Beiträge von Henry

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    hat meine ER-6f Dunlop Sportmaxx reifen drauf, aber laut Motorradonline.de ist die Standartbereifung Dunlop Roadsmart II :huh: Hat die seit 2012 mal geänder? oder warum könnte ich den Sportmaxx draufhaben


    Alles gut ;) Der Roadsmart gehört zur Sportmax-Familie. http://pictures.universal-tyres.co.uk/tyres/dunlop/road/roadsmart2p.jpg
    Schau Dir den Reifen mal genau an. Irgendwo steht da bestimmt auch noch Roadsmart II drauf.

    Übrigens: Glückwunsch zum Neuerwerb :)

    Es wurde ja bereits richtig geschrieben: für die Erstattung von aus Wildunfällen resultierenden Schäden ist eine Kaskoversicherung notwendig. Entweder Teil-oder Vollkaskoversicherung – in beiden sind Wildunfälle mitversichert. Zu beachten ist immer eine eventuelle Selbstbeteiligung für Teilkaskoschäden (in der Vollkaskoversicherung ist auch immer eine Teilkaskoversicherung mitversichert; die dafür gültige Selbstbeteiligung ist immer gesondert ausgewiesen).
    Es muss natürlich bewiesen werden, dass es sich um einen Wildunfall handelte. Das kann entweder über Spuren (Haare, Blut o.ä.) am Fahrzeug oder durch die Aussage von Zeugen erfolgen. Wichtig ist auch, dass immer die Polizei informiert wird und man zu dem Unfall eine Vorgangsnummer erhält. Es ist nicht notwendig, dass die Polizei selbst vor Ort kommt. In vielen Fällen informiert diese den zuständigen Jagdpächter. Der stellt dann die Wildunfallbescheinigung aus.

    Was das Fahrerische betrifft: immer drauf halten!
    Damit sollte man sich vorab im Geiste schon vertraut machen. Ausweichversuche gehen meistens schief. Das Wild ist zwar vielleicht gerettet, man selbst ist aber im Graben oder sonst wo gelandet. Bremsen ist natürlich o. k. und sinnvoll.
    Abgesehen davon: landet man selbst in der Pampa, hat keinen Zeugen und das Wild nicht berührt, zahlt natürlich auch die Versicherung nichts, da sie so nicht zwischen einem Wild- und Alleinunfall unterscheiden kann – den seltenen Fall, dass den Unfall inklusive Wild ein Zeuge gesehen hat, einmal ausgenommen. Bei einem Alleinunfall würde allenfalls die Vollkaskoversicherung (mit dem Nachteil der Hochstufung und gegebenenfalls höheren Selbstbeteiligung) für entstandene Schäden einspringen. Ich persönlich habe in meinem Leben allerdings erst einen einzigen Motorradfahrer kennengelernt, der für sein Gefährt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.

    Ich gebe mal zu bedenken, dass ein Ausrichten nach der Kette nicht zwangsläufig zu einem geraden Einbau des Hinterrades führt.
    Wenn sich durch das Lasermessen Zweifel an der Richtigkeit der Markierungen auf der Schwinge ergeben, sollte zunächst mal von der Schwingenachse ab nachgemessen werden.
    I.d.R. sind die Markierungen ab Werk sehr exakt angebracht und reichen völlig zum korrekten Einstellen des Hinterrades. Weicht da etwas ab, ist evtl. die Schwinge krumm oder der Rahmen verzogen.

    Dezember 2014 ist immer noch innerhalb der Gewährleistung, jedoch gilt die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate nicht mehr. Wenn der Händler sich querstellt, lass ihn folgendes wissen: dass Du die Tachoeinheit von einem Gutachter auf Unversehrtheit prüfen lassen wirst. Sollte dort herauskommen, dass z.B. am Tacho gedreht wurde, kann das für den Händler strafrechtliche Konsequenzen haben. Ist die Tachoeinheit unversehrt, wird der Gutachter zwangsläufig feststellen, dass der Schaden bereits bei Übergabe bestand und der Händler wird in die Gewährleistung eintreten müssen. Die Gutachterkosten muss er dann auch noch übernehmen. Ggf. solltest Du die Schiedstelle des KFZ-Handwerks anrufen. Viel Erfolg!

    Genau! Deshalb steht in allen Kawasaki-Bedienungsanleitungen „Überholschalter“.

    So kommt es halt, wenn aus dem Japanischen ins Englische und dann ins Deutsche übersetzt wird. Ähh, vielleicht war noch Koreanisch dazwischen... k.A. :D

    Bei der Gewährleistung werde ich mich mit dem Motorradhaus noch einmal auseinander setzen müssen. Und die sind ziemlich uneinsichtig.


