- Offizieller Beitrag
moin,
kennt jemand die strafe falls man eine unterbodenbeleuchtung am motorrad oder auto hat?
ich weiß das mans net darf, aber wuesst trotzdem gern was man den zu erwarten haette.
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moin,
kennt jemand die strafe falls man eine unterbodenbeleuchtung am motorrad oder auto hat?
ich weiß das mans net darf, aber wuesst trotzdem gern was man den zu erwarten haette.
ein Kumpel hatte mal so kleine Nenon Röhren in blau an seinem Roller für 12V Betrieb..
ich denke die kann man dafür auch verwenden.
Hier mal klicken und unter § 49a nachlesen. Da findet ihr die rechtliche Seite... Sieht zwar manchmal ganz nett aus, aber ausser weißem Licht ist glaube ich nichts erlaubt.
Linke Hand zum Gruße
Scrattor
moin,
da studiert wohl einer jura in tübingen macht meine freundin auch...und ich schlaf immer ein wenn ich sowas lesen muss und zwar schon nach dem ersten satz...
da lass ich lieber das licht weg, dafür muss ich mir sowas nicht durchlesen
gruß aus und nach tübingen
Da hat McBen schon recht mit seiner Aussage.
Es gibt in der ZO keine Unterbodenbeleuchtung als lichttechnische Einrichtung, daher ist diese auch Grundsätzlich im öffentlichen Straßenverkehr verboten und die Grünen reagieren darauf auch äußerst allergisch (vor allem weil das auch noch sehr offensichtlich ist :abfeiern).
Wenn du dir so was dranbauen willst, dann ist die Farbe auch schon egal, da kannst du deinem Geschmack freien Lauf lassen.
Für einen langanhaltenden Betrieb empfiehlt sich auf jeden Fall Lampen nach ip Standart mit Bruchsicheren Kunststoffglass und Wasserdichten Kabeln bzw Steckern.
schloddy: Man ist halt nirgends sicher vor uns juristischem Gesindel. Mich würde jetzt aber auch nicht weiter wundern, wenn man sich nicht zufällig über ein paar Ecken kennt. In Tübingen kennt sowieso jeder jeden und wenn deine Freundin auch noch Jura studiert, würde mich das nicht wundern, wenn ich sie nicht schonmal in der Uni oder im Seminar gesehen hätte. In welchem Semester ist die denn?
Ich meine irgendwo mal was gelesen zu haben, dass es weiße Unterbodenbeleuchtung gibt die in Ordnung geht. Die ist dann vom TÜV als eine Art Einstiegshilfe gestattet. Aber weiß wäre ja auch langweilig
ZitatIch meine irgendwo mal was gelesen zu haben, dass es weiße Unterbodenbeleuchtung gibt die in Ordnung geht. Die ist dann vom TÜV als eine Art Einstiegshilfe gestattet. Aber weiß wäre ja auch langweilig Flöt fröhlich
Na ja, als Einstiegsleuchte (geht aus, wenn die Tür geschlossen ist und nur an, wenn die Tür geöffnet wird, ist nicht außen am Fz angebracht und leuchtet nicht während der Fahrt sichtbar nach außen :floet) kannst du vermutlich alles hernehmen (für die Überprüfung des technisch korrekten Einbaus und der Verkehrs- und Betriebssicherheit ist dann halt TÜV und Polizei zuständig).
Fällt dann ja nicht unter die StVZO (außer Kraftomnibusse §54a), da die ZO ja nur verkehrstechnisch relevante Fahrzeugbeleuchtung regelt.
Allerdings solls ja eine Unterbodenbeleuchtung sein, die wenn angebracht ja nur was bringt, wenn sie auch während der Fahrt leuchtet (sieht man das als Fahrzeugführer überhaupt??? :freak)
Problem Bruchsicher (Steinschlag) und IP-Standart sind ziemlich teuer, gibts da nichts im Aquariumsbereich?
will ja nicht klugscheißen aber neonröhren brauchen mehere 1000 volt beim einschalten und können nur rot leuchten weil dieses gas nunmal rot leuchtet, also sacht lieber leutstoffröhren oder kaltlichtkathoden.
lg chris
Na ja, dacht da eher an LED´s so in etwa wie diese, auch wegen der Bordnetzbelastung
Allerdings
-Gleichstrom
-Bruchfest?
