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  • Hallo,

    ich weiss das es schon oft diskutiert wurde.

    Ich habe eine EX650A in meinem Handbuch steht, dass ich folgende Öle fahren darf:
    API SE, SF oder SG
    API SH, SJ oder SL mit JASO MA
    SAE 10W-40

    Ich habe mir jetzt ein Castrol Öl ausgesucht, welches folgende bezeichnungen hat:
    Castrol Power 1 4T SAE 10W-40
    API SJ
    JASO MA-2 (T 903:2006)

    Darf ich das nun fahren? was bedeutet das MA-2 (T903:2006) ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen...

    Liebe Grüße

    Marius :hi

  • API und JASO sind wie ACEA und SAE Normen der Schmiermittelhersteller. Jede Norm hat seine Klassifizierung wie SE, SF, SG, SH, SJ, SL, MA, 10W-40 usw..

    Der Motorenhersteller gibt nun die Minimalanforderung an das Motorenöl vor (Betriebsanleitung, Handbuch) und die Motorenölhersteller schreiben die Mindestanforderung des Inhaltes auf die Gebinde.

    Stimmen Vorgaben der Motorenhersteller mit den Angaben auf dem Ölgebinde überein, kann das Öl ohne Einschränkungen verwendet werden! Der Preis spielt dabei keine Rolle, denn das billige Öl aus dem Baumarkt erfüllt genauso die Mindestanforderungen des Moterenherstellers, wie das superteure Öl aus dem Fachhandel.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Also ich fahre das gleiche Öl, habe jetzt aber festgestellt das mein Mopped kräftig Öl schluckt.Keine Ahnung ob das am Öl liegt, an meiner Fahrweise oder sonstigem :0plan Kannst ja mal deine Erfahrungen berichten :yeah:

  • Dieses Öl wird sogar in Hochleistungsmotoren von Supersportlern gefahren.
    Wenn es dieses normale Castrol Grand Prix Öl von Louis und co ist, dann ist es mehr als ausreichend.

  • Wie läuft das dann aus Interesse mit dem Altöl Detlef? Die Mülldeponie nimmt das z.B. überhaupt nicht an. Und normal nimmt ein Geschäft wie z.B. Louis auch nur Altöl zurück, wenn es dort gekauft wurde. Muss man Dir das dann wieder zuschicken? ?(

  • Wie bei Radio Eriwan,
    Im Prinzip ja, aber...
    Jeder Landkreis ist verpflichtet Sondermüllannahmestellen einzurichten. Dort müssen die Gemeinden unter anderem auch Altöl zur Entsorgung annehmen. Diese Sammlungen finden teilweise auch mit mobilen Fahrzeugannahmen zwei - dreimal im Jahr statt.
    Ansonsten hilft wie fast immer, die freundliche Anfrage bei einer KFZ Werkstatt, verbunden mit einer kleinen Spende für die Kaffeekasse.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Als gelernter KFZ'ler mache ich mir nicht soo viele Gedanken ums richtige Mepped-Öl... :egal

    Nehme seit ich wieder Mopped fahre "Fassware" (Teilsynthetisch) vom Händler meines Vertrauens.

    Das läuft dann immer nach dem Motto:

    5L für Dich,
    4L für mich! :aetsch:

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • An öffentlichen Annahmestellen zahlt man schon seit langem für Altöl! :yeah:

    Der Handel hat eine "Rücknahmepflicht". :yeah:
    http://www.bmu.de/abfallwirtscha…el/doc/6637.php

    Upps gilt sogar für Ölfilter und weiteren anfallenden Ölhaltigen Müll! Quelle: Bundesministerium der Justiz

    § 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
    (1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a hinzuweisen.
    (1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
    (2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
    (3) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Drachier (20. Dezember 2012 um 19:21)

    • Offizieller Beitrag

    (1a) Die Annahmestelle muss....Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.


    Wie jetzt? Man kann den Ölwechsel bei der Annahmestelle durchführen? Oder verstehe ich da etwas falsch?

    (2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.


    Wie soll das beim Versandhandel funktionieren? Oder kann der Händler einfach auf die örtliche Annahmestelle der Kommune verweisen?


  • Wie soll das beim Versandhandel funktionieren? Oder kann der Händler einfach auf die örtliche Annahmestelle der Kommune verweisen?

    Ja, genau so ist das. Oder eben das alte Öl zurückgeben ( wie das gehen soll ? )

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    • Offizieller Beitrag

    Retoureschein und das Altöl zurück zum Händler. 8)


    das gäb ne ordentliche Sauerei. Gibt ja immer genügend Leute die so etwas nicht richtig verpacken würden...

    Eigentlich verstehe ich das Problem nicht so ganz. Es ist zwar Altöl, aber es hat dadurch ja seinen Heizwert nicht verloren. Es müsste doch genügend Abnehmer geben, die dafür sogar noch Geld zahlen, oder es zumindest kostenlos abnehmen.