Kannst du nie im unrecht sein ?
Genügt doch wenn du eine unwahre Behauptung nach der anderen in diesem Fred vom Stapel lässt, selbst deine vewrlinkten Artikel widersprechen deinen Aussagen.
Du hast dich in diesem Fred mit deinen unwahren Aussagen total ins Abseits bugsiert.
Die einzige gesetzliche Pflichtversicherung für Motorfahrzeugversicherung ist die Haftpflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann! Und das steht in der Zulassungsverordnung oder auch in Bambiones WiKi Link.
Zu den Vandalismusschäden, denn die sind ja das Thema: Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn etwas gestohlen wurde...z.B. ein Spiegel? ...Dann sind die Sturzschäden natürlich Folgeschäden dieses Diebstahls und auch über die TK versichert.
Wie soll das gehen
Der Dieb klaut dir den Spiegel und beschädigt dabei dein Motorrad mit dem du gerade in diesem Moment stürzst? Sowas ist unmöglich!
Selbst wenn der Dieb das komplette Motorrad entwendet und danach mit dem geklauten Motorrad stürzt ist das der Schaden der beim Sturz entstanden ist kein Folgeschaden des Diebstahls!
Beim Motorrad wäre z.B. ein Folgeschaden von einem Diebstahl, wenn dir das Topcase geklaut wird und dabei auch der TC Träger beschädigt wird, dann wird der Topcasträger als Folgeschaden des TC Diebstahls bezahlt, oder wenn dir der Zündschlüssel gestohlen wird und du nebst dem Zündschlüssel auch das Zündschloss ersetzen musst. Das Ersetzen des Zündschlosses ist dann der Folgeschaden des Zündschlüsseldiebstahls.
Grüessli Tramper