Reimport ohne ABS

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  • @ get naked: Siehst Du jetzt m. E. etwas falsch. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass das den meisten von uns nicht passiert wäre, dass sie sich eine ER ohne ABS verkaufen lassen. Klarer Fall, hätte der Käufer halt fragen oder gucken müssen.

    Aber: Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder "Otto Normalvebraucher" sich intensiv mit der Materie befasst. Ist nun mal so und muss er auch nicht. In diesem speziellen Fall wollte der Käufer eine Maschine mit ABS, das hat er dem Händler vielleicht nicht gesagt und der verkauft ihm aber auf jeden Fall einen Reimport ohne ABS. Nun bemerkt der Kunde das fehlende ABS (vielleicht/wahrscheinlich ist er davon ausgegange, dass jede ER mit dem Baujahr automatisch ABS hat) und stellt außerdem fest, dass der Händler ihm ohne Hinweis (so sieht es zumindest aus) einen Reimport verkauft hat. Hätte man den Kunden vor dem Kauf darauf hingewiesen - ey, das ist eine Graue und die hat kein ABS - dann hätte er nicht gekauft. Und da der Händler zu dem Hinweis verpflichtet ist - sein Fehler, wenn er es nicht macht.

    Ich verstehe deine Aufregung also nicht.

    Der Händler ist nicht dazu verpflichtet auf eine NICHT gestellte frage eine antwort zu geben........... wo kämen wir denn da hin.Wie schon geschrieben es handelt sich mit großer sicherheit auch nicht um ein REIMPORT da nicht in Deutschland gebaut.

    Grüße aus der Pfalz :punk
    Dudley

    • Offizieller Beitrag

    Ein fehlendes ABS oder Import aus einem anderen EU-Land ist ja kein Mängel. Also wenn da nicht nachgefragt wurde, dann ist der Käufer selber schuld.

    Ne, ne - der Händler muß darauf hinweisen, dass es sich um ein "nicht für den deutschen Markt bestimmtes" Fahrzeug handelt.
    Man muß ja als Motorradfahrer kein Technik-Freak sein. Es gibt Leute, die haben einfach keine Ahnung von Technik und wollen nur Mopped fahren.

    Wenn der jenige nun zum Händler geht - mit dem Wissen, dass in Deutschland seit 2007 alle ERna's ABS haben, und sich eine kauft (egal ob neu oder gebraucht), muß der Händler darauf hinweisen, dass die Maschine eben nicht die in Deutschland übliche Ausstattung aufweist. Somit ist es ein EU- oder Reimportfahrzeug und das darf der Händler nicht verschweigen.

    Wenn man sich nun mangels ABS auf die Schanuze packt und Maschine und Klamotten im Eimer sind, kann man den Händler natürlcih nicht haftbar machen - ABS ist ja keine Wunderwaffe und auch mit ABS kann man stürzen...
    Für eine eventuelle Kaufpreisminderung ist es aber allemal interessant.

    Wie schon geschrieben es handelt sich mit großer sicherheit auch nicht um ein REIMPORT da nicht in Deutschland gebaut.

    Das ist weniger relevant - es ist ein "nicht für den deutschen Markt bestimmtes" Fahrzeug - Reimport, Grauimport - nenn' es wie du willst - der Händler muß darauf hinweisen.

  • Jan hat 100% Recht! :daumenhoch:

    Musste letzte Woche meinen unfallbeschädigten Wagen verkaufen und auf dem Kaufvertrag von Mobile.de war rechts unten ein Häckchen, dass es sich NICHT um ein Reimportiertes Fahrzeug, oder einen EU-Neuwagen gehandelt hat! :whistling:

    Übrigens wurde noch NIE eine Er6-n-f-Versys in D. hergestellt... :harr

    Beste Grüße
    Ritsch ;}

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • Wie schon geschrieben es handelt sich mit großer sicherheit auch nicht um ein REIMPORT da nicht in Deutschland gebaut.
    Das ist weniger relevant - es ist ein "nicht für den deutschen Markt bestimmtes" Fahrzeug - Reimport, Grauimport - nenn' es wie du willst - der Händler muß darauf hinweisen.

