Auf-/Umbau nach Kuscheln mit Kurvengraben

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  • Hallo Zusammen,

    wie ich hier im Forum und durch Gespräche mit anderen Biker festgestellt habe, bin ich nicht der einzige, den es mal in einer Kurve in einen Graben verfrachtet hat. Ich bin körperlich soweit unversehrt, bis auf ein paar Prellungen und Schwellungen, die aber mittlerweile soweit adé sind.

    Nur meine Maschine hat es arg mitgenommen. Gleich vorab, beim Händler bzw. in einer Werkstatt war ich noch nicht, d.h., ich weiss noch nicht welche "unsichtbaren" Schäden meine Maschine hat. Das wird natürlich VOR dem Auf-/Umbau aber noch geschehen. Allerdings hat die Verkleidung auf der linken Seite, vorne wie hinten, so ziemlich gelitten. Fotos kann ich bei Bedarf nachliefern.

    Aber bevor ich losrenne und mir die Verkleidung neukaufe, wollte ich mal nachfragen, ob es rechtliche Konsequenzen (Verweigerung der TÜV-Plakete z.B.,) gibt, wenn ich meine ER-6F zu einer "naked" Maschine auf- bzw. umbaue?

    Welche technischen Probleme könnten da auf mich zukommen?

    Im Fahrzeugschein ist die Verkleidung nicht explizit erwähnt, im Fahrzeugbrief müsste ich allerdings noch genauer prüfen.

    Besten Dank schon mal für eure Rückmeldungen.

    -greetz-
    Denis

    :thumbup: Motorrad fahren ist wie Sex ohne Gummi: Man(n) spürt einfach mehr. :thumbup:

  • am besten dr. google befragen, schätz aber das da niemand den mund aufmachachen wird, außer der käufer wenn du sie mal verkaufen möchtest....

    Kein Rückgaberecht auf Rechtschreib-und Mundartfehler :)


    DER, der am Tank fährt :D

  • Hi,

    Google habe ich schon bemüht sowie die Suche hier, bin aber nur auf diesen uralten Thread aus dem Jahre 2010 gestoßen. Ich hatte es nur im ersten Post vergessen zu erwähnen.

    Ich wollte die Hoffnung nicht gänzlich aufgeben, ob's vllt. doch nicht möglich ist. 8|:S?(

    -greetz-
    Denis

    :thumbup: Motorrad fahren ist wie Sex ohne Gummi: Man(n) spürt einfach mehr. :thumbup:

  • Hallo Denis,

    hoffe du bist wieder fit? War ein ganz schöner Schock...

    Also auf "Naked" oder Streetfighter umbauen ist kein Problem. Das juckt den TÜV nicht sonderlich. Nur die Teile du zusätzlich anbaust müssten dann ABE haben, aber das ist ja klar. Weiß nicht, hattest du vor die originale Lampenmaske von der Naked dran zu basteln oder eine aus dem Zubehör? Dir stehen mit deiner Aktion halt einige Möglichkeiten offen jetzt.

    Gruß Patrick

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  • Die "f" und "n" haben eine andere Zusatzbezeichnung in den Papieren.
    Rein Rechtlich müsstest Du die Verkleidung beim Tüv austragen lassen.
    Kostet wohl so um die 100 Euro.
    Meine gestrippte Versys war jedoch auch bereits zwei Mal problemlos durch die HU gekommen
    ohne Eintragungen...
    Also rein theoretisch müsstest Du es eintragen lassen. Die Eintragung sollte jedoch in Anbetracht, dass es
    die "N" bereits gibt, kein Problem darstellen.

    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Hihi das kann ich dir aber mit 100%iger Gewissheit beantworten. :harr

    Die Frage kam in meiner Theorieprüfung: "Welche Arten von Umbauten an Krafträdern sind erlaubt?"
    1. Ändern der Auspuffanlage
    2. Ändern der Verkleidung
    3. Einen baugleichen Austauschmotor verbauen

    In diesem Falle war die Antwort 3. richtig.

