Day-lights.de xenon HID kit?!

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  • Zitat

    Original von McBen
    aber muesste die gegenpartei nicht erstmal beweisen, daß des licht ausschlagend war?!

    ... oder Du musst beweisen, dass es eben NICHT das umgebaute Licht war.
    Versicherungen haben normalerweise gute Anwälte, also viel Spaß dabei!

    Wer Mopped fährt ist sowieso schon "verdächtig". Und wenn man dann noch nicht zugelassenen Zeugs hat...
    Wird man nur von der Rennleitung angehalten oder dem TÜV fällts auf, dann isses zumindest ärgerlich.
    Beim Unfall, womöglich noch mit Personenschaden, kanns aber echt übel werden. Wenns dumm läuft und die Versicherung weigert sich zu zahlen, kommst Du finanziell nie wieder auf einen grünen Zweig.

    Gruß,
    Nobby

  • Zitat

    Original von McBen
    is hier jemand anwalt? *gg*

    aber des klingt ja gerade so, als ob man vom xenon licht direkt erblinden wuerde,
    is der unterschied wirklich so krass?


    Es geht nicht darum das der Unterschied evtl so krass ist, sondern das ich es nicht riskieren würde meinen Versicherungsschutz aufs Spiel zu setzen.

    Wie schon geschrieben, wenn es Dumm läuft kommt man nie wieder auf einen grünen Zweig.

    Bloss für ein bischen Optik, Show, oder auch sonnstige aber illegale "Verbesserung" möchte ich meine Zukunft nicht riskieren

    Aber ich bin ja auch ein Typ der eine Unfall-, Rechtschutz-, Haftpflichtversicherung hat ...

    und mir sogar meine Hinterradabdeckung vom TÜV hab abnehmen lassen

    let the good times roll

    3 Mal editiert, zuletzt von crosser1970 (12. November 2007 um 13:32)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von 2T-Micha
    Ben, wenn du's nicht ausprobierst, dann mach ich's nächstes Jahr ;)
    Micha :bier

    *gg*
    ich hab ja noch probezeit...
    also die geldstrafe wär mir jetzt kein hinderniss, aber führerschein isses mir net wert...

    aber du kannst dich ja schonmal informieren micha :P
    mitm gutachter oder so sprechen...

    • Offizieller Beitrag

    bitte nich meckern wegen doppelpost, wenn ichn edit mache, merkst keiner...


    DE Xenon Scheinwerfer mit Zulassung

    Zitat

    Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn

    vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

    Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

    Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss.

    Eine eventuelle TÜV-Änderungsabnahmenpflicht besteht nur für die Halterung des Scheinwerfers, wenn von diesem eine Gefä

    also ist es möglich...
    hat mit 650 euro aber auch nen saftigen preis wenn ihr mich fragt...
    naja solange ich meine verkleidung nicht in popo mach, wirds wohl erstmal original bleiben,

    zwar sagen die der brennpunkt sei gleich, hab aber nochmal paar berichte bei youtube gesehen, und des light pattern (licht muster oder so auf deutsch) sieht echt scheiße aus...

    kreuz und quer...
    schade, ein traum weniger...

    micha wir warten auf deinen bericht :P

  • Die Damen und Herren von day-lights.de können viel schreiben; schließlich wollen die was verkaufen!

    Entscheidend sind aber nicht die Hinweise auf eine (mir nicht bekannte und zumindest im Internet nicht auffindbare) "Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn vom 22.10.2007", sondern immer noch die gute alte StVZO:
    [linie][/linie]

    § 50

    (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

    ausgerüstet sein.

    [linie][/linie]
    Absatz 8 bezieht sich auf mehrspurige Kraftfahrzeuge.
    Aus meiner Sicht haben die Absätze 10 (2) und 10 (3) auch für Motorräder uneingeschränkt Gültigkeit.
    Das würde bedeuten, eine Scheinwerferreinigungsanlage wäre auch am Motorrad zwingend notwendig. Das Zwangsleuchten des Abblendlichts stellt ja nicht das große Problem dar.

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  • ich glaube kaum, dass die in Bonn noch was zu sagen haben. Der Sitz des BMVBS ist in Berlin. :floet
    mfG. Jo

    Einmal editiert, zuletzt von Jo2 (14. November 2007 um 10:33)

    • Offizieller Beitrag

    naja, ihr könnt hier soviel rumrätseln wie ihr wollt.
    bmw verbaut es nunmal ohne lichtweiten regulierung oder wischeranlage.

    zu finden unter https://www.er-6n-forum.de/www.bmw-motorrad.de
    dann auf sicherheit und auf xenonlicht...

