Winterreifen ?!

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  • Ich sprach nicht von +7°C :0plan Das macht die Industrie :yeah: und in Millionen Köpfen hat sich der Schwachsinn festgesetzt :gabba

    Die unabhängigen Tests der letzten Jahre verglichen Sommer- und Winterreifen bei Nässe knapp über dem Gefrierpunkt und im Trockenen bei Minusgraden. Da waren die Sommerreifen immer im Vorteil. Und nicht Conti gegen Chingyang, sondern Conti contact gegen Conti winter contact, Michelin Pilot gegen Michelin Pilot alpin usw.

    Ich rate doch nicht generell von Winterreifen ab, hab meine schon auf dem Auto, wir hatten gestern schon 10cm Schnee hier.

    Aber wenn man im Winter bei schönem Wetter, ohne Schnee- und Eisglätte Mopped fahren will, dann braucht man keine Winterreifen .. auch nicht bei -10°C.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Moin Leute

    Wegen der Winterreifengeschichte, dem Versicherungsschutz und dergleichen... seit wann gibt es denn eine "Winterreifenpflicht" für einspurige Fahrzeuge :?:

    Interessantes dazu: http://www.bvdm.de/257.html

    ... aber auch hier: http://www.adac.de/infotestrat/ra…rcePageId=70539

    Somit sollte doch etwas geklärt sein, eine generelle Montagepflicht gibt es nicht ! Natürlich kann jeder mit einem Bußgeld belangt werden, wenn er bei den "falschen" Bedingungen, die falsche Bereifung fährt. Das finde ich sogar richtig ...

    Aber mal im Ernst, wer macht denn sowas mit einem "normalen" Motorrad, Crosser, Roller, Leicht-Enduros und Trial-Maschinen mal ausgenommen... Natürlich kenne ich auch jemanden, dessen Tante eine Kollegin hat, deren Tochter den gesamten Winter durchfährt, egal ob Schnee, Eis oder -25 Grad... mit einer 1300er RGB ?(

    Ich halte es wie "Get Naked"... ich fahre manchmal im Winter, aber nur wenn die Straßen abgetrocknet sind und der Wetterbericht keine Niederschläge vorhersagt. Wenn ich dann doch mal überrascht werden sollte, ruf ich halt den "Heim-Transport" an. Wer mit der ERna oder Versys auf schneebedeckten und vereisten Straßen rumfährt, für den ist ein Bußgeld doch eher das kleinste Problem.

    Ich hatte vor gar nicht so langer Zeit eine geile Diskussion zu diesem Thema: Wir fahren ohnehin fast immer auf den falschen Reifen !? Fahren wir im Regen mit Regenreifen, nein ! Fahren wir im trockenen mit strassenzugelassenen Rennreifen, auch nein ! Aber warum nicht ? Im Regen ist ein Regenreifen besser, im trockenen eine weiche Renn-Mische... (Bremswege, Haftung) alles würde zur Verkehrssicherheit beitragen :!: Na wenn ich damit den Gesetztgeber und die Versicherungen nicht auf eine Idee bringe ... 8|

    Fragende Grüße aus Braunschweig, Frank

    Einmal editiert, zuletzt von BS-Frank (20. Oktober 2011 um 19:26)

  • Ihr müsst immer Fahren gehen...
    Auch im Winter bei -4°, wenn die Straße trocken ist und nur ein bisschen mit Straßsalz zugemülllt...

    Winter durchfahren ist so geil.
    Wie so ein Orgasmus jedes Mal..
    Aber musst halt nich Luftdruck checken....

  • Ihr müsst immer Fahren gehen...
    Auch im Winter bei -4°, wenn die Straße trocken ist und nur ein bisschen mit Straßsalz zugemülllt...

    Winter durchfahren ist so geil.
    Wie so ein Orgasmus jedes Mal..
    Aber musst halt nich Luftdruck checken....

    was will uns der Author damit sagen ??? :0plan

  • Seit November 2010 hat der deutsche Gesetzgeber nur eine weitere Lücke geschlossen, in dem er die winterlichen Strassenverhältnisse defnierierte (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte Aufzählung ist abschliessend!) bei denen nur mit Winterreifen herumgefahren werden darf.

