http://www.daserste.de/information/ra…llchen-100.html
Für mich ist diese Rechtssprechung nicht nachvollziehbar!
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http://www.daserste.de/information/ra…llchen-100.html
Für mich ist diese Rechtssprechung nicht nachvollziehbar!
ich musste dein Thema verschieben! Bitte aufpassen wo du ein Thema erstellst!!!
Das Thema Garagenverordnung kommt regelmäßig wieder aus der Versenkung. Vor zwei, drei Jahren hat da irgend eine Stadt mal richtig fett Kohle mit dem Thema eingenommen. Die haben konsequent Garagen überprüft und selbst für abgestellte Fahrräder Bußgelder verteilt.
In dem Artikel vom Ersten wird gesagt, dass es dieses Verbot gebe, da die Leute sonst ihre Autos nicht mehr in der Garage parken würden. Meines Wissens ist es aber eine uralte Vorschrift auf Grundlage des Brandschutzes (wirklich noch aus den Anfängen der Automobilzeit). Man wollte damit jegliche Brandlast verhindern. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, steht da auch drin, dass die Innenwände und -decke feuerfest sein müssen.
Kommt aus der Zeit, wo den Fahrzeugen und dem Schäferhund mehr Wohnraum eingeräumt wurden, wie dem Kinderzimmer
Ist ja egal, wie alt die Verordnung ist, wenn sie noch aktuell ist...
ZitatKommt aus der Zeit, wo den Fahrzeugen und dem Schäferhund mehr Wohnraum eingeräumt wurden, wie dem Kinderzimmer
Ein mittelgroßer Hund muss 6 qm bekommen. Für ein Hartz IV Kind ist dies nicht so exakt geregelt. Uwe
Für ein Hartz IV Kind ist dies nicht so exakt geregelt.
Die kriegen meistens aber viel mehr Auslauf - KiGa, Spielplatz, Schule. Und zu hause brauchen sie nur 1.5m diagonale, das aber senkrecht.
Wurde das am 1. April gemeldet?
Zeig mir mal bitte den Gesetzestext, der diesen Bericht untermauert....
Es ist tatsächlich so, das so etwas von anno 1938 existiert.
Demnach hat ein Schäferhund oder Auto mehr platzanspruch.....
Man kann da wunderbar Legenden draußen stricken.
Aber primär geht's darum, was in eine Garage darf und was nicht. Da entspricht der Artikel wohl den Tatsachen.
kaum zu glauben.
wusste bisher nur, dass man vor seinem eigenen Garagentor nicht parken darf, da parken vor garagen generell verboten ist, ob eigene oder fremde
@ friemelfred
wo
steht
das?
ich habe mir die Verordnung von Baden-Württemberg durchgelesen... da stehts nicht
also wo?
Für mich ist diese Rechtssprechung nicht nachvollziehbar!
Das ist doch recht höflich ausgedrückt Ähnlich wie im Steuerrecht wird es immer wieder besonders ehrgeizige Beamte geben, die in alten §§ forschen, mit dem Motiv Geld einzunehmen...
Es bezieht sich wohl auf die Reichsgaragenordnung von 1939. Diese wurde durch die jeweiligen Landesbauordnungen bzw. Garagenverordnungen abgelöst. Man kann sich die LBOs/Verordnungen im Netz ziehen...
Am Rande: alte Grundgedanken sind teilweise nachvollziehbar, aber in der Praxis heute nicht sinnvoll umsetzbar - wie so vieles. Man muss sich nur die unterschiedlichen Baunutzungsverordnungen (in Bezug auf die Berechnung der Geschossflächen) etc. angucken. In Hamburg gibt es auch noch viele Gebiete, in denen die Baupolizeiverordnung von 1938 greift. Oder auch Siedlungsgebiete, deren Regelungen teilweise obsolet sind. Es ist aber auch nicht so, dass heute sinnvollere Gesetze verfasst werden (Mietpreisbremse, Fahrradstellplätze nachweisen, die gute Dämmlobby mit ihrem Polystyrol und der Wahnsinn der Energieeinsparverordnungen)
Ich finde diese Regelung gar nicht so verkehrt... wir haben hier in unserer Wohnung gerade ein aktuelles Beispiel. Es ist ein 8 Parteien Haus mit zwei Garagen unten drunter. Ein "Nicht-Anwohner" hat eine Garage angemietet und nutzt diese als Stauraum für Sperrmüll. Ich habe hier auf dem Land so meine Schwierigkeiten eine Garage für meine zwei Maschinen zu finden, da jeder der hier baut eine Garage direkt an sein Haus schustert und somit keine Garagen zur Vermietung stehen.
Da stell ich mir halt die Frage, wieso nimmt der Typ der hier nicht mal wohnt sich nicht einfach Lagerplatz und blockiert stattdessen eine Garage, die für Autos gedacht ist?!?! Hier oben windet es doch schon sehr und um die Ecke wohnen auch ein paar willige Polen (willig im Sinne von, die haben schon zeug geklaut). Ich lasse die Babys nur ungerne draußen stehen.
Dann beschwer dich doch und du hast danach Ruhe.... bzw klannst die Garage danach evtl mieten
Nein Spaß beiseite.
Er kann in der Garageruhig seine Möbel lagern oder auch unterwäsche wenn er das so möchte ! Da kann ihm keiner an den Karren fahren !
Anders sieht es da mit brennbaren Stoffen aus da gibts beschränkungen.
Das mit dem lagern was er will, darf er jedoch nur wenn er kein Auto hat was er darein stellen könnte. Sobald er eins hat was da auch rein passt, darf er dort nicht mehr lagern was er will
Beste Grüße
Es bezieht sich wohl auf die Reichsgaragenordnung von 1939. Diese wurde durch die jeweiligen Landesbauordnungen bzw. Garagenverordnungen abgelöst. Man kann sich die LBOs/Verordnungen im Netz ziehen...
