Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Ich glaube, es wird einige Zeit vergehen, bevor ich wieder einen Motorradpolizisten grüße.

    Bin gestern (mit dem Auto) zu Louis gefahren, um einen Scottoiler für 99,00 statt 129,00 Euro zu holen und bin zusammen mit einem anderen Autofahrer von einem Motorradpolizisten eingeholt und herausgewunken worden. Nach Auffassung des Polizisten haben wir beide (auf Parallelspuren) eine rote Ampel überfahren.

    Tja - die Ampel schaltete auf gelb, und ich hätte nur durch eine sehr starke Bremsung vor der Haltlinie zum Stehen kommen können. Und ich bin dann bei gelb über die Kreuzung gefahren. Jetzt warte ich auf den Bußgeldbescheid (90 Euro, 3 Punkte).

    Interessant fand ich die Stelle, wo das passiert war - da geht eine Schnellstraße in eine normale Stadtstraße über, es kommt eine Ampel und kurz darauf ein Radarkasten. Und nach der nächsten Kreuzung ein gemütlicher Parkplatz, wodrauf man dann geleitet wird.

    Hat einer von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht, und kann vielleicht etwas zum Ausgang der Sache berichten?

  • Also ich kann dir nicht aus eigener Erfahrung jedoch aus eigener Ausbildung in der Vergangenheit (komme aus dieser beruflichen Richtung) sagen, dass du den Bußgeldbescheid bekommen wirst, dich dazu äußern kannst, aber nicht wirklich was ändern wirst und letztendlich den Betrag begleichen und Punkte kassieren wirst.
    Der Polizist hat das gesehen und hat keinen Grund sich was auszudenken bzw zu behaupten. Wie die subjektiven Umstände hierbei waren und wie und was und überhaupt spielt hierbei keine Rolle.

    gruß

    M-

    Pimpin´ my ride...

  • kann ein polizist nicht auch mal n fehler machen oder sich vergucken ich meine wenn er gleich 2 leute rauszieht und die sagen das hatte nur noch gereicht wenn wir ganz stark gebremst hätten
    also irgendwo muss die glaubwürdigkeit eines polizsten doch auch mal aufhören oder nicht?

  • Zitat

    Original von murphy1984
    kann ein polizist nicht auch mal n fehler machen oder sich vergucken ich meine wenn er gleich 2 leute rauszieht und die sagen das hatte nur noch gereicht wenn wir ganz stark gebremst hätten
    also irgendwo muss die glaubwürdigkeit eines polizsten doch auch mal aufhören oder nicht?

    Tja, der Begriff heißt so schön... Ermessensspielraum 8)

    Wie Maciek schon schrieb, es ist zum heulen, aber im nachhinein wird es dir nicht möglich sein, zu beweisen dass es eben NICHT schon Rot war... und über Rot über eine Kreuzung ist halt teuer :floet

  • nein, denn er hat ja keinen grund zu lügen.

    das einzigste was überhaupt helfen würde, wären unbefangene zeugen die nicht in deinem auto gesessen haben :floet

    was konkretes wird dir nur nen anwalt sagen können...

    banner.jpg
    Uns gefällt ihr Sound nicht, und Gitarrenmusik ist ohnehin nicht gefragt.
    (Begründung der Plattenfirma Decca, die die Beatles ablehnte, 1962)

  • <"und über Rot über eine Kreuzung ist halt teuer">...
    ... und bringt auch einen Monat Führerscheinentzug.

    weiss aus Erfahrung:
    BB :floet

    - Und ich sag da noch: "Hein!", - "Hein!!", sag ich, aber nein...
    - Es ist gemein, Blinden Stummfilme zu zeigen!!

    2 Mal editiert, zuletzt von BBouvier (12. März 2009 um 15:21)

  • der anwalt wird auch sagen zahl lieber ich war auch schonmal in einer ähnlichen situation
    mit 3 leuten im auto aber es bringt alles nicht
    wenns den passt halten die dich auch an weil du blöd guckst ERMESSENSSPIELRAUM wie groundone sagte

    naja aber trotzdem hart das man echt nichts machen kann bei sowas

  • Die Gesetzeslage ist klar, du darfst wenn die Ampel auf Rot springt nicht mehr über den weissen Haltebalken fahren.