  • Das ist aber leider nur ein sehr schwaches Argument.

    Wenn Du an Deine ER Xenonlicht anbaust und dann vom Trachtenverein oder den Graukitteln oder der Versicherung Schwierigkeiten bekommst, kannste zwar auf BMW verweisen, aber das nützt Dir absolut nichts. Denn der Unterschied ist, dass die K1200 mit Xenonlicht homologiert wurde, die ER dagegen nicht.

    Die einzige Chance, um Xenon an Deiner ER zu legalisieren, wäre ein konkreter Textauszug aus einem Gesetz oder einer Verordnung des Verkehrsministers. Eine (wirklich existente oder erschwindelte) "Information" reicht definitiv nicht! Ein derartiges Gesetz oder eine solche Verordnung gibt's meines Wissens (vom oben zitierten Auszug aus der StVZO abgesehen) jedoch nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    ok theo,
    hier gibt es wohl 2 missverstaendnisse...


    erstens, ich will mir kein HID-kit verbauen, weil es illegal ist und nicht sehr sicher scheint, weil die brennpunkte von halogen und xenon brennern verschieden sind. dadurch is das lichtbild eines scheinwerfers sehr verschwommen, leider...

    zweitens, ich habe einen link von zugelassenen DE scheinwerfern reingestellt.

    und solange du nicht mehr interesse daran zeigst, werd ich dir sicherlich nicht noch mehr informationen in den popo pusten...

    wenn ich die fighters zeitschrift nochmal finde, kann ich euch die genauen artikel und absaetze etc nennen.

    und du brauchst auch fuer scheinwerfer keine extra homologation fuer ein bestimmtes motorradmodell...
    wie kommste darauf?
    du kannst jeden zugelassen scheinwerfer an jedes zugelassene motorrad anbaun...

  • Missverständnisse? Wie kommste bloß darauf? :)

    Du willst Dir also kein HID-Kit anbauen. Ich auch nicht. Sieht so aus als wären wir hier einer Meinung.

    Es gibt derzeit eigentlich nur einen möglichen Weg, wenn man mit legalem Xenon-Brenner unterwegs sein möchte: Mit dem TÜV-Menschen sprechen. Die haben einen gewissen Ermessensspielraum und vielleicht gibt's sogar einen Prüfer, der den Brenner abnimmt. Und sei es per Einzelabnahme.

    Zitat

    Original von McBen
    du kannst jeden zugelassen scheinwerfer an jedes zugelassene motorrad anbaun...


    Das würde ich so nicht unterschreiben wollen. :)

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  • Das ist zum Teil ein Logikproblem......

    Wenn für das Motorrad nicht die Bedingung gilt: automatische Scheinwerferhöhenverstellung
    Wenn für das Motorrad nicht die Bedingung gilt: Scheinwerferwaschanlage

    Wenn für das Motorrad die Bedingung gilt: e-Prüfzeichen für den Scheinwerfer
    (mit der Bedingung, daß das dieses e-Prüfzeichen nicht an die Bedingung 2-Spur-
    Fahrzeug....geknüpft ist / e-Prüfzeichen Heckblinker gilt z.B. nicht für Frontblinker)

    Wenn also obige Bedingungen gelten / bzw. nicht gelten, dann wäre eine eindeutige
    Ja-Nein-Aussage möglich.


    Wir sind hier bei solchen Fragen leider oft am "Glauben", "Vermuten", Wünschen"
    und "Hoffen" - aber damit wird man nur in der Kirche glücklich.......
    Da ist halt doch wieder der TÜV oder ein Jurist/Fachrichtung Verkehrsrecht der Ansprechpartner.

    Also Ben - es gibt viele e-geprüfte Xenon-Scheinwerfer (Bosch und Hella.......),
    da wird's doch genug geben, die man mit einer ordentlichen Halterung am
    Moped unterbringt (bei Naked natürlich viel einfacher).....und mal sehen, was
    dann der Mann vom TÜV sagt....???


    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Hi,

    ich hab mit Interesse euer Thema verfolgt. Mich beschäftigt dies schon seit ca. 2 Jahren.

