Dringend Hilfe wegen Xenon Einbau

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Tramper
    Alle Nachrüstsätze die ich im Internet gesichtet habe, haben E7, E11, E14 oder sonstige E Nummern, aber keine E1! Seitens KBA ist das alles klar geregelt. Meistens fehlen den Herstellern aus Fern Ost auch die ECE Zertifizierung und erhalten darum nicht die E1 Nummer. Werden solche Scheinwerfer in Deutschland verkauft, so ist der Anbieter verpflichtet in der Bedienungsanleitung (oder zusätzlich auf der Verpackung) einen Hinweis zu drucken, dass dieser Austauschscheinwerfer nicht den deutschen Gesetzen entspricht und darum im Strassenverkehr nicht zugelassen sind!

    Aaaaaah! Da wirfst du jetzt aber was gehörig durcheinander!!! Die Zahl direkt hinter dem "E" gibt das EU-Land an, in dem das Teil geprüft wurde ("1" steht für Deutschland, die Superprüfer :floet). Hierbei geht es um EU-Recht, freie Marktwirtschaft. D.h. die Teile mit einer "E"-Nummer dürfen innerhalb der EU verwendet werden. Es ist dabei völlig egal in welchem EU-Land das entsprechende Teil geprüft wurde, also ob nun E1 oder E14 oder sonstwas.

    Darüber hinaus kann jedes Land weitergehende Vorschriften erlassen. Das ist dann unsere StVZO. Dort wird dann ein entsprechendes Prüfzeichen gefordert, aber auf keinem Fall die "1" hinter dem "E". Das dürfte Deutschland auch gar nicht.


    Und diese Nachrüstsätze haben in der Regel die Prüfnummer eines Landes drauf, wo eine Nachforschung eher im Sand verläuft, also z.B. Litauen oder so.
    Aber meistens ist die Prüfnummer ohnehin nur auf dem Steuergerät drauf. Und die Prüfung des Steuergerätes würden die sogar ohne Probleme in Deutschland erhalten. Diese Prüfung hat nämlich nix mit der Prüfung des Leuchtmittels oder des Scheinwerfers zu tun.

  • Wer nachlesen will

    §21a Stvzo = E-Prüfzeichen (erst mal Prüfen ob es sich auch tatsächlich um eine Handelt) :lol

    §50(10) StvZo = Gasentladungsscheinwerfer (von Kofferraum les ich da aber nüscht) ?(

    Sind das jetzt eigentlich wirklich Gasentladungslampen oder einfach nur irgendwelche Pseudo "Xenon"???

    Ach ja, für die StvZo gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN.

    Da gibt es auch keine Gesetzeslücken (wenn doch, dann bitte passendes Gesetz mit angeben).

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (4. Mai 2009 um 15:50)

  • Ich lese ja schon andauernd gespannt jeden bericht hier
    udn jeder ist total begeistert von dem licht
    aber mal eine andere frage

    macht ihr euch darüber keine gedanken was ihr macht wenn ihr erwischt werdet?
    ich mein
    100 euro 3 punkte
    kann jetzt nicht jeder so verkraften

    und damit ist doch sicherlich nicht schacht im schicht man muss doch sicherlich zum tüv vorlegen das man es geändert hat
    und ähm können die beamten in grün nicht uach das bike stilllegen lassen??
    weil es ist ja ein verstoß gegen stvzo

    und generell
    welche polizist kontroliert das licht?

    boah ich hab ne signatur :omm

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von larac4
    §50(10) StvZo = Gasentladungsscheinwerfer (von Kofferraum les ich da aber nüscht) ?(

    Sind das jetzt eigentlich wirklich Gasentladungslampen oder einfach nur irgendwelche Pseudo "Xenon"???

    Ach ja, für die StvZo gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN.

    - von dem "Kofferraum" habe ich ehrlich gesagt auch noch nirgends etwas gelesen. Kann da mal jemand eine genaue Fundstelle angeben?

    - ja, hier geht es um echte Gasentladungslampen (mit Vorschaltgerät)

    - woher hast du diesen Grundsatz? ich kenn dass noch so, dass alles was nicht verboten ist zwar nicht direkt erlaubt ist, sich aber in einem Graubereich bewegt.

    Zitat

    Original von PeterPan
    100 euro 3 punkte

    bike stilllegen lassen??

    welche polizist kontroliert das licht?

    - gibt es da wirklich automatisch drei Punkte? Na ja, das ist nicht ohne. Aber auf der anderen Seite sehe ich nachts besser und werde tags und nachts besser von anderen gesehen.

