Reimport ohne ABS

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hey Jungs und Mädels,

    hab Ende letztes Jahr meinen Motorrad-Führerschein gemacht & mir im Januar bei einem Händler ne
    fast neue ER6-n EZ 8/2009 mit ca. 2000km Laufleistung geholt...
    Nun ist einem Kumpel beim ner Tour aufgefallen das meine Maschine kein ABS hat...
    Er meinte dass das denn wohl ein REIMPORT sein muss, da alle deutschen ER6-n nur mit ABS erhältlich sind?!

    Und wie es kommen musste, hab mich letzte Woche aufgrund blockierender Reifen auf die Seite gelegt...

    Ist der Händler verpflichtet das Motorrad als "REIMPORT-Maschine" zu verkaufen?!
    Kann man im nachhinein vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. auf Nachrüstung ABS bestehen?!
    Was denkt Ihr?!

    Danke fü EURE Antworten!

  • Was für ein Baujahr ist denn deine Maschine? EZ 8/2009 bedeutet ja nur, dass sie da zum ersten Mal zugelassen worden ist, könnte ja auch ein Ladenhüter sein.

    Da du die Maschine vom Händler gebraucht erworben hast, kommt es darauf an, was in deinem Kaufvertrag steht. Wenn der Händler dir laut Vertrag eine Maschine mit ABS verkauft hat (ABS muss dann aber ausdrücklich im Vertrag erwähnt sein als sogenannte "zugesicherte Eigenschaft"), dann kannst du den Vertrag wandeln (Kaufpreis abzüglich einem Betrag für die zwischenzeitliche Nutzung zurück) oder mindern (Teilbetrag des Kaufpreises zurück).

    Hast du in deinem Vertrag aber nix von ABS stehen, hast du schlechte Karten. Dann geht m. E. nichts mit Wandelungoder Minderung. :thumbdown:

  • Würde das mal als klassisches Lehrgeld bezeichnen... :0plan
    Pech gehabt! 8o

    Kann mir nicht vorstellen, dass Dein Händler so Dumm war, Dir eine Eigenschaft zu versprechen die die Maschine nicht besitzt!? :aetsch:

    Nachrüsten ist meines Wissens nicht möglich bzw. hat noch niemand gemacht. ?(

    Als sinnvolles Zubehör erscheint mir dann der Einbau von Stahlflex Bremsleitungen, da wird die Anlage besser dosierbar. :thumbup:

    Beste Grüße und allzeit gute Fahrt!
    Ritsch :)

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • @Ritsch: Doch doch, du glaubst gar nicht, was Händler manchmal für Fehler machen. Einem Bekannten von mir wurde ein alter Ford Scorpio als "Turbodiesel" gemäß Vertrag verkauft, blöd war nur, dass der Wagen gar keinen Turbolader hatte. Ergebnis war eine satte Kaufpreisminderung.

    Robi_HH: Ein Blick in den Kaufvertrag lohtn sich also allemal. Steht da aber nirgends irgendwo was von ABS oder von einer ER-6 in der zum Kaufzeitpunkt in Deutschland üblichen Ausstattung, dann hast du wirklich Pech gehabt.

    Du bist aber sicher, dass du kein ABS hast? Es liegt nicht nur ein Defekt vor?

  • Ein Arbeitskollege hat auch mal einen Ford mit ESP vom Ford-Händler gekauft, hatte er aber nicht.

  • Ab Mj.07 hatten alle ER in D ABS Sertienmäßig.Du hast eindeutig ein Reimport.Normalerweisse muss es gesagt werden bzw. im
    Kaufvertrag stehen.
    Würde mich da an Deiner Stelle mal schlau machen... :!:

    Allzeit gute Fahrt :super
    Gruss Michael


  • Nun ist einem Kumpel beim ner Tour aufgefallen das meine Maschine kein ABS hat...

    Und wie es kommen musste, hab mich letzte Woche aufgrund blockierender Reifen auf die Seite gelegt...

    Um mal Sicherheit in das Unwissende hier zu bringe.
    Wie hat Dein Kumpel festgestellt, dass Deine Maschine KEIN ABS hat?
    Weis er, wie ein ABS Systhem aussieht?

    Geh mal zu Deiner Maschine und sieh nach:
    Am Vorderrad muss auf einer Seite ein kleines Zusatzrädchen sein.
    (ich habe es mit einem blauen Pfeil markiert).
    Am Hinterrad ist nochmals so ein Rädchen.

    Sieh doch mal nach und sag uns Bescheid
    (mach am besten ein Foto und stell es hier rein).

    DANN KÖNNEN WIR DIR ZU 100% SAGEN; OB DEINE MASCHINE
    EIN ABS HAT ODER NICHT!!!

    Alles andere ist wilde Spekulation...

    Gruss Stivi


    Nach dem hier musst Du schauen:

    Dateien

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Noch einfacher:

    Kuck auf den Tacho, wenn da keine kleine gelbe Lampe für ABS is haste kein ABS :omm

    Gruß Mupu

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • Also, erstmal Danke für die schnellen Antworten!