    An meiner Sprint, die über 3 Scheinwerfer verfügt (li. u. re. Abblendlicht, mitte Fernlicht), habe ich das serienmässige Fernlicht durch einen Hella Micron DE Xenon Fernscheinwerfer ersetzt. Über das Ergebnis brauch ich - denke ich - nichts zu sagen: Es macht die Nacht wirklich zum Tag!

    Der Umbau ist absolut TÜV konform durchgeführt worden und auch entsprechenden eingetragen!! Inzwischen habe ich diese Aktion bei weiteren 8 Sprints durchgeführt, die auch alle eingetragen sind.

    Soviel zur Vorgeschichte "Xenon". Natürlich wäre mein Bestreben, auch das Abblendlicht entsprechend mit dem Segen des TÜVs umzubauen. Ich hahtte diesbezüglich auch schon mehrere Gespräche mit dem TÜV Süd.

    Ihr habt bereits die Regelung mit der Niveau regulierung und Scheinwerferreinigungsanlage genannt. Hierzu sei folgendes anzumerken:

    Diese Regelung gilt nur und ausschließlich für mehrspurige Fahrzeuge!

    Es gibt zur Zeit keine Regelung für einspurige Fahrzeuge und somit auch keine Erlaubnis für Xenon Abblendlicht bei Motorrädern. Die Motorrädern aus Bayern haben in diesem Fall eine Sondergenehmigung erhalten, da sie nachweisen konnten, das ihre Fahrzeuge beim Beschleunigen sich innerhalb irgendeiner festgelegten "Nick-Grenze" bewegen - also fast keine Bewegung (muß das Fahen mit den Trümmern langweilig sein ....).

    Ich habe das Angebot von day-lights ebenfalls im Netz gefunden und war erst hoch erfreut über die "Freigabe" aufgrund einer Notiz. Daraufhin hab ich den Anbieter angeschrieben und um eine Kopie oder Quellenangabe gebeten. Hier die Antwort:

    Na, was ist denn das für ein komische Antwort? So was hab ich vorher ja noch nie erlebt. Ich hab dann mal einen Kollegen meines Arbeitgebers von der Abteilung "Gesetzeszulassung für Fahrzeuge" angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Und er war gleich so nett und hat seinen Kumpel im "Bundesministerium für Verkehr" (BMV) angeschrieben.

    Und hier nun die hochoffizielle Antwort von höchster Stelle:

    Kurz gesagt: laßt die Finger von diesem Angebot! Ihr werft nur unnötig viel Geld!


    Grüssle
    Jürgen

    PS: hier noch ein paar Links (mit Bilderchen) vom Umbau:
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=9930&postcount=33
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=11622&postcount=47
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=11681&postcount=58
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=12125&postcount=62
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=14165&postcount=95

    Einmal editiert, zuletzt von joggele (5. Februar 2008 um 12:40)

  • Mit welchem Recht hast du denn nun genau die Xenon-Scheinwerfer für's Fernlicht legal einbauen können?
    Ich mag auch möglichst viel sehen, aber dabei nichts Illegales an meine Süße ranbauen! Gibt's nicht auch ohne Xenon besseres Licht als das Originale? Auch für's Abblendlicht!?

    :jubel endlich wieder ein Motorrad :liebe

  • Zitat

    Original von joggele
    Und hier nun die hochoffizielle Antwort von höchster Stelle:

    :teach:

    Die BASt ist aber nicht die höchste Stelle :floet
    Die BASt ist ein technisch-wissenschaftliches Institut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Sie gibt dem Ministerium in technischen und verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen und wirkt maßgeblich bei der Ausarbeitung von Vorschriften und Normen mit.

    siehe auch hier Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

    ist im ergebnis aber egal ...
    [klugscheissmodus off]

    warum tun wir das ? weil wir's können !

    • Offizieller Beitrag

    moment, ich hab da was jetzt nicht richtig verstanden,
    hier
    wird doch ganz klar geschrieben:

    ich rede jetzt nicht von diesen HID-kits, wo nur der brenner eingebaut wird sondern von den beiden DE scheinwerfern mit E1 kennzeichnung.

    und was ich überhaupt nicht verstehe, warum sollten bmw eine sondergenehmigung bekommen, weil die "nickgrenze" nicht überschritten wird, wenn man damit genauso übern hubbel fahren kann, so daß jeder arsch geblendet wird!
    hallo?
    was is das denn bitte fuer ne logik?

  • Logik und Recht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und Gerechtigkeit ist wieder etwas anderes. Das sollte man nie vergessen.

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