    - wenn die Polizei so etwas entdeckt muss sie sogar das Motorrad stilllegen. Aber die Polizisten kennen sich in der Regel schlecht in den technischen Details aus und trauen sich daher oftmals nicht so etwas anzusprechen.

  • pn77

    Zitat

    - woher hast du diesen Grundsatz? ich kenn dass noch so, dass alles was nicht verboten ist zwar nicht direkt erlaubt ist, sich aber in einem Graubereich bewegt.

    -Kraft eigener Arroganz :abfeiern
    -Von meiner Ausbildung als Fahrlehrer :floet
    -Weil Fahrschüler auch immer die Ansicht haben es sei alles erlaubt :freak
    -Weils im §49a(1)S.1 StVZO steht? :lol


    §49a(1)S.1 StVZO
    "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

    Wer lesen kann, ......

    Für alle, die Ihr Wissen nicht gerne aus zweiter oder dritter Hand haben möchten (sogenanntes gefährliches Halbwissen) :floet
    Der kann gerne HIER nachlesen.

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (4. Mai 2009 um 17:27)

  • Zitat

    Original von pn77
    Aaaaaah! Da wirfst du jetzt aber was gehörig durcheinander!!! Die Zahl direkt hinter dem "E" gibt das EU-Land an, in dem das

    Bist du dir da ganz sicher? ?(

    Vom Eidgenössischem Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und Swiss Olympic habe ich als Spitzensportler die E13 bekommen. Jedes Teil das ich beim Sport benütze trägt die E13 Kennung. Bei der Stadtpolizei Zürich, Feuerwehr und Rettungsdienst ( Abteilungen des Polizeidepartementes der Stadt ZürichI wird nach dem grossen E die fortlaufenden Einsatznummern vergeben. usw..... :floet

    Es gibt auf der Welt soviele E Nummern und nur eine ist für die Zulassung der Motorfahrzeugbeleuchtung in Deutschland entscheidend die ein- bis dreistellige E Nummer im Kreis! Die Zubehörindustrie kennzeichnet die in Deutschland legalen Anbauteile nicht nur mit der korrekten E-Prüfnummer sondern liefert auch eine ABE mit.

    Bei fast allen Austausch Xenon Kids (vorallem aus Fernost stammend) fehlt der Kreis, weil die E-Nummer eine andere Funktion hat, meistens als Bezeichnung irgend einer Norm oder Typenbezeichnung. Das erweckt bei vielen Deutschen den Eindruck, diese illegalen Lampen hätten eine E-Prüfnummer wie sie in der EU bekannt sind. Ein weiteres Indiz für in Deutschland legale Teile sind eine beigelegte ABE.

    Vom Gesetz her müssen alle Teile der Fahrzeuglampen wie Reflektorgehäuse, Frontscheibe und Beleuchtungskörper (Birne) mit der E-Prüflandnummer im Kreis und der eigentlichen Prüfnummer gekenntzeichnet werden. Wobei das E-Prüfzeichen im Kreis auch durch das Firmenlogo (bei BMW das Propellerlogo) ersetzt werden kann.

    Welche Fahrzeuge legal in Deutschland zugelassen werden können und welchen Anforderungen sie erfüllen müssen steht nicht nur in der StVZO, sondern auch in vielen anderen Gesetztesbüchern! Darum weiss ich jetzt nicht aus dem Kopf wo das mit dem Kofferaum/Ladefläche steht und wie der genaue Wortlaut ist. Werde mich aber gelegentlich danach erkundigen. Leider wird eine Aufstellung mit den Gesetzten und Verordnungen die mit den Fahrzeugscheinwerfern in Zusammenhang stehen das Forum sprengen.


    Zitat

    Original von larac4
    §49a(1)S.1 StVZO
    "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

    Wer lesen kann, ......

    Ich kann lesen. Für die Xenon Lampe an pn77 Versys heisst das sie ist völlig legal, weil das Gesetz schreibt ein Frontscheinwerfer vor (der Xenon Brenner ist ein Frontscheinwerfer) und pn77 hat den Xenon Brenner an seiner Versys für zulässige lichttechnischen Einrichtung erklärt, ansonsten hätter sie sicherlich nicht montiert. :abfeiern:abfeiern:abfeiern

    Sollte einer beim TÜV oder von den Grünen Männchen was gegen pn77 neues Xenonlicht haben, hat er keine Chance das als Illegal zu erklären, denn es erfüllt den §49a(1)S.1 der StVZO.