    Vielleicht steht das ja auch im vertrag,vielleicht steht im vertrag kein ABS,da wir den vertrag nicht gesehen haben können wir viele vermutungen anstellen.................. ,vielleicht steht im vertrag mündliche absprachen sind nur in verbindung schriftlicher zusicherungen gültig ? Vielleicht steht ja auch als bastlerfahrzeug, oder gar von im kundenauftrag oder privat ................. wer von uns weiß das schon?.

    Grüße aus der Pfalz :punk
    Dudley

  • Der Händler ist nicht dazu verpflichtet auf eine NICHT gestellte frage eine antwort zu geben........... wo kämen wir denn da hin.Wie schon geschrieben es handelt sich mit großer sicherheit auch nicht um ein REIMPORT da nicht in Deutschland gebaut.

    Lesen kannst du aber schon oder?

    Das deutsche Recht sagt ganz klar, dass der Verkäufer UNGEFRAGT erwähnen muss, wenn es sich um ein Reimport handelt.
    Gleiches gilt auch bei erheblichen Mängeln, da es sich sonst um eine arglistige Täuschung handelt.

    Wo kämen wir denn da hin, wenn man die Leute nach Strich und Faden belügen dürfte, ohne dafür rechtlich belangt werden zu können.
    Du hast ja ne tolle Auffassung von Recht und Unrecht.


    Edit: Hier und hier gibt es dazu nochmal Infos. Ein Importfahrzeug (egal ob Re-, Parallel- oder Einzelimport) muss als solches gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für Händler, als auch Privatpersonen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Krooms (12. Mai 2010 um 12:36)

  • Da der Käufer ja nicht genau weiss, ob er Import-Bike hat könnte man das doch evt. auch anders feststellen.
    Die Verschiedenen Länder haben ja teilweise auch verschiedene Modellfarben in den Jahrgängen.
    Was ist die 2009er Maschine denn für eine Farbe? Weil wenn Sie eine andere Farbe hat, als z.B. die 2009er
    Modelle aus Deutschland hat man schon mal die Gewissheit.
    Nur so als Überlegung, weil es Ernas (z.B. in rot) gibt, welche bei uns nie verkauft wurden oder
    in ganz anderen Jahrgängen...

    Aber vielleicht sollte sich der Käufer mal mit ein paar Details melden
    (Vertrag, Rechnung ect.)

    Gruss Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Komisch, dass der Käufer erst nach einem Sturtz das fehlende ABS versucht zu bemängeln.

    tut er doch gar nicht !?

    ja vlt wäre ein bild der erna nicht schlecht ...

    Viele Grüsse
    René & ER-na/Er-fa

    (ړײ)

  • Lesen kannst du aber schon oder?

    Das deutsche Recht sagt ganz klar, dass der Verkäufer UNGEFRAGT erwähnen muss, wenn es sich um ein Reimport handelt.
    Gleiches gilt auch bei erheblichen Mängeln, da es sich sonst um eine arglistige Täuschung handelt.

    Wo kämen wir denn da hin, wenn man die Leute nach Strich und Faden belügen dürfte, ohne dafür rechtlich belangt werden zu können.
    Du hast ja ne tolle Auffassung von Recht und Unrecht.


    Edit: Hier und hier gibt es dazu nochmal Infos. Ein Importfahrzeug (egal ob Re-, Parallel- oder Einzelimport) muss als solches gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für Händler, als auch Privatpersonen.


    Doch,hast ja recht,naturlich muß er darauf hinweisen ob es sich um ein Importfahrzeug handelt genauso wenn es ihm bekannte mängel aufweist allerdings ist ein am fahrzeug noch nie verbautes ABS doch kein mangel ! ein mangel wäre es aber wenn ein verbautes ABS defekt wäre....... nur weis ausser der TE von uns keiner was im kaufvertrag steht villeicht steht ja alles richtig und rechtens drin.Immer gleich dem verkäufer bertrug vorzuwerfen find ich,der auch ab und an etwas verkaufen will,schei.....
    Ausserdem wurde vom TE der begriff REIMPORT benutzt darauf habe ich nur hingewiesen das das nicht sein kann.

