Day-lights.de xenon HID kit?!

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    • Offizieller Beitrag

    Xenon 0

    1. Nur wenns Legal wäre! (0) 0%
    2. NEIN, auf gar keinen fall! (0) 0%
    3. JA, auf jedenfall! (0) 0%

    moin,
    also ich wuerd ja gern son xenon HID kit verbaun.
    es hat auch eine e-zulassung fuers vorschaltgerät, allerdings gibs zum thema xenon 1000 verschiedene meinungen.

    xenon day lights h7 kit
    ^^da sindse von 149 auf 99 euro runtergesetzt.

    hat jemand direkte erfahrung damit?!
    zb polizeikontrolle, tüv, unfall->versicherung etc?!

    was sind die höchstmöglichen strafen beim erwischt werden?

    was sind die vorteile?

    gruß Ben

    ps: wenn dieser thread in richtung moral geht, ob mans machen sollte oder nicht, werd ich den thread löschen.
    es geht hier einzig und allein um die technische umsetzung und erfahrungen.
    ob es gut aussieht oder nicht, interessiert in diesem thread nicht =)

    pps: wenn ihr noch andere antworten habt fuer die umfrage einfach sagen, dann adde ichs dazu^^

  • Technisch gesehen...werden die Teile nicht sehr heiß? Oder täusch ich mich da? Daß es in kleineren Scheinwerfern nicht zu Hitzenestern kommt? Was da passieren könnte wenn erwischt ist ne gute Frage. Die Betriebserlaubnis würde wohl erlöschen. Was bedeutet denn genau die E-Nr. fürs Vorschaltgerät? DAS ist legal, der Rest nicht? Auch nicht übel =)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    • verwendbar bei Glas & Kunststoffscheinwerfern da 35 % weniger Hitzeentwicklung als Halogenlicht

    wenns stimmt sollts kein problem mit der hitze geben...

    naja des vorschaltgerät is ja ein elektrisches gerät am krad, die brauchen ja immer ne e-nummer.
    allerdings erlischt glaub ich die betriebserlaubnis fuern scheinwerfer...

  • Ich denke ein "normaler Cop" wird den Unterschied nicht merken. Geschulte Motorradpolizisten dagegen schon. WENN man von denen mal kontrolliert wird (mir in 9 Jahren noch nie passiert). Aber wie das dann gehandelt wird....ob gleich wie bei nem Racing Auspuff ist eine gute Frage :denk.

    • Offizieller Beitrag

    naja speziell nachts wird eher selten bis gar nicht kontrolliert...
    am tage wird man glaub ich den unterschied zu so pseudo xenon-blau lampen kaum erkennen.

    hab sowas allerdings auch noch nicht real an nem motorrad gesehen...
    aber wär vlt ne idee?! *gg*
    achja, bald is ja weihnachten :P

  • Also Ben - hier ganz Moralinfrei:

    Die normalen HID-Xenonbrenner haben nur eine Leistung von 35Watt!
    Die normale H7 Halogenbirne verbrät 55Watt.....
    Dazu kommt noch der höhere Wirkungsgrad, so daß die Wärmebelastung
    durch einen H7-HID-Brenner deutlich geringer ausfällt.

    Die "Lichttemperatur" von Xenon-Brennern liegt bei 6.000Kelvin bis 10.000Kelvin.
    100W Glühbirne: 2.000K
    Halogenbirne: 3.500K-5.000K
    Tageslicht: 5.500K
    Xenonbrenner: 6.000K kaltes weißes Licht
    Xenonbrenner: 8.000K blaues Licht
    Xenonbrenner: 10.000K violettes Licht

    Am wenigsten auffällig ist ein 6.000K-Brenner

    Sinnvoll ist das Abblendlicht umzurüsten, da das Fernlicht von Haus
    aus immer eine bessere Lichtausbeute hat.

    Ein e-geprüftes Vorschaltgerät ist juristisch soviel Wert, wie eine TÜV-zugelassene
    Auspuffbefestigungsschelle an einem illegalen Auspuff (nix!!!).

    Ich hab's mir auch schon überlegt, mein Abblendlicht umzurüsten.

