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  • Hallo,

    "Draufgänger" haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!

    Weiterhin ist der extreme Verschleiß bei derartigen Winterbetrieb zu beachten.

    Allen einen besinnlichen und gesegneten 2. Advent!

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Das ihr wieder alles beim Wort nimmt ... wohl die kleine Ironie nicht verstanden?!

    Falls es wirklich so schwammig formuliert ist, rate mal wie es sich die Versicherung hingedreht wenn was passiert oder bei einer Vekehrskontrolle.

    Betrifft nur die Vollkasko, fuer die Haftpflicht ist es nicht relevant.
    Wie ist es bei der Verkehrskontrolle? Angenommen die Strassen sind geräumt. Theoretisch reichen Sommerreifen, auch wenn die Eigenschaften verringert sind. Tja, nun lege das Gesetzt mal aus...?

    Einmal editiert, zuletzt von SecretAgent007 (9. Dezember 2012 um 10:27)

  • Seid ihr wirklich nicht in der Lage den Gesetzestext zu verstehen oder euch die "Übersetzung" vom ADAC oder so durchzulesen?

    Es ist ganz klar geregelt, wann Winterreifen zum Einsatz kommen müssen und es ist auch klar geregelt, wie Winterreifen definiert sind (hat Tramper ja schon geschrieben).

    Zu deiner Verkehrskontrolle: Geräumte Straßen helfen nicht, da ja nie alle Straßen geräumt werden. Abgesehen davon, kann der Schnee vom Rand ja auch wieder auf die Straße geweht werden. Ergo würde dich dein Beispiel 40 Euro und 1 Punkt kosten und eventuell wird dir auch die Weiterfahrt untersagt.

  • Kippt die Maschine so schnell weg?

    Yeep geht zackig weil zwei Kräfte das Ganze beschleunigen. Kommt der Reifen ins rutschen, dreht das Rad weiter und beschleunigt so das Ausbrechen zur Seite. Ist auf der anderen Seite der Fuss am Boden, ist dieser Wiederstand gross genug, dass über die Hebelwirkung des Beins, die Kraft am Sattel oben (Oberschnekel des anderen Beines) das Motorrad in die andere Richtung, als das Hinterrad ausbricht, zu Boden gedrückt wird.

    Wenn Stunt- oder SuMofahrer einen Fuss am Boden haben, dann rutscht er im selben Tempo über den Boden wie das rutschnde Rad und darum wird das Motorrad NICHT zu Boden gedrückt, sondern kann in der Schräglage gehalten werden.



    Betrifft nur die Vollkasko, fuer die Haftpflicht ist es nicht relevant.

    Wer ohne Winterreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen fährt, handelt grobfahlässig und die Versicherung darf auch bei der Haftpflicht regress auf den Fahrer nehmen oder bei der Vollkasko sogar die Leistungen ganz verweigern! Jedenfalls kommt eine Fahrt im Taxi in der Stadt wesentlich günstiger als ein Unfall bei winterlichen Strasenverhältnissen.

    Wie ist es bei der Verkehrskontrolle? Angenommen die Strassen sind geräumt. Theoretisch reichen Sommerreifen, auch wenn die Eigenschaften verringert sind. Tja, nun lege das Gesetzt mal aus...?

    Probier es mal mit der Umkehrschluss Methode der Sache auf den Grund zu kommen! Wenn nach der Räumung sommerliche (Strassen)Verhältnisse herrschen ist gesetzlich alles im Butter.

    Du kannst dich noch lange auf den Kopfstellen, es ändert nichts an der Tatsache, dass das Gesetz eindeutig ist und nicht schwammig. Lass dich mal bei einem Reifenhändler aufklären, wo die Unterschiede zwischen einem Winter- und Sommerreifen sind und woran man sie auch nur mit den Augen erkennt. Bei Heidnau, einem führenden Hersteller von Roller und Motorradreifen für den Winter ist die Zusatzkennung M+S silica auf der Reifenflanke, im Prospekt, Preisliste und Homepage angebracht. Und die Kontrolleure auf der Strasse kennen die wichtigsten Winterreifenkennzeichnungen der Hersteller und die vorherrschenden Strassenzustände auswendig, das gehört zu deren Allgemeinwissen für den Kontroll- oder Unfalldienst.


