Getriebeschaden?, NEIN, Pleuelabriss!

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  • Moin,

    Heute morgen bin ich eine kleine Tour gefahren, Maschine war warm, ich fuhr ca 170km/h im sechsten Gang, beschleunigte und dann gab es ein markerschütterndes Geräusch im Getriebe. Ich dachte zuerst Kette gerissen, also Kupplung gezogen, Karre ging aus, ich rüber auf den Standstreifen und erstmal durchatmen. So, sie lässt sich nur noch bis zum dritten Gang runterschalten ?( dann ist es wie eine Blockade, geht auch nicht mehr an! Öl steht zwischen Mitte und unterem Strich. Fahre eine N von 2009.
    Da ich im Urlaub war, konnte ich die 12000er Inspektion noch nicht machen lassen, bin jetzt bei 14000km !
    Was kann das sein, schonmal jemand sowas gehabt?
    Anfang der Woche erstmal zum Händler.

    Ich kotze sowas von ab ! :thumbdown:

  • Ich hoffe für dich , dass es keine Probleme mit der Garantie gibt, da du die Inspektion noch nicht gemacht hast. Manch ein Fahrzeughersteller macht da Zicken.


    Gruß Thomas


    Nein Herr Polizist ich bin nicht gefahren wie ein Wahnsinniger , mein Motorrad ist hyperaktiv!

  • joar ...-.-* das kann sein ... das der Händler sagt das du die 12000km Ölwechselintervall überschritten hast (zwar nur um 1000 km wenn du bei der 6k keinen machenlassen hast) sonst der REST der bei der 12er gemacht wird sollte keinen Einfluss auf das getriebe haben !

    was natürlich quack ist...! in 1000km kann sich das Öl nicht so negativ verändern so das es zum Getriebeschaden kommt... (unter normal umständen)

    ich denke mal das Kawa sich da nicht anstellen sollte wenn sonst alles gemacht wurde dumm ist natürlich das es gerade passiert wenn du den intervall überzogen hast... was evtl auf eine Teilschuld hinauslaufen könnnte...

    Sex drugs and rock'n roll :teach::teach::teach::teach:

    hihi

  • Ich würde folgendes tun:

    Die Mühle auf den Anhänger (bloß nicht mehr fahren) und zum Händler damit.
    Der soll sich anschauen, was kaputt ist und mir danach sagen was das erstens kostet und zweitens ob Kawasaki oder sogar er selbst den Schaden ersetzt.

    Wenn er oder Kawa den Schaden nicht ersetzen und der Reparaturpreis zu hoch ist nehm ich die Mühle wieder mit und versuch das Problem selbst zu beheben. Andernfalls lass ich die Maschine auf eigene Kosten reparieren.

    Mehr kannste nicht machen. Ganz einfach! Also ab zum Händler damit wie du schon selber gesagt hast! ;)

    Hinsichtlich Garantie und Gewährleistung bitte trennen!

    Gewährleistung ist ein gesetzlich begründeter Anspruch darauf die Sache repariert oder ersetzt zu bekommen. Die Fristen hierfür ergeben sich aus Gesetz. Für gebrauchte Sache mindestens ein Jahr. Für neue Sache mindestens zwei Jahre.

    Strikt davon zu trennen ist die Garantie. Ein Händler oder auch oft der Hersteller können durch eine individuelle vereinbarung mit dem Käufer garantieren, dass die Sache über eine bestimmte Dauer hinweg einwandfrei funktioniert. Geht die Sache innerhalb dieser Frist kaputt zahlen Händler oder Hersteller (je nach dem wer die Garantie gewährt) anstandslos. Das kennt man vom Saturn oder MediaMarkt. Da zahlt man 50 Euro mehr und bekommt dafür eine GARANTIEVerlängerung auf 4 Jahre. Damit ist man nicht nur zwei Jahre (wie per Gesetz gewährleistet) sondern darüber hinaus eben 4 Jahre auf der sicheren seite wenn die Sache kaputt geht.

