Fußrasten vom Sozius abnehmen?

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  • Hallo werte Gemeinde,

    ich habe nun seit knapp 3 Wochen ebenfalls eine Vulcan S und bin soweit sehr zufrieden. Da ich nur gelegentlich zu zweit fahre, wollte ich mal fragen, wie man am besten die Fußrasten für den Sozius abnehmen kann, ich habe mehrere Bilder gesehen, wo neben den Fußrasten auch das (geschweisste) Gestänge abgenommen wurde, gehen die Leute da mit einer Flex ran? Die Fußrasten stören mich eigentlich nicht, aber wenn ich den Sitz vom Sozius abnehme, müssen laut Gesetz auch die Rasten ab, oder? Es gibt zwar eine offene Unterlegscheibe hinter den Rasten, wodurch man sicher die Rasten leicht abnehmen kann, gibt es auch eine Möglichkeit das ganze Gestänge einfach abzunehmen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Liebe Grüße aus Berlin

    Alex

  • aber wenn ich den Sitz vom Sozius abnehme, müssen laut Gesetz auch die Rasten ab, oder?


    Meines Wissens ist es umgekehrt: Wenn Du einen Soziussitz montiert hast, müssen Rasten dran sein.
    Ob nun Soziusrasten dran sind oder nicht ist dementsprechend egal, wenn kein Soziussitz montiert ist.


  • Meines Wissens ist es umgekehrt: Wenn Du einen Soziussitz montiert hast, müssen Rasten dran sein.
    Ob nun Soziusrasten dran sind oder nicht ist dementsprechend egal, wenn kein Soziussitz montiert ist.

    Sehe ich genauso. Würde mir diesbezüglich der Fußrasten auch keine Sorgen machen und die dranlassen.

  • Das sind ja „tolle“ Fachleute, die da bei Motortalk geantwortet haben... 8o

    In der STVZO steht dazu ;)

    Zitat

    §35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder

    (9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

    Zitat

    §61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

    (3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    Das bedeutet meiner Ansicht nach:
    Wird ein Beifahrer befördert, muss ein Sitz vorhanden sein. Ist kein Sitz vorhanden, darf kein Beifahrer befördert werden.
    Ist die Möglichkeit des Beifahrers gegeben, d.h. ein Sitz vorhanden, müssden beiderseits Fußstützen angebracht sein.
    Darf und kann mangels Sitz kein Beifahrer befördert werden, muss auch keine Fußstütze für diesen vorhanden sein.
    Umgekehrt heißt das aber nicht, dass die nicht dran sein darf. Das steht nämlich nirgendwo! Vermutlich, weil der Gesetzgeber an diese Möglichkeit nicht gedacht hat bzw. sie in der Praxis nicht relevant ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Henry (24. August 2015 um 19:52)

  • Ich weiß jetzt nicht mehr wo ich das mal gelesen habe
    Aber meine mal gelesen zu haben das, wenn ein möp auch für 2 Personen zugelassen ist, auch permanent Fußrasten und Haltegriffe etc. verbaut sein müssen, es sei denn man trägt entsprechend sowas wieder aus aus dem Fahrzeugschein aus.
    Im Fahrzeugschein ist ja auch unter S.1 die Sitzplatzanzahlangegeben.
    Achtung, das ist jetzt Halbwissen von "irgendwo mal gelesen haben", aber selber nicht sicher bin ob das so wirklich richtig ist.

    Vielleicht hat jemand mal ähnliches gehört/gelesen oder kann es entkräften? :0plan

  • Is so. Zulassung: 2Personen. Heißt, es muss alles für den 2-Personen-Betrieb vorhanden und funktionstüchtig sein, auch wenn gerade kein/e Sozius/Sozua an Bord. Fehlt etwas, Handgriffe/Halter, Fußrasten oder Sitzplatz (Ausnahme Sitzplatzabdeckung, ist ja nur eine Abdeckung keine Entfernung) muss der Zustand wiederhergestellt (OWi und/oder Vorführung) oder die Eintragung auf Solobetrieb mit 1 Personen Beförderung geändert werden. Lösung: TÜV-Prüfer finden, der bei Wegfall der Fußrasten wahlweise 1 Personenbetrieb einträgt.

