Heute morgen ... Versys abgeschossen

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  • upps, mein Beitrag ist nicht angekommen...

    Heute morgen wurde ich mit meiner geliebten (9 Monate) "alten" Versys abgeschossen - einfach die Vorfahrt genommen. Mir ist nichts ernstes passiert, aber mein ... ;(

    Anwalt habe ich schon ausfindig gemacht, dank Versicherung auch kein Problem. Mal sehen ob er auch was auf dem Kasten hat.


    Wie sieht es eigentlich mit den ganzen Umbauten aus (Auspuff, Spiegel, Blinker...) und vor allem mit dem Rest, wie z.B.: Hecktasche und Inhalt, Bekleidung, Stiefel, Helm, ... alles hinüber bzw. mit erheblichen Schäden.


    ich könnte ausflippen :boxen :bump: :krieger

    Die Versys ist nicht mehr zu retten.


    In tiefer Trauer, Carsten

  • Zitat

    und vor allem mit dem Rest, wie z.B.: Hecktasche und Inhalt, Bekleidung, Stiefel, Helm, ... alles hinüber bzw. mit erheblichen Schäden.

    ich wurde auch mal von einem Dosenlenker abgeschossen.

    Bekleidung, Helm etc wurd geringfügig beschädigt und ich habe alles mit geringem Abschlag wg "nicht mehr ganz neu" ersetzt bekommen damals.

    Viel Erfolg !! - der anwalt wird´s schon richten

    Gerhard

    • Offizieller Beitrag

    Zum Glück ist dir nix passiert!

    Zubehör ist so eine Sache. Probieren würde ich es auf alle Fälle. Du brauchst dann halt die Rechnungen von den Teilen. Am besten wäre natürlich ein Nachweis über den Anbau durch deine Werkstatt.

    Schutzkleidung (Helm, Jacke, Handschuhe) sollten kein Problem sein, da man diese ja nach einem Sturz generell ersetzen soll. Aber auch hier vermutlich nur Zeitwert.

  • Moin, erstmal gut daß Dir selbst nichts weiter passiert ist.

    Der Ersatz der defekten Teile ist natürlich leichter je mehr Rechnungen Du hast. In der Regel übernimmt diese Aufstellung was die Teile an der Maschine betrifft ein Sachverständiger (zahlt die Versicherung) und danach kann dann abgerecnet werden oder die Reparatur durchgeführt werden. Ich hatte meine nach Unfall zu den veranschlagten Reparaturkosten in Zahlung gegeben und die Abwicklung dem Händler überlassen.
    Selbst kümmern (mit Hilfe Deines Anwaltes) mußt Du Dich um (Schutz)Kleidung ersatz, aber auch das geht ohne Probleme, ich hatte seinerzeit sogar die Funktionsunterwäsche ohne Quittung durchgebracht. Und nicht vergessen die Kohle für die Ausfallzeit, Pauschalen für Porto, Telefon etc. und Schmerzensgeld. Das zieht sich zwar alles, 9 - 12 Monate bis alles durch ist sond nicht unrealistisch, aber dran bleiben und nichts verschenken.
    Mit bestem Gruß, Michael.

    Trägheit macht traurig.

  • Was die Schutzkleidung, Helm etc angeht, kann man IMHO den kompletten Neupreis bekommen. Es gab doch einige Urteile dazu...

  • Ich danke Euch ... Ihr macht mir MUT!!

    Die Versys wird morgen zu meinem Händler gebracht, die haben einen eigenen Gutachter :floet
    Der will auch sämtliche Kleidungsstücke sehen. Bei den Anbauteilen habe ich noch alle Rechnungen, da die meisten Sachen erst von ca. 1 Woche angebaut wurden :(

    Es kommt eine schwere Zeit auf mich zu ... ohne :toeff

    Aber da sieht man es wieder, egal wie defensiv man fahren mag ... es kann dich immer und überall erwischen.

    Hierbei gleich noch lobend zu erwähnen:

    - Daytona - Schuhe sind klasse (haben einiges gerettet)
    - die Polo-Hecktasche ist klasse (zwar kaputt, aber am Bike geblieben)
    - Tuppware ist nicht so gut wie beschrieben (Mein Notebook in der Hecktasche hat lediglich einen Displayschaden. Die Plastedose mit meinem "Pausenbrot" ist quasi pulveresiert.


