Xenonlicht bei ER6N!?

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Jaromir
    kommen bei einem lichttest irg welche kosten auf mich zu?
    scheinwerfer selber runter stellen oder wie werkstatt machen lassen?
    wenn nicht wo stelle ich den tiefer:)?
    DANKE


    Das hängt von der Werkstatt ab. Im Herbst gibt es immer so eine Aktion wo das alle Werkstätten kostenlos anbieten. Jetzt werden aber einige vermutlich ein paar Euros dafür verlangen, einfach mal nachfragen.
    Wie der Scheinwerfer eingestellt wird steht in der Anleitung zu deinem Motorrad. Hinten hat der Scheinwerfer zwei Schrauben, eine für die Höhe und eine für die Richtung. Bei der Versys kommt man da mit einer kleinen Ratsche und Verlängerung ran, ich glaube 10er Nuss.

    Und beim Lichttest nicht vergessen: Das Motorrad muss gerade stehen und man sollte draufsitzen. Kann man also schlecht alleine machen...

  • hab ich das nu richtig verstanden?

    1.
    lichttechnisch sind die dinger derzeit unschlagbar und es gibt sonst auch keine nachteile?! (außer nicht legal)
    2.
    die mit 4300 K sind nicht so auffällig?!

    wer hat denn da noch eins und was soll das dann kosten?

    mfg todie

  • Moin
    zu1 zweimal ja!!
    zu2 auch ja,aber 6000k is ein besserer wert was den nutzen Tag-Nacht angeht.Und wenn sie dich damit doch anhalten,bringt dir der niedrige k-Wert auch keine Pluspunkte bei den Schergen.
    Wenn keiner was hat,kriegste die Brenner bei de Bucht ganz güstig.

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • Hallo Nadine,

    mit einem niedrigeren K Wert sinkt aber die Wahrscheinlichkeit wegen dem Licht angehalten zu werden ungemein. Denn 4300 K und auch 5000K sehen von der Farbtemperatur noch nicht so typisch nach Xenon aus. 6000K hat schon einen leichten bläulichen Stich, und man erkennt es schon aus der Entfernung recht gut.

    LG, Berry

  • Wahrsagen kann natürlich niemand, weil man nciht weiß auf welchen Polizisten Du treffen wirst.

    Macht einer nur einfach seinen Job sind

    50 Euro und drei Punkte fällig.

    Bist Du damit enverstanden und unterschreibst vor Ort, dann wird er Dich wohl fahren lassen.

    Allerdings würde ich bei richtiger Montage und einer nicht überhöhten Lichtstärke, d.h. es ist keine Gefährdung des Verkehrs zu erwarten, Einspruch einlegen, da nicht nur eine abstrakte Gefahr ausreicht, sondern im Einzelfall aufgrund bestimmter Tatsachen nachweisbar sein muß, daß eine bestimmte Gefahr vorliegt.

    Denn nur dann führt die Veränderung auch zu einem Erlöschen der BE.

    Sonst wären es nur 25 Euro und keine Punkte für die Veränderung

    Will ein Polizist Dir die Geährdung nachweisen, muß er dazu natürlich die Kiste sicherstellen und von einem Gutachter prüfen lassen um o.g. Beweis zu erbringen.

    Bei Xenon mit einem sehr hohen Wert dürfte dies leichtfallen.

  • Einer hier im Forum hatte auch schon geschildert wie es bei ihm ablief. Er wurde explizit wegen Xenon Beleuchtung am hellichten Tag angehalten und musste sofort zurückrüsten, was dank einer Tankstelle in der Nähe auch kein größeres Problem war (neue H7 Birne gekauft). Aber was gewesen wäre wenn er das nicht gekonnt hätte oder der Polizist ihm gar nicht die Möglichkeit dazu gegeben hätte - keine Anhnung.

    Deshalb lieber erst gar nicht mit zu hoher Farbtemperatur probieren (meine persönlcihe Meinung).
    Ausserdem ist die Lichtausbeute umso besser je niedriger die Farbtemperatur ist.

    LG, Berry

  • also max. 4300 k, immer glühobst dabei und hoffen das nix schief geht!

    ach so, zum "wer hat denn noch eine?": hab ja ne ´09er! sollte also laut euch ne h11 fassung haben.

    danke

    2 Mal editiert, zuletzt von TodieTodwart (21. März 2010 um 14:40)

  • Zitat

    Original von pn77

    Das hängt von der Werkstatt ab. Im Herbst gibt es immer so eine Aktion wo das alle Werkstätten kostenlos anbieten. Jetzt werden aber einige vermutlich ein paar Euros dafür verlangen, einfach mal nachfragen.
    Wie der Scheinwerfer eingestellt wird steht in der Anleitung zu deinem Motorrad. Hinten hat der Scheinwerfer zwei Schrauben, eine für die Höhe und eine für die Richtung. Bei der Versys kommt man da mit einer kleinen Ratsche und Verlängerung ran, ich glaube 10er Nuss.

    Und beim Lichttest nicht vergessen: Das Motorrad muss gerade stehen und man sollte draufsitzen. Kann man also schlecht alleine machen...