    Grüße aus der Pfalz :punk
    Dudley

  • Naja, dass das Wort "Reimport" falsch gewählt wurde mag ja sein, ändert aber nix an der Lage.

    Der TE hat ein 2009er Modell ohne ABS gekauft, was defenitiv nicht für den deutschen Markt bestimmt war. Also handelt es sich um ein Import.
    Das hat der Verkäufer offensichtlich verschwiegen, da der TE sich sonst ja nicht über das fehlende ABS gewundert hätte.

    Natürlich ist ein ABS, welches nicht durch den Verkäufer versprochen wurde, kein Mangel, aber der Fakt, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt, ist einer.

  • Der TE hat ein EZ.08/2009 das muß kein modell 2009 sein .......... könnte sich auch um ein modell 2006 handeln das ewig beim händler rumgestanden ist ....... allerdings sind es nur vermutungen meinerseits denn FAKTEN kennt hier nur der TE.

    Grüße aus der Pfalz :punk
    Dudley

    • Offizieller Beitrag

    Naja, dass das Wort "Reimport" falsch gewählt wurde mag ja sein, ändert aber nix an der Lage.

    Der TE hat ein 2009er Modell ohne ABS gekauft, was defenitiv nicht für den deutschen Markt bestimmt war. Also handelt es sich um ein Import.
    Das hat der Verkäufer offensichtlich verschwiegen, da der TE sich sonst ja nicht über das fehlende ABS gewundert hätte.

    Natürlich ist ein ABS, welches nicht durch den Verkäufer versprochen wurde, kein Mangel, aber der Fakt, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt, ist einer.

    Na, das stimmt jetzt aber auch nicht alles so...
    Ein Importfahrzeug ist es - es kommt ja schließlich aus Fernost.
    Reimport ist jedoch falsch, das stimmt. Richtig ist Parallelimport.

  • Der TE hat ein EZ.08/2009 das muß kein modell 2009 sein .......... könnte sich auch um ein modell 2006 handeln das ewig beim händler rumgestanden ist ....... allerdings sind es nur vermutungen meinerseits denn FAKTEN kennt hier nur der TE.

    Lies doch bitte ordentlich mit. Der TE hat folgendes geschrieben

    Zitat

    Im Kaufvertrag steht leider nichts mit ABS!
    Aber das Modell: ER650C9F


    Also ein 2009er Modell


    Jan: Das wird jetzt aber Haarspalterei. Ich hab es oben schonmal geschrieben. Importfahrzeuge (egal ob Re-, Parallel- oder Einzelimport) müssen als solche gesondert gekennzeichnet werden.
    BTW: Ein Fahrzeug, was vom Hersteller extra für einen bestimmten Markt gedacht ist und dorthin gebracht wird, wird nicht als Importfahrzeug bezeichnet, auch wenn es natürlich vom Herstellerland ins Verkaufland importiert wird!

  • Wie schon erwähnt, hat der Händler im Kaufvertrag und während des Verkaufsgespräches nie etwas
    erwähnt/schriftlich festgehalten
    , dass es sich um ein REIMPORT/PARALLELIMPORT handelt...

    Da es mein erstes Bike ist & ich halt "nur" ein "LAIE" bin, wollte ich mit der Info, das alle 2009 Modelle der ER6 mit ABS sind, ein
    sicheres Motorrad haben...

    Das ich gestürzt bin, dafür kann kein Händler was, dass is mir auch klar...

    Aber ich wäre auch gerne bereit gewesen ein paar EURO mehr für nen Motorrad mit ABS zu investieren, nur hatte ich die INFO nicht... :evil:

    Nochmal zu den Fragen, habe das 2009 Modell in schwarz...

    Werde Ende der Woche mal persönlich nen Gespräch mit dem Händler machen...

    Halte EUCH auf den Laufenden...