    Leider fehlen in der deutschen Gesetzgebung die rechtlich verbindliche Definition zu den Reifen. So gibt es Winterreifen, Frühlingsreifen, Sommerreifen, Herbstreifen, Ganzjahresreifen, Holzreifen, Vollgummireifen, Schlauch- und Schlauchlosreifen usw. Doch der deutsche Gesetzgeber kennt seit November 2010 nur Winterreifen. Ob Winterreifen jetzt profillose Rennreifen, Sportreifen, Tourenreifen, Geländereifen oder abgefahrener Holzreifen sind, verschweigt der deutsche Gesetzgeber nach wie vor, da Winterreifen gesetzlich binden niergens definiert sind! Die Hersteller bemühen sich mit diversen Buchstabenkombinationen oder verschiedenen Symbolen, ihre Reifen unterschiedlich zu Kennzeichnen, damit man die Reifen im Verkaufsangebot unterscheiden kann!


    Ebenso, das diese ominösen 7 Grad absolut willkürlich sind.

    Na na wissenschaftlich belegt kommen die +7°C aus der Metrologie und das astronomische Datum dazu ist die Sonnenwende vom 21. September. Ab diesem Datum sinkt die tiefste Tagestemperatur eines Kalendertages unter +7°C und die bisherigen Kautschuk Reifen ohne moderne Zusatzstoffe wie Silica verloren tatsächlich bei Temperaturen <+7°C an Gripp verglichen mit den weicheren Gummimischung der damaligen Winterreifen.


    und nachdem die Reifen seit geraumer Zeit ja "den Witterungsbedingungen entsprechend" sein müssen fällt der Versicherungsschutz ja praktisch weg wenn man keine Winterreifen aufzieht...echt ein sch*** Gesetz für Motorradfahrer :daumenrunter:

    :!: Der Versicherungsschutz fällt nie weg :!: , sondern ist im Gesetz sogar verankert, denn ohne Versicherungsschutz kannst du kein Fahrzeug zulassen. :!:

    Ein anderer Fall ist, ob die Versicherung Regress auf den Lenker nehmen kann, wenn er mit zugelassenen Reifen gesetzeskonform Motorrad fährt! Ich weiss nicht, wo du ein Problem mit den deutschen Gesetzen hast.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (25. Oktober 2011 um 19:59)

  • Ich weiss nicht, wo du ein Problem mit den deutschen Gesetzen hast.

    @ Tramper
    Da kann ich dir evtl. etwas weiterhelfen, denn ich habe ein großes Problem, (eigentlich sind es mehrere) mit der Gesetzgebung rund um den deutschen Straßenverkehr.

    Nun wird es etwas :offtopic

    1. Leider fehlen in der deutschen Gesetzgebung die rechtlich verbindliche Definition zu den Reifen.
    Das kommt sogar von dir selbst... wie kann man eigentlich ein Gesetz in Umlauf (zur Anwendung) bringen, wenn im Vorfeld nicht "alle" Definitionen geklärt sind. Kaum ein "Gebiet" wurde in so kurzer Zeit, derart häufig nachgebessert! Es ist schon logisch wenn man eine Verordnung im Laufe der Zeit nachbessern muss, aber bei Winterreifen sehe ich eine starke Anlehnung am Steuerverdienst der gesetzgebenden Instanzen. Hier wird einerseits "Sponsoring" der z.B. Reifenindustrie betrieben, andererseits wird der Verbraucher mehr als notwendig verunsichert.
    2. Es gibt bislang weder eine wasserdichte deutsche, noch europäische Festlegung, was im Detail einen "richtigen Winterreifen" ausmacht! Eine Bussgelderhöhung wurde sofort und einheitlich erlassen, aber solche grundlegenden Dinge wie "was ist eigentlich ein wintertauglicher Reifen" wurde bis heute nur ganz zögerlich vorgeschlagen, aber noch nicht verabschiedet. Einige Reifenhersteller haben, mal so auf die Schnelle, eine Schneeflocke oder die Buchstaben "M+S"auf die Reifenflanke gezaubert, schon war der Winterreifen fertig, ohne Profiländerung, ohne eine Festlegung der prozentualen Anteile von Silikaten!
    3. Deutsche und europäische Rechtsprechung... ein Fass ohne Boden !?
    Wenn z.B. ein Franzose mit seinem KFZ im deutschen Winter spazieren fährt, auf Reifen, die in Frankreich als Winterreifen akzeptiert werden, darf er nach der deutschen Definition noch lange nicht damit in der BRD rumeiern, aber nach EU-Recht schon!
    4. Ein herrlicher Wintertag, einen Meter über dem trockenen Asphalt werden in der Sonne 9 Grad Celsius gemessen...
    In einer Kurve die im Schatten liegt, rutscht ein KFZ mit Sommerreifen gegen ein Verkehrsschild. Was nun ? Falsche Bereifung ? Hätte der Fahrer vor der Kurve die Reifen wechseln müssen ? Gleicher Tag, gleiche Bedingungen, andere Stelle: Ein Fahrzeug mit Winterreifen verursacht einen Auffahrunfall, der verhindert werden könnte, durch Sommerreifen, die bei den vorherschenden Bedingungen einen kürzeren Bremsweg ergeben hätten !?