    Im Prinzip macht es keinen Unterschied, ob man auf sommerlichen oder winterlichen Strassen Motorrad fährt, denn Motorradfahren ist nur gefählich, wenn man das Fahrkönnen und die Ausrüstung nicht den Verkehrs- Strassen- und Wetterverhältnissen anpasst. Die Bilder vom Elefanten Treffen zeigt ziemlich gut, wenn auch etwas überspitzt, wie die meisten Motorradfahrer auf winterlichen Strassen in Deutschland unterwegs sind.

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    Das hat meiner Meinung nach nichts mehr mit Motorradfahren zu tun und ist nur sau gefährlich, so auf der schneebedeckten Strasse rum zu eiern. Ganz anders sieht es aus, wenn Motorrad wie auch der Fahrer für den Winter gerüstet sind, dann kann man herrlich durch die verschneite Landschaften auch auf schnee- und eisbedeckten Strassen touren, mit ganz wenigen Einschränkungen im Vergleich zum Sommer.

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    Wir Teilnehmer an Ralleys im hohen Norden sind keine Heros, Spinner oder Abenteurer, sondern nutzen die trockene Kälte welche gleichbleibende Strassenverhältnisse über Wochen garantiert. Ein grosser Unterschied ist auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die partnerschaftlich, rücksichtsvoll und mit grossem Respekt miteinander umgehen. Auch im folgendem Film sind alle Motorräder mit Spikesreifen ausgerüstet, und die unsicheren Fahrer welche die Füsse von den Rasten nehmen, um zu Füsseln, bekommen regelmässig die Rechnung dafür präsentiert ;)

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    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Seid ihr wirklich nicht in der Lage den Gesetzestext zu verstehen oder euch die "Übersetzung" vom ADAC oder so durchzulesen?

    Nein wir sind dumm.
    Wieso diese aggressive Wortwahl?
    Aber lass mal nicht streiten, also Winterreifen ist Pflicht und gut.

    Probier es mal mit der Umkehrschluss Methode der Sache auf den Grund zu kommen! Wenn nach der Räumung sommerliche (Strassen)Verhältnisse herrschen ist gesetzlich alles im Butter.

    Du kannst dich noch lange auf den Kopfstellen, es ändert nichts an der Tatsache, dass das Gesetz eindeutig ist und nicht schwammig. Lass dich mal bei einem Reifenhändler aufklären, wo die Unterschiede zwischen einem Winter- und Sommerreifen sind und woran man sie auch nur mit den Augen erkennt. Bei Heidnau, einem führenden Hersteller von Roller und Motorradreifen für den Winter ist die Zusatzkennung M+S silica auf der Reifenflanke, im Prospekt, Preisliste und Homepage angebracht. Und die Kontrolleure auf der Strasse kennen die wichtigsten Winterreifenkennzeichnungen der Hersteller und die vorherrschenden Strassenzustände auswendig, das gehört zu deren Allgemeinwissen für den Kontroll- oder Unfalldienst.

    Ja, ich rede nicht von den Faellen wo es eindeutig ist, sondern den Übergang.
    Krooms meint bspw. es werden nie alle Strassen geraeumt sein - wo denn - in ganz D? In ganz Europa?
    Und bis wann macht es noch Sinn ohne Winterreifen noch rauszufahren, wenn der Fahrer ausgeruestet ist, das Motorrad aber nicht (nur auf die Reifen bezogen).
    Wann herrscht denn sommerliche Verhältnisse - ueber 0 Grad?

  • Meine Wortwahl ist deshalb "agressiv" weil genau diese Fragen z.B. beim ADAC erklärt werden.

    Wann sommerliche Straßenverhältnisse gelten ist auch klar. Genau dann, wenn kein Kriterium für winterliche Straßenverhältnisse gegeben ist.
    Ich zitiere dazu mal den von mir öfters angesprochenen ADAC:

    Zitat

    Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und Reifglätte zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und auf die der Gesetzestext Bezug nimmt. Verursacht werden diese Wetterverhältnisse z. B. durch Schneefall (inkl. Schneeregen und Schneegriesel), Eiskörner, Eisregen bzw. gefrierenden Regen, gefrierenden Nebel und Schneeverwehungen. Diese Wetterlagen können auch bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt auftreten und so zu einer verpflichtenden Verwendung von Winterreifen führen.

    WO dieser Zustand zutreffen muss ist denke ich auch klar. Da wo du kontrolliert wirst. Nur weil in Südspanien 7m Neuschnee liegt, kannst du ja trotzdem hier über die sommerlichen Straßen düsen ;)

    Wenn man jetzt noch über ein wenig gesunden Menschenverstand verfügt, kann man sich sehr gut selbst beantworten, wann man Winterreifen braucht und wann nicht.