    Vielleicht hilft es dir, wenn du weisst wieviel Zeit du hast zum Anhalten wenn die Ampel von Grün auf Orange schaltet bis die Ampel Rot ist. Die Gelbphase dauert zwischen 3 bis 8 Sekunden, in dieser Zeit legst du eine Strecke von mindestens 41,4 Meter zurück wenn du mit 50km/h unterwegs bist.

    Für den kompletten Anhaltevorgang, unter Berücksichtigung aller Komponenten (Fahrgeschwindigkeit, Reaktionszeit, Verzögerung, Umsetzzeit, Ansprechzeit, Schwellzeit, Bremszeit) benötigst du bei 50 km/h weniger als die Hälfte der zur verfügungstehenden Strecke, nämmlich 21,77 Meter oder 2,5 Sekunden.

    Nun was ist dir widerfahren? Du hast nicht aufgepasst und dadurch nicht mitbekommen als die Ampel von Grün auf Gelb umschaltete, denn dann hättest du mit einer normalen Bremsung vor der weissen Haltelinie anhalten können bevor die Ampel auf Rot schaltete. Was lernt man daraus? 60 bis 40 Meter vor einer Ampelkreuzung unbedingt die Ampel im Auge behalten.


    Übrigens in der Schweiz sind alle Rotlichtkameras auch Geschwindigkeitsradar! Und die neuesten Laseranlagen erkennen auch Vortritts- oder Abbiegevergehen im Kreuzungsbereich.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (12. März 2009 um 15:36)

  • Zitat

    Original von Tramper
    Vielleicht hilft es dir, wenn du weisst wieviel Zeit du hast zum Anhalten wenn die Ampel von Grün auf Orange schaltet bis die Ampel Rot ist. Die Gelbphase dauert zwischen 3 bis 8 Sekunden

    Für den kompletten Anhaltevorgang, unter Berücksichtigung aller Komponenten (Fahrgeschwindigkeit, Reaktionszeit, Verzögerung, Umsetzzeit, Ansprechzeit, Schwellzeit, Bremszeit) benötigst du bei 50 km/h weniger als die Hälfte der zur verfügungstehenden Strecke, nämmlich 21,77 Meter oder 2,5 Sekunden.

    Zum ersten Punkt...
    hast mal bis 8.Sekunden gezählt???
    So eine "Gelbphase" ist mir in 10.Autojahren noch NIE vorgekommen 8o

    Zum zweiten Punkt...
    Wenn ein Auto (im Durchschnitt) aus 100 Km/H (so wie es in jeder zeitschrift steht)
    40 Meter zum stehen braucht (bei einer VOLLBEREMSUNG), glaube ich nicht ganz,
    dass man aus 50 Km/H doppelt so kurz zum stehen kommt?!?!

    @all
    ich glaube so wie eugengo ging es schon jedem von uns (mehrfach).
    Ampel Orange und mal bremst man, mal fährt man...
    Entweder Gas oder voll ins Eisen...
    Dieses "Problem" wird uns auch noch für immer (???) verfolgen...

    Gruss Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Danke schon mal für die zahlreichen Antworten. Es interessiert mich immer noch, ob jemand von euch gegen einen solchen Bescheid Widerspruch eingelegt hat und wie es ausgegangen ist.

    Ich empfinde tiefe Frust, da ich mich nicht schuldig fühle, denn die Ampel war nicht rot, sondern gelb, als ich die Haltlinie überfuhr. Wenn ich für irgendetwas bestraft werden sollte, was ich wirklich begangen habe, würde ich mich zwar ärgern, die Strafe aber hinnehmen. In diesem Fall fällt es mir aber ganz schwer.