    Mag man von halten was man will ...

    Hat'nen langen Bart, seit Einführung der getrennten Sitzbänke vorne und hinten und der möglichen Sitzplatzabdeckung (wobei inkonsequenterweise bei den Suzis, z.B. TL1000 das Sitzkissen gegen eine Spoilerabdeckung getauscht werden durfte, war aber Bestandteil der Zulassung), Fußrasten mussten aber immer dran bleiben.

  • Heißt, es muss alles für den 2-Personen-Betrieb vorhanden und funktionstüchtig sein, auch wenn gerade kein/e Sozius/Sozua an Bord. Fehlt etwas, Handgriffe/Halter, Fußrasten oder Sitzplatz (Ausnahme Sitzplatzabdeckung, ist ja nur eine Abdeckung keine Entfernung) muss der Zustand wiederhergestellt (OWi und/oder Vorführung) oder die Eintragung auf Solobetrieb mit 1 Personen Beförderung geändert werden.

    Ganz so einfach ist es nicht - Du fährst auch nicht zum TÜV, wenn Du in dem Auto die Rücksitze ausgebaut hast, um ein IKEA Regal nach Hause zu fahren, oder?

    Im Klartext: tauscht Du den hinteren Sitz kurzzeitig gegen eine Abdeckung aus, kannst Du die Fußrasten auch abnehmen, solange sie mit einfachen Griffen wieder angebracht werden können. Und genau an dieser Stelle kommt es meistens zu Diskussion mit der Rennleitung - die Begriffe "kurzzeitig" und "einfache Handgriffe" sind nicht definiert.

  • Aus der Praxis:
    Mich hat noch nie ein TÜVer gefragt, ob das nun temporär sei. Ich habe das Fahrwerk meiner VFR schon vor Jahren komplett auf mich, meinen Fahrstil und Gewicht eingestellt. Ein Mal wen mitgenommen, war total doof mit Sozius, also dafür gesorgt, dass es künftig keinen Sozius mehr gibt. Die Soziusrasten sind nur angeschraubt an dem Mopet, ergo musste ich nichts auftrennen, wenn du dir ein zweites Paar Rasten holst, sollte es aber auch kein Problem darstellen, zur Not kannst du noch umrüsten.
    Damit war ich nun schon 2x beim TÜV und es gab eher Probleme mit fehlenden Reflektor am Kennzeichen.

  • Ja, ja, Theorie und Praxis.
    Ich kann leicht erklären, weshalb ich die Sitze aus dem Van genommen und in die Garage gestellt habe, damit kann ich auch ewig rumfahren, weil das niemand prüfen kann.
    Aber die Erklärung, weshalb ich nun unbedingt die Rasten abbauen musste oder weshalb ich beide gleichzeitig verloren habe ...

    Wo kein Kläger ist, scheißt der Hund drauf. Oder nee, wenn zwei was miteinander machen ist es das selbe. Nee auch nich.

    Wenn die Frage lautet, wie lange kann ich etwas machen, bis es jemandem aufstößt, lautet die Antwort nun ja wohl: Na, mindestens 4 Jahre, wenn nicht viel länger.

    Ich vermute ja auch nur, bei ner schlecht gelaunten weißen Maus wird die Luft etwas dünn, aber den Beweis bleibe ich tatsächlich schuldig, tut mir sehr leid.

    Man könnte bei mehr PS ohne DB-Eater auf'm Hinterrad mit abmontierten Soziusrasten mal ne weiße Maus in der 30er Zone überholen. Wenn dann die fehlenden Fußrasten moniert werden, scheint es unzulässig zu sein. :harr Sofern man nicht Henrys Ausführung berücksichtigt hat.

