Boah, Hass. Hätte grade Lust jemanden zu killen

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  • Kannst du nie im unrecht sein ?

    Genügt doch wenn du eine unwahre Behauptung nach der anderen in diesem Fred vom Stapel lässt, selbst deine vewrlinkten Artikel widersprechen deinen Aussagen.

    Du hast dich in diesem Fred mit deinen unwahren Aussagen total ins Abseits bugsiert.

    Die einzige gesetzliche Pflichtversicherung für Motorfahrzeugversicherung ist die Haftpflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann! Und das steht in der Zulassungsverordnung oder auch in Bambiones WiKi Link.


    Zu den Vandalismusschäden, denn die sind ja das Thema: Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn etwas gestohlen wurde...z.B. ein Spiegel? ...Dann sind die Sturzschäden natürlich Folgeschäden dieses Diebstahls und auch über die TK versichert.

    Wie soll das gehen ?(

    Der Dieb klaut dir den Spiegel und beschädigt dabei dein Motorrad mit dem du gerade in diesem Moment stürzst? Sowas ist unmöglich!

    Selbst wenn der Dieb das komplette Motorrad entwendet und danach mit dem geklauten Motorrad stürzt ist das der Schaden der beim Sturz entstanden ist kein Folgeschaden des Diebstahls!

    Beim Motorrad wäre z.B. ein Folgeschaden von einem Diebstahl, wenn dir das Topcase geklaut wird und dabei auch der TC Träger beschädigt wird, dann wird der Topcasträger als Folgeschaden des TC Diebstahls bezahlt, oder wenn dir der Zündschlüssel gestohlen wird und du nebst dem Zündschlüssel auch das Zündschloss ersetzen musst. Das Ersetzen des Zündschlosses ist dann der Folgeschaden des Zündschlüsseldiebstahls.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Auch mein Beileid!

    Ist mir auch passiert. Irgendwelche Heinis hatten einfach mal Lust Autospiege, Mülleimer abzureißen und meine Maschine umzuwerfen :!:

    Dann haben sie noch mein Windschild mit einem Feuerzeug bearbeitet. Eine Felge war danach auch hin.

    Sammelanzeige gegen Unbekannt wurde gemacht. Herausgekommen ist ...........nix (Niemand hat was gesehen)

    Solche sachen musst schnell vergessen, sonst wirst :irre

  • Da kann ich dem Moderator nur zustimmen und eine Stufe weiter gehen. So schlimm es auch ist, was passiert ist und so sehr es mir leid tut, ist es dennoch persönliches Pech. Dieses Pech auf andere abzuwälzen (Versicherungsbetrug) wäre mehr als bedenklich. Das man so etwas noch als Tipp bekommt ist mir schleierhaft.

  • Nochmal zur Klarstellung zum Thema Vandalismus:

    Es gibt Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die ändern sich eigentlich jedes Jahr, bleiben aber während der Vertragslaufzeit konstant gültig für die Vertragsparteien. Diese Bedingungen sind für alle Versicherer gleich hinsichtlich der Mindestleistungen, weil die von unabhängigen Treuhändern abgenomemn werden. Aber jeder Versicherer kann natürlich mehr Leistungen in den Vertrag reinpacken (siehe Marderbiss, das ist normalerweise nicht in den AKB, wird aber von den meisten Versicherern als "kann"-Leistung abgedeckt).

    Ich hab jetzt mal in meine AKB (2012) reingeschaut. Dort ist geregelt, dass in der TK halt nur Umweltschäden (Hagel, Überschwennung, Steinschlag etc.) sowie Diebstahl und dessen Folgen (auch Beschädigung dabei) abgedeckt ist.

    Die VK enthält neben Deckung von Unfallschäden auch die Deckung bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte, im Volksmund Vandalismus genannt.

    Kann sein, dass das in der Schweiz anders ist, da liegt mir kein papier vor, in D ist es so.

    Ich hab übrigens die AKB von 2012, wird so sein, dass es bei Altverträgen geringfügig anders ist, aber in aller Regel werden die AKB im Laufe der Zeit immer kundenfreundlicher hinsichtlich der Deckung.

    Bei Vierzig beginnt das Altsein der Jungen :D , bei Fünfzig das Jungsein der Alten. :punk

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  • Die ändern sich eigentlich jedes Jahr, bleiben aber während der Vertragslaufzeit konstant gültig für die Vertragsparteien.

