Unterbodenbeleuchtung->

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  • ein Kumpel hatte mal so kleine Nenon Röhren in blau an seinem Roller für 12V Betrieb..

    ich denke die kann man dafür auch verwenden.

    Sex drugs and rock'n roll :teach::teach::teach::teach:

    hihi

  • Hier mal klicken und unter § 49a nachlesen. Da findet ihr die rechtliche Seite... Sieht zwar manchmal ganz nett aus, aber ausser weißem Licht ist glaube ich nichts erlaubt.


    Linke Hand zum Gruße

    Scrattor

    Wenn du alles unter Kontrolle zu haben glaubst, fährst du zu langsam - Mario Andretti
    -
    Der Geist ist willig, aber der Motor ist schwach
    -
    Lieber Hubraum, statt Wohnraum. =)


    278625_3.png

  • moin,

    da studiert wohl einer jura in tübingen :super macht meine freundin auch...und ich schlaf immer ein wenn ich sowas lesen muss und zwar schon nach dem ersten satz...

    da lass ich lieber das licht weg, dafür muss ich mir sowas nicht durchlesen :abfeiern

    gruß aus und nach tübingen

  • Da hat McBen schon recht mit seiner Aussage.
    Es gibt in der ZO keine Unterbodenbeleuchtung als lichttechnische Einrichtung, daher ist diese auch Grundsätzlich im öffentlichen Straßenverkehr verboten und die Grünen reagieren darauf auch äußerst allergisch (vor allem weil das auch noch sehr offensichtlich ist :abfeiern).

    Wenn du dir so was dranbauen willst, dann ist die Farbe auch schon egal, da kannst du deinem Geschmack freien Lauf lassen.
    Für einen langanhaltenden Betrieb empfiehlt sich auf jeden Fall Lampen nach ip Standart mit Bruchsicheren Kunststoffglass und Wasserdichten Kabeln bzw Steckern.

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

  • schloddy: Man ist halt nirgends sicher vor uns juristischem Gesindel. :abfeiern Mich würde jetzt aber auch nicht weiter wundern, wenn man sich nicht zufällig über ein paar Ecken kennt. In Tübingen kennt sowieso jeder jeden und wenn deine Freundin auch noch Jura studiert, würde mich das nicht wundern, wenn ich sie nicht schonmal in der Uni oder im Seminar gesehen hätte. In welchem Semester ist die denn?


    Ich meine irgendwo mal was gelesen zu haben, dass es weiße Unterbodenbeleuchtung gibt die in Ordnung geht. Die ist dann vom TÜV als eine Art Einstiegshilfe gestattet. Aber weiß wäre ja auch langweilig :floet=)

    Wenn du alles unter Kontrolle zu haben glaubst, fährst du zu langsam - Mario Andretti
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  • Zitat

    Ich meine irgendwo mal was gelesen zu haben, dass es weiße Unterbodenbeleuchtung gibt die in Ordnung geht. Die ist dann vom TÜV als eine Art Einstiegshilfe gestattet. Aber weiß wäre ja auch langweilig Flöt fröhlich

    Na ja, als Einstiegsleuchte (geht aus, wenn die Tür geschlossen ist und nur an, wenn die Tür geöffnet wird, ist nicht außen am Fz angebracht und leuchtet nicht während der Fahrt sichtbar nach außen :floet) kannst du vermutlich alles hernehmen (für die Überprüfung des technisch korrekten Einbaus und der Verkehrs- und Betriebssicherheit ist dann halt TÜV und Polizei zuständig).
    Fällt dann ja nicht unter die StVZO (außer Kraftomnibusse §54a), da die ZO ja nur verkehrstechnisch relevante Fahrzeugbeleuchtung regelt.

    Allerdings solls ja eine Unterbodenbeleuchtung sein, die wenn angebracht ja nur was bringt, wenn sie auch während der Fahrt leuchtet (sieht man das als Fahrzeugführer überhaupt??? :freak)

    Problem Bruchsicher (Steinschlag) und IP-Standart sind ziemlich teuer, gibts da nichts im Aquariumsbereich?