    Hallo Carmen,
    versteh ich das richtig: Du hast das Fahrzeug erst letzte Woche vom Händler erworben und der zickt rum?

    Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf kannst Du - ohne etwas beweisen zu müssen (Beweislastumkehr) - via gesetzlicher Gewährleistung den Schaden ersetzen lassen.

    Händler kontaktieren, auf sofortige Reparatur drängen und gut ists. Zur Not einen Anwalt einschalten.

    Hier gibt's noch mehr Informatives dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrl…aftung-faq.html

    Wenns immer noch Probleme gibt, sprich mich per PN an. Es gibt ganz hübsche (legale!) argumentative Druckmittel, die in den Händler mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sofort zur Reparatur bewegen.

    Gruß
    Henry

    Die 2011er wie eine Straßenbahn auf Schienen, wie am Schnürchen gezogen durch die Kurven. Die 2014er ist nervöser, vorderradlastiger und wendiger, was mir widerum entgegenkommt.


    Nach meiner Erfahrung fahren sich beide Modelle von Haus aus nicht so gravierend unterschiedlich. Hast Du evtl. bei der 2014 deutlich mehr Federvorspannung hinten oder hat eine der Maschinen eine Heck-Höher- bzw. Tieferlegung?
    Haben die Maschinen zudem unterschiedliche Reifenmarken drauf?

    Heute noch ein Mopped ohne ABS zu kaufen ist für mich ein NoGo.

    Der Sicherheitsgewinn ist einfach zu hoch, ich möchte darauf nicht mehr verzichten. Es ist erwiesen, dass nicht mal Testfahrer die Verzögerungen ohne ABS hinbekommen, die Otto-Normal-Fahrer mit ABS schafft. Von Bremsungen auf rutschigem bzw. nassen Untergrund will ich gar nicht erst reden.

    Den Preis i.H.v. 3.400 € finde ich für eine 2009er Er-6N mit 'ohne ABS' schon zu hoch.

    Gruß
    Henry

    Hört sich ja gruselig an. Ich tippe auch auf Ventil(e), v.a. weils nicht blockiert hat. Sehr ärgerlich. Vor allem bei so einem jungen Mopped.

    alle Inspektionen gemacht

    So hast Du jedenfalls gute Chancen, den Schaden auf Kulanz zu einem Großteil repariert zu bekommen. Die meisten Händler wollen ja nun auch nicht, dass es draußen rumgeht, dass deren Kisten nach drei Jahren mit einem kapitalen Schaden verrecken. Kawasaki + Händler werden sich wahrscheinlich (vielleicht musst Du ein bisschen jammern oder Druck machen...) drum bemühen, das zu Deiner größtmöglichen Zufriedenheit zu regeln. Jedenfalls wünsche ich es Dir!
    Das heißt aber auch: jetzt nichts selbst herausfinden und irgendwas aufschrauben wollen.

    Viel Glück!

    Ein paar Gedanken dazu:

    Innerhalb der Gewährleistungs bzw. Garantiezeit würde ich die Inspektionen durchführen lassen, um im Falle eines Schadens keine Probleme mit der Übernahme durch den Händler bzw. Kawasaki zu bekommen.

    Wie viel Kilometer hast Du mit der 2014er denn schon runter, dass Du die Kerzen wechseln willst?
    Zwar steht bei Kawasaki das Wechseln der Kerzen lt. Inspektionsplan alle 12.000 km an. Das wäre sinnvoll, wenn 'normale' Kerzen verbaut wären.
    Es sind aber Iridiumkerzen verbaut, die locker die dreifache Lebensdauer haben.
    Spar Dir also Geld und Zeit und tausch sie bei der 36.000 Inspektion das erste mal.

    ER6-N BJ13


    So jung und schon solche Probleme...
    Das spricht nicht für Verschleiß.

    Am Anfang ist das nur selten passiert


    Also bestand das Problem bereits beim fabrikneuen Motorrad. Hast Du das nicht reklamiert?

    Hast Du noch Garantie bzw. Gewährleistung, d.h. sind die zwei Jahre seit Zulassung noch nicht rum?
    Oder eine Garantieverlängerung abgeschlossen?
    Dann ist die Reparatur auf Herstellerkosten ja kein Problem.

    Andernfalls sind die zwei Jahre ja grad erst rum. Ich würde versuchen, das auf Kulanz von Kawasaki in Ordnung bringen zu lassen.