Heute beim TÜV mit der Versys

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  • Wie jetzt, die wussten nicht das ein G-Kat drin ist ???

    Wie geht das den bitte ?

    Die haben doch sämtliche Unterlagen immer parat !!!

    LG

    K & K

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

  • Zitat

    Original von Knödel & Kurven
    Wie jetzt, die wussten nicht das ein G-Kat drin ist ???

    Wie geht das den bitte ?

    Die haben doch sämtliche Unterlagen immer parat !!!

    LG

    K & K

    Eben nicht. Sie können auf dem Computer nur die Referenzwerte der Hersteller für die AUK abrufen, haben aber keine kompletten Unterlagen darüber. Zudem geht es beim TüV Termin nicht darum, das Fahrzeug zu homologieren, sondern um festzustellen ob es noch Betriebssicher ist.

    Die dem Prüfer zur Verfügung stehenden Unterlagen geben nicht mal Auskunft darüber ob die Versys Trommel- oder Scheibenbremse hat.

    Bei meinen letzten zwei Prüfungen beim TÜV Süd in München im vergangen Jahr hat es den Prüfer auch nicht interessiert, ob die aufgezogenen Reifen eine Freigabe besitzen, sondern hat die Reifengrösse, Bauart, Profiltiefe und den Allgemeinzustand kontrolliert und in das Prüfprotokoll eingetragen. Er hat keine Informationen zur Verfügung welches Reifenmodell eine Freigabe hat, sondern nur welche Reifenbauart und Reifengrösse in der Allgemeinen Betriebserlaubnis vermerkt ist.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (5. März 2009 um 00:09)

  • Tramper:
    Das ist schon geil mit den Freigaben. Ich hatte ja ende Januar mit meiner DR600 Tüv - da hat auch keiner geschaut, ich habe irgendwelche Reifen eingetragen, dies schon seit 10 Jahren nicht mehr gibt und hingefahren bin ich mit 2 unterschiedlichen Herstellern. Hinten Enduro4 und vorne weiß ich grad nicht - irgend so einen Sportenduroreifen eines anderen Herstellers. Die Kombi ist zwar ganz gut aber passt halt nicht - kein Mensch hat da nachgefragt. Nur: Wie alt ist die, aha 23 Jahre, mhm, sieht ja noch ganz gut aus - aha - ja, ja dan eine Runde im Hof kurz vorne und hinten gebremst und tschüß 8o wäre ich auf den technischen Verstand, auch in Punkto Sicherheit der Prüfer angewiesen, s.z. als unabhängige Fachleute, wäre ich gut verratzt gewesen. Weder Lenkkopf- oder Schwingenlager noch Scheibenbremsdicke/Beläge, Trommel Hinten..... nix! Aber wehe ich komm mit der Harley, da ist wirklich alles wie neu und super extra legal und in Ordnung aber da gehts dann ab, da musst du wirklich Zeit mitbringen...?!

    Schade, wenn schon Tüv, dann doch auch zur Sicherheit des Fahrers. Kennt sich ja nicht jeder mit der Materie aus und dem Freundlichen trau ich auch nur bis zu einem gewissen Grad. Vor allem bei so alten Kisten wie die DR.

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

  • Bei meiner Verwsys ist ja der dunlop im Brief eingetragen und der Prüfer wollte von mir gestern dann schon die Reifenfreigabe vom Hersteller sehen und hat auch genau verglichen ob die Versys auch das Modell ist für welches die Freigabe gilt.

    Gerhard

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von JoGerhard
    Bei meiner Verwsys ist ja der dunlop im Brief eingetragen und der Prüfer wollte von mir gestern dann schon die Reifenfreigabe vom Hersteller sehen und hat auch genau verglichen ob die Versys auch das Modell ist für welches die Freigabe gilt.

    Gerhard


    Und was machen wir, wenn der Dunflop nicht mehr produziert wird? Gerade diesbezüglich ist die in den Papieren eingetragene Reifenbindung völliger Schwachsinn.

  • Zitat

    Original von jan_28


    Und was machen wir, wenn der Dunflop nicht mehr produziert wird? Gerade diesbezüglich ist die in den Papieren eingetragene Reifenbindung völliger Schwachsinn.

    Naja, kannst ja entweder die Freigabe mitnehmen oder den jeweils gewünschten, freigegebenen eintragen lassen. Ich hab bei der harley so viele Reifen eingetragen gehabt, das der letzte Prüfer einfach die Reifenbindung ausgetragen hat. Ich könnte jetzt sogar Crossreifen fahren, sollte es die in der richtigen Dimension geben :irre:

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

    Einmal editiert, zuletzt von badabum (5. März 2009 um 14:07)

  • Mein Kollege hat im Februar beim TÜV Konstanz auch nur noch die Reifendimension und Bauart im Brief eintragen lassen und ist somit das Teather mit den Reifenfreigaben endgültig los.