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (7. Oktober 2009 um 19:47)

  • will ja nicht klugscheißen aber neonröhren brauchen mehere 1000 volt beim einschalten und können nur rot leuchten weil dieses gas nunmal rot leuchtet, also sacht lieber leutstoffröhren oder kaltlichtkathoden.

    lg chris

  • Na ja, dacht da eher an LED´s so in etwa wie diese, auch wegen der Bordnetzbelastung

    KLICK

    Allerdings

    -Gleichstrom
    -Bruchfest?
    -und Kleben.....neee
    -Preis

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

  • Moin,
    muß mich ma wieder als Law Breaker outen,natührlich sind diese Art der
    Beleuchtung verboten.Habe aber trotzdem nicht drauf verzichtet mich diesem vergnügen hinzugeben,und mein Bike damit ausgestattet :lol
    Ich bin mt dem Ergebnis sehr zufrieden,um bei einer Kontrolle der sofortigen Stillegung zu entgehen hab ich natürlich einen Schalter dazwischen gebaut :freak
    Habe die LED´s aber auch so angebaut das der Verkehr nicht gebländet
    wird sondern nur das Bike von innen herraus leuchtet :super
    Aber wie gesagt steht ja nich umsonst auf den Verpackungen
    "Im Rahmen der StvZO nicht zugelassen und nur für Showzwecke"
    http://www.louis.de/_40f52ebcbb6bc…cmd.x=4&cmd.y=9

    In diesem Sinne mut zur Lücke....

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

    Einmal editiert, zuletzt von Mupukel (7. Oktober 2009 um 20:35)

    • Offizieller Beitrag

    sodele,

    mensch jungs,
    soviel off topic is ja wahnsinn =D

    von kennste den? bis zu das gibts auch noch!

    xD

    wahnsinn.


    ich wollt wissen was mir blüht wenn ich irgendeine art von licht benutze die halt normal nicht zugelassen ist.

    bekomm ich da nen punkt und 30 euro oder führerschein entzug für 2 monate?

    stell mir das wenn, überhaupt als sehr krasses lichspiel vor.
    also nix was staendig an ist, sondern bissl bling bling wenn man am kino vorbeifaehrt oder derartiges *gg*
    und dann auch gleich überall aus jeder ritze =D
    nur doof wenn dann auf der anderen seite der arm des gesetzes rumcruist :P

  • Uppss, da hab ich wohl was ganz falsch gelesen.

    Dann halt so

    Bußgeldkatalog - Abschnit I - A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG - Abschnitt d) - Nr. 221.2

    Tatbestand: Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als die vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechn. Einrichtungen!!

    20 €

    Was allerdings mit dem sofortigen aus dem Verkehr ziehen des Fahrzeugs und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, ist eine andere Frage.

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (8. Oktober 2009 um 07:09)

  • =) Na hoffentlich ist bei dir die Dichte der Grünen nicht so hoch, sonst wird das ein teures Hobby :yeah:

    Ich persönlich finde so eine Beleuchtung ganz nett zum Anschauen, aber da ichs ja nicht selber sehe, für mich unnötig.

    Und da ich eh kein Selbstwertgefühl mehr habe hilft das auch nicht mehr zum Heben des Selbigen. :omm :freak :abfeiern

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

  • Seruvs!

    Na, zu viel Fast and Furious gesehen :)
    Hab mir so was auch schon überlegt, aber dann doch verworfen. Blaue Beleuchtung mit LEDs unter dem Bugspoiler, am Kühler und am hinteren Rahmenheck (natürlich alle nicht direkt sichtbar) wären sicher ganz nett bei der gelben ERna, aber leider illegal.

    Grüße aus München

    mseidler
    :bier

  • Schalte es so, dass es nur bei ausgeschalteter Zündung funktioniert. Dann solle es m.E. strassenverkehrstechnisch nicht so ein Problem sein.

  • ...Na was Red ich den,wie gesagt direkt an die Baterie anlegen mit nem
    Schalter dazwischen.Dann könnt ihr an und aus machen wie ihr Bock habt. :yeah:
    Und die Diskussion ob erlaubt oder nich is ein bisschen Panne,wer sich nicht Traut solls lassen :aetsch:

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"