Belogen vom Händler !!!

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  • Chrissi: Theoretisch richtig, aber praktisch ist von vornherein eine Nachrüstung des ABS ausgeschlossen .. also sofort Wandlung möglich.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Also mein erster Gedanke der mir bei so was durch den Kopf geht ist
    Händler voll eins in die Fresse schlagen

    Aber da wir ja leider nicht mehr im wilden Westen leben....

    Gib die Karre wieder zurück! ABS Nachrüstung kostet min.1000 Euro! Wird keiner machen.

    Und da somit das nachbessern wegfällt hilft nur die Wandlung zu einer mit ABS
    oder der verfall des Vertrages wo bei du dich in dem Fall noch nicht mal auf eine Wandlung einlassen musst kannst gleich dein Geld wieder verlangen.

    Nur das nachbessern muss man über sich ergehen lassen

    Mein Rat: Wenn der Händler zickt! Mal bei einer Rechtsschutz Versicherung anrufen und fragen: Ob sie bei Versicherungsabschluss den Aktuellen Fall übernehmen. Wenn ja, dann lass das deinen Anwalt klären.

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt.

    2005 Smart CDI Pure @ 132.508 Km

    2006 Kawasaki ER-6N ABS @ 34.994 Km
    2007 REX RS 450 @ 11.612 Km Verkauft

  • Genau, immer gleich drauf!

    Wieso lasst ihr Jah nicht erstmal aufklären, was der Händler sagt und wie er das fehlende ABS bemerkt hat (und warum nicht schon vor dem Kauf). ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wieso lasst ihr Jah nicht erstmal aufklären, was der Händler sagt und wie er das fehlende ABS bemerkt hat (und warum nicht schon vor dem Kauf)

    Genau lassen wir Ihn erst mal wieder zu Wort kommen.

    Vielleicht hat das Bike ja doch ABS und er hat sich vertan.

    Wenn er Recht hat wird der Händler sicher schon was dazu gesagt haben.

    Also warten wir mal auf seine Antwort.

  • Hoffentlich ist ihm nichts passiert bei einer Maschine ohne ABS 8|

    Wer anderen eine Grube gräbt, hat im Stand am Gas gedreht.

  • Hallo Jah,

    wenn ABS als zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag steht, muß die Maschine auch ABS haben. Der Händler hat keine Chance, sich da rauszureden, zumal es sicherheitsrelevant und damit ein erheblicher Mangel ist.

    Ich würde Nachbesserung vom Händler verlangen. Entweder, er rüstet auf seine Kosten nach, oder er besorgt dir eine vergleichbare Maschine mit ABS (die muß er nicht zwangsläufig auf seinem Hof stehen haben).

    Einen Rücktritt vom Kaufvertrag würde ich dir nur empfehlen, wenn du eine Alternativmaschine für denselben Kaufpreis findest, was wahrscheinlich eher unwahrscheinlich ist. Grundsätzlich gilt, der Händler hat eine Sorgfaltspflicht. Was er in den Vertrag schreibt, muß er auch einhalten, auch wenn das bedeutet, daß er seinen Fehler auf eigene Kosten ausbügeln muß. Ein Käufer muß nicht so weit techn. versiert sein, daß er den Mangel sofort bemerkt. Vielmehr darf er sich darauf verlassen, daß die Angaben des Händlers auch stimmen.

    Interessant wäre noch, ob der Kaufpreis das ABS beinhaltet hat.

    Wünsch dir viel Erfolg!

    Gruß

    Obi ^^

    "Männer müssen nicht aufhören zu spielen, weil sie alt werden, sie werden alt, weil sie aufhören zu spielen!"

  • Tut mir leid,dass ich euch so lange ne antwort schuldig geblieben bin. War auf Reisen.
    Also...... Das mit dem Abs ist mir aufgefallen,weil im Fahrzeugschein Er 650 A steht... und nicht "B".
    Außerdem fehlt die Kontrollleuchte fürs ABS...da hätte es mir beim Anschauen der Maschine eigentlich direkt auffalen müssen, ich hatte mich aber leider auf andere Sachen konzentriert.
    Rechtlich habe ich glaube ich schlechte Karten... im Kaufvertrag steht Er 650 A und nichts von ABS.
    Der Händler (im übrigen kein Kawasaki Vertragshändler) hat aber überall mit ABS geworben.
    Naja, nach einem kurzen Anruf habe ich nun die Möglichkeit das Motorrad zurückzubringen
    (Blöd nur dass ich schon einen Drosselumbau investiert habe)
    oder ich bekomme eine Rückzahlung von 250 €.
    Das Motorrad hat 11.800 km und ich habe 3250 € gezahlt.