    Die vertraglich abgemachten Leistungen verändern sich wärhend der Vertragslaufzeit nie, auch wenn später, bei Neuen Verträgen, die Leistungen und AVB's der Gesellschaften ändern!

    Diese Bedingungen sind für alle Versicherer gleich hinsichtlich der Mindestleistungen, weil die von unabhängigen Treuhändern abgenomemn werden.

    Da es hier um einen simplen Vertrag handelt sind Juristen für die Überprüfung zuständig und nicht ein Treuhänder, der sich nur mit den Zahlen aus der Buchhaltung beschäftig. Es gibt zwar Standardversicherungsverträge mit vorgedruckten AVB's, aber es gibt keine Mindestleistungen (Basisleistungen), da jedes Risiko (Leistung) einzeln ein- oder ausgeschlossen werden kann.

    Kann sein, dass das in der Schweiz anders ist, da liegt mir kein papier vor, in D ist es so.

    Es gibt keine Unterschiede, da die Versicherungsverträge nach den wirtschaftlichen Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage ausgehandelt werden. Es gibt einige landesspezifische Unterschiede, aber nicht im Bereich der Voll- und Teilkasko. So unterscheiden sich in Ländern der EU wie auch in der Schweiz die Vollkasko von der Teilkaskoversicherung in einem einzigen Punkt; bei der Vollkaskoversicherung sind auch die Kollisionsschäden am eigen Fahrzeug versichert, alle anderen Risiken wie Diebstahl, Feuer, Vandalismus usw. sind bei beiden Fahrzeugversicherungsarten versicherbar.

    Versicherungsverträge sind so individuell wie die Motorräder, und darum untereinander so schwer zu vergleichen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • So, ich bin grade am überlegen ob ich den Tank tauschen lassen soll, oder einfach spachtle und lakiere
    und mir bei Gelegenheit mal einen gebrauchten drann mache.

    Händler meint natürlich muß getauscht werde, kann so anfangen zu rosten...

  • Bisher noch nichts. Stand Bilder/Kostenvoranschlag 1800€ (Kühler hats wohl noch mitgenommen) wurde der Versicherung übermittelt und die sagt wohl heute/morgen bescheid ob sie es so hinnehmen oder einen Gutachter schicken.

    Für mich persönlich ist der Tank halt nur eine Schönheitsmacke. Spacheln, bissel lackieren und passt erstmal. Muß ich mir wenigsten mit dem Tankrucksack mehr keine Mühe geben^^

    Ich nehm mal an das des Rosten von innen gemeint ist, störts im Fall der Fälle? *Null Plan hab*

  • Wenn die Versicherung zahlt, warum dann den Tank nicht gleich mittauschen?


    Wenn es ihn nicht wirklich stört und er auch mit einer günstigeren Lösung zufrieden ist muss er ja nicht das komplette Geld der Versicherung dafür ausgeben und kann das gesparte Geld in Sprit investieren :D


  • Ich nehm mal an das des Rosten von innen gemeint ist, störts im Fall der Fälle? *Null Plan hab*


    Ja das is von Innen gemeint,is natürlich nicht so schön wenn sich die Rostschwämme irgendwann in der Einspritzung wiederfindtet und die Fuhre nicht mehr so will wie sie soll.
    Und wenns bezahlt wird is um so besser,auch bei einem event. Verkauf!!

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Sind die Tanks innen auch lackiert bzw. beschichtet? Wenn das nicht der Fall wäre würde ein bisschen Knitter von Aussen nichts ausmachen. Hat die ER keinen Benzinfilter?

  • Die heutigen Lacke gehen durch solche Verformungen (fast nie) kaputt. Außen klar, wegen dem Straßenkontakt, aber innen ist mit ziemlicher Sicherheit alles in Ordnung; bis auf die Beule.

    Das Problem kommt jedoch beim Reparieren. Wird nur gespachtelt ist es bei dieser Größe der Beschädigung einfach nur Pfusch. Spottet man die Delle, könnte durch die dadurch entstehende Hitze innen der Lack (sofern vorhanden) einen Defekt erleiden. Ich weiß jetzt nicht, wie dick verzinnt werden darf, aber ich denke auch nicht so viel.

    Ich würde den Tank tauschen (lassen).

  • Hi ethernal :hi

    Verstehe ich jetzt nicht:

    1800 Schaden, 500 SB,
    wo ist da der Unterschied mit oder ohne Tank :0plan

    Deine SB haste doch immer... :0plan

    Beste Grüße
    Ritsch ;)