    Zitat

    Original von PeterPan
    macht ihr euch darüber keine gedanken was ihr macht wenn ihr erwischt werdet?
    ich mein
    100 euro 3 punkte
    kann jetzt nicht jeder so verkraften

    Viele wiegen sich in falscher Sicherheit und wissen nicht was sie tun. Den Meisten ist es aber egal und sie gehen bewusst das Risiko ein, wie bei der Geschwindigkeitsübertretung und hoffen auf das Glück nicht erwischt zu werden.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (4. Mai 2009 um 22:48)

  • ...soweit ich weiss, bietet auch Honda für seinen Reisedampfer Goldwing auch XENON an...die BMW K1200 dürfte somit nicht das einzige serienmäsige Motorrad sein...

    :punk

    Mein Vater hat immer gesagt:
    Wenn im Wald ein Wolf einem Wolf begegnet, dann denkt der sich erst mal: "Ah, sicher'n Wolf!".
    Aber wenn'n Mensch im Wald 'nem Menschen begegnet, dann denkt der sich: "Aaah, sicher'n Mörder!"
    :abfeiern :abfeiern :abfeiern

  • Ursprünglich wollte in diesem Thread einfach jemand technische Hilfe :leuchte beim Anschluß von ein paar Kabeln:

    Dringend Hilfe wegen Xenon Einbau


    Warum muß eigentlich hier aus jeder sachlich-technischen Diskussion

    eine politisch-moralische Grundsatzdiskussion gemacht werden ???


    Dafür haben wir doch extra einen eigenen X( Politiker- und :teach: Juristenbereich im Forum:

    https://www.er-6n-forum.de/board.php?boardid=24


    :hut Micha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag

    na ja, so ist das halt wenn man sich interessiert. Da kommt man schnell von Thema A zu B :ups

    Tramper
    Ich hatte im Internet vor einiger Zeit ein tolle Aufschlüsselung der E-Prüfzeichen gefunden, finde die aber leider nicht mehr. Besonders die Beleuchtungs-Nummern waren dort komplett erläutert.

    Aber schau mal hier. Da sind Beispiele für EG- bzw ECE-Prüfzeichen drin. Hier ist auch eine Liste der Länderkennzahl für EG-Prüfzeichen drin (such einfach nach "Deutschland" im Text). Die Liste fürs ECE-Kennzeichen ist meines Wissens mittlerweile deutlich länger (Osterweiterung).

    Das Vorschaltgerät alleine benötigt übrigens ein E-Prüfzeichen, weil es zum einen fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, und zum anderen mit Frequenzen größer 8 kHz arbeitet. Da muss dann die EMV geprüft werden. Und dann benötigt natürlich das Leuchtmittel eine Prüfnummer und der Scheinwerfer.


    EDIT: Sorry, ist ja sogar schon hier im eigenen Board alles da ECE-Prüfungen können also sogar in nicht EU-Ländern durchgeführt werden.

  • @ kawakini,

    sieht ganz nett aus, aber ist VIEL zu auffällig. So ziehst Du recht schell die Blicke der Grünen auf Dich. Ich würde es ändern.
    Ausserdem: Gehst du über 6000K raus nimmt die Lichtausbeute wieder deutlich ab. Also bist du mit 5000 - 6000k nicht nur deutlich unauffälliger (für die Gesetzeshüter) unterwegs sondern siehst auch noch besser damit. Und darum ging es Dir doch - denke ich zumindest.

    LG, Berry

  • kawakini

    Obs schön aussieht oder nicht, kann dir eigentlich egal sein, du wolltest ja mehr Licht haben, hast du jetzt eine bessere Ausleuchtung oder nicht?
    Wenn nicht (was ich auch so sehe), dann wäre der Nuten gleich Null und das Risiko erwischt zu werden einfach zu hoch.


    Tramper

    Geschrieben von Tramper

    Zitat

    Ich kann lesen. Für die Xenon Lampe an pn77 Versys heisst das sie ist völlig legal, weil das Gesetz schreibt ein Frontscheinwerfer vor (der Xenon Brenner ist ein Frontscheinwerfer) und pn77 hat den Xenon Brenner an seiner Versys für zulässige lichttechnischen Einrichtung erklärt, ansonsten hätter sie sicherlich nicht montiert. Abfeiern Abfeiern Abfeiern Sollte einer beim TÜV oder von den Grünen Männchen was gegen pn77 neues Xenonlicht haben, hat er keine Chance das als Illegal zu erklären, denn es erfüllt den §49a(1)S.1 der StVZO.