    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Ob der Aufwand aber lohnt? Ich meine was bringts, Batzen Geld weg und besseres Licht? Der Reflektor ist ja trotzdem nicht an das Xenon Leuchtdings abgepasst. Da lieber für 15 Euro ne gescheite H4 Birne rein. Wie du schon sagtest...die eh fast so aussehen. Früher oder später wird Xenon schon im Motorrad als Serie zum Einsatz kommen. Mein ja nur, so richtig darauf abgestimmt ist das alles nicht. Heller auf jeden Fall, nur wenn die Dinger dann mehr blenden?! :denk Technisch stelle ich mir das nicht weiter schwer vor. Vielleicht solltest es einfach probieren. Zur Not das Zeugs wieder beim Ebi rein ;).

    • Offizieller Beitrag

    tja.. alaso rein technisch gesehen musst du um xenon beim kfz ( pkw ) eingetragen zu bekommen zwei voraussetzungen.

    1.) die nivou regulierung muss automatisch funktionieren. soll heissen.. bei beladung muss sich das licht automatisch so einstellen, das es nciht blendet.
    2.) es muss eine automatische reinigungsanlage für die scheinwerfer vorhanden sein. ( sollte klar sein was gemeint ist )

    in wie weit diese punkte sich jetzt realisieren lassenm sei mal dahin gestellt, allerdings, kann ich gerne mal die beste freundin meiner frau fragen ( polizistin ) wie da die sachlage aussieht .. ( vorausetzungen, strafen, usw )

    lg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Honkster
    tja.. alaso rein technisch gesehen musst du um xenon beim kfz ( pkw ) eingetragen zu bekommen zwei voraussetzungen.

    1.) die nivou regulierung muss automatisch funktionieren. soll heissen.. bei beladung muss sich das licht automatisch so einstellen, das es nciht blendet.
    2.) es muss eine automatische reinigungsanlage für die scheinwerfer vorhanden sein. ( sollte klar sein was gemeint ist )

    in wie weit diese punkte sich jetzt realisieren lassenm sei mal dahin gestellt, allerdings, kann ich gerne mal die beste freundin meiner frau fragen ( polizistin ) wie da die sachlage aussieht .. ( vorausetzungen, strafen, usw )

    lg

    ja was du beschreibst sind die paragraphen fuers auto!
    die gelten aber fuers motorrad nicht,
    beim motorrad brauchste auch keine scheinwerferwischanlage oder wie des heißt.

    der scheinwerfer vonner k 1200s hat auch son krams nicht...

  • Zitat

    was sind die höchstmöglichen strafen beim erwischt werden?


    Ich denke mal das könnte im Extremfall ganz übel ausgehen.

    Du weisst ja das bei nicht zugelassenen Teilen die Zulassung erlischt und damit der Versicherungsschutz.

    Generell wiegeln die Gerichte ja ab ob das entsprechend Teil bei einem Unfall auch unfallverursachend war und damit der Versicherungsschutz doch bestehen bleibt.

    Aber bei einem nicht zugelassenen Licht ?
    Dir kachelt einer rein und der Gegner sagt entweder DU hast ihn geblendet oder er hat dich gar nicht gesehen. Wenn dann dein Brenner etdeckt wird hast DU sicher die Arschkarte

    let the good times roll

  • Und wenn der Oberingeniör der kleinen bayrischen Autofabrik bei den
    offiziellen "e"-Segen-Erteilern vorspricht, geht er warscheinlich durch den
    Hintereingang gleich zum Chef des bayrischen Plakettenvereins - isst 'ne
    Weisswurst, hebt 'ne Maass :bier - und schwuppdiwupp - die Sache ist legalisiert.....


    :bierMicha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Hier mal ein kleiner Bericht wie es einer aus meinem GSX Forum gemacht hat.
    Legal--- Illegal!!!! Was solls, ich hab das Teil leuchten gesehen und es ist der Hammer was für eine Ausbeute die Dinger haben.

    http://www.gsx750f.com/umbauten/motorrad-umbauten.html

    Dort bei Umbauten von Fahrern auf Xenon-Licht Umbau an einer AK von Storm klicken.

    Einmal editiert, zuletzt von thomka (11. November 2007 um 11:11)

    • Offizieller Beitrag

    tjo und mit den neuen geräten isses einfach plug &play...
    menno jetzt bin ich echt am grübel...

    @crosser, beim motorrad kann man immer wieder den gegenverkehr blenden, aber des kannste auch beim auto etc.
    also des kann eigentlich kein grund sein...
    da muesstest ja nur sagen, sonne hat geblendet konnte die geschwindigkeitsbegrenzung net sehen...
    und zack mit 250 über die autobahn...