    Nur das jetzt nicht der Eindruck entsteht, ich hätte etwas gegen Winterreifen... keinesfalls! Wobei ich zugeben muss, dass unsere Autos ganzjährig auf "Ganzjahresreifen" unterwegs sind, da wir fast nur in der Stadt unterwegs sind. Wenn ich ins Mittelgebirge fahre, muss ich ohnehin Schneeketten einpacken/aufziehen.

    Zum Sponsoring:
    Wir kaufen einen PKW mit Sommerreifen und einen Satz Winterreifen auf Stahlfelge. Da fließen doch gleich mal 19% von 400 € zusätzlich in den Steuersack ... nach spätestens sechs Jahren sind es dann 2 x 19% von 400 €. Geile Zusatzeinnahme bei ca. 42,3 Mio zugelassenen PKW´s in der BRD. Darin enthalten sind noch nicht die Nebenkosten für das Umziehen und lagern durch KFZ-Betriebe, oder die Umsatzsteuer der vertreibenden oder dienstleistenden Betriebe. Dann kommen wir doch noch zum "ungebliebten Kind", dem Krad mit großem Kennzeichen. Davon sind ca. 3,8 Mio zugelassen, von den Mopeten mit Versicherungskennzeichen fahren immerhin auch noch ca. 2 Mio. auf den Straßen... da reibt sich doch der Finanzminister am Verkehrminister ... Einnahmen ohne Ende, bei vollkommen schwammig formulierten Gesetzestexten!

    Nicht nur die Fassungen der Gesetze/Ordnungen sind wabbelig, sondern m.E. auch die "Interessen" oder eben die wirkliche Motivation, die zu deren Entstehung führen. :0plan

    Das ist mein persönliches Problem an der Gesetzgebung !

    Eins noch... ich bin nicht für Anarchie :hut

    Wie immer, nichts für "UNGUT" ...

    Gruss aus Braunschweig, Frank

    Einmal editiert, zuletzt von BS-Frank (26. Oktober 2011 um 21:23)

  • Hallo,

    Habe für euch einen Auszug vom BVDM der euch hilft auch ohne Winterreifen zu fahren.
    Gilt allerdings nicht bei Schnee und Matsch sondern nur bei Temperaturen unter +7.

    Auszug:

    Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie
    landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr
    bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer
    bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“
    Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.
    Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug
    auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO
    aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen


    Alles nachzulesen und als pdf auszudrucken und mitzuführen!

    http://www.bvdm.de/257.html

    Kann helfen Punkte und Bußgeld zu verhindern.

    Ansonsten gilt folgendes!
    Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf
    verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren
    werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der
    Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und
    die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sein, dass diese Reifen auf
    Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
    Sommerreifen.
    Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar
    nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die
    StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie
    verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und
    dreirädrige Krafträder. Während für Roller und leichtere Krafträder
    oftmals Winterreifen angeboten werden, sind Winterreifen für schwere
    Motorräder praktisch nicht erhältlich, was für diese Zweiräder faktisch
    ein Fahrverbot bei Schnee und Eis bedeutet. Wer dennoch fährt, riskiert
    ein Bußgeld von mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

    Wie heisst es so schön.