    Was meint ihr...was soll ich machen... ?

  • natürlich ;)

    "Mangelhafte Lieferung/Schlechtleistung"
    § 439 BGB vorrangig Nacherfüllung
    ABER § 439 (3) BGB: Verkäufer kann Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen. (z.B. Kosten übersteigen Wert des Motorrads)

    Und erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann Käufer Neulieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§275 BGB)

    so mal zum klarstellen:

    So ist es wenn das Motorrad ABS hat aber es z.B nicht funktioniert.
    Dann greift obiges Schema.

    Hierbei handelt es sich jedoch um das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (ABS), dadurch ist das ganze nichtig.
    (Willenerklärungen stimmten nicht überrein [Einmal Verkauf mit ABS/ ohne ABS])

    Zusätzlich stellt sich die Frage ob es ein "Versehen" des Händlers war oder was ich mir eig. nicht vorstellen kann Absicht.

    Folge -> Reden mit dem Händler -> Zurücknehmen lassen neue kaufen oder am Preis was drehen.

    Edit Post oben:

    Ich kenn das momentane Preisniveau der Maschinen nicht. Aber nur 250 Euro weniger ist zu wenig.
    Ich würde die Maschine wieder hinstellen den Drosselsatz mitnehmen und mir eine (teuerere) mit ABS holen.
    Bin zugegeben auch ein großer ABS-Befürworter.

  • Also ich hab auch ne ER6590color=#ff0000]A[/color] und die hat auch ABS
    Biste dir sicher dass sie keine hat? Haste mal am Vorderrad (links) geschaut ob in der Bremsscheibe ein Sensor steckt?

    Edit: Andererseits, wenn du keine ABS-Leuchte hast... (außer der Tacho wurde mal getauscht, gegen einen ohne ABS-Leuchte 8o )

    lg Marius

    Liebe Grüße Marius

  • Das mit den Buchstaben hat nur mit den Generationen (A= 2006-2008, C= 2009-2011, es gibt kein "B" soeit ich weiß) zu tun. Aber nichts mit dem ABS.

    Das mit der Gutschrift ist halt zu überlegen. Du hast ja gesagt, du würdest sie nicht gerne weggeben wollen. Und für den Preis wirst du keine ER6 finden mit ABS. Es sei denn, du machst mal ein rießen Schnäppchen.

    Wenn dir das Ding gefällt (du bist ja schon damit gefahren) behalt sie und versuch noch ein klein Tick mehr "Rückgeld" zu erhaschen. Ansonsten gib sie zurück leg nen Tausender drauf und finde ne ER6 mit ABS.

    LG Mike

  • Wichtig wäre rechtlich, dass du die werbung mit dem abs nachweisen kannst. Im kaufvertrag muss nicht unbedingt abs stehen.

    Ich würde die schon aus prinzip zurückgeben.

  • mit abs ist immer besser, meiner meinung nach.
    wenn du sie zurückbringst und den preis bekommst, dann spar 1 oder 2 monate mehr, und such dir eine 09er bj.
    die sind von dem genanten preis teilweiße auch nicht mehr weit entfernt!
    lg

    Viele Grüsse
    René & ER-na/Er-fa

    (ړײ)

  • Nur mal so gefragt welche Teile müsste man ersetzen um ABS nachzurüsten ?

    ABS Sensor vorne
    ABS Sensor hinten
    Bremsscheiben vorne
    bremsscheibe hinten
    Tachoeinheit mit ABS Lämpchen
    Kabelbaum ?
    ABS Steuergerät
    Bremsleitungen ?
    Bremsbeläge (wg. Scheibenwechsel)
    Ein Tauchrohr wegen ABS Sensorhalterung

    Habe ich da irgendetwas vergessen ?

  • Das kann sein ;)
    Ich bin jetzt von Selbermachen ausgegangen, sollte ja günstig bleiben.

    Mal sehen was Jah draus macht ;)

    Das Vergnügen macht sich über kurz oder lang immer bezahlt.
    William Shakespeare, (1564 - 1616)

    ER-6n 2011, schwarz