- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Tramper
Alle Nachrüstsätze die ich im Internet gesichtet habe, haben E7, E11, E14 oder sonstige E Nummern, aber keine E1! Seitens KBA ist das alles klar geregelt. Meistens fehlen den Herstellern aus Fern Ost auch die ECE Zertifizierung und erhalten darum nicht die E1 Nummer. Werden solche Scheinwerfer in Deutschland verkauft, so ist der Anbieter verpflichtet in der Bedienungsanleitung (oder zusätzlich auf der Verpackung) einen Hinweis zu drucken, dass dieser Austauschscheinwerfer nicht den deutschen Gesetzen entspricht und darum im Strassenverkehr nicht zugelassen sind!
Aaaaaah! Da wirfst du jetzt aber was gehörig durcheinander!!! Die Zahl direkt hinter dem "E" gibt das EU-Land an, in dem das Teil geprüft wurde ("1" steht für Deutschland, die Superprüfer :floet). Hierbei geht es um EU-Recht, freie Marktwirtschaft. D.h. die Teile mit einer "E"-Nummer dürfen innerhalb der EU verwendet werden. Es ist dabei völlig egal in welchem EU-Land das entsprechende Teil geprüft wurde, also ob nun E1 oder E14 oder sonstwas.
Darüber hinaus kann jedes Land weitergehende Vorschriften erlassen. Das ist dann unsere StVZO. Dort wird dann ein entsprechendes Prüfzeichen gefordert, aber auf keinem Fall die "1" hinter dem "E". Das dürfte Deutschland auch gar nicht.
Und diese Nachrüstsätze haben in der Regel die Prüfnummer eines Landes drauf, wo eine Nachforschung eher im Sand verläuft, also z.B. Litauen oder so.
Aber meistens ist die Prüfnummer ohnehin nur auf dem Steuergerät drauf. Und die Prüfung des Steuergerätes würden die sogar ohne Probleme in Deutschland erhalten. Diese Prüfung hat nämlich nix mit der Prüfung des Leuchtmittels oder des Scheinwerfers zu tun.