    Allerdings ist das natürlich wieder dieser Fragenquatsch den man auswendig lernen muss, weil eigentlich alle Antworten richtig sind.
    Denn sobald du eine ABE, ein E-Prüfzeichen oder eine Einzelabnahme hast, kannst du mit allem fahren was dir lieb ist.

    Grüße ER-Steve  ^^

  • ER-Steve

    naa, das ist jetzt mal richtig peinlich für mich. :harr Habe ich doch selbst vor etwa einem Jahr die Theorieprüfung selbst abgelegt. Irgendwie hab ich das vergessen.

    Aber gut zu wissen. In den nächsten Tagen wird die Verkleidung komplett abgemacht. Dann sehe ich weiter.

    Danke schon mal für die Antworten.

    -greetz-
    Denis

    :thumbup: Motorrad fahren ist wie Sex ohne Gummi: Man(n) spürt einfach mehr. :thumbup:

  • Also erstmal:
    TÜV Hamburg

    google mal nach: motorrad umbauten tüv

    Frag vorher mal bei TÜV, Dekra etc. nach, wie die zu deinen geplanten Umbauten stehen. Die Beratung sollte kostenlos sein und dir ggf. späteren Ärger und Überraschungen ersparen :teufel

    Rein theoretisch:
    Du musst deine "neue N" beim TÜV umtragen lassen, denn: gemäß den Eintragungen im Fzg-Schein (Nummern 18, 19, 20 = Länge, Breite und Höhe) veränderst du die Abmessungen, wenn du die Verkleidung abbaust :daumenrunter:
    Wenn du jetzt originale Seitenverkleidungen der "normalen N" anbaust, sollte diese Veränderung kein Problem darstellen, denn diese Original-Teile haben ja eine ABE. Dies setzt aber voraus, dass "deine N" der "normalen N" zu 100% identisch ist (also technisch und so) und dass die Original-Teile der ER-6n auch für deine ursprüngliche ER-6f zugelassen sind :P
    Trifft das alles bei dir nicht zu, oder du bringst z.B. Eigenbauten als Verkleidung etc. an, so brauchst du eine sehr teure Einzelabnahme :angry1
    Wie gesagt, grundsätzlich wird eine Eintragung/Umschreibung im Fzg-Schein nötig sein!

    Drive Safely! Always keep the shiny side up! :thumbup:

  • M. E. bleibt Deine EX650A eine EX650A. Die beiden Mopeds 6N und 6F unterscheiden sich nicht nur durch die Verkleidungsanbauten, sondern durch den Radstand, unterschiedliche Federungselemente usw. Auch gibt es Unterschiede in den Instrumentenhalterungen, usw... Eine gute Idee ist es sicher, jemanden von TÜV oder DEKRA beratend mit ins Boot zu nehmen. Grundsätzlich musst Du aber erst sehen, was Rahmen und Schwinge abbekommen haben und ob sich dieser Aufwand lohnt.

    Bei Vierzig beginnt das Altsein der Jungen :D , bei Fünfzig das Jungsein der Alten. :punk

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  • hmm bei der ER650E müssten der Radstand z.b. aber gleich sein etc. wüsste nur Verkleidung, Armaturen, Frontmaske als unterschied.

    gab es bei den älteren so gravierende Unterschiede?

  • Ich hab nochmal mit nem Kumpel, der sich auskennt, gesprochen: wenn deine ER6 schmaler wird, weil du Verkleidungsteile abbaust und die sonstigen technischen Einrichtungen der StVZo entsprechen, dann darfst du das ohne Einzelabnahme machen. Folglich: schmaler geht, breiter geht nicht ohne Prüfung durch den TÜV!