    War jetzt gerade nochmal unten in der Tiefgerage...

    an STIVI
    mein Kumpel hat selber ne ER6-n (mit ABS), allerdings ein Modelljahr vor meiner
    er hat es mir, auch so wie du, direkt an der Bremse gezeigt...
    bei mir fehlt das Zusatzrädchen

    an Nadine

    damit leuchtet auch keine gelbe ABS Lampe...

    Im Kaufvertrag steht leider nichts mit ABS!
    Aber das Modell: ER650C9F
    Was heißt das genau?!

    Was mach ich nun?!

    Vielleicht nen Anwalts-Biker unter EUCH?! ?(

  • Das ist dann ein 2009er Modell.

    Sollte es wirklich ein Reimport sein und das nirgends im Kaufvertrag stehen, hast du gute Chancen.

    "EU Fahrzeuge als Reimporte müssen durch die Händler als solche ausgewiesen sein." (letzter Satz hier).

    "Autohändler sind verpflichtet, beim Verkauf von reimportierten Fahrzeugen den Kunden darüber zu informieren, wo das Auto herkommt. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Kaufinteressent selber nicht danach fragt. " (Urteil des OLG Hamm)

  • aber'n motor haste drin? .. oder isses doch eher 'ne kaffeemühle? .. oder'n flachbildschirm, auf dem nur sat12pro13 läuft? sowas kommt von sowas .. manmanman :floet

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Noch ein Urteil:

    Urteil zu: Gebrauchtwagen Reimport Hinweispflicht

    Ein Autohändler muss den Käufer eines Pkw ungefragt darauf hinweisen, dass der Wagen aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union exportiert und als gebrauchtes Kfz wieder nach Deutschland importiert worden ist. Der Umstand, dass es sich um ein reimportiertes Kfz handelt, ist zumindest auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt derzeit noch ein erheblicher preisbildender Faktor. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

    Urteil des OLG Naumburg vom 07.12.2005
    6 U 24/05
    OLGR Naumburg 2006, 347
    DAR 2006, 327


    Also ab zum Fachanwalt und druck dir dieses Urteil aus und nimm es mit. Viel Glück.

  • alles wunderbar, jetzt wird hier diskutiert, wie man dem VERKÄUFER die karre wieder auf's auge drückt, weil es ein REIMPORT ist. der eigentliche "mangel" aus sicht des KÄUFERS ist jedoch das FEHLENDE ABS .. und das HAT DER KÄUFER SELBST VERPENNT.

    das abs und den reimport in ursächlichen zusammenhang zu stellen, ist m.e. schon weit hergeholt.

    fehlt nur noch, dass er schadenersatz und schmerzensgeld für den sturz vom verkäufer verlangt, weil der ihm vorsätzlich verschwiegen hat, dass das mopped kein abs hat.

    kann denn keiner mehr zu seinen eigenen fehlern stehen? .. wo sind wir nur hingekommen ?(

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • @ get naked: Siehst Du jetzt m. E. etwas falsch. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass das den meisten von uns nicht passiert wäre, dass sie sich eine ER ohne ABS verkaufen lassen. Klarer Fall, hätte der Käufer halt fragen oder gucken müssen.

    Aber: Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder "Otto Normalvebraucher" sich intensiv mit der Materie befasst. Ist nun mal so und muss er auch nicht. In diesem speziellen Fall wollte der Käufer eine Maschine mit ABS, das hat er dem Händler vielleicht nicht gesagt und der verkauft ihm aber auf jeden Fall einen Reimport ohne ABS. Nun bemerkt der Kunde das fehlende ABS (vielleicht/wahrscheinlich ist er davon ausgegange, dass jede ER mit dem Baujahr automatisch ABS hat) und stellt außerdem fest, dass der Händler ihm ohne Hinweis (so sieht es zumindest aus) einen Reimport verkauft hat. Hätte man den Kunden vor dem Kauf darauf hingewiesen - ey, das ist eine Graue und die hat kein ABS - dann hätte er nicht gekauft. Und da der Händler zu dem Hinweis verpflichtet ist - sein Fehler, wenn er es nicht macht.

    Ich verstehe deine Aufregung also nicht.

  • Da Kawasaki NICHT in Deutschland produziert kann es sich wohl kaum ein REIMPORT handeln :!: es könnte vielleicht eine GRAUE sein und das heißt vom Herstellerland nach zB.Italien geliefert und von da aus über privat oder händler nach Deutschland importiert.Im übrigen müß ein Händler nur auf mängel hinweisen, nicht aber auf eine andere oder gar fehlende ausstattung.

    Grüße aus der Pfalz :punk
    Dudley

  • Komisch, dass der Käufer erst nach einem Sturtz das fehlende ABS versucht zu bemängeln.
    Meine Erna ist auch bj. 07, auch ohne ABS. Desswegen renn ich nicht gleich zum Verkäufer und verlange mein Geld zurück. Oder versuch einen entstandenen Schaden (der hätte auch mit ABS entstehen können) auf der Verkäufer zu schieben.
    Wenn man sich ein Fahrzeug kauft, sollte man bevor der Kauf zustande kommt, genauer nachfragen. Ein fehlendes ABS oder Import aus einem anderen EU-Land ist ja kein Mängel. Also wenn da nicht nachgefragt wurde, dann ist der Käufer selber schuld.