    Hi,
    dazu empfehle ich den freundlichen Mann vom TÜV, wenn du nett fragst, schiebt er dich kostenlos mal dazwischen.

    Wenn du schlanke Pfoten hast und es dir vorher angesehen hast, dauert das keine zwei Minuten! Und gibt ein gutes Gefühl, abgesehen, davon, dass man endlich was sieht!! X(

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

  • Auch wenn der letzte Beitrag von 2010 ist, würde ich gerne Wissen ob es zu dem Thema bereits was neues gibt ?

    Wurden die Gesetze mitlerweile angepasst bzw. gibt es mitlerweile Xenon Licht was mit einer ABE oder ähnliches verbaut und betrieben werden darf ?

    Ich habe zwar eine Er6F und keine N und das von 2013 aber das dürfte an sich kein Unterschied machen.

    Grüße.

  • Hilft dir das vielleicht...

    Sehr geehrte Frau XXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Eine
    Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit Gasentladungslampe ist
    erlaubt. Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UN ECE) hat mit der
    Regelung 53 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen (Krad)" in Verbindung mit einer
    Änderung der Regelung 98 "Gasentladungsscheinwerfer" diese für Typgenehmigungen
    von Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt. Diese Regelung gilt nicht für
    Kleinkrafträder.

    Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In der StVZO erlaubt der § 19 Abs.
    (3) 2 eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach der ECE-Regelung Nr. 98 geprüft
    ist und die Einbauanweisungen beachtet werden. Diese erfordern nach der Regelung
    Nr. 53 keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine
    automatische Leuchtweitenregelung nicht erforderlich.

    Weitere
    Informationen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union L 166/55 vom
    18.06.13 finden. In 6.2.1.2. sind die ECE-Regelungen genannt nach denen ein
    Scheinwerfer bauartgenehmigt sein kann. Neben der Bauartgenehmigung ist
    entscheidend, dass die Anbauvorschriften beachtet werden.

    Ergänzend sei
    noch angemerkt, dass aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
    Infrastruktur eine Eintragung nicht erforderlich ist. Sollten Sie hingegen, den
    Wunsch der Eintragung hegen, müssen Sie dies bei der zuständigen
    Zulassungsstelle vortragen und beantragen. Der Zulassungsstelle obliegt dann
    nach ihrer Einschätzung die weitere Verfahrensweise.

    Ich hoffe dies hilft
    Ihnen weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
    Invalidenstraße
    44
    10115 Berlin

    DlHzG
    Nadine
    ______________________________________________
    Macken??? Das sind special effects!

  • Da steht, dass ein Gasentladungsscheinwerfer, für Krafträder, nach der ECE-Regelung Nr. 98 geprüft sein muss.

    Es müssen keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase auch keine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein.

    Der Scheinwerfer braucht bei Nachrüstung auch nicht eingetragen zu werden (solange dieser die ECE Nr. 98 Prüfung hat).

    • Offizieller Beitrag

    stimmt alles, aber noch mal zum Klarstellen weil das hier vielleicht nicht so rausgekommen ist: Der originale Kawa-Scheinwerfer darf nach wie vor nicht mit Xenon nachgerüstet werden. Du darfst den originalen Scheinwerfer aber gegen einen Scheinwerfer austauschen, der für Xenon zugelassen ist.

  • Ich suche schon seit Fahrzeugkauf nach genau solchen Komplettscheinwerfern und konnte so was nirgends finden. Ich befürchte, dass die Nachfrage so niedrig ist, dass es auf absehbare Zeit kein Xenonkomplettscheinwerfer geben wird. Gleiches gilt auch für LED Scheinwerfer. Erst wenn in Serie Xenon oder LED eingebaut wird, wird man auch in den Genuss kommen.

    Abhilfe bis dahin habe ich mir mit besseren Glühbirnen verschafft, Stichwort Osram Nightbreaker (habe ich im Auto) oder Philips X-treme Vision Moto +100% (habe ich im Motorrad, Fern- und Abblendlicht). Selbst bei Tag kann man auf Vergleichsfotos schon erkennen, dass die Lampen heller sind und weißeres Licht produzieren. Die Philips X-treme Vision Moto sind spezielle Motorradbirnen, die Vibrationen besser aushalten sollen als die Autoversion.

    566519_5.png

  • Xenon wird definitiv nicht kommen, aber LED greift ja schon schön langsam im Markt.
    Siehe Fraktion des betreuten Fahrens oder auch die neue KiloZ wie auch die 1199 Panigale...

    Gesendet mit tapatalk 2

    Nichts ist schöner, wie das Gefühl, etwas zwischen den Beinen zu haben :abfeiern

    Gruß Stefan

  • Denke auch, dass Xenon ausgedient hat, da LED einfach viel weniger Strom zieht. :egal

    Freue mich bereits darauf das man LED Scheinwerfer nachrüsten kann. (Wg. Stromverbrauch und Aussehen von Leuchtdioden) Auch wenn ich mir nicht wirklich vorstellen kann das die Leuchtkraft die von z.B. Night Braker Unlimited von Osram übersteigen kann.