    DANKE! :thumbup:

  • Sag mal Robi bei wem hast du das Bike in Hamburg gekauft??????
    Ich hoffe nicht das es bei Martin Brandt war. Das is ein ausgekochtes Schlitzohr..... :whistling:
    Ein Händler muß dich auf alle Fälle darüber informieren das das Fahrzeug ein Import/Paralellimport ist.
    Daraus ergibt sich nämlich auch das die Austattung eine andere ist als bei den für den deutschen Markt bestimmten.
    Da wäre man als Käufer dann doch etwas mehr ins Detail gegangen. Denn jeder weis das Fahrzeuge aus dem Ausland nicht der deutschen Norm entsprechen.

    Schreib mal kurz zurück bei wehm du den Bock gekauft hast....
    Gruß Nadine

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Hast du während dem Gespräch mit dem Verkäufer erwähnt, dass du eins mit ABS haben willst? Oder hasst du überhaupt nach ABS gefragt? Ein Motorrad ist ja nicht grad eine mercedes s-klasse, wo die Liste der Extras endlos ist, und mann vergisst schon schnell was. Da gibt es ja nicht viele Varianten der Ausstattung.
    Vielleicht wusste der Verkäufer selber nicht, dass es sich um ein importiertes Mopped handelt. :0plan


  • Lies doch bitte ordentlich mit. Der TE hat folgendes geschrieben

    Ooooops............ fast wie zu schulzeiten nur die hälfte mitbekommen :sleeping:

    Grüße aus der Pfalz :punk
    Dudley

    Einmal editiert, zuletzt von dudley (13. Mai 2010 um 18:39)

  • also was manche hier ablassen kann man sich echt sparen, vor allem wenn man sieht das diejenigen selber null ahnung von vertragsrecht usw. haben. nur weil sie sich zufällig gut mit einer maschine auskennen muss man nicht das maul aufreissen!

    damit nichts verrutscht, ich finde es auch schlimm was heutzutage alles an aufklärung vom pöbel gefordert wird. auf der leitung meines rasierers wird mir auch in lustigen bildchen mitgeteilt, dass ich bitte die schnur solange nicht durchschneiden soll, wie der stecker in der steckdose steckt?!?! ABER, wenn ich ein 09er modell kaufe kann ich verlangen ungefragt darauf hingewiesen zu werden, dass es nicht die in Dtl. üblichen merkmale einer 09er hat! was ja, wie wir gesehen haben, auch die rechtssprechung bestätigt.

    damit hat sich die diskussion erledigt...

  • Es handelt sich bei EU-Fahrzeugen nicht um Re-Import !


    Re-Import ist das Exportieren deutscher Fahrzeuge ins Ausland und der daran anschließende Wieder-Import dieses Exportfahrzeuges......

    Eine Kawasaki aus Frankreich ist ein ganz normaler Import und das Fahrzeug ist ein EU-Fahrzeug (wird teilweise sogar von

    KAWASAKI-Deutschland direkt gemacht, um Lieferengpässe auszugleichen.....).

    Aber ich vemute, daß ein offizieller KAWASAKI-Vertragshändler auf diesen besonderen Umstand hinweisen muß !?!


    ........daß das Moped kein ABS hatte, sollte allerspätestens bei der ersten Testbremsung aufgefallen sein..........

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Mahlzeit.
    Wir haben im Herbst 09 die letzte orange ABS ER6n bei unserem Kawahändler erstanden, die er noch hatte.
    Allerdings hat er noch ER6N ohne ABS bei Kawasaki Deutschland offiziell nach ordern können.
    Die kosteten dann runde 600€ weniger. Das fehlende ABS war natürlich auf dem Verkaufsschild ausgewiesen.
    Und ich bin mir sicher, das er die Käufer auf das fehlende ABS hingewiesen hat.
    So viel zu Re-, Grau-, Parallelimporten.

    Also, ich sag mal. Pech gehabt. Und nicht gut genug aufgepasst beim Kauf.

    Rainer

    Rainer

    Kawa since 1991