    Bist du dir Sicher das du lesen kannst, ich bezweifle es. :freak :abfeiern

    :lol Nix für ungut, ich weis, das du diesen Kommentar nicht ganz ernst gemeint haben kannst. Leider nehmen viele deine Ausführungen vielleicht für bare Münze. :abfeiern

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (10. Mai 2009 um 17:54)

  • pn77

    das World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations, Herausgeber der ECE Nummern, existiert seit 1958 und ist bei den UNECE (United Nation Economic Commission for Europe) beheimatet, einer Unterorgansitation der UNO. Dabei stehen die Buchstaben ECE als Abkürzung für die Economic Commission for Europa.

    Die aktuelle Liste der Mitgliederstaaten der UNECE umfasst derzeit 56 europäische Staaten.

    Das Logo des internationalen Prüfzeichens ist gesetzlich Weltweit geschützt, darf aber durch das Hersteller Logo ersetzt werden. Bei BMW ist das Probellerlogo der ECE-Prüfnummer vorangestellt und nicht das ECE Logo.

    Unsinniger Weise werden einige der angewendeteten Normen für den Bau von Scheinwerfern ebenfalls mit E-Nummern nummeriert. Das nutzen die Hersteller von Xenon Nachrüstkits zum Nachteil der Verbraucher, in dem sie zum Beispiel gross auf der Verkausanzeige, Packung oder Anleitung z.B. E7 oder E14 (ohne Kreis) angeben. Der Laie weiss, dass nur Teile mit der E-Prüfungsnummer legal am Fahrzeug angebracht werden dürfen und übersieht dabei, dass sich nicht um die E-Prüfungsnummer mit dem internationalen Genehmigungszeichen im Kreis handelt, sondern der Hersteller nur die Norm angegeben hat, welcher der Scheinwerfer entspricht.


    Zitat

    Original von 2T-Micha
    BMW haben ein "e" für die XENON-Brenner auf den XENON-Scheinwerfern.

    Stimmt net, das internationale Genehmigungszeichen "E1" ist auf keinem einzigen BMW Teil zu finden, sondern vor der ECE Prüfnummer prangt das Propellerlogo.


    Zitat

    Original von berry
    Ausserdem: Gehst du über 6000K raus nimmt die Lichtausbeute wieder deutlich ab. Also bist du mit 5000 - 6000k nicht nur deutlich unauffälliger (für die Gesetzeshüter) unterwegs sondern siehst auch noch besser damit. Und darum ging es Dir doch - denke ich zumindest.

    Die im Strassenverkehr zugelassen Xenon Lichter (egal Möppi oder PKW) haben 5'000 bis 6'000 Celvin, was der Tageslichtfarbe entspricht. Das hat seinen technischen Grund darin, dass das menschliche Auge am meisten in diesem Bereich erkennen kann! Hat ein Xenon Scheinwerfer mehr, ist das so als ob man an einem sonnigen Tag seinen Blick der Sonne zuwendet. Das Licht wird dabei massiv heller, aber es blendet das Auge und man kann nichts mehr erkennen. Hat es weniger ist es als ob man in die Dämmerung oder Nacht schaut, dabei nimmt der Kontrast so stark ab, dass das menschliche Auge nichts mehr unterscheiden kann weil alles die gleiche Farbe hat. Von da stammt auch das Sprichwort "in der Nacht sind alle Katzen Grau" ab


    Zitat

    Original von larac4

    :lol Nix für ungut, ich weis, das du diesen Kommentar nicht ganz ernst gemeint haben kannst. Leider nehmen viele deine Ausführungen vielleicht für bare Münze. :abfeiern

    Ich gelobe, dass ich zukünftig meinen Ironie Modus deutlich für Jederman kennzeichne :yeah:

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    Hi Tramper,
    das ist ja nun wieder ein ganz andere Länderliste. Ich habe jetzt aber nicht die Zeit mir das alles durchzulesen ob das jetzt die gleiche Liste wie in dem anderen Beitrag sein soll. Was mir dort fehlt ist auf alle Fälle mal die Zuordnung zu der entsprechenden Nummer. Und dann hatte ich ja noch diese andere Liste gesucht was der spezielle code für Scheinwerfer bedeutet.

    Das mit den Xenon-Kits ist so nicht ganz richtig. Die Händler geben an, dass das Xenon-Kit eine E-Nummer hat. Das stimmt ja auch und dieses Prüfzeichen muss dort auch drauf sein. Allerdings müsste es sowohl auf dem Steuergerät (elektronische Schaltung > 8 kHz ==> EMV-Prüfung nötig) wie auch auf dem Brenner (Licht-Prüfung) drauf sein. Das wissen die Leute halt nicht.