    Drive Safely! Always keep the shiny side up! :thumbup:

  • Ich hab nochmal mit nem Kumpel, der sich auskennt, gesprochen: wenn deine ER6 schmaler wird, weil du Verkleidungsteile abbaust und die sonstigen technischen Einrichtungen der StVZo entsprechen, dann darfst du das ohne Einzelabnahme machen. Folglich: schmaler geht, breiter geht nicht ohne Prüfung durch den TÜV!

    Aha? Und wie kommt er darauf?

    Generell sind alle Änderungen abzunehmen, da Aufgrund der Tatsache, dass es zu der F eine Baugleiche N gibt, wird das Ganze nicht beanstandet.
    Ansonsten, sobald man Verkleidungsteile modifiziert sind Windkanalprüfungen erforderlich.

    Ein guter Sachbearbeiter kann allerdings aufgrund der vorgenommenden Änderungen auch ohne Windkanalgutachten feststellen, dass die Änderung mit hoher Wahrscheinlichkeit keine negativen Auswirkungen haben und dir einen Wisch geben.

  • Hi,

    erstmal ein großes Dankeschön an euch alle.

    Damit es nachvollziehbarer ist, warum ich da nachfrage, hier meine Idee: Ich würde mein Bike ganz gerne so schnell und so günstig wie möglich wieder flott kriegen. Von den Kosten beim Händler zwecks Rahmenvermessung etcpp. mal abgesehen. Daher kam mir die Idee, die doch arg ramponierte Verkleidung (außer hinten) abzumontieren. Damit wäre meine 6f ja quasi eine 6n.

    Ich komme nur derzeit nicht dazu, die Maschine begutachten zu lassen bzw. für den Auf-/Umbau vorzubereiten. Und in der Zeit informiere ich mich mal online. Mit eurer Hilfe, hehe.

    / edit /

    EIne Frage ist mir eben noch eingefallen: aktuell hat meine f noch TÜV bis März 2015. Sollte ich das Bike ohne die vordere Verkleidung flott kriegen, müsste ich den TÜV ja sofort machen. Stimmt's?

    -greetz-
    Denis

    :thumbup: Motorrad fahren ist wie Sex ohne Gummi: Man(n) spürt einfach mehr. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von EX650A (25. März 2014 um 15:46)

  • Nö, der Umbau hat ja nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun. Du möchtest ja nur etwas ein bzw. austragen lassen.
    HU bleibt der normale 2 Jahres Rhythmus.

    Nochmal zu den kosten...
    Wenn Du auf die Originalen Teile der "n" zurück greifst, also Scheinwerfer, Scheinwerfermaske, Seitenteile, Tacho bzw. Tachoabdeckung
    wird es ein teurer Spass, wenn Du nicht alles zufällig zum Schnäppchenpreis gebraucht findest. Dann aber alles noch in der passenden Farbe finden.
    Alternative: Du nutzt die Chance und baust Dein Motorrad individuell auf. Will heißen, Du kaufst Dir eine andere Front (Scheinwerfer) und integrierst Deinen
    "F"-Tacho. Das käme selbst mit einer Eintragung bedeutend günstiger! Hier eine kleine Auswahl...

    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

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  • Naja, wenn du einfach alle Verkleidungsteile die du weg haben willst abnimmst, und z.b. eine Lampenmaske mit E-Nummer und ein Kombiinstrument mit E-Nummer von Tante Louise nimmst und diese Fachgerecht verbaust, dann sollte bei der Einzelabnahme eigentlich nichts schief gehen. Deine Maschine hätte keine Verkleidungsteile mehr die eingetragen werden müssen und Scheinwerfer und Kombiinstrument haben eine E-Nummer(weshalb hier nur noch der Fachgerechte einbau und Funktion geprüft werden müssten).

    In einem anderen Forumsthrad geht es um Nachrüstung von Xenonscheinwerfern. Dort hat jemand mal dem zuständigen Ministerium in Berlin geschrieben und auch eine Antwort erhalten. Im letzten Absatz stand, dass nachgerüstete Scheinwerfer, die eine E-Nummer haben, nicht eingetragen werden brauchen.
    Diese Regelung gilt garantiert dann auch für normale Halogenscheinwerfer, da diese viel weniger Blendwirkung haben.
    Heißt also, du müsstest dir damit schon mal eine Sorge weniger machen.