  • War das jetzt ne Blitzampel oder hat man dich nur angehalten? Beim "nur anhalten" würd ich mir einen Anwalt nehmen, haben ja sicher einige Leute gesehen, oder :floet wenn ihr da dann schon zu zweit seid + die ganzen Zeugen, würd ichs drauf ankommen lassen. Bei mir ist zwar zum Glück so gut wie nie was aber wenns mal passiert, geh ich IMMER zum Anwalt! Keinesfalls selbst äußern!!! Auch die Rennleitung kann eine Situation mal falsch einschätzen, sind ja keine Götter, auch wenn das scheinbar manche glauben?!

    Wenn sie dich allerdings geblitzt haben, vergiss es, da geht nur bei Geschwindigkeit manchmal was!

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

  • An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen und zum Anwalt gehen. Wenn alle in der Fahrschule aufgepasst haben, dort lernt man ganz klar und deutlich das man im Zweifelsfall über die Ampel fahren soll um einen Auffahrunfall (der hinter dir fahrenden auf dein Auto) zu vermeiden, wenn man zu stark abbremsen müsste und gerade in der Stadt wird ja sowieso zu dicht aufgefahren!
    Speziell bei Fällen wo die Sachlage nicht eindeutig ist und wo es um Punkte und eventuell Fahrverbot geht, rät sogar der ADAC bzw die Rechtsfachleute, dass man immer in Einspruch gehen sollte.

    Speziell in deinem Fall würde ich das tun. Denn eine Aussage des Polizisten muss belegbar sein und da hat er wahrscheinlich ein Problem.
    Du hast natürlich ein Problem, wenn du vor Ort schon ein Schuldeingeständnis abgegeben hast. Wenn du einen Anwalt hast, dann gehe hin und lass ihn ein Urteil fällen oder aber eben den ADAC anrufen udn sich dort beraten lassen anhand der Sachlage.

    :abfeiern Auf einen Schlauen muss auch ein Dummer kommen, sonst funktioniert das ganze System nicht mehr :super

  • War keine Blitzampel. Bin nach ein paar hundert Meter von dem Polizisten eingeholt und rausgewunken worden. Zeugen gab's keine, denke ich. Außer dem anderen Autofahrer, der ebenfalls rausgewunken wurde.

    Ja, ich würde zum Anwalt gehen, das steht 100% fest. Bei meinem (bisher, in 15 Jahren Autofahren) einzigen Punkt bin ich damals nicht zum Anwalt gegangen, da ich wirklich zu schnell gefahren bin und mich der Verantwortung auch gestellt habe :irre:

    Geäußert habe ich mich vor Ort, daß die Ampel gelb und nicht rot war.

  • so lange du nichts unterschrieben ahst ist das ok und dann sollte ein Anwalt das auch hinbekommen. Da hast du doch einen Zeugen udn wenn er das genau so sieht,dass ihr bei einer Vollbremsung (um eben nicht bei gelb über die Ampel zu fahren) eventuell einen Auffahrunfall provoziert bzw. hervorgerufen hättet, dann wird das ein richter auch so sehen.

    Bin da ganz zuversichtlich,das du da maximal ne kleine Verwarnung mit paar € bekommst und mehr auch nicht.
    Haben mal in einer Sendung gesehen(müsste schwindeln wo) und da waren sehr hohe Prozentsätze von Einsprüchen, wo dann von den Punkten und Fahrverboten Abstand genommen worde ist und es bei Verwarnungen geblieben ist.

    Nur Mut zum Wiederstand :super:] X(

    :abfeiern Auf einen Schlauen muss auch ein Dummer kommen, sonst funktioniert das ganze System nicht mehr :super

    • Offizieller Beitrag

    also nur mal so des verständniss halber..

    du sagst ihr wurdet erst nach ein paar hundert metern raus gewunken. das heisst das der grün weisse entweder

    a: selber über die rote ampel gefahren ist um euch ein zu holen ( unwahrscheinlich )

    b: er hat position an einem punkt jenseits der ampel bezogen und gelauert. ( wohl eher der fall )

    in dem fall b frage ich mich aber wie es möglich war das er auf die ampelfarbe achten konnte ( er muss ja jenseits der kreuzung gestanden haben ) und gleichzeitig auf eure autos. des weiteren halte ich es für frag würdig ob du und der andere fahrer wirklich zu exakt dem gleichn zeitpunkt über diese " rote ampel " gefahren seit.


