@ get naked: Siehst Du jetzt m. E. etwas falsch. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass das den meisten von uns nicht passiert wäre, dass sie sich eine ER ohne ABS verkaufen lassen. Klarer Fall, hätte der Käufer halt fragen oder gucken müssen.
Aber: Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder "Otto Normalvebraucher" sich intensiv mit der Materie befasst. Ist nun mal so und muss er auch nicht. In diesem speziellen Fall wollte der Käufer eine Maschine mit ABS, das hat er dem Händler vielleicht nicht gesagt und der verkauft ihm aber auf jeden Fall einen Reimport ohne ABS. Nun bemerkt der Kunde das fehlende ABS (vielleicht/wahrscheinlich ist er davon ausgegange, dass jede ER mit dem Baujahr automatisch ABS hat) und stellt außerdem fest, dass der Händler ihm ohne Hinweis (so sieht es zumindest aus) einen Reimport verkauft hat. Hätte man den Kunden vor dem Kauf darauf hingewiesen - ey, das ist eine Graue und die hat kein ABS - dann hätte er nicht gekauft. Und da der Händler zu dem Hinweis verpflichtet ist - sein Fehler, wenn er es nicht macht.
Ich verstehe deine Aufregung also nicht.
Der Händler ist nicht dazu verpflichtet auf eine NICHT gestellte frage eine antwort zu geben........... wo kämen wir denn da hin.Wie schon geschrieben es handelt sich mit großer sicherheit auch nicht um ein REIMPORT da nicht in Deutschland gebaut.