    Ciao, Carsten ... und fahrt Vorsichtig, Idioten sind überall!!

    Einmal editiert, zuletzt von mobilefotos (20. April 2009 um 17:01)

  • Zitat

    Original von pn77 Schutzkleidung (Helm, Jacke, Handschuhe) .. hier vermutlich nur Zeitwert.


    nix ZEITWERT .. das gilt für KASKOschäden, also selbst verursacht.

    bei HAFTPFLICHTschaden: WIEDERBESCHAFFUNGSWERT
    .. gebrauchte wiederbeschaffung ist nicht zu akzeptieren. es wird i.d.r. neupreis per altem kaufbeleg oder echter, aktueller wiederbeschaffungspreis z.b. per katalogangebot (hab ich schon so gemacht für schutzkleidung und gepäckträger).
    der einbau (zeit) von zubehör ist zu schätzen, selbst, ggf. vom gutachter, und monetät zu bewerten .. egal, ob ursprünglich selbst eingebaut oder in der werkstatt. es geht doch hier um die ersetzung eines schadens, sprich wiederherstellung des vorzustandes und nicht darum, wer früher mal was gekauft oder montiert hat. dafür braucht man auch keine originalbelege, sondern nur einen schlüssigen nachweis der wiederherstellungskosten.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (20. April 2009 um 17:15)

  • Lass von einem annerkannten Kfz-Verständigen (am besten einen der die gegnerische Versicherungsgesellschaft kennt und zusammenarbeitet) alle Schäden begutachten und fein säuberlich auflisten.

    Suche den Kontakt zum Schadensachbearbeiter der gegnerischen Kfz-Versicherungsgesellschaft und sprich das weitere Vorgehen mit ihm ab. Mit diesem Vorgehen habe ich die besten Erfahrungen gemacht und über 230 Schadenfälle (meiner Klienten) ohne Anwalt und vor der gerichtlichen Auseinandersetzung geregelt bekommen. Meistens war die Schadenszahlung spätestens nach 4 Wochen vollumfänglich erfolgt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Original von Tramper
    Lass von einem annerkannten Kfz-Verständigen (am besten einen der die gegnerische Versicherungsgesellschaft kennt und zusammenarbeitet) alle Schäden begutachten und fein säuberlich auflisten.

    Suche den Kontakt zum Schadensachbearbeiter der gegnerischen Kfz-Versicherungsgesellschaft und sprich das weitere Vorgehen mit ihm ab. Mit diesem Vorgehen habe ich die besten Erfahrungen gemacht und über 230 Schadenfälle (meiner Klienten) ohne Anwalt und vor der gerichtlichen Auseinandersetzung geregelt bekommen. Meistens war die Schadenszahlung spätestens nach 4 Wochen vollumfänglich erfolgt.

    Grüessli Tramper


    Genauso läuft es schon ...
    Ich hoffe eben auch auf eine reibungslose Abwicklung


    NEUE NACHRICHTEN:

    Meine Versys war erst 9,5 Monate "alt" und hatte 3000km geschafft.

    Nach Gutachter keine Neuwertentschädigung sondern Wiederbeschaffungskosten!!!! Die Anbauteile (Auspuff, Tourenscheibe, Sturzpads, Hinterradabdeckung, Blinker, 12v-Steckdose) waren zwischen 1 und 3 Wochen alt und hatte einen Anschaffungswert von ca. 800,- € ... da bekomme ich angeblich ca. 50%. Bei den derzeitigen Versys-Preisen ... ich bin soooooo deprimiert ... ist der Wert geringer, als die Ablösung der Finanzierung. Da kommt so´n junger Autofahrer und schießt einen ab und zu guter letzt hab ich auch noch den finanziellen Schaden. Ich seh ja vielleicht ein, dass den Neuwert nicht bekomme, aber wo find ich denn ein nur 9,5 Monate "altes" Bike, mit mehr als 3 Jahren Restgarantie? Ich hoffe der sog. "Wiederbeschaffungswert" fällt nicht zu gering aus, sonnst hat sich das Zweiradfahren ersteinmal erübrigt.

