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  • Hoi zusammen

    heute ist es passiert, da haben sie mich gepackt^^.

    Habe heute zum 3. mal versucht nach Holland ans Meer zufahren (1. mal Geld vergessen mitzunehmen, 2. mal auf halben Wege schlapp gemacht weil zu kalt war) :(
    Ich fahre nichts ahnend auf der Landstraße ein bissel über 100 dann kommt nen 70 Schild, ich lass Gas ab und genau in dem Moment seh ich da auch schon jmd wie son Luchs durch den Wald pirschen und es blitzt.

    Kurz danach hat mich nen Polizist aus nem Kreisverkehr gewunken (dachte erst da wär nen Motorradtreffen und die Polizisten regeln da nur so bissel den Verkehr^^)...erfasst wurde ich mit 99; nach Abzug von Toleranz waren das 26 zu schnell.

    Weiß einer wie teuer das wird? Die sexy Polizistin sagte sie kenne den neuen Bußgeldkatalog noch nicht, aber mit 80€ solle ich schon rechnen.

    Naja, mein erstes Knöllchen nach 6 Jahren. Die Tour zum Meer hab ich abgebrochen und bin gleich nach Hause gefahren obwohl es so schönes Wetter war. Das ist doch verflucht, schon das 3. mal...mir ist da einfach der Spaß vergangen.

    Pjotre Dakov

  • 26 zuviel ausserhalb der Ortschaft wird wohl kein Beinbruch sein, aber ob's mit den 80 EUR getan sein wird? Die haben zum 01.Feb ganz schön angezogen :grmpf:

  • Auf jeden Fall gibts Punkte ... Hab den neuen Bußgeldkatalog auch noch net ganz im Kopf.
    Dumm gelaufen...

    gruß

    M-

    Pimpin´ my ride...

  • 3 Punkte und 80 €

    und wenn du innerhalb von 2 Jahren noch mal in diesem Geschwindigkeitsbereich
    (25 +) geblitzt wirds läufts du für eine Monat

    aber sowas is ja auch schon andern passiert :floet :floet :floet

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel.R.Olivar (31. März 2009 um 18:54)

  • für diejenigen die ihren Führerschein schon ein paar Tage haben

    es gibt eine Option als Ersttäter bzw wenn der Punktestand Null war

    gegen Zahlung der doppelten Strafen. dass man keine Punkte eingetragen bekommt

    (Hat mir nur leider der Firmenjurist zu spät erzählt)

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Bei mir war die Rennleitung gnädiger.

    Gestern das Moped rausgeholt und schnell mal über die Autobahn zur Arbeit gefahren. Die Kollegen sind an mir vorbei gefahren und haben mich beim nächsten Parkplatz anhalten lassen.

    Mit den Worten "Sie wissen, warum wir Sie rausgezogen haben", hatte ich sämtliche Totsünden aufeinmal im Kopf. Mein "War ich zu schnell"? haben die mit "Ne, TÜV ist fast 4 Monate überfällig" beantwortet.

    Ich hab nur nen Zettel für den TÜV und ne Ermahnung bekommen.

    Ging nochmal gut.

  • haha glückspilz,
    wenn die mal meine reifen kontrollieren binsch auch am sack, 0,8 habsch noch hinten, also quasi slicks ;) aber moin kommen neue pellen drauf ^^

  • ich hab mal eine frage
    und zwar

    wurde ich gestern leider innorts auf dem weg nach draußen geblitzt
    und ihc war so bei ca 70
    jaja ich weiß blabla raser und so
    nein ist halt wegen reifen warm fahren wie ich es mal nennen mag und dem gashebel der gedrosselten egal

    aufjeden fall wurde ich von vorne geblitzt aber mal dazu eine frage
    ist es zulässig das der beamte im auto das kennzeichen aufschreibt dazu?

    oder gibt es sowas garnicht das der das mitschreibt sondern einfach nur zuguckt??

    boah ich hab ne signatur :omm

  • Zitat

    Original von PeterPan

    aufjeden fall wurde ich von vorne geblitzt aber mal dazu eine frage
    ist es zulässig das der beamte im auto das kennzeichen aufschreibt dazu?

    natürlich. Gibt es und ist zulässig.

  • das hatte ich vor ein paar jahren:

    ortsende, "der fahrer meines moppeds" beschleunigte .. BLITZZZZZ!
    "er" hatte das 70-schild beim überholen eines r4 übersehen: gemessene 118 km/h
    der grüne hat das kennzeichen aufgeschrieben.
    abzüglich großzügiger toleranz: 110 .. 40 drüber!
    also dem fahrverbot gerade entgangen (ab 41 drüber)
    angedroht: 4 punkte und 150€

    ABER: das gericht konnte auf dem foto dank helm den fahrer nicht identifizieren.

    ich: "ich war's nicht!" (meine frau und tochter fahren auch)
    auf die "inanscheinnahme" unserer 8 kombis und 7 helme hat man verzichtet.