    Es gibt kein schlechtes Wetter sondern nur unpassende Kleidung :daumenhoch:

    2 Mal editiert, zuletzt von EnricoG (30. Oktober 2011 um 08:44)

  • Ich auch nicht, fahre auch noch bei -5, aber irgendeiner hat damit angefangen und nun wirds als Richtwert genommen.
    Machen kann der kleine Mann nichts dafür ist die Lobby zu einflussreich. Solange es zu Lasten des Steuerzahlers geht ist die Welt in Ordnung und es wird nichts geändert. BlaBla :aetsch:

  • Ich auch nicht, fahre auch noch bei -5, aber irgendeiner hat damit angefangen und nun wirds als Richtwert genommen.

    Die +7°C ist auch nur ein Richtwert, der den Lenker daran erinnern soll, dass unter dieser Temperatur jederzeit mit winterlichen Strassenverhältnissen zu rechnen ist! Ich frage mich sowieso warum nördlich des Weisswurstäquators der Verkehr völlig zusammenbricht, wenn im Winter mal winterliche Strassenverhältnisse herrschen, während im Süden bei identischen Verhältnissen der Verkehr ungestört weiter rollt.

    Habe für euch einen Auszug vom BVDM der euch hilft auch ohne Winterreifen zu fahren. Gilt allerdings nicht bei Schnee und Matsch sondern nur bei Temperaturen unter +7.

    Ich glaube kaum, dass das Papier den Nordlichtern hilft, bei Minus Temperaraturen Motorrad zu fahren :aetsch:

    Und wer dem Freund und Kupferstecher mit einem Papier beweisen will, dass er Motorradfahren darf, der wird zurecht gebüsst! Ich erlebe bei winterlichen Strassenverhältnissen immer wieder Unglaubliches, daran ändert auch die beste Winterausrüstung nichts, sondern der Unterschied zwischen Gut und Böse macht der gesunde Menschenverstand, der allerdings bei zuvielen Lenkern auch im Sommer fehlt :evil:

    Wer mit gesundem Menschenverstand Motorradfährt, kann auch im Winterhalbjahr gefahrlos Motorrad fahren, da macht ein Symbol auf der Reifenflanke keinen Unterschied, auch vor dem Gesetz nicht.


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (2. November 2011 um 09:57)

  • 1. Leider fehlen in der deutschen Gesetzgebung die rechtlich verbindliche Definition zu den Reifen.

    Nachdem du den Unterschied zwischen Sommer und Winterreifen kennst, brauchst du wohl keine Gesetze die dein Wissen bestätigen. Und für diejenigen, die nicht wissen dass es unterschiedliche Reifen gibt, sollten meiner Meinung nach kein Fahrzeug lenken.

    2. Es gibt bislang weder eine wasserdichte deutsche, noch europäische Festlegung, was im Detail einen "richtigen Winterreifen" ausmacht!

    Braucht es die überhaupt??? Bist du auch einer der der deutschen Erfindung der Reifenbindung und Reifenfreigabe verfallen ist? Alle anderen Länder haben doch längstens bewiesen dass es ohne bestens geht

    Deutsche und europäische Rechtsprechung... ein Fass ohne Boden !?
    Wenn z.B. ein Franzose mit seinem KFZ im deutschen Winter spazieren fährt, auf Reifen, die in Frankreich als Winterreifen akzeptiert werden, darf er nach der deutschen Definition noch lange nicht damit in der BRD rumeiern, aber nach EU-Recht schon!

    Was Winterreifen sind, existieren in Frankreich, der EU und in der BRD keine gesetzlichen Differenzen! Auch nach EU-Recht darf er bei winterlichen Strassenverhältnissen nicht ohne Winterausrüstung auf öffentlichen Strassen (inkl. den Strassen der BRD) fahren.

    Mit gesundem Menschenverstand kommt man am Besten durch den Gesetzesdschungel auch im Winterhalbjahr. Wer ohne Winterausrüstung bei winterlichen Strassenverhältnissen Motorrad fährt, handelt grob fahrlässig und kann aufgrund verschiedenster Gesetze dafür bestraft werden. Das ist in Deutschland so, wie auch im liberaleren Frankreich oder in den Ländern der EU inkl. Schweiz, und das nicht nur im Winterhalbjahr sondern auch im Hochsommer zur Ferienzeit!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • [...]

