Unfall mit getuntem Roller

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  • Zitat

    Original von 2T-Micha
    Da durften die 50ccm-Schwalben mit
    60km/h im Verkehr mitschwimmen.


    Und das dürfen sie noch heute. Wenn man eine Simson oder Schwalbe ab einen bestimmten Baujahr hat oder sie bis 1990 zugelassen war( jeder sagt hier was anders, sei es Fahrshule oder Zulassungsstelle) darf man sie mit glaube ich mit max 50 km/h bewegen.
    Bin mir echt nicht sicher aber in diese Richtung läuft es.

    Mfg Ku3f

    Ps.: Gerade mit meiner Sime durch den Tiefschnee gehämmert. :punk :super

  • Zitat

    Original von 2T-Micha
    Zivilrecht: Da geht es um Versicherungszahlungen - Schadenshöhen - Teilschuld...... (keine Strafen) -

    Strafrecht: Da geht es um Körperverletzung - kriminelle Taten - Strafen.......

    Zivilrecht (zwischen den Unfallgegnern):
    Bei grobem Verschulden...... kann die Versicherung beim Schuldigen bis zu 5000Euro Regress einfordern:
    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?...128337&ccheck=1

    Strafrecht (zwischen Staat und Täter):
    Hier geht es um Bußgeld (oder Freiheitsstrafe)

    Micha

    Stimmt nicht ganz Micha. Das Zivilrecht kommt bei Leistungskürzungen (Regress) aus Versicherungsverträgen nicht zur Anwendung, denn das ist im Versicherungsrecht geregelt.

    Bis vor einigen Jahren war die Regelung eines möglichen Regresses bei:
    - Fahrlässigkeit bis zu 20%
    - Grobfahrlässigkeit bis 35%

    Jetzt sind aber in beiden Fallen keine Limmits mehr gesetzlich definiert. Das heisst, die Gesellschaften entscheiden bei jedem Schadenfall individuell wie hoch der Regressanspruch ist. Meistens orientieren sie sich an den Gerichtsurteilen.

    Dabei wird als Grobfahrlässig definiert wer mit Absicht einen Unfall baut oder in Kauf nimmt. Alles andere wird als Fahrlässig eingestuft.

    Mittlerweile kann man mit einer Zusatzversicherung die Fahrlässigkeit bei einigen Versicherungsgesellschaften mitversichern lassen!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • @ Tramper: .....?????.....

    Versicherungsrecht ist nur eine Unterabteilung innerhalb des Privat- oder Zivilrechts:

    http://www-cgi.uni-regensburg.de/~spc10870/?Rec…echtssystematik

    oder einfacher:

    http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc…1/kap1_0005.jpg

    (Link aus: http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc…=true;section=1 )


    Aber das ist doch alles Griffelspitzerei - hier ging es wohl eher um die Folgen beim Fahren mit einem
    frisierten Roller

    und da gibt es im wesentlichen 2 Seiten:

    1. Ärger mit dem Gesetz (Öffentliches Recht) ==> Strafe (Geld / Freiheit / Punkte / Führerscheinentzug.......)

    2. Haftung / Haftpflicht (Privatrecht) ==> Wird normalerweise von der Versicherung übernommen
    - kann aber hier durch Regress teuer werden (scheißegal ob 5% oder 50% - denn es könnte ja
    von einer Million sein).

    Wie diese Fachbereiche nun in Juristenkauderwelsch exakt zu bezeichnen sind, geht mir aber
    ehrlich gesagt am A... vorbei, da es im Grunde absolut irrelevant ist. Genauso unwichtig, wie
    die Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler vieler Beiträge.... Mich interessiert der sittliche
    Nährwert von Beiträgen echt mehr....


    ;) Micha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich mit meinem Versicherungshalbwissen sage mal folgendes dazu:

    Regressforderungen kann die Versicherung stellen, das ist richtig. Und wie hoch die sind, ist völlig irrelevant. Kommt man mit 1.000 oder auch 10.000 Euro davon, hat man Glück gehabt.
    Bei Personenschäden mit bleibenden Folgen können selbst 1% dafür sorgen, dass man zeitlebens Pleite ist.
    Stelle man sich vor, ein Kind wird angefahren und ist dann für den Rest seines Lebens an einen Rollstuhl gebunden, reichen 1 Million Euro sehr wahrscheinlich nicht aus, um die Kosten für die Betreuung zu decken.
    Aus diesem Grund sind sind Deckungen für Personenschäden fast immer unbegrenzt.