    Nach Auskunft eines Rechtsanwaltes spezialisiert auf EU Recht, gibt es faktisch die Reifenfreigabe seit 1.1.2000 nicht mehr! Da Deutschland die EU-ABE für Fahrzeuge akzeptiert. In der EU-ABE sind nur Reifendimension und Bauart festgehalten, nicht aber der Hersteller oder das Modell. Aber die Deutschen lassen nach wie vor alles eintragen (Hersteller, Modell) und sind dann (freiwillig) daran gebunden. Und wenn die Reifen nicht eingetragen sind, brauchen sie eine Reifenfreigabe.

    Aber so wie es aussieht halten die Deutschen an liebgewonnen Einschränkungen bis zum bitteren Ende fest und können sich nicht an die neuen Freiheiten gewöhnen, denn weniger ist in diesem Fall MEHR.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • In der EU-ABE (EG-Typgenehmigung) der Versys sind Reifenmarke -und Typ angegeben.
    Nach deutscher rechtsauffassung gilt deshalb die Reifenbindung weiter, da dieser bestimmte Reifentyp Teil der Betriebserlaubnis ist.

    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Tatsache ist, daß weder in der Zulassungsbescheinigung 1 noch in der 2 eine Reifenmarke oder ein Reifentyp eingetragen ist.
    D. h. weder der TÜV noch die Polizei kann vor Ort kontrollieren, ob die richtige Reifenmarke drauf ist, nur die Größe, Geschwindigkeitsindex, usw.
    Im Prinzip müsstest du immer eine Reifenfreigabe dabei haben, was aber bei der Originalbereifung Quatsch ist.
    Probleme kann es geben, wenn was passiert und es stellt sich raus, daß nicht freigegebene Reifen drauf sind.

    Gruß Beffe

  • Da hast Du vollkommen Recht Michael, die machen sich hier bei uns langsam lächerlich. Is ne Katastrophe.
    Ich habe auch nächste Woche TÜV - Termin, da bin ich mal gespannt.
    Gruß Horst

    Es ist wenig Raum zwischen der Zeit, wo man zu jung und der, wo man zu alt ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Beffe
    Tatsache ist, daß weder in der Zulassungsbescheinigung 1 noch in der 2 eine Reifenmarke oder ein Reifentyp eingetragen ist.
    D. h. weder der TÜV noch die Polizei kann vor Ort kontrollieren, ob die richtige Reifenmarke drauf ist, nur die Größe, Geschwindigkeitsindex, usw.
    Im Prinzip müsstest du immer eine Reifenfreigabe dabei haben, was aber bei der Originalbereifung Quatsch ist.


    Das stimmt so nicht.
    In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen unter Ziffer 15.1 und 15.2 die Reifendimensionen.
    Unter Punkt 22 steht dann:
    15.1 nur Dunlop D221FAG*15.2 nur Dunlop D221G
    Somit besteht eine Reifenbindung, für diese Reifen brauchst du keine Freigabe, aber eben für alle anderen.

  • Zitat

    Original von Beffe
    Tatsache ist, daß weder in der Zulassungsbescheinigung 1 noch in der 2 eine Reifenmarke oder ein Reifentyp eingetragen ist.
    D. h. weder der TÜV noch die Polizei kann vor Ort kontrollieren, ob die richtige Reifenmarke drauf ist, nur die Größe, Geschwindigkeitsindex, usw.

    Das kann die Polizei auch ohne eingetragenen Reifen :)
    Wurde letztes Jahr mal kontrolliert und da hat die Polizei doch tatsächlich gefragt, ob ich auch die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen drauf hab.
    Ich frag mich nur welche Reifen die da gesehen haben wollen, vllt haben die ja meine Drossel als Reifenbindung betrachtet, denn die haben sie nicht kontrolliert =)

  • Zitat

    Original von jan_28


    Das stimmt so nicht.
    In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen unter Ziffer 15.1 und 15.2 die Reifendimensionen.
    Unter Punkt 22 steht dann:
    15.1 nur Dunlop D221FAG*15.2 nur Dunlop D221G
    Somit besteht eine Reifenbindung, für diese Reifen brauchst du keine Freigabe, aber eben für alle anderen.

    In den Fahrzeugpapieren in Deutschland herrscht keine Einigkeit, mal sind nur die Reifendimensionen und Bauart eingetragen, meistens sind aber die kompletten Reifenangaben wie Jan sie beschreibt eingetragen.

    Was sind aber die rechtlichen Aspekte?

