"Keine Haftung bei Pulkfahrten"

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  • Zitat "Mopped 06/2008 Seite 53":
    Wer bei Fahrten im Motorradpulk, also innerhalb einer größeren Gruppe mit anderen Bikes der Gruppe verwickelt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. So urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg. im Fall zweier Motorradfahrer, die bei einer Gruppen-Ausfahrt zusammengestoßen waren. Hierbei hatte der vordere Fahrer wegen einer Radarfalle so heftig gebremst, dass ihm der folgende ins Heck gekracht war. Laut Gerichtsurteil müssen beide ihren Schaden selbst bezahlen. Ausschlaggebend für das Gericht war die Tatsache, dass der Unfall innerhalb eines größeren Pulks von Motorradfahrern passiert war, in welchem zu wenig Sicherheitsabstand gehalten wurde. und bereits mehrere Verkehrsverstöße begangen worden waren.

    Auch HIER direkt nachzulesen.

    Also, passt's bitte beim Forumstreffen/Ausfahrt auf euch auf!


    PS: Dies ist eine Allgemeine Info und ich beanspruche aus dem geschriebenen und wiedergegebenen Text keinerlei rechtmäßigkeit. Sollte jetzt (wieder) jemand "etwas besser wissen" möge er bitte, VOR dem schreiben, nach einer geeigneten und rechtskräftigen Grundlage für seinen Comment suchen. Und diesen ebenfalls anführen. Oder mittels eines entsprechenden Link's, für alle Leser zugänglich machen.


    Ich? Als Puffbohne geboren, in Besenwirtschaften gastiert und nun zum Fischkopf mutiert. Jetzt wieder Besenwirtschaftsgast :hi

  • die begründung ist aber schon ein bisschen "aua"
    wer zu viert fährt, übt also schon einen sportlichen wettbewerb aus ?

    interessant !
    entscheidend ist wohl, dass man nicht verabreden darf, sich nicht an die STVO zu halten
    und bei einer radarfalle laufen immer füchse über die strasse ! immer ! :floet

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Wer sagt den, das die im Pulk gefahren sind? :irre: :irre:

    Ist man halt zu zweit unterwegs gewesen. Problem werden dann halt nur die "20" Zeugen. :floet

    Gebe aber auch zu, den Text nicht ganz gelesen zu haben.

    EDIT: Ohne Quellnachweis

    Einmal editiert, zuletzt von kleine_SÜSSE (3. Juni 2008 um 22:23)

  • Zitat

    Original von naked-oldie
    und bei einer radarfalle laufen immer füchse über die strasse ! immer ! :floet

    man darf doch auch keine vollbremsung wegen tieren machen, oder?
    naja, nen gewissen sicherheitsabstand sollte man halt schon halten wenn man im pulk fährt ;)

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    Uns gefällt ihr Sound nicht, und Gitarrenmusik ist ohnehin nicht gefragt.
    (Begründung der Plattenfirma Decca, die die Beatles ablehnte, 1962)

  • Also beim Auto lernt man doch, dass man bei Wild auf keinen Fall ausweichen soll (Gefährung Gegenverkehr), sondern das Lenkrad festhalten und Vollbremsung.
    Je weniger Geschwindigkeit beim Aufprall des Wildschweins, umso besser fürs Auto, oder nicht?

    Da kann ich mir jetzt echt nicht vorstellen, dass das beim Motorradfahren von der StVO anders geregelt wird.
    Als Motorrad darfst du dann in den Gegenverkehr fahren? ?(

    So wie ich das Protokoll lese (bin ja aber auch kein Jurist), geht es dem Richter doch hauptsächlich dadrum, dass man vorher abgesprochen hatte, zu schnell zu fahren (wie sind die das überhaupt drauf gekommen? Hat da einer aus der Gruppe was dummes gesagt?)
    Auch wird im Protokoll doch davon ausgegangen, dass die, weil sie eben schnell sein wollten, von vorne herein zu wenig Sicherheitsabstand in Kauf genommen haben.

    Sind Juristen unter uns?
    Kann es sein, dass es bei der Entscheidung oder der Einstellung des Gerichts auch schon drauf ankommt, wie man sich selber und wie sich die anderen aus der Gruppe vor Gericht und auch am Unfallort der Polizei präsentieren?
    So von wegen gemütliche Cruiser mit Hirn oder hirnlose Raser...

    Zweizylinder - alles andere ist Autofahren :freak

  • Ezra: Also ich lese da nicht heraus, dass abgesprochen wurde zu schnell zu fahren, sondern die Fahrt im Pulk an sich ist abgesprochen, sodass es nicht wunderlich ist, wenn plötzlich ein Moped vor einem auftaucht.

    Ich finde das Urteil schon gerechtfertigt...Immerhin schien da ja enorm wenig Sicherheitsabstand geherrscht haben, ich geh jetzt mal davon aus, dass durch das "wechselseitige" Fahren, also einer links, einer rechts...etc...genug Abstand zw. den beiden links hintereinander fahrenden Motorrädern eingehalten sein müsste, sodass die ganze vermeidbar gewesen sein müsste. Ein bisschen Aufmerksamkeit hätte wohl auch geholfen...Oder gleich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten ;)

  • "im Pulk fahren" ist ja aber doch was anderes als "in der Gruppe fahren".