  • ist jetzt das haubtziel des umbaus besseres licht zu haben ? oder geht es um die optik? das man eben astrein weißes licht hat?

    weil ich hab mir mal bei ebay H4 birnchen geholt mit 7500K (laut verpackung) und von der lichtfarbe her isses extrem.

    die standlichter (neben den scheinwerfern) sind Philips Blue Vision. der farbunterschied ist hier schon krass. wenn man da standart standlichter ohne blaufilter verbaut sehen die fast nach blinkerbirnen aus :D

    von der straßenausleuchtung her ist das ganze auch besser geworden.

    • Offizieller Beitrag

    also das mit der automatischen Leuchtweitenregelung und der Reinigungsanlage dürfte auch für das Motorrad gelten. Schließlich betrifft die StVZO alle "Kfz", und nicht nur PKWs.

    Ich habe mein Auto von H1 Osram SilverStar auf 8000er H1-Xenon-Brenner mit Einhell-Vorschaltgeräten umgebaut, und zwar noch bevor das Ganze in der StVZO verboten wurde (bzw. mit Auflagen belegt wurde). Das war übrigens Mitte 2000.

    Ich habe das dann auch mal mit einem TÜV-Prüfer besprochen und er hat gemeint, dass dies dann wirklich ein Graubereich sei und er mir das Xenon-Licht nicht verbieten könne. Aber ich kann halt nicht sicher sein, dass das dann doch irgendwann bemängelt wird. Bisher bin ich jedenfalls dreimal über den TÜV damit gekommen, und auch bei zwei freiwilligen Lichttests gab es nix zu bemängeln.

    Die Wirkung von echten Xenon-Brennern ist echt genial. Erheblich bessere Ausleuchtung und dazu angenehmer fürs eigene Auge, da die Lichtfarbe ja viel näher an der des Tageslichts dran ist. Und das bei geringerer Abwärme und weniger Energiebedarf. Zudem halten die Brenner auch noch viel länger als diese hochgezüchteten Halogen-Leuchtmittel (ich habe noch immer die ersten Brenner drin).

    Diese ganzen möchtegern Leuchtmittel mit Xenon-Effekt kann man in die Tonne treten. Die taugen überhaupt nix, außer dass die Lichtfarbe etwas verändert wird. Darunter leidet immer die Ausleuchtung. Ist alles nur show...

    Wenn es diesen Graubereich heute noch gäbe, dann würde ich die Versys sofort umrüsten!!!

    • Offizieller Beitrag

    pn77,
    der scheinwerfer der k1200s hat weder leutchtweiten regelung noch ne wischanlage.
    dies wurde durch ein speziall in Fighters zum thema Beleuchtung verstaerkt.
    einzige problem bei den xenon brennern ist einfach, daß die normalen scheinwerfer nur fuer halogen leuchtmittel zugelassen sind.

    de scheinwerfer mit zulassung
    ^^ sowas gibs auch, nur die umrüstung is halt nicht so einfach legal zu machen.
    vlt wenn man ein lichttest machen und bestehen kann, kann man des ganze eintragen...
    aber 650 euro is auch nich gerade wenig...

  • Zitat


    @crosser, beim motorrad kann man immer wieder den gegenverkehr blenden, aber des kannste auch beim auto etc.
    also des kann eigentlich kein grund sein...
    da muesstest ja nur sagen, sonne hat geblendet konnte die geschwindigkeitsbegrenzung net sehen...
    und zack mit 250 über die autobahn...

    Ob das Sinn oder Sinn macht sei ja völlig dahingestellt. Aber wenn es kracht und Du hast nicht zugelassene Teile am Mopped verbaut (die auch noch ausschlaggebend für den Unfall sein könnten), hast Du halt die Arschkarte...

    let the good times roll

    • Offizieller Beitrag

    mh, hast ja recht.

    aber muesste die gegenpartei nicht erstmal beweisen, daß des licht ausschlagend war?!

    ausserdem, wenn er scheinwerfer richtig eingestellt ist, sollte des xenon licht ja nicht blenden, sonst wuerde ja jedes xenon fahrzeug eine dauergefahr fuer andere verkehrsteilnehmer darstellen...