    was ich aber noch viel schlimmer finde..

    gab es da mal nicht diesen rechtsgrundsatz.. so lange unschuldig bis die schuld bewiesen..? also esnn ich auf einer landstrasse von einem polizisten angealten werden kann, weil ich zum beispiel angeblich nicht angeschnallt war, finde ich es sehr merkwürdig das in diesem fall meine aussage im prinzip nicht gewertet wird. warum sollte sich der nette gherr polizist sowas ausdenken ( fang.- bzw knöllchen quote)


    und ja ich weiss das es sowas offiziell nciht gibt, aber es gibt genug bekannte in meinem umfeld, die selber uniformiert sind und mir berichtet haben das es sowas sehr wohl gibt....


    so long..


    honky

  • Zitat

    Original von Honkstergab es da mal nicht diesen rechtsgrundsatz.. so lange unschuldig bis die schuld bewiesen..? also esnn ich auf einer landstrasse von einem polizisten angealten werden kann, weil ich zum beispiel angeblich nicht angeschnallt war, finde ich es sehr merkwürdig das in diesem fall meine aussage im prinzip nicht gewertet wird. warum sollte sich der nette gherr polizist sowas ausdenken ( fang.- bzw knöllchen quote)

    is doch das gleiche beim lasern.
    nen wirklichen beweis haben die auch nicht das du zu schnell gefahren bist.
    der eine lasert und der andere sagt dann jaja, hab ich auch gesehen.

    die szenarien die sich daraus ergeben kann sich dann jawohl jeder selber ausmalen.

    schwarze schafe sind halt überall ...

    banner.jpg
    Uns gefällt ihr Sound nicht, und Gitarrenmusik ist ohnehin nicht gefragt.
    (Begründung der Plattenfirma Decca, die die Beatles ablehnte, 1962)

  • Zitat

    Original von stivi81

    Zum ersten Punkt...
    hast mal bis 8.Sekunden gezählt???
    So eine "Gelbphase" ist mir in 10.Autojahren noch NIE vorgekommen 8o

    Meine Berechnung basieren auf gesetztlichen Mindestzeit von 3 Sekunden im Innerortsbereich. Die 8 Sekunden sind bei Ampeln auf Strassen bei denen über 70 km/h gefahren werden darf (Autobahnen, Landstrassen, Ausserortsstrassen) durchaus üblich um das Anhalten vor der Ampel zu ermöglichen.

    Zitat

    Original von stivi81

    Zum zweiten Punkt...
    Wenn ein Auto (im Durchschnitt) aus 100 Km/H (so wie es in jeder zeitschrift steht)
    40 Meter zum stehen braucht (bei einer VOLLBEREMSUNG), glaube ich nicht ganz, dass man aus 50 Km/H doppelt so kurz zum stehen kommt?!?!

    Des Rätselslösung: Du sprichst vom Bremsweg ich von der kompletten Anhaltestrecke!

    Die Anhaltestrecke in Metern bei 50 km/h und 100 km/h sind tatsächlich unterschiedlich, bei Innerortstempo ist sie mehr als 68 % kürzer!

    Bremsweg bei 50km/h = 10,57 Meter oder 1,62 Sekunden
    Bremsweg bei 100km/h = 45,21 Meter oder 3,36 Sekunden

    Anhalteweg bei 50 km/h = 21,77 Meter oder 2,44 Sekunden
    Anhalteweg bei 100 km/h = 67,80 Meter oder 4,18 Sekunden

    Das sind keine gemessenen Werte, sondern berechnete Werte, denn der Bremsweg der Fahrzeuge schwankt je nach Modell um bis zu 45% bei gleicher Geschwindigkeit. Ebenso reagieren die Fahrer unterschiedlich schnell, bei Bremsbereitschaft bis zu 0,8 Sekunden!


    @eugenio
    Ich würde auch die Angelegenheit über einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Wenn es ein Schlupfloch auf Grund der Aussage des Polizisten gibt, wird der Anwalt es finden.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • @Jürgen

    Das is alles schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen was du da erzählst...