    Einmal editiert, zuletzt von mobilefotos (27. April 2009 um 13:16)

  • Bei jedem Unfall musst du mit einer Wertminderung rechnen.

    Aus deinen Aussagen schliesse ich, dass die V einen Totalschaden (Reparaturkosten > 80% des Zeitwertes) erlitten hat. In diesem Fall bekommst du den Zeitwert der V vergütet. Das wird nicht ausreichen, deine Finanzierung komplett ohne Verlust zu tilgen, da die Restsumme langsamer verringert als der Wertverlust der V in den ersten Monaten.

    Ich hoffe doch, dass du zur Absicherung der Finazierung eine Vollkasko abgeschlossen hast. Lass dann den Schaden über die Vollkasko laufen, weil du so den geringeren finaziellen Verlust hast.

    Lass das Zubehör unbedingt bei deiner Kasko eintragen, damit bekommst du im Schadenfall den Zeitwert resp. die ganzen Reparaturkosten erstattet.

    Ich hoffe du hast einen guten Versicherungshengst oder Anwalt der jetzt mit Rat und Tat für dich da ist und dich unterstützt den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Hmm,

    aber wenn der Unfall von der eigenen Vollkasko abgerechnet wird, steigen doch auch die Prozente? Was unter dem Strich auf Dauer noch teurer werden kann?

  • da hast wohl den Verkehrten Gutachter,du darfst nen Gutachter aussuchen nen unabhängingen der nichts mit er gegnerischen Versicherung zu tun hat da die Erfahrungsgemäß immer drücken......deinen unbhängingen Gutachter muss die Gegnerische Versicherung zahlen wenn der Unfallgegner schuld ist.......daher hab ich für sowas Rechtsschutz und mein Anwalt ist sehr gut! :irre:

    Mein Gutachter sagte damals (unabhäöngiger) da können Schwankungen von bis zu 2000 Euso auftreten wenn die Versicherung ihn aussucht!


    Grüßele

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt.  8)

  • Zitat

    Original von eugengo
    Hmm,

    aber wenn der Unfall von der eigenen Vollkasko abgerechnet wird, steigen doch auch die Prozente? Was unter dem Strich auf Dauer noch teurer werden kann?

    Stimmt, aber in Teuros ausgedrückt sind die 10% Rückstufung bei der Jahresprämie wahrscheinlich ein Bruchteil von dem was der Wertverlust der V nach 9 Monaten ausmacht.

    Dreh und Angelpunkt ist die Gesamtschadenssumme der V. Der ungünstigste Fall ist ein Totalschaden mit nur Teilkaskoversicherung. Der günstigste Fall ist, wenn die Reparaturkosten deutlich unter 80% des Zeitwertes der V liegen. Dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die komplette Instandstellung inkl. Kosten für Gutachten, Anwalt und Wertminderung übernehmen. Aber genau diese Nebenkosten und die hohen Stundenansätze des Freundlichen tragen dazu bei, dass ein fast neues Möppi schnell mal die Schwelle des Totalschadens überschreitet. Was in diesem Fall noch speziell dazu kommt, ist dass Zubehör von fast 10% des Neupreises der V nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Das hat zur Folge, dass das Zubehör die Schadenssumme des Gutachten hochtreibt, aber bei der Zeitwertberechnung der V nicht berücksichtigt wird, da es nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt ist.

    Auch wenn alle Kosten von der gegnerischen Versicherungen bezahlt werden, ist jeder Unfall für den Unschuldigen ein Verlustgeschäft weil er irgendwo draufzahlt oder für Wochen kein Möppi zur Verfügung hat.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (28. April 2009 um 12:01)

  • Zitat

    Original von Tramper

    Auch wenn alle Kosten von der gegnerischen Versicherungen bezahlt werden, ist jeder Unfall für den Unschuldigen ein Verlustgeschäft weil er irgendwo draufzahlt oder für Wochen kein Möppi zur Verfügung hat.

    Also das stimmt nur bedingt... sofern man alles machen lässt, dann ja... manchmal reicht es aber auch nur, ein zerkratztes Verkleidungsteil neu lackieren zu lassen und sich die Kosten für die neue Verkleidung zu sparen. So kann man die Kürzungen der Versicherungen auch mal etwas kompensieren...

