Belogen vom Händler !!!

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  • Hallo zusammen,

    habe mir vor 3 Wochen eine Er 6n Bj 2007 gekauft.
    Konnte sie aber nicht fahren,da ich meine Hand gebrochen hatte.
    Bin gestern das erste Mal mit unterwegs gewesen...herrlich !!!

    ABER

    ich habe mir die Maschine in dem Glauben gekauft sie hätte ABS,
    wurde mir vom Händler versichert.....
    hat sie aber nicht!!!!
    (ja...gut ich bin selbst schuld das es mir nicht aufgefallen ist aber das tut jetzt erstmal nichts zur sache)

    ...Im Kaufvertrag steht mit ABS...was soll ich jetzt machen...wieviel kann ich an Geld zurückverlangen?
    Eigentlich möchte ich sie nämlich nicht mehr hergeben :D

    Lg Julian

  • Wie viel du da zurückverlange kannst kann ich dir leider nicht sagen, kommt wohl auch auf den Kaufpreis an :p
    Kannst ja mal nach vergleichbaren bei motoscout oder so suchen und dann eben die mit ABS und die ohne vergleichen.

    Aber woran haste denn jetzt gemerkt, dass sie kein ABS hat, wenn du es vorher nicht gesehen hast? Bei ner Vollbremsung? Oder haste dir die Maschine erst jetzt genau angeguckt? Soll kein Vorwurf sein :)

    Liebe Grüße Marius

  • Moin

    Wenn im Kaufvertrag mit ABS steht und dir dein Händler eine Maschine
    ohne ABS gegeben hat, hat er schlichtweg den Vertrag gebrochen und
    ihn somit für nichtig erklärt. Heißt, du kannst ihm die Maschine wieder
    hinstellen und dein Geld zurückverlangen (Nichteinhaltung des Vertrages).

    Danach kannst du immer noch eine Maschine mit ABS kaufen.

    Du könntest natürlich auch auf Wertminderung spielen und versuchen, den
    Kaufpreis zu drücken (bzw teilw. Rückerstattung). Da müsstest du dann
    schauen, was eine vergleichbare Maschine so kosten würde (ganz grob).

    Als Erstes solltest du aber mal mit deinem Händler reden und ihn fragen,
    was das ganze denn soll. Kann doch nicht sein, dass ein offizieller Händler
    so eine Nummer abzieht.

    Grüße und Alles Gute 8)

    Sky

  • Wenn "mit ABS" nur im Vertrag steht, die Maschine jedoch nicht so verkauft wurde d.h. auf dem Preisschild oder beim Kaufgespräch das nirgens erwähnt wird, dann ist es ein "Schreibfehler" im Vertrag. Was jedoch auszuschliessen ist, da du ja im Galuben, ein Motorrad mit ABS zu kaufen, den Vertrag eingegangen bist.

    Wenn dein Händler dir jedoch ein Motorrad mit ABS verkauft hat, und dies gar keins hat, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und ev neu verhandeln.
    Das wär dann aber ein Grund für mich, diesen Händler zu meiden.

    Gruss Marco

  • Sollten nicht alle ER6 für den deutschen Markt ab Baujahr 2007 ABS serienmäßig haben?

    Eigentlich stellen sich ja nur 2 Fragen. Wie hast du erkannt, dass die Kiste kein ABS hat und warum fragst du nicht zuerst mal bei deinem Händler diesbezüglich an, bevor du hier einen Thread mit einem solchen Titel aufmachst?

  • Servus Julian,

    ich würde auch erstmal ein freundliches und sachliches Gespräch mit dem Händler führen. Vielleicht ergibt sich ja daraus schon eine Lösung, eventuell hat er ja noch andere Gebrauchte mit ABS stehen ...

    Ansonsten: ABS steht im Kaufvertrag. Die Maschine hat es aber nicht. Das ist ein nicht unererheblicher Sachmangel. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten - wenn sich der Händler querstellt, schalt einen Anwalt ein. Das hat mir heute ein befreundeter Anwalt erklärt, dem ich deinen Fall beim Mopedputzen geschildert habe.

    Ich persönlich würde aufs ABS nicht verzichten wollen, auch für eine "Teilrückzahlung" nicht.

    Viel Glück!

  • laut Gesetz hat der Händerler zwei Chancen zur Nachbesserung und erst DANN könntest du vom Vertrag zurücktreten oder ein anderes vergleichbares verlangen.
    Von daher würd ich einfach hingehen und er solls einbauen und fertig.

    einfach so zurück geben hast du eigtl kein Recht dafür, wenns der Händler trotzdem macht ist das reine Kulanz.