Wie du schreibst.... Abgelöst wurde....
http://www.stadtgrenze.de/s/p3r/rgao/rgao.htm
ZitatDa stell ich mir halt die Frage, wieso nimmt der Typ der hier nicht mal wohnt sich nicht einfach Lagerplatz und blockiert stattdessen eine Garage,
Naja, auch in der DDR wäre das eine Frage des Preises gewesen.
Uwe
Ich finde diese Regelung gar nicht so verkehrt... wir haben hier in unserer Wohnung gerade ein aktuelles Beispiel. Es ist ein 8 Parteien Haus mit zwei Garagen unten drunter. Ein "Nicht-Anwohner" hat eine Garage angemietet und nutzt diese als Stauraum für Sperrmüll.
Das ist natürlich im wahrsten Sinne des Wortes "Müll"...aber ich finde
so etwas sollte in der Teilungserklärung/Hausordnung/Mietvertrag
geregelt sein. Wenn ich Geld in die Hand nehme und mir ein
Grundstück/Haus kaufe oder eine Garage baue, will ich da auch
reinstellen dürfen was ich will (Brandschutz etc. ist ja in
Ordnung...aber mir ernsthaft zu verbieten ein Fahrrad in meine Garage zu
stellen?! Ich weiß nicht).
Wie du schreibst.... Abgelöst wurde....
http://www.stadtgrenze.de/s/p3r/rgao/rgao.htm
Vermutlich wurden bestimmte Umstände nicht eindeutig definiert, so dass es Auslegungssache ist. Es gibt im Baurecht häufiger "Gummi-Paragraphen", die je nach Bauprüfer völlig unterschiedlich in der Praxis gehandhabt werden.
Ich habe hier auf dem Land so meine Schwierigkeiten eine Garage für meine zwei Maschinen zu finden, da jeder der hier baut eine Garage direkt an sein Haus schustert und somit keine Garagen zur Vermietung stehen.
Das Problem haben wir in der (Groß)Stadt an jeder Ecke. Mittlerweile muss bei meinem Vermieter (Genossenschaft) angegeben werden a)wie viele Fahrzeuge b) welches Fabrikat c) amtliches Kennzeichen
Glücklicherweise haben meine Eltern zu meiner Geburt schon Anteile gekauft, weswegen ich eine sehr niedrige Mitgliedsnummer habe und somit ziemlich schnell an Garagen komme. Momentan steht sie in einer Weltkriegstiefgarage (da kann man Horrorfilme drehen) in einer "Box", mit Tor und zur Seite Maschendrahtzäune, kein Luxusobjekt aber immerhin besser als nix, wobei die Sachbearbeiterin immer eine Macke bekommt weil ich eine ganze Garage für 1-2 Motorräder anmiete, wobei so viele PKW Fahrer ihre Kiste abstellen wollen. Die werden mit Sicherheit auch über mich fluchen, dafür stehen unsere Dosen auch draußen und wir kreisen ständig auf der Suche nach Parkplätzen, alles 1/2 so wild solange die Mopeten trocken und relativ sicher stehen
... wobei die Sachbearbeiterin immer eine Macke bekommt weil ich eine ganze Garage für 1-2 Motorräder anmiete, wobei so viele PKW Fahrer ihre Kiste abstellen wollen. Die werden mit Sicherheit auch über mich fluchen, dafür stehen unsere Dosen auch draußen und wir kreisen ständig auf der Suche nach Parkplätzen, alles 1/2 so wild solange die Mopeten trocken und relativ sicher stehen
Ich habe deshalb auch ständig Ärger, leider sehen manche nicht das an Mopeds die drausen stehen, ständig rumgefingert wird und diese auch Wetterempfindlicher sind.
Das ist ja mal ein Burnerthema! Wir haben im Haus 4 Garagen, drei PKW und ein Motorrad. Dazu einen überdachten Stellplatz. Auf dem Grundstück in dem Haus wohnen nur zwei Parteien, von denen einer Partei das Haus auch gehört. WIr nutzen zwei Garagen ständig, dazu den überdachten Stellplatz. Im Winter wird in einer Garage das Motorrad eingelagert. Die zwei nahezu ungenutzten Garagen müsste ich also von allem Kram befreien und in die Kellerräume, den Werkstattraum oder ein neu zu bauendes Gartenhaus schaffen, nur weil vor zehn Millionen Jahren die Beamten eine tolle Idee mit beschissener Ausführung hatten! Ich lache mich schlapp! Und ich wette, wenn die eine Garage offiziell ein Lagerraum werden würde, dann dürfte ich da künftig nicht mehr mein Motorrad überwintern...
Man kann es auch übertreiben, vor allem, wenn man gar keinen Zwang zur Nutzung hat (damit gibt es auch keine Entlastung öffentlichen Raums).
Also in der bayrischen Bauverordnung gibt es folgende Ausnahmeregelung:
$52 (9) Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckfremd benutzt werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher der Anlagen benötigt werden.
Moin,
also ich hab auch schon von solchen Fällen gehört.
Konkret ging es da um einen Erfahrungsbericht ausm Corvette Forum.
Ich habe auch so ne drollige Nachbarin. Wir wohnen in Hinterhof mit Eigentumswohnungen. Parkplätze sind wirklich rar gesäht. Und Sie hat nicht nur eine Garage, sondern auch einen Parkplatz direkt vor der Tür.
Und ich muss mit unserem Zweitwagen draußen parken während ihr Platz 30 von 31 Tagen im Monat leer steht.
Ein Schelm, wer da an petzen denkt