    1. Der nette Herr wird schon wissen wie er sich hinzustellen hat um einen Überblick über den ihm zugewiesenen Bereich zu haben. "Gelauert" hat er schon 3 mal nicht. Wenn er da "rumstand" dann sicher mit Auftrag. Und auch reine Präsenz an Knotenpunkten bildet im Verkehrsdienst einen klar definierten Auftrag. Die machen ihren Job, und dieser ist wie Ereignisse in dieser Woche gezeigt haben auch nicht der einfachste!!! passiert was schlimmes dann is das Gebrüll groß wo denn die Polizei ist...nur dann wenns ums eigene Fehlverhalten geht, dann ist das Geheule groß!
    2. Der Verkehrspolizist bekommt keine Provision oder sonst irgendwelche Boni für ausgestellte Strafzettel, genausowenig braucht er Sanktionen zu fürchten, falls er nicht X Strafzettel in seiner Schicht verteilt! Klar werden Statistiken jeder Dienststelle geführt um auch ihre Daseinsberechtigung zu bekräftigen. Dennoch gibts keine "Quote"!
    3. Klar gibts überall schwarze Schafe, dennoch habe ich in diversen Jahren weder in Gesprächen, noch in Berichten untergekommen, dass willkürlich oder "zum Spass" mal einer rausgezogen wurde. Das dies Subjektiv im Auge des Betrachters oft der Fall ist, spielt hier eine untergeordnete Rolle. Es gibt viele Fälle in denen der Fall nicht durchgeht, was aber an den vielen Rechtsgrundlagen liegt, die es für den Polzisten zu abzuwägen gilt. Manchmal ist er im Recht, kann aber nix machen. Bei Ordnungswidrigkeiten und Banalitäten wie nicht angeschnallt sein wird eben davon ausgegangen, dass der Ordnungshüter keinen Grund hat sich was auszudenken.
    In dubio pro reo ist immer noch allgemeingültig, jedoch hat die Polizei einen Beweis, nämlich den Polizisten selbst. is doch klar, dass sich keiner selber belasten würde und bei Aussage gegen Aussage würde nie jemand verurteilt werden können. Wir haben Polizisten und müssen ihnen mehr Rechte einräumen als uns selber. Das is halt so.

    Die Diskussion entwickelt sich hier klar in die falsche Richtung

    gruß

    M-

    Pimpin´ my ride...

  • Zitat

    Original von Maciek
    In dubio pro reo ist immer noch allgemeingültig, jedoch hat die Polizei einen Beweis, nämlich den Polizisten selbst. is doch klar, dass sich keiner selber belasten würde und bei Aussage gegen Aussage würde nie jemand verurteilt werden können. Wir haben Polizisten und müssen ihnen mehr Rechte einräumen als uns selber. Das is halt so.

    wie war das nochmal mit dem: alle menschen sind vor dem gericht gleich.
    manche sind also gleicher als gleich ...

    banner.jpg
    Uns gefällt ihr Sound nicht, und Gitarrenmusik ist ohnehin nicht gefragt.
    (Begründung der Plattenfirma Decca, die die Beatles ablehnte, 1962)

  • Ich kann nur raten auf jeden Fall einen Fach-Anwalt zu bemühen, denn wie bereits geschrieben wurde: "Im Zweifel für den Angeklagten!"

    Auch ein Polizist kann irren und da es wahrscheinlich ewig dauern wird, bis es zu einer Gerichtstermin kommt (hatte ich auch schon mal in einer anderen Sache), ist es mit der Erinnerung des Menschen, mit dem Beruf Polizist, auch nicht mehr so weit her....

    In meiner Angelegenheit gab es auch keine eindeutigen Beweise, sondern nur Aussagen, und da es kleiner Zweifel gab, wurde mein Verfahren letzten Endes eingestellt...

    Eine Chance besteht in Fällen ohne echte Beweise, wie Videos, Fotos o. ä. immer, denn niemand, auch keine Ordnungshüter, ist frei von Fehlern!


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)