    Grüße ER-Steve ^^

  • Zitat von »Sidd1982«


    Ich hab nochmal mit nem Kumpel, der sich auskennt, gesprochen: wenn deine ER6 schmaler wird, weil du Verkleidungsteile abbaust und die sonstigen technischen Einrichtungen der StVZo entsprechen, dann darfst du das ohne Einzelabnahme machen. Folglich: schmaler geht, breiter geht nicht ohne Prüfung durch den TÜV!

    Aha? Und wie kommt er darauf?

    Dieser Kumpel restauriert und baut des Öfteren Autos um und natürlich hab ich ihm das Problem von EX650A genau geschildert.

    @EX650A:


    Nö, der Umbau hat ja nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun. Du möchtest ja nur etwas ein bzw. austragen lassen.
    HU bleibt der normale 2 Jahres Rhythmus.


    Dem kann ich nur zustimmen.

    Drive Safely! Always keep the shiny side up! :thumbup:

  • Lenkkopfwinkel 25°

    und Radstand 1410mm

    sind lt Datenblatt der neuen Modellen gleich ( das war früher nicht so)

    ein Irgendwie geartete F ohne Verkleidung ist immer machbar - von einem Umbau auf eine reale N kann ich nur abraten, da passt auch heute sicherlich nicht alles

    PS: eine Verkleidung lässt sich recht gut reparieren wenn die Halterungen noch funktionstüchtig bzw reperierbar sind

    Gruß
    Dieter

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Ich hab nochmal mit nem Kumpel, der sich auskennt, gesprochen: wenn deine ER6 schmaler wird, weil du Verkleidungsteile abbaust und die sonstigen technischen Einrichtungen der StVZo entsprechen, dann darfst du das ohne Einzelabnahme machen. Folglich: schmaler geht, breiter geht nicht ohne Prüfung durch den TÜV!


    Sag ich doch... :whistling: :|

    Zitat

    Alternative: Du nutzt die Chance und baust Dein Motorrad individuell
    auf. Will heißen, Du kaufst Dir eine andere Front (Scheinwerfer) und
    integrierst Deinen

    "F"-Tacho. Das käme selbst mit einer Eintragung bedeutend günstiger! Hier eine kleine Auswahl...

    Das wär auch meine Intention ;)

    7df35d-1405025490.gif

  • Zitat

    Ich hab nochmal mit nem Kumpel, der sich auskennt, gesprochen: wenn deine ER6 schmaler wird, weil du Verkleidungsteile abbaust und die sonstigen technischen Einrichtungen der StVZo entsprechen, dann darfst du das ohne Einzelabnahme machen. Folglich: schmaler geht, breiter geht nicht ohne Prüfung durch den TÜV!

    Kann ich bestätigen... Ist Fakt

    Gesendet mit tapatalk 2

    Nichts ist schöner, wie das Gefühl, etwas zwischen den Beinen zu haben :abfeiern

    Gruß Stefan

  • Sicher?
    Wieso lassen sich dann sämtliche zum Fighter umgebaute Supersportler die Verkleidung austragen?
    Das Motorrad wurde doch mit Verkleidung abgenommen und Zugelassen.
    Durch die Entfernung einer Verkleidung ändern sich doch auch viele Dinge beim fahren.
    Als die aktuelle Aprilia Tuono rausgekommen ist, wurde viel darüber geschrieben, dass Aprilia großen
    Aufwand beteiben musste und nicht einfach die Verkleidung weglassen konnte weil es nicht gegangen wäre.

    Muss auch mal nachfrage. Bzw. habe sowieso vor, meinen Versysumbau eintragen zu lassen (falls ich es denn muss???)

    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
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