    Grundlegend gilt hier zu beachten, dass für Regressforderungen erstmal überhaupt ein Versicherungsschutz bestehen muss. Der Regress folgt ja aus der Tatsache, dass die Versicherung (grobe) Fahrlässigkeit unterstellt.


    Das hier geschilderte Problem liegt aber wo ganz anders.
    Ist man mit einem getunten Roller unterwegs, besteht für diesen ganz klar kein Versicherungsschutz mehr, und wo kein Schutz besteht, zahlt auch keiner.
    Mit etwas Glück tritt aber die Versicherung in Vorleistung - denn für den vormals ungetunten Roller wird ja wohl eine existiert haben - aber die Rückforderungen der Versicherung liegen dann klar bei 100%

  • Zitat

    Ist man mit einem getunten Roller unterwegs, besteht für diesen ganz klar kein Versicherungsschutz mehr, und wo kein Schutz besteht, zahlt auch keiner.

    Genau so sehe ich das auch und wer schon mal mit Versicherungen zu tun hat der weiß wie erfinderisch Versicherungen sind um sich vom Zahlen zu drücken.

    in einem vielbesuchten Roller-Tuning-Forum gibt es leider einen sehr aktiven Typ, der auch noch behauptet Polizist zu sein, und der stellt das so dar daß das Tuning auch wenn es in direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht, nichts daran ändert daß man max 5000,- Euro selber zu zahlen hat.

    ...und das glauben ihm die Kids natürlich gerne.

    Gruß

    Gerhard

  • Ja, gibt 2 Betrachtungsweisen
    Zivilrecht, hier geht es um Versicherungszahlungen - Schadenshöhen - Teilschuld und Strafrecht: Körperverletzung

    Also aus dem Bekanntenkreis:

    15 Jähriger fährt mit getunten Roller ( 25 wären erlaubt gewesen ) eine ältere Dame über den Haufen, Strafen waren Gigantisch,

    Führerscheinsperre, Sozialstunden, Roller weg, und und und,
    und das ärgerlichste die Schadenforderungen der gegnerischen Partei, fast 9.000 EUR gesamt Kosten...

    bei weiteren Infos gerne ne Mail, vieleicht stellt der mir die Unterlagen zur Verfügung...

    Kann daher auch nur empfehlen, lieber mit 16 50er machen bzw. 125 ...

    Wenn du nicht helfen kannst --> Störe ! Das wichtigste ist dabei zu sein !

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von JoGerhard
    in einem vielbesuchten Roller-Tuning-Forum gibt es leider einen sehr aktiven Typ, der auch noch behauptet Polizist zu sein, und der stellt das so dar daß das Tuning auch wenn es in direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht, nichts daran ändert daß man max 5000,- Euro selber zu zahlen hat.

    ...und das glauben ihm die Kids natürlich gerne.

    Gruß

    Gerhard

    8o Oh Gott - laß Hirn vom Himmel fallen...

    Bei den Polizisten ist es ja kein Garant dafür, dass das, was die sagen richtig ist, nur weil sie Polizisten sind. Das merken wir doch auch immer wieder - dem einen ist die HRA egal weil er denkt sie gehört zum Mopped dazu, der zweite will die Eintragungen sehen und dem dritten fällt sie nicht mal auf.

    Aber leider ist der Polizist eben Polizist und kein Versicherungsfachman.

    In den o.g. Fall würde ich den Typen allerdings anzeigen, wegen Falschaussage und Anstiftung zum Fahren ohne Versicherungsschutz bzw. Verharmlosung eines Straftatbestandes - und das wiederrum sollte auch einem Polizisten klar sein.

  • Hallo ich bin damals 1978 erwischt worden hatte noch keinen Führerschein war aber dabei den Klasse 1-3 zumachen. Habe von einem Kumpel eine Kleinschild Herkules gefahren wir sind beide erwischt worden ich habe eine damals noch humane Strafe von 3 Monaten bekommen der Kollege hatte auch Glück gehabt das sie sein Moppet nicht überprüft haben die lief nähmlich auch schneller als glaube ich die erlaubten 45 km/h. Gruß Christoph

    :aetsch:Hätste nicht gedacht