Es wurde ja bereits richtig geschrieben: für die Erstattung von aus Wildunfällen resultierenden Schäden ist eine Kaskoversicherung notwendig. Entweder Teil-oder Vollkaskoversicherung – in beiden sind Wildunfälle mitversichert. Zu beachten ist immer eine eventuelle Selbstbeteiligung für Teilkaskoschäden (in der Vollkaskoversicherung ist auch immer eine Teilkaskoversicherung mitversichert; die dafür gültige Selbstbeteiligung ist immer gesondert ausgewiesen).
Es muss natürlich bewiesen werden, dass es sich um einen Wildunfall handelte. Das kann entweder über Spuren (Haare, Blut o.ä.) am Fahrzeug oder durch die Aussage von Zeugen erfolgen. Wichtig ist auch, dass immer die Polizei informiert wird und man zu dem Unfall eine Vorgangsnummer erhält. Es ist nicht notwendig, dass die Polizei selbst vor Ort kommt. In vielen Fällen informiert diese den zuständigen Jagdpächter. Der stellt dann die Wildunfallbescheinigung aus.
Was das Fahrerische betrifft: immer drauf halten!
Damit sollte man sich vorab im Geiste schon vertraut machen. Ausweichversuche gehen meistens schief. Das Wild ist zwar vielleicht gerettet, man selbst ist aber im Graben oder sonst wo gelandet. Bremsen ist natürlich o. k. und sinnvoll.
Abgesehen davon: landet man selbst in der Pampa, hat keinen Zeugen und das Wild nicht berührt, zahlt natürlich auch die Versicherung nichts, da sie so nicht zwischen einem Wild- und Alleinunfall unterscheiden kann – den seltenen Fall, dass den Unfall inklusive Wild ein Zeuge gesehen hat, einmal ausgenommen. Bei einem Alleinunfall würde allenfalls die Vollkaskoversicherung (mit dem Nachteil der Hochstufung und gegebenenfalls höheren Selbstbeteiligung) für entstandene Schäden einspringen. Ich persönlich habe in meinem Leben allerdings erst einen einzigen Motorradfahrer kennengelernt, der für sein Gefährt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.