-und Kleben.....neee
-Preis
ich glaube, der Ben wollte einfach nur wissen wie hoch die Strafe ist... nicht was es alles zu kaufen gibt.
Moin,
muß mich ma wieder als Law Breaker outen,natührlich sind diese Art der
Beleuchtung verboten.Habe aber trotzdem nicht drauf verzichtet mich diesem vergnügen hinzugeben,und mein Bike damit ausgestattet
Ich bin mt dem Ergebnis sehr zufrieden,um bei einer Kontrolle der sofortigen Stillegung zu entgehen hab ich natürlich einen Schalter dazwischen gebaut
Habe die LED´s aber auch so angebaut das der Verkehr nicht gebländet
wird sondern nur das Bike von innen herraus leuchtet
Aber wie gesagt steht ja nich umsonst auf den Verpackungen
"Im Rahmen der StvZO nicht zugelassen und nur für Showzwecke"
http://www.louis.de/_40f52ebcbb6bc…cmd.x=4&cmd.y=9
In diesem Sinne mut zur Lücke....
sodele,
mensch jungs,
soviel off topic is ja wahnsinn =D
von kennste den? bis zu das gibts auch noch!
xD
wahnsinn.
ich wollt wissen was mir blüht wenn ich irgendeine art von licht benutze die halt normal nicht zugelassen ist.
bekomm ich da nen punkt und 30 euro oder führerschein entzug für 2 monate?
stell mir das wenn, überhaupt als sehr krasses lichspiel vor.
also nix was staendig an ist, sondern bissl bling bling wenn man am kino vorbeifaehrt oder derartiges *gg*
und dann auch gleich überall aus jeder ritze =D
nur doof wenn dann auf der anderen seite der arm des gesetzes rumcruist
Uppss, da hab ich wohl was ganz falsch gelesen.
Dann halt so
Bußgeldkatalog - Abschnit I - A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG - Abschnitt d) - Nr. 221.2
Tatbestand: Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als die vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechn. Einrichtungen!!
20 €
Was allerdings mit dem sofortigen aus dem Verkehr ziehen des Fahrzeugs und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, ist eine andere Frage.
wenn du die Beleuchtung vor Ort unbrauchbar machst, können sie dir das Motorrad nicht stilllegen. Also immer einen Seitenschneider mitführen und bei Bedarf 30 cm Kabel wegschneiden
Na hoffentlich ist bei dir die Dichte der Grünen nicht so hoch, sonst wird das ein teures Hobby
Ich persönlich finde so eine Beleuchtung ganz nett zum Anschauen, aber da ichs ja nicht selber sehe, für mich unnötig.
Und da ich eh kein Selbstwertgefühl mehr habe hilft das auch nicht mehr zum Heben des Selbigen.
wäre halt wirklich sone stand-off gag sache..
würsd versuchen irgendwie mit meiner alarmanlage zu kuppeln, um beim "sichern" und "entsichern" nicht nur piepsen und blinker zu haben sondern richtiges feuerwerk xD
ich träum momentan ein wenig viel *gg*
Seruvs!
Na, zu viel Fast and Furious gesehen
Hab mir so was auch schon überlegt, aber dann doch verworfen. Blaue Beleuchtung mit LEDs unter dem Bugspoiler, am Kühler und am hinteren Rahmenheck (natürlich alle nicht direkt sichtbar) wären sicher ganz nett bei der gelben ERna, aber leider illegal.
Grüße aus München
mseidler
Schalte es so, dass es nur bei ausgeschalteter Zündung funktioniert. Dann solle es m.E. strassenverkehrstechnisch nicht so ein Problem sein.
ZitatOriginal von Mäse
Schalte es so, dass es nur bei ausgeschalteter Zündung funktioniert. Dann solle es m.E. strassenverkehrstechnisch nicht so ein Problem sein.
dann wär aber auch der witz wech
...Na was Red ich den,wie gesagt direkt an die Baterie anlegen mit nem
Schalter dazwischen.Dann könnt ihr an und aus machen wie ihr Bock habt.
Und die Diskussion ob erlaubt oder nich is ein bisschen Panne,wer sich nicht Traut solls lassen