    Braucht es die überhaupt??? Bist du auch einer der der deutschen Erfindung der Reifenbindung und Reifenfreigabe verfallen ist? Alle anderen Länder haben doch längstens bewiesen dass es ohne bestens geht
    [...]

    Schaden würde eine ordentliche Definition für Winterreifen sicherlich nicht. Derzeit reicht ja die "Schneeflocke" oder der "M&S" Schriftzug, um als Winterreifen durchzugehen.
    Die Symbole kann der Hersteller aber auch auf nen Sommerreifen pressen. Daher wird ja auch vor billigen "Winterreifen" aus Fernost gewarnt.

    Hin und wieder ist Regulierung also nicht schlecht.

  • Die Symbole kann der Hersteller aber auch auf nen Sommerreifen pressen.

    Wenn die Sommerreifen der ISO zertifizierten Winterreifen Norm entspricht ist das legal. Die Reifenindustrie haben seit Jahren eigne weltweit geschützte Normen, Testreihen und Symbole für die Reifenflanke.

    Vergleiche mal die Symbole der asiatischen Sommerreifen mit den Winterreifen Symbolen der fürhrenden Reifenhersteller, und du wirst schnell den Unterschied erkennen. In Deutschland sind die "echten" Winterreifen mit dem Buchstabenkürzel M+S oder der der Schneeflocke im Berg auf der Flanke ausgezeichnet.


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Es gibt keine ISO Norm in Verbindung mit diesen Symbolen. Eben genau das ist das Problem.

    Edit: M+S kann jeder Hersteller auf seine Reifen packen (egal ob Sommer- oder Winterreifen) und die Erlaubnis den Berg mit Schneeflocke nutzen zu dürfen, bekommt man von der US-Behörde für Fahrzeug- und Straßensicherheit.

  • Hi Krooms :hi

    Du verwechselst da was... :egal

    M+S = Mud and Sludge...
    Nicht Matsch u. Schnee wie meißt geschrieben wird! 8o
    DAS kommt von den Amis (Geländewagen u. Pickups).

    Für das Berg+Schneeflockensymbol müssen die Hersteller einen Zugkraft Test absovieren, bzw. Nachweisen. :yeah:

    Als Langjähriger Verkehrsteilnehmer, finde ich es verwunderlich, dass hier so gg. Winterreifen und die 7° Regel gewettert wird!
    WER hat es noch nicht erlebt, dass wg. irgendeinem "Sommerreifen-Fuzzi" die ganze Kolonne steht? :ditsch

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • Es gibt keine ISO Norm in Verbindung mit diesen Symbolen. Eben genau das ist das Problem.


    Da verwechselst du was, es gibt weltweit keine staatlichen Gesetzte zu diesen Symbolen, aber sehr wohl ISO zertifizierte Testnormen für die Winterreifen. Um genau zu sein gibt es zwei, eine US-Norm wie du sie erwähnt hast und eine europäische Norm die geringfügig von einander abweichen.

    M+S = Mud and Sludge...
    Nicht Matsch u. Schnee wie meißt geschrieben wird! 8o
    DAS kommt von den Amis (Geländewagen u. Pickups).

    Beide Bedeutungen von M+S sind korrekt. Die Amis verwenden für die Kennung der Ganzjahresreifen die Bezeichnungen ALL SEASONS oder ALL WEATHER auf der Reifenflanke, da wie schon erwähnt mit M+S in Amerika die Abkürzung für Mud and Sludge Reifen sind, also Gelände- oder Offroadreifen. Schaut man auf die Lauffläche eines M+S Reifen, erkennt man ob es sich um einen Gelände- oder Ganzjahresreifen handelt. Wobei die meisten Geländereifen auch als Ganzjahresreifen zugelassen sind.

    Die deutsche Justiz orientiert sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung an den Angaben auf den Reifenflanken des Reifenherstellers, da es nur wenige (vernöstliche Billigreifen)Hersteller gibt, die nicht an die seit Jahrzehnten eingeführten Angaben auf den Reifenflanken halten. Der Rahmen des Produkthaftungsgesetzes steht der Reifenhersteller dafür in der Pflicht, die Angaben auf den Reifenflanken auch einzuhalten.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (3. November 2011 um 20:54)