  • Sind 6000 k und Ausleuchtung weiß ich noch nicht. Bin noch nicht im Dunkeln gefahren. Will mir noch andere Standlicht birne rein machen die weißer leuchtet. Schaut in echt auch nicht so bläulich aus.

    Einmal editiert, zuletzt von kawakini (11. Mai 2009 um 06:44)

  • :floet

    So, heute nach München zum Pizzahut gefahren, einfach mal was anderes Fettiges, nicht immer nur McDonalds oder BK, und da es bei uns keinen gibt, musste ich die 100km hin u. zurück in Kauf nehmen.
    1 Kilometer vor dem Ziel dann ein Stau, ich dachte dass kommt weil auf einer Fahrbahn gebaut wurde, und diese somit gesperrt war. Also nurnoch 2 Bahnen
    Ich fahre ganz gemütlich auf der linken Spur, als plötzlich ein Mann an den Straßenrand tritt, ich dachte schon er sei lebensmüde :freak
    Doch dann lächelt er mich an, zeigt mir seinen Dienstausweis(ich war ca 10km/h schnell, dank Stau) und winkt mich raus. Ein Zivilpolizist also :ups .
    Ich mache Motorrad aus, die erste Frage bezieht sich natürlich auf Ausweis und Fahrzeugpapiere. "Hab ich nicht, da Geldbeutel heut morgen nicht gefunden!" Doofer Zeitpunkt, erste Kontrolle mitm Motorrad, erstesmal keine Moneybox dabei... :punk
    Naja, darum gings ihm auch garnicht, denn der eigentliche Grund sollte gleich klar werden(wenn er es nicht schon lange ist).
    "Machen sie mal ihr Licht an!" :ups
    Da wars mir dann auch klar, keine allgemeine Verkehrskontrolle, sondern ich wurde individuell ausgewählt, danke meinem etwas weißen Licht :lol
    Er so: "Da das Motorrad auf ihren Vater zugelassen ist, gibts die Strafe doppelt, einmal für sie und für ihn!"(Komische Welt?)"1 Punkt, da die Zulassung erloschen ist... blabla Moralpredigt blabla.. Versicherung zahlt nix bla.."
    Ich trage dann halt die üblichen (rationalen) Gründe für ein Xenonlicht vor: "Autos übersehen einen nichtmehr, besseres Licht...bla".
    Zuvorkommender Weise, und da die nächste Tanke, und damit H7Birne, nur 200m entfernt lag, konnte ich, bzw die Freundin von mir :jubel, mir ein neues Lamperl holen, und falls mir der Umbau gelingen sollte, wollte er mich Straffrei entkommen lassen.
    Da fiel mir ein Stein vom Herzen :kuss. Ich hätte ihn knutschen können :D :lol
    Naja, als die Freundin dann mit der H7 kam, passte diese natürlich nicht, da die Kawas einen Adapter haben, was mir in der Aufregung entfallen war.
    Also habe ich einfach die Fernlichlampe ins Abblendlicht gesteckt, das hat ihn auch zufriedengestelllt.
    Während dem ganzen Einbau kam immer wieder der Satz: "Andere Kollegen würden das Motorrad gleich konfiszieren und ein Gutachten machen lassen"(so oder so ähnlich).
    ...
    muss weg... kurzfassung:
    Also, wurde straffrei, allerdings unter oft wiederholten Predigten, wieder entlassen, die Standlich LED hat er behalten, genauso wie Xenon Brenner und Lampe. Habe das alles nocheinmal daheim, werd es aber nichtmehr einbauen, da mir der Unterscheid nachts zu klein ist von der Ausleuchtung her, und mein Bike ist eh schon auffällig genug (Gelb!), zumindest tagsüber, nachts fahre ich eh kaum.
    Ein netter Polizist war es auf jeden Fall, finde ich super!
    Ich bin klüger, habe Xenon getestet, wurde erwischt, kann also jetzt sagen dass es sich nicht lohnt.
    Vielleicht hilft das einigen, die noch dran denken umzurüsten, wenn ihr einen weniger netten Polizisten trefft, macht er euch vielleicht mehr Streß, und ob das Spaß macht?

  • :grmpf: Schon echt Mist, dass Du da einen "Ordnungshüter" mit etwas Ahnung erwischt hast..... ich kam bis jetzt immer gut weg, obwohl ich meist Nachts unterwegs bin... :ups

    Rechts überholen ist billiger als Dränglen, Standspurüberholen gibt zusätzlich Rabatt. :bump: