geblitzt werden will...zulässige höchstgeschwindigkeit beachten! das wort abzocke würde meinermeinung nach nur greifen, wenn man 50 fahren darf und bei 49 schon geblitzt würde!

    oder anders gesagt...wer anständig fährt...hat nix zu befürchten, ...wer sportlich fährt (so wie ich)...zahlt halt hin und wieder mal einen kleinen betrag der nicht weh tut, ...und wer ein heizer ist...bei dem ist die "abzocke" schon gerechtfertigt!

  • Meine Äußerung mit dem Wörtchen Abzocke, war wohl ein Missverständnis. Mir ist zugegeben auch kein passender Begriff eingefallen um zu umschreiben, was ich meinte...

    Natürlich weiß ich, dass Strafe sein muss. ^^ Ich hab ja auch gesagt, dass alles seine Richtigkeit hat und hab auch eingesehen, dass die Strafen bei uns noch recht fair sind, wenn man sie im internationalen Vergleich betrachtet.

    Was ich jedoch meine ist, dass es sich das Landratsamt schon recht einfach macht, wenn es einfach auf gut Glück Bußgeldbescheide verschickt, ohne dem zur Kasse gebetenen Bürger die Beweismittel offen zu legen. Da steht zwar, dass ein netter Herr der Behörde mich gesehen hat und ein Foto gemacht hat, aber wenn ich das Foto sehen will muss ich erstmal zahlen dafür und das finde ich nicht allzu prickelnd.

    Zumindest hier bei uns ist es furchtbar umständlich und aufwändig an das Beweisfoto heranzukommen. Da wird man am Telefon angezickt und auf dem Amt gleich nochmal, dann soll man zahlen und dies und jenes tun und machen. Dabei will ich einfach nur einen Blick auf dieses Beweismittel werfen um zu sehen, dass auch alles seine Richtigkeit hat.

    Denn wenn ich schon anstandslos zahle ohne zu meckern und für meine Fehler geradestehe, dann will ich auch, dass die Gegenseite ihr Handwerk ordentlich erledigt und mir zumindest Auskunft gibt und Einsicht gewährt. Und bei und daher kam leider dieser missverständliche Begriff der Abzocke, denn ich hab bei uns im Landratsamt überhautp nicht den Eindruck, dass da ordentlich gearbeitet wird. Vielmehr wird auf gut Glück ein Verwarnungsgeld verschickt in der Hoffnung dass ja nie einer nach dem Bild fragt oder mal nachmisst ob die Messungen alle ihre Richtigkeit haben.
    Ein fairer und anständiger Umgang miteinander sieht meiner Meinung nach anders aus.
    Schließlich zahl ich wie gesagt brav und ordentlich dann sollen die gefälligst auch ihre Arbeit brav und ordentlich machen.
    Meinste nicht auch?

    Linke zum Gruße

    Scrattor

    Wenn du alles unter Kontrolle zu haben glaubst, fährst du zu langsam - Mario Andretti
    -
    Der Geist ist willig, aber der Motor ist schwach
    -
    Lieber Hubraum, statt Wohnraum. =)


    278625_3.png

  • Also ich bin heute durch eine verkehrsberuhigte Zone gefahren (Schrittgeschwindigkeit stand am Anfang dran), ich hab nicht gleich runtegebremst, sondern mehr ausrollen lassen, sodass ich mit ungefähr 30km/h aus einem auto hinten raus geblitzt wurde. Hab dann noch ausm Augenwinkel gesehen, dass ein fleißiger Beamte vorne drin saß.
    Jetz würd mich halt mal interessieren, wie Schrittgeschwindigkeit definiert is. Hab im Netz vage Werte zwischen 4 und 15 km/h gefunden. :gabba
    Macht aber ja schon nen großen Unterschied, ob ich 15 oder 25 km/h zu schnell war.
    Hat da schon mal jemand Erfahrungen gemacht :?: .
    Achja, am Samstag ist meine Probezeit abgelaufen - zum Glück! :daumenhoch:
    grüßle,
    nathan

    If today was perfect there would be no need for tomorrow

  • ...thema beweisfoto...ich muß zugeben, wenn ich geblitzt wurde, habe ich das immer mitbekommen...kurzer blick aufs tacho...schreiben kommt...passt grob...und foto war gleich immer dabei!!!


    ...thema schrittgeschwindigkeit... soweit ich weiß gibt es da regionale unterschiede, wieviel denn genau schrittgeschwindigkeit ist! ich kenne es mit 4 - 7 kmh!

  • gefunden bei wikipedia zum thema schrittgeschwindigkeit:

    "Der deutsche Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie „deutlich unter 20 km/h“ liegen muss!"

    Heisst dann wohl, dass es nix genaues gibt und bemessungssache der behörde ist!

  • nochmal meine beiden vorredner aufgreifend und zwar wegen dem "Fotografiert wurde mit ESO ES3.0"

    Das gerät macht ein Video in beide richtungen misst mit einer Lichtschranke (entfernung messpunkt 1 nach messpunkt 2) das ganze wird dann mit dem zeitstempel vom video verglichen / abgeglichen und schon hast deinen strafzettel.

    genau das spiel hab ich im Juli mit dem Motorrad hinter mich gebracht...

    in deutschland greift dann noch die Haltehaftung.

    gruß
    billy

  • misst mit einer Lichtschranke


    in Tat und Wahrheit sind es 5 Lichtschranken beim ES 3.0. Darum kann es auf mehrspurigen Strassen die einzelnen Fahrzeuge im Messbereich unterscheiden und die einzelnen Abschnittsgeschwindigkeiten den Fahrzeugen zuordnen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    gefunden bei wikipedia zum thema schrittgeschwindigkeit:

    "Der deutsche Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie „deutlich unter 20 km/h“ liegen muss!"

    Heisst dann wohl, dass es nix genaues gibt und bemessungssache der behörde ist!


    Alles über 10km/h ist keine Schrittgeschwindigkeit mehr (versuch mal, so schnell zu laufen...)
    Im Normalfall bedeutet Schrittgeschwindigkeit "1. Gang mit Standgas" - dann bist du ungefähr 7 km/h schnell

  • Moin,

    ich wurde heute von einen Festen Blitzer erfasst, so ca 20 - 25 zu schnell :ditsch ....der nur von vorne Blitzt, muss ich mir da sorgen machen? Wäre das erste mal mit der erna :knips


    Gruß