    "Im Pulk" ist für mich mehr so Motorrad-Demo mäßig.

    Da klappt das dann mit dem Sicherhaitsabstand schon mal gar nicht und daher wohl auch die OLG Begründung.

    Gerhard

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Trust_no1
    Ezra: Also ich lese da nicht heraus, dass abgesprochen wurde zu schnell zu fahren, sondern die Fahrt im Pulk an sich ist abgesprochen, sodass es nicht wunderlich ist, wenn plötzlich ein Moped vor einem auftaucht.

    Da steht doch
    "Wie auch der Kläger nunmehr nicht in Abrede stellt, gehörte zu der verabredeten Fahrt auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dass die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung für die Teilnehmer der Fahrt nicht im Vordergrund
    stand, ergibt sich auch aus der unstreitigen Tatsache, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte zu 1) kurz vor dem Unfall verbotswidrig unter Missachtung von Zeichen 295 zu § 41 Abs. 3 Nr. 3 StVO einen Pkw überholt hatten."

    Ich denke mal auch, dass die da schon ziemlich krank unterwegs waren. Wenn man schön versetzt fährt, dann kann man immer noch neben dem vorrausfahrenden zum stehen kommen und der dritte im Bunde sollte dann schon weit genug weg sein - der ist es dann ja, der in gleicher "Spur" hinter dem ersten fährt.

  • Auch wenn das Thema schon etwas älter ist...

    Zitat

    Original von Ezra
    Also beim Auto lernt man doch, dass man bei Wild auf keinen Fall ausweichen soll (Gefährung Gegenverkehr), sondern das Lenkrad festhalten und Vollbremsung.
    Je weniger Geschwindigkeit beim Aufprall des Wildschweins, umso besser fürs Auto, oder nicht?


    Bei Wild sollst du nichtmal ne Vollbremsung hinlegen sondern einfach nur abbremsen und draufhalten. Wenn dir bei der Vollbremsung einer hinten drauf rauscht hast du die Hauptschuld und die Versicherung zahlt nichts. Wenn du das Wild mitnimmst zahlt die Versicherung und wenn dir, wo wir grade bei dem Beispiel sind, noch einer drauf rauscht bekommt er die Haupt- oder Alleinschuld. So wurde es mir jedenfalls in der Fahrschule dauernd eingetrichtert :D

    Einmal editiert, zuletzt von Wurst (31. Dezember 2008 um 01:09)

  • Zitat

    Original von Wurst
    Bei Wild sollst du nichtmal ne Vollbremsung hinlegen sondern einfach nur abbremsen und draufhalten. Wenn dir bei der Vollbremsung einer hinten drauf rauscht hast du die Hauptschuld und die Versicherung zahlt nichts. Wenn du das Wild mitnimmst zahlt die Versicherung und wenn dir, wo wir grade bei dem Beispiel sind, noch einer drauf rauscht bekommt er die Haupt- oder Alleinschuld. So wurde es mir jedenfalls in der Fahrschule dauernd eingetrichtert :D

    Ich denke du bist der Einzige auf der Welt, der ausser acht lässt, dass bei einem Zusammenstoss mit Wild schwere oder gar tödliche Verletzungen wahrscheinlich sind. Alle Biker die ich kenne (auch die hirnlosen Raser aus dem Gerichtsfall) haben keine Todessehnsucht, darum werden alle Möppitreiber voll in die Eisen steigen wenn ein Wildtier auf der Fahrbahn auftaucht. Sie werden erst die Vollbremsung abbrechen, wenn sie erkennen können, dass keine Kollisionsgefahr mehr mit dem Tier besteht. Diese Reaktion (Vollbremsung bei Kollisionsgefahr) nennt sich bei normalen Menschen als Reflexhandlung und ist ein angeborener Überlebenstrieb. Nur intensives Training und Selbstmordabsichten (schwere Störung der Psyche) könnten diesen Überlebesreflex ausschalten.

    BTT: Bin öfters als Tour Guide oder Teilnehmer bei Gruppenausfahrten mit bis zu 30 Teilnehmern unterwegs. Meine Erfahrung daraus zeigt, dass nicht immer aufmerksam gefahren wird und darum die Abstände oder der seitliche Versatz nicht eingehalten wird. Meistens kommt es zu Auffahrkollisionen weil der Auffahrende seine Aufmerksamkeit nicht auf den Vordermann und den Strassenverkehr gerichtet hat, sondern mit den Augen irgenwo in die Pampa glotzt. Bei der Schadensregulierung bleibt die Kirche im Dorf und der Auffahrer (resp. seine KFZ-Haftpflichtversicherung) kommt für den angerichteten Schaden auf. Das schlechte Gewissen, der Gruppendruck und Angst vor Strafe (Polizei/Gericht) verhindern etwas anderes.

    Anders sieht es bei den Speedjunkes aus. Die sind meist in kleinen Gruppen von weniger als 5 Fahrern unterwegs und schenken sich keinen Zentimeter. Verbissen wird dem Geschwindigkeitsexcess nachgelebt und darum wird bei einem Zwischenfall verbissen weitergekämpft,ohne Rücksicht auf Verluste, nicht selten bis zum Gericht wie in diesem Fall.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time