    EINSTELLUNG DES VERFAHRENS!

    soviel zum thema blitzen von vorn oder hinten .. egal, wenn man nicht direkt danach angehalten wird .. und ein verfahren nicht scheut, dank rechtschutzversicherung risikolos.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (7. Juni 2009 um 18:53)

  • Die Spinnen ja bei euch in Deutschland! Bin ich froh das ich Österreicher bin!

    Punkte wegen zu schnell fahren *kopfschüttel*

    In 2 Jahren zweimal mehr als 20km/h drüber = Schein weg *erstrechtkopfschüttel*

    Aber ihr könnt euch trösten, die Niederländer und Franzosen sind noch schlimmer ;)

    “Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.” Leonardo da Vinci 1425-1519

    "Wenn Du zu langsam fährst, fällst Du in jedes Schlagloch. Fährst Du schnell, triffst Du nur jedes Dritte. Also Gas geben...." Aussage eines Truckers im Outback.

  • also ich wurde bisher nur einmal geblizt, da is aber auch nie was gekommen

    aber wer macht auf ner autobahn abfhrt auch tempo 30 wenn man da mit 130 fahren KÖNNTE

  • Deswegen sitzen auch immer 2 Polizisten im Auto:

    Einer kann lesen - der andere schreiben...

    und das ist sogar legal :]


    :hi Micha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • hallo! hab ich auch schon erfahrungen mit -> wenn der typ im blitzerauto dein kennzeichen handschriftlich notierte ist das vor gericht absolut unzulässig!!!!! wenn nicht auf dem foto dein kennzeichen erkennbar war, dann brauchst du auch nichts zu erwarten. auch wenn die da zu fünft im auto gesessen haben, absolut nicht vor gericht verwertbar!! auch fünf augenpaare können sich irren und durch lichtreflexionen ein P statt F erkannt haben. :super ps. anders ist das in österreich, da reicht auch ein polizistenauge und du bist am arsch!!!!

    Rechts überholen ist billiger als Dränglen, Standspurüberholen gibt zusätzlich Rabatt. :bump:

  • Zitat

    Original von Baschi
    hallo! hab ich auch schon erfahrungen mit -> wenn der typ im blitzerauto dein kennzeichen handschriftlich notierte ist das vor gericht absolut unzulässig!!!!! wenn nicht auf dem foto dein kennzeichen erkennbar war, dann brauchst du auch nichts zu erwarten....

    tja... das mag sein... wenn man einen langen Atem hat UND eine ordentliche RSV ;)

    Kollege erzählte letztens, dass die mobilen Blitzer extra für Motorradfahrer eine Kamera nach vorne raus mitlaufen lassen um das Kennzeichen mit drauf zu bekommen... ich weiß jetzt aber nicht, wieviel wahres dran ist... :floet

    Also, immer eine Handbreit Strasse und <21km/h zuviel und man hat ein passables Puffer...

    ...und wenn man es nicht in den Kopf bekommt - ab zum Fahrsicherheitstraining, dann kriegt man gezeigt, welche Folgen bezügl. Bremsen/Reaktion/gegen die Wand donnern 70km/h in der Ortschaft haben 8)

    Klingt jetzt vll wie Moralpredigt, isses aber net... ich muss es mir ja jeden Morgen selber in die Rübe meisseln =)

    • Offizieller Beitrag

    mich haben sie auch schonmal von vorne geblitzt und von hinten aufgeschrieben. Das verblüffende war, dass die Fotos inklusive Ausschnittsvergrößerungen so dermaßen scharf waren, dass man mich trotz Integralhelms identifizieren konnte. Da zu behaupten "ich bin das nicht" oder "das ist nicht mein Motorrad" wäre völlig aussichtslos gewesen.

    Get Naked
    wenn du als Fahrzeughalter eines PKW's behauptest, dass du nicht gefahren bist, dann musst du doch künftig ein Fahrtenbuch führen. Ist das beim Motorrad denn nicht so?

  • Zitat

    Original von Philipp Bin ich froh das ich Österreicher bin!

    ich bekenne: ich liebe österreich .. und die österreicher!

    aber euer staat hat das recht insofern geändert/gebogen, dass seit ein paar jahren HALTERHAFTUNG gilt. so war es einfach, flächendeckend (so groß ist ösiland ja nicht. ich kenne das speziell aus linz und wien) BLITZER zu installieren, die ausschließlich VON HINTEN fotographieren: kreuz linz in der ausfahrt, linzer stadtautobahn nach urfahr, wiener stadttunnel usw.

    halterhaftung gibt es bei uns in d'land nur bei parkverstößen!

    die müssen schon klar BEWEISEN, wer gefahren ist. und gilt nicht einfach die helmfarbe :)


    pn77: FAHRTENBUCH i.d.r. erst beim wiederholten male. und dann bezieht es sich auf das fahrzeug, nicht auf den halter .. grund genug für endlich mal ein neues mopped :)

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (8. Juni 2009 um 13:26)