  • Krooms meint bspw. es werden nie alle Strassen geraeumt sein - wo denn - in ganz D? In ganz Europa?

    Es geht im Allgemeinen immer nur um die Strassen die aktuell befahren werden wollen. So z.B. der Gotthardpass, obwohl die Passhöhe und die neue Passstrasse bereits geräumt und trocken sind




    ist die Tremola (alte Gotthardpassstrasse) für Motorräder immer noch nicht befahrbar


    und muss zuerst dafür geräumt werden



    Ja, ich rede nicht von den Faellen wo es eindeutig ist, sondern den Übergang.

    Der Übergang ist fliessend, da er von vielen Faktoren abhängig ist. Rate mal auf welchem der zwei folgenden Bilder mit winterlichen Strassenverhältnissen zu rechnen ist, obwohl beide bei einer Aussentemperatur von über +15°C aufgenommen wurden?

    Zu deiner Überraschung auf beiden Fotos, denn sie wurden Ende Oktober auf der Nordrampe des Umbrailpasses aufgenommen und die beiden Aufnahmeorten liegen gerademal 2 Kilometer (3 Minuten Fahrzeit) auseinander! Winterliche Strassenverhältnisse könnten in Form von überfrierender Nässe unterhalb des 1. (herbstlichen) Foto in einem schattigen Waldstück auftreten, oder als schneebedeckte Strasse (der von den Bäumen herab fiel) oberhalb des 2. (Rückspiegel)Fotos.

    Selbst wenn ein Strassenstück schwarz geräumt und gesalzen worden ist, heisst das nicht, dass die ganze Strassenlänge so geräumt wurde!

    Eine Faustregel von mir ist darum:
    3 Tage vor der Fahrt mit Sommerreifen und am Tag der Sommerreifentour, darf der Winterdienst des Strassenunterhalts nicht ausfahren! Mit Sommereifen sind Strassen ohne komplette Schwarzräumung absolut tabu.

    Kann man den zu erwartenden Strassenzustand nicht selber einschätzen, kann man sich bei den örtlichen Winterdiensten oder Polizei erkundigen.


    Wann herrscht denn sommerliche Verhältnisse - ueber 0 Grad?

    Meine Bilderantwort wird dich überraschen DAS GANZE JAHR von ein paar wenigen Tagen abgesehen ;)

    Am 2. Weihnachtstag ist dieses Foto bei +8°C entstanden


    Mitte Januar sah es so im Appenzellerland (Voralpen) bei +4°C aus

    Im Februar auf der Schwägalp 1342 müM +7°C


    im April auf dem Berninapass 2'328 müM bei +8°C



    Der absolute Hammer war Ende Oktober; +32°C (Föhn im Rheintal) auf 598 müM und keine 40 km (35 Minuten Fahrzeit) später kühlten wir uns im Schnee auf der Albulapasshöhe (2312 müM) bei +4°C ab.


    Wenn man jetzt noch über ein wenig gesunden Menschenverstand verfügt, kann man sich sehr gut selbst beantworten, wann man Winterreifen braucht und wann nicht.

    Das ist wohl jedem klar, nur die fehlerhafte Selbsteinschätzung und Ignoranz verhindert, dass man bei bestimmten Strassenzuständen ein mit Sommerreifen ausgerüsteten Fahrzeug oder ein Motorrad/Roller sowieso, stehen lässt, und damit nicht rumfährt. Dagegen sind auch Gesetzte machtlos.


    Und weil Gesetze per Definion immer klar und eindeutig sind, dienen Gerichte lediglich dazu, die teuren Parkplatzgebühren zu rechtfertigen … oder so ;)

    Offenbar kennst du die Aufgabe der Deutschen Rechtsprechungsorgane nicht. Was du geschrieben hast, widerspricht der Gewaltentrennung im Deutschen Rechtsstaatsgefüge.

    Nicht die Gesetze werden vor Gericht verhandelt, sondern ein oder mehrere Verstösse gegen die Gesetze. Da in einem Gesetzestext nie alle Varianten und Umstände festgeschrieben werden können, erläutern die Richter in der Urteilsbegründung die angewendeten Gesetze. Zu den meisten Erlassen (Gesetze) gibt der Gesetzgeber einen Gesetzeskommentar (Sinn und Anwendung) ab, und niemals ein Gericht!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    3 Mal editiert, zuletzt von Tramper (10. Dezember 2012 um 06:54)

  • Hi,
    ich Tu mal so als hätte ich den groben misst nicht gelesen.