    Linke zum gruße :yeah:

    Scrattor

    Wenn du alles unter Kontrolle zu haben glaubst, fährst du zu langsam - Mario Andretti
    -
    Der Geist ist willig, aber der Motor ist schwach
    -
    Lieber Hubraum, statt Wohnraum. =)


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    Einmal editiert, zuletzt von Scrattor (26. September 2010 um 16:36)

  • Fahren kann ich damit eh nicht mehr.
    Vor ca 2500km wurde vom Händler auch schon Öl nachgefüllt!

    Morgen erstmal telefonieren, ab auf den Hänger und zum Freundlichen.
    Muss/sollte ich zum Händler gehen, bei dem ich es gekauft habe ? Würde ich eher ungern.

    Zum Glück blockierte das Hinterrad nicht auf der AB.

  • Prinzipiell kannst du zu jedem Händler gehen... Kenn ich von meinem Auto, da hatte ich irgendwann auch keine Lust mehr dem Händler noch mehr Geld in den Rachen zu werfen und mich als Gegenleistung unfreundlich und lahmarschig bedienen zu lassen...

    In dem Fall würde ich aber schon zu deinem ursprünglichen Händler gehen, bei dem du die Erna gekauft hast.

    Gewährleistungsansprüche aus Gesetz musst du gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen, das ist hier der Händler. Nur wenn du bspw. eine Herstellergarantie zusätzlich vereinbart hast kannst dus bei jedem Kawa-Händler machen lassen, da es dann auf Kosten von Kawasaki geht.

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  • So, eben mit der Werkstatt telefoniert.

    Pleuel abgerissen !
    Die Spähne haben sich verteilt und den "Rest" des Motors auch noch beschädigt !

    2500 Euro Schaden(Austauschmotor, Ein- Ausbau), Kawa übernimmt nichts, da die Inspektion fehlte .

    Inspektion bin ich selber schuld aber trotzdem darf sowas bei einer ein Jahres Maschine nicht passieren !
    Der Schaden wäre auch mit Inspektion aufgetreten.
    In vier Jahren sollte es eigentlich wieder eine Kawa werden, davon werde ich erstmal Abstand nehmen.

    Jetzt bleibe ich auf den 250Euro fürs Nachkucken und einem teuren Schrotthaufen sitzen.

  • Hallo
    Hohlt dir mal rat bei der Verbraucherschutzzentrale ob die da nicht zumindest ein Teil davon übernehmen müssen, bevor du den Kopf in den Sand steckst.Vieleicht kannst du was erreichen,oder besser aufklären lassen wie das in solchen sonder Fällen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist natürlich scheisse.

    Denke auch das der Schaden sicher auch so aufgetreten wäre jedoch steht klar bei den Garantiebedingungen drin das dafür alle Inspektionen bei Kawa gemacht sein müssen.

    Wenn Dein Freundlicher nett gewesen wäre hätte er den Stempel gesetzt und gut wäre gewesen.

    Denke da hätte er was regeln können.

    Ich an Deiner Stelle würde nochmals direkt an den Kawa Kundenservice schreiben und das ganze nochmals aus Deiner Sicht schildern.

    Vielleicht haben die ja doch einsehen so wie damals bei meinem rostigen Rahmen.

  • Habe nochmal mit dem Altmeister der Werkstatt geredet, er hat noch einen Kawa Techniker angerufen.
    Er sagte ein ähnlicher Schaden ist wohl auch schon bei 2 anderen Maschinen aufgetreten, die Werkstatt soll jetzt den ganzen Motor zerlegen und die genaue Ursache rausfinden, dann werden Fotos und Teile nach Kawa geschickt und die prüfen das Ganze nochmal.
    Ein kleiner Hoffnungsschimmer ! :huh:
    Nur, es kann sein, daß ich dann auch auf den Kosten fürs Motorzerlegen sitzen bleibe.
    Jetzt heißt es wieder abwarten !
    Drückt mir die Daumen.


    Pleuelabriss kann meiner Meinung nach nur durch ein defektes Pleuellager enstehen, da das Öl relativ neu war, schliesse ich ein Heißlaufen des Lagers aus, wie seht ihr Schrauber das?

  • Maschine vom Händler weg holen!

    Anwalt nehmen, Sachverständigen hinzuziehen...aