Hallo Zusammen,
wie ich hier im Forum und durch Gespräche mit anderen Biker festgestellt habe, bin ich nicht der einzige, den es mal in einer Kurve in einen Graben verfrachtet hat. Ich bin körperlich soweit unversehrt, bis auf ein paar Prellungen und Schwellungen, die aber mittlerweile soweit adé sind.
Nur meine Maschine hat es arg mitgenommen. Gleich vorab, beim Händler bzw. in einer Werkstatt war ich noch nicht, d.h., ich weiss noch nicht welche "unsichtbaren" Schäden meine Maschine hat. Das wird natürlich VOR dem Auf-/Umbau aber noch geschehen. Allerdings hat die Verkleidung auf der linken Seite, vorne wie hinten, so ziemlich gelitten. Fotos kann ich bei Bedarf nachliefern.
Aber bevor ich losrenne und mir die Verkleidung neukaufe, wollte ich mal nachfragen, ob es rechtliche Konsequenzen (Verweigerung der TÜV-Plakete z.B.,) gibt, wenn ich meine ER-6F zu einer "naked" Maschine auf- bzw. umbaue?
Welche technischen Probleme könnten da auf mich zukommen?
Im Fahrzeugschein ist die Verkleidung nicht explizit erwähnt, im Fahrzeugbrief müsste ich allerdings noch genauer prüfen.
Besten Dank schon mal für eure Rückmeldungen.