    Ist nur die Reifendimension und Bauart in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen, so dürfen alle Reifen dieser Dimension und Bauart aufgezogen werden. Das ist in ganz Europa (EU,Schweiz und Fürstentum Lichtenstein) seit anbeginn standart.


    Nun hatte Deutschland bis zum 1.1.2000 die Reifenbindung um ihre einheimische Reifenindustrie zu schützen. Nur unter bestimmten Bedingungen wurden weitere Reifen neben der Erstausrüstung mittels der Reifenfreigabe zugelassen. Darum werden die freigegebenen Reifen (Hersteller, Modell, Dimension und Bauart) in den Fahrzeugpapieren eingetragen, oder eben seit 1.1.2000 per selbst ausgedruckter Reifenfreigabe der Hersteller als separate Bestätigung.

    Kontrolliert die Polizei im Ausland nun den deutschen Motorradfahrer, kontrollieren sie die Reifen anhand der deutschen Fahrzeugpapiere. Sind jetzt da die Dunlops eingetragen, aber aktuell der Pipo oder BT aufgezogen so gibt es Probleme bei der Kontrolle, denn die Bereifung des Möppi weicht von der in Deutschland zugelassenen Bereifung in den Papieren ab. Das wird im Ausland als illegale Abänderung geahndet, weil ausdrücklich nur der Dunlop eingetragen ist. In diesem Fall könnt ihr nur auf einen Beamten hoffen, der sich mit der Dimensionsangabe als Prüfkriterium begnügt (was ja ausserhalb Deutschlands standart ist) und euch trotz "falscher" Bereifung schlüpfen lassen. Die separat mitgeführte Reifenfreigabe nützt euch im Ausland nichts, da das Ausland nur amtliche Papiere (mit Stempel der Behörde) anerkennt.

    Ist aber kein Hersteller oder Modell eingetragen, überprüfen die Beamten nur die Dimension und Bauart, stimmt diese mit der Bereifung überein ist alles O.K.

    Genauso verhalten sich die TÜV-Prüfer und Polizisten in Deutschland. Sie überprüfen nur was in dem Brief steht, weicht der aufgezogene reifen davon ab muss ein Freigabepapier vorgewiesen werden.

    ntvrider
    in den EU Papieren (Typengenehmigung) sind nie Reifenhersteller oder Reifenmodell aufgeführt. Denn das hätte zur Folge, wenn ein Reifenhersteller eine Weiterentwicklung der eingetragenen Reifen einführt, dass der Motorradhersteller für alle seiner Modelle die Typengenehmigungen neu beantragen müsste und für jede einzelne Genehmigung wird eine fünfstellige Summe fällig!

    Übrigens sind auch in den Bedienungsanleitungen ausserhalb Deutschlands keine Reifenhersteller oder Reifenmodelle aufgeführt, sondern nur die Dimensionen der Reifen und Felgen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Original von jan_28
    Das stimmt so nicht.
    In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen unter Ziffer 15.1 und 15.2 die Reifendimensionen.
    Unter Punkt 22 steht dann:
    15.1 nur Dunlop D221FAG*15.2 nur Dunlop D221G
    Somit besteht eine Reifenbindung, für diese Reifen brauchst du keine Freigabe, aber eben für alle anderen.

    Juups, steht bei mir auch so drin.

    @ Beffe

    Bei Dir etwa nicht ?(

    LG

    K & K

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

  • [quote]Original von Tramper
    Mein Kollege hat im Februar beim TÜV Konstanz auch nur noch die Reifendimension und Bauart im Brief eintragen lassen und ist somit das Theater mit den Reifenfreigaben endgültig los.

    Wie stellt man denn dass nun bitte richtig an?
    Da muß ich doch bestimmt einen genau im rechtsdeutschen sauber ausformulierten Satz aufsagen können.
    Sonst schaut mich die Dame am Schalter bestimmt wieder so an, als wollte ich jetzt gern den Mond bei ihr kaufen.
    Da gibts bestimmt auch ein amtlich wasserdichtes Antragsformular dafür.

    Heißt dass dann auch, ich kann wieder die Hersteller mischen, wie früher?
    Welche Möglickeiten würden sich da auftun.

    Grüße vom See,

    Eki

    Einmal editiert, zuletzt von eki (5. März 2009 um 21:10)

  • Ich habe zwar 'ne f aber bei mir steht im Fahrzeugschein unter 15.1 bzw. 15.2 nur die Dimension. :denk
    Deswegen wollte der Onkel vom TÜV letztes Jahr auch keine Freigabe für die anderen Schüh'chen der ERna sehen. Ist ja trotzdem sehr eigenartig das bei einigen das Fabrikat mit eingetragen ist und bei anderen nicht. :freak