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  • hi...
    ich habe vor mir einen sportauspuff anzuschaffen.
    die frage ist ob ich dann mehr steuern zahlen müsste da der kat wegfällt.

    WER NICHT WILL SUCHT GRÜNDE,
    WER WILL SUCHT WEGE!

  • Hallo Chris,
    m.E. gibt es für den KAt keine Steuerermäßigung.

    Viele Grüße aus Schönwalde von Bibo

    Update Juli 2018: demnächst 6er Reihe

    .... und schon mehrmals ohne Beanstandungen beim TÜV/Dekra/Küs vorgefahren.... :thumbup:

    ....und ja, ab und an falle ich auch noch um.....aber irgendwie muss ich ja meinem zweiten Forumsnamen gerecht werden.....:ups

  • Hallo Chris,

    bei Mopeds wird (bis jetzt noch.....) die Steuer nur nach
    dem Hubraum berechnet - also von dieser Seite keine Probleme....

    (Und zu den TÜV-Problemen gibt es schon viele, viele Seiten
    Diskussionen im Forum - deshalb zu diesem Punkt keine weitere
    Aussage.....)


    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Zitat

    Original von 2T-Micha
    Hallo Chris,
    bei Mopeds wird (bis jetzt noch.....) die Steuer nur nach
    dem Hubraum berechnet
    :bierMicha :hi

    Hi Micha,

    das leuchtet auch mir ein, allerdings hatte ich gedacht, dass die Erfüllung der
    sog. EURO 3 Norm schon jetzt etwas bringt, ... nicht nur für die Natur ;)

    Salut Marie

    ERNA - entdecke die Möglichkeiten!

    Nimm Zwei!!

  • Soweit ich das weiß, erfüllen unsere ER's und Versys's auch ohne Kat de Euro 3 Norm.

    Da hatte dochmal jemand den Grenzwert aufgezeigt und das wir mit Kat deutlich drunter liegen und auch ohne noch drunter liegen. Kann mich aber auch irren ;)

    Gruß
    Chris

    A friend in need is a friend indeed.

    A stitch in time saves nine.

    Don´t judge a book by its cover.

    Human blood is all one colour.

    Bing feng san chi, jue fei yi ri zhi han.

  • Zitat

    Original von -chris-
    hi...
    ich habe vor mir einen sportauspuff anzuschaffen.
    die frage ist ob ich dann mehr steuern zahlen müsste da der kat wegfällt.

    Viel wichtiger wäre zu klären ob denn die Betriebserlaubnis nicht erlischt, da durch den fehlenden Kat das Fahrzeug in wichtigen Teilen verändert wird.
    :hi

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von bmwbademen

    Viel wichtiger wäre zu klären ob denn die Betriebserlaubnis nicht erlischt, da durch den fehlenden Kat das Fahrzeug in wichtigen Teilen verändert wird.
    :hi

    so wie ich das mitbekommen habe muss man das Entfernen des Kats lediglich eintragen lassen beim TÜV und fertig. Da es noch keine Verpflichtung gibt einen Kat einzubauen, soll es angeblich auch kein Problem sein diesen wieder auszubauen wenn er ab Werk drin ist.

    Aber ich fühl mich irgendwie "anständiger" mit Kat... :rolleyes:

  • Irgendwie sagt da jeder was anderes. Mein Tüv-Prüfer hier behauptet steif und fest, dass bei Motorrädern, die Original keinen Kat haben, kein Nachrüstpott ohne Kat angebaut werden darf. Also sollte wohl jeder am besten da nachfragen, wo er auch seinen Tüv machen lässt.