Zitat "Mopped 06/2008 Seite 53":
Wer bei Fahrten im Motorradpulk, also innerhalb einer größeren Gruppe mit anderen Bikes der Gruppe verwickelt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. So urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg. im Fall zweier Motorradfahrer, die bei einer Gruppen-Ausfahrt zusammengestoßen waren. Hierbei hatte der vordere Fahrer wegen einer Radarfalle so heftig gebremst, dass ihm der folgende ins Heck gekracht war. Laut Gerichtsurteil müssen beide ihren Schaden selbst bezahlen. Ausschlaggebend für das Gericht war die Tatsache, dass der Unfall innerhalb eines größeren Pulks von Motorradfahrern passiert war, in welchem zu wenig Sicherheitsabstand gehalten wurde. und bereits mehrere Verkehrsverstöße begangen worden waren.
Auch HIER direkt nachzulesen.
Also, passt's bitte beim Forumstreffen/Ausfahrt auf euch auf!
PS: Dies ist eine Allgemeine Info und ich beanspruche aus dem geschriebenen und wiedergegebenen Text keinerlei rechtmäßigkeit. Sollte jetzt (wieder) jemand "etwas besser wissen" möge er bitte, VOR dem schreiben, nach einer geeigneten und rechtskräftigen Grundlage für seinen Comment suchen. Und diesen ebenfalls anführen. Oder mittels eines entsprechenden Link's, für alle Leser zugänglich machen.