    Ich habe bei den 5 unverschuldeten PKW Unfällen im letzten Jahrzehnt kein einziges Mal Minus gemacht - meist hat es eher noch für einen schönen neuen Satz Aluräder gereicht... :D Beim Mopped ist es natürlich nicht so einfach, weil das meiste dann an Technik kaputt ist... dennoch, wenn man ein bissl Schraubergeschick hat, dann kann man auch z.B. Demontage selbst machen...

    Und der Grundsatz, dass man sich nach Gutachten die begutachteten Reparaturkosten (und nur die!) netto ausbezahlen lässt gilt immer noch!

    Ein ordentlicher (unabhängiger) Gutachter ist natürlich Pflicht (kleiner Tip: Als ADAC Mitglied kann man kostenlos einen Verkehrsanwalt für ein erstes Gespräch/Beratung in Anspruch nehmen)

    ...das mit den 50% für so gut wie neue Zubehörteile würde ich auf keinen Fall hinnehmen! X(

    Einmal editiert, zuletzt von groundone (28. April 2009 um 14:12)

  • Neuigkeiten:

    Also es sind nunmehrfast 3 Wochen vergangen und die Versicherung hat noch nicht viel geäußert.

    Es deutet aber alles darauf hin, dass sie die Schutzausrüstung nur mit einem Zeitwert erstatten. Momentan haben die genaue Nachweise über die Beschädigungen an Helm, Jacke, Hose und Stiefeln angefordert. Deneben musste ich für Jacke und Hose den ungefähren Anschaffungszeitpunkt benennen, da ich keine originalen Belege vorweisen kann.

    Wie ist es mit den Protektoren? Denen kann man doch eine Beschädigung nicht immer (äußerlich) ansehen! Langsam hab ich echt die Schn... voll. Da wird man quasi über den Haufen gefahren, Mopped Totalschaden (Reparaturkosten auf knapp 11.000,- € geschätzt) und dann diskutieren die vielleicht noch ob die Hose/Jacke, ... noch ok sind oder vielleicht doch beschädigt, ...

    Ich will kein Geld verdienen oder jemanden abzocken, aber ich habe auch keinen Bock mit evtl. eingeschränktem Schutz rumzudüsen.

    Bzgl. des Wiederbeschaffungswertes des Motorrades haben die sich noch gar nicht geäußert. Schicken immer wieder neue Fragebögen.

  • Wenn ich das so lese würde ich sofort einen Anwalt vom Fach einschalten. Wir kleinen sind doch meist die Dummen wenn man mal was vernünftig regeln will. :grmpf:

    LG, Berry

  • Darum hab ich ne Rechtschutz


    Ohne Anwalt würd ich da gar nix machen

    let the good times roll

    Einmal editiert, zuletzt von crosser1970 (14. Mai 2009 um 13:41)

  • Ich habe eine Rechtschutzversg. und ein Anwalt beschäftigt sich damit, aber beides Schützt nicht vor den Absichten der gegnerischen Versicherung. Leider sieht das nicht nach einer reibungslosen Schadensabwicklung aus. Sicher, der Anwalt wird einiges zurecht biegen, aber dasdauert eben seine Zeit und ich sitz weiter ohne Kohle und ohne Bike da.

  • Also zum Thema Schutzkleidung gibt es ein Urteil vom Landgericht Darmstadt - im Sinne von uns Motorradfahrern. Des kannste auch dem Anwalt mal vorlegen, sofern er das nicht kennt. Demnach ist das nix mit Wertverlust bei Sicherheitskleidung.

    Auch bei uns wird die Schutzkleidung voll ersetzt. Ich mag diese anderen Versicherer nicht, die versuchen die Geschädigten am langen Arm auszuhungern... immer dran bleiben und ständig nerven (oder vom Anwalt nerven lassen).

    Im Notfall gibts den Versicherungsombudsmann (http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html) oder das Aufsichtsamt (BaFin) für Beschwerden.

    Aus eigener Erfahrung (auf Seiten der Versicherung und als Makler-Angestellter für den Versicherten) weiß ich, dass der Ombudsmann sehr gute Arbeit leistet.