    Also
    Ich bin selbst mal einen Winter lang was immer mit dem Roller zur Arbeit gefahren und selbst bei dem poligem teil konnte ich es einmal nicht abfangen.

    ist hinten bei nur 20- 25 km/h weggerutscht ich hab alles probiert erst ging es nach rechts dann wieder nach links und zum Schluss wieder nach rechts und ich lag!
    Alles halb so wild war dick eingepackt und es lag reichlich Schnee
    Trotzdem hatte mein Roller ein paar schrammen davon getragen bei der Kawa geht da deutlich mehr kaputt

    Mein tipp Nimm das Auto und wenn es da keinen Parkplätze gibt kauf dir ein Monatsticket für die Straßenbahn. Musst ja nicht komplett mit der Bahn fahren ein Kollege fährt bis zur ersten Haltestelle mit dem Auto und nur den Rest mit der SB

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt.

    2005 Smart CDI Pure @ 132.508 Km

    2006 Kawasaki ER-6N ABS @ 34.994 Km
    2007 REX RS 450 @ 11.612 Km Verkauft

  • Fahre morgen das erste Mal diesen Winter nach´m Urlaub auf Schnee zur Arbeit: per Rad. Luft abgelassen, demnächst wechsle ich vorn wieder auf einen schmaleren, stark profilierten Pneu. Helm + Leuchtweste, alte Rukkamopedjacke mit Protektoren drin, Wanderstiefel, windabweisende Handschuhe + Hosen und los.
    Die Tage an denen in den vergangenen Wintern Blitzeis angesagt war, bin ich mit den Öffentlichen gefahren, ABER die Gehwege waren A..glatt, die Fahrbahnen frei. :0plan
    Woraus folgt: ich bleibe beim Rad.

    Wie konnte ich nur früher es genießen, mit R45, R80 ST oder Büffel-Q R1100 GS die Winterlandschaft B-Brandenburgs zu durchqueren? :yeah: Mit der V werde ich morgen weder zum Job u. abends 20km über die Avus zum Stammtisch fahren. Mit Strassenpellen mit "Profil" knapp über 2mm reizt mich da garnüscht. Euch allen 1 Gute Fahrt, oder auf kroatisch: sretan put!

    http://www.adfc.de/winter/seite-3…r---rechtstipps
    von 2010:
    http://www.lawbike.de/motorradrecht/…motorradfahrer/

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

  • Zitat von »Krooms«


    Ich denke wenn man mit Motorrad bei glätte ein Unfall hat auf den Weg zur Arbeit, zählt das nicht als Wegeunfall und damit zahlt auch die Berufsgenossenschaft nicht deine Ausfallzeit, ist aufjedenfall beim Fahrrad so, die sagen einfach es ist leichtsinn mit Fahrrad bei glätte zufahren, denkmal wird bei Motorrad nicht anders sein.

    Ist so nicht ganz richtig man kann sowohl mit dem Fahrrad als auch mit dem Motorrad im Winter
    zur Arbeit hin und zurück fahren und bei einem Unfall abgesichert sein durch den Arbeitgebger. Beim
    Fahrrad und Motorrad ist lediglich darauf zu achten, dass die Fahrzeuge in einem zugelassenen Zustand
    für den Straßenverkehr sind ;) Bin letzten Winter mit dem Fahrrad gestürzt und ich war über meinen
    Arbeitgeber komplett abgesichert.

  • Ich habe mit dieser Aussage nix zu tun, auch wenn da steht, dass es ein Zitat von mir wäre :)

    Aber nur weil du in deinem Einzelfall abgesichert warst, lässt sich daraus ja kein allgemeiner Schluss ziehen. Und "im Winter" und "bei Glätte" sind ja noch mal 2 verschiedene Paar Schuhe.

  • Bin letzten Winter mit dem Fahrrad gestürzt und ich war über meinen
    Arbeitgeber komplett abgesichert.

    Das hatte ich in einer Infobroschüre der Berufsgenossenschaft mal gelesen, als ich selber mit den Fahrrad noch zur Arbeit fuhr. Kann natürlich sein das es über einer Betriebsvereinbarung noch anders geregelt ist.