  • Ist ja mal wieder ein heikles Thema!!!
    Hier mal der Link vom Zubehördealer für eine umbauvariante :

    https://www.hepco-shop.de/meinbike/kawas…er-schwarz.html

    Artikelbeschreibung
    Zusatzinformation
    Anleitungen

    Glanzvoller Auftritt dank den verchromten Soloracks mit oder ohne Polster.
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    Die Fakten:
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    Garantiert entspannteres Reisen in dem - bei Motorrädern mit geteilter Sitzbank - der Beifahrersitz gegen diese wunderschönen Soloracks mit oder ohne Rückenpolster ausgetauscht wird. Lieferbar für viele Modelle.

    HINWEIS: Rückenlehnen sind wie Gepäckträger TÜV-frei.
    Sie benötigen keine ABE und brauchen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu werden.
    Ändert sich jedoch die Anzahl der Sitzplätze auf 1, muss dies von einer Prüfstelle in den Papieren vermerkt werden.

    Und nun was heist das genau ???

    Lg chriss

  • Aber die Erklärung, weshalb ich nun unbedingt die Rasten abbauen musste oder weshalb ich beide gleichzeitig verloren habe .

    Du hast die nicht verloren. Du hast sie direkt neben dem Sitz hingelegt, damit Du sie sofort dran bauen kannst, wenn der Sitz eingebaut wird. Fertig mit der Diskussion. Wenn es denen nicht gefällt, sollen sie es mit meiner Rechtsschutzversicherung durch diskutieren, wen notwendig auch vor dem Gericht. Alles unter der Voraussetzung, dass ich den Sitzkissen gegen die Abdeckung austausche, und nicht nur mit Plastik abdecke. Beim Fall zwei, sollten die rasten mit, dann ist die Argumentation gleich.

    Die Gesetzgebung oben ist Mist:

    Zitat

    §61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

    Nr. 2 bedeutet in Deutsch, dass jedes Moped Fußstützen haben muss. Ist aber Blödsinn.

  • Na wie es in Henrys Beitrag und weiteren so schön aus geführt wurde. Bleiben die Fußrasten dran, ist es vorübergehend und alles ist schick. Fällt der Sitzplatz und die Fußrasten weg ist die Eintragung auf 1-Person-Betrieb fällig.

  • Ich bin vor ca. 6 Wochen von einer Motorradstreife mit meiner Street am Johanniskreuz kontrolliert worden.
    Ich habe eine Soziusabdeckung auf der Sitzbank und die Fußrasten abmontiert.

    Aufgefallen ist denen nur mein schwarzes Rücklicht, die blauen Scheinwerfer, die Lenkerendenspiegel (haben alle aber ne E-Nummer) und der Lenker (eingetragen).
    Soziusfußrasten haben Sie nicht interresiert ^^

    Letzten Samstag am Oberjoch wurde ich auch mit der Versys kontolliert. Auspuff, Bugspoiler, Hinterradabdeckung, Kupplungs- und Bremshebel alles ohne Bedeutung.
    Denen waren nur der Führerschein, Fahrzeugschein, das tragen der Sehhilfe und der Reifenzustand wichtig :0plan .

    Kommt halt immer auf die Kollegen an, die Dich kontrollieren.

    Gruß Michael :)

  • Daher stellt sich immer die Frage wie Risikofreudig man ist.
    Nur dann darf man nicht rum jammern wenn die Jungs es ganz genau nehmen und nen schlechten Tag haben und neben der Mängelkarte sogar ne Vorführung beim TÜV verordnen. Natürlich neben dem Bußgeld.
    Wenn einem die Optik dann soviel Wert ist sei es jedem natürlich selbst überlassen...

  • Naja, bis jetzt hatte ich mit der Rennleitung nur gute Erfahrungen :thumbup: .
    Kommt evtl. auch darauf an :floet , wie man Ihnen gegenüber tritt ;) ..

    Gruß Michael :)