  • Bei meinem Händler gab es auch noch 2010 Modelle ohne ABS...

    Wenn du die Maschine behalten möchtest würde ich dem Händler vorschlagen, das nachzurüsten.
    Sollte er das nicht machen finde ich die Idee mit dem Vergleichen bei motoscout nicht schlecht.
    Danach richten sich auch manche Händler.

    Frag ihn aber mal, was seiner meinung nach schief gelaufen ist, dass die Maschine kein ABS hat.

    Ich würde aber auch gerne wiessen, wie du das gemerkt hast.

    Wer anderen eine Grube gräbt, hat im Stand am Gas gedreht.

  • chrissy219:
    Würdest du bitte freundlicherweise schreiben, nach welchem Gesetz das so ist?

    @Thread-Ersteller:
    Wir wissen zwar immer noch nicht, wie du festgestellt hast, dass die Maschine kein ABS hat - würde die Maschine auf jeden Fall zurückgeben - denn du kriegst sie imho später seeehr schlecht verkauft.

  • Was wird hier denn die ganze Zeit mit Gesetzestexten um sich geworfen?!

    Schon ne komische Art. Wartet doch lieber mal ab, was Jah zum Thema "wie hast du erkannt, dass die Kiste kein ABS hat, wenn es dir vorher nicht aufgefallen ist" sagt und vorallem sollte man doch erstmal abwarten, was der Händler sagt.

    • Offizieller Beitrag

    Bist Du sicher das Sie ohne ABS ist ?

    Wenn ja woran hast Du das festgestellt ?

    Denke nicht das ein Händler so dumm ist und was falsches in den KV schreibt zumal meines Wissens nach auch ab 07 keine ohne ABS mehr ausgeliefert wurden.

    Mach doch evtl. mal ein Bild von dem Bike.

    Sollte es in der Tat so sein würde ich den KV wandeln denn ohne ABS ist der Wiederverkaufswert sofern Du sie mal abgeben möchtest deutlich geringer.

    Zumal noch der Sicherheitsakpekt.

    Das alles würde auch kein Geld wet machen.

  • Viel Worte für eine einfache Sache:

    ABS nachrüsten: Nein! Viel zu teuer

    Rückgabe möglich: Ja, wäre Deine Entscheidung

    Preisminderung möglich: Ja, wäre Deine Entscheidung.

    ABS ja oder nein: Radsensoren und Sensorscheiben an der Bremsanlage.

    Händler hat betrogen? Kann auch Irrung gewesen sein.

    Sollte alles klärbar sein.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • ABS=Schreibfehler? Schwachsinn!

    Das ist eine "zugesicherte Eigenschaft" lt. Sachmangelhaftung und berechtigt zur Wandlung, d.h. Rückgabe der jeweils empfangenen Leistungen.

    Preisminderung: Setze 650 für das ABS an, das ist der gängige Preis in der 600er Klasse. Dann setze es ins Verhältnis zu dem gezahlten Gebrauchtpreis und dem Bruttolistenpreis des Baujahres (Verhältnisgleichung, volkstümlich Dreisatz genannt).

    "Alle ER6 ab Bj. 2007 haben ABS" FALSCH! nur in D! Ist Euch immer noch nicht aufgefallen, dass tausende gebrauchter ER6 aus Italien auf unseren Markt gespült werden? .. alle ohne ABS!

    Ich würde sie umtauschen gegen ein ABS-Modell.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (23. Februar 2012 um 13:19)

  • Sorry, Jochen: Ich habe dich nicht persönlich gemeint, oder gar ärgern wollen :heil:

    Ich meinte nur, wir hatten doch hier schon mehrere, die "glaubten" ein ABS gekauft zu haben, um dann drei Tage später festzustellen, dass keins dran ist .. und alles waren Italiengebrauchtimporte :0plan

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • chrissy219:
    Würdest du bitte freundlicherweise schreiben, nach welchem Gesetz das so ist?

    natürlich ;)

    "Mangelhafte Lieferung/Schlechtleistung"
    § 439 BGB vorrangig Nacherfüllung
    ABER § 439 (3) BGB: Verkäufer kann Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen. (z.B. Kosten übersteigen Wert des Motorrads)

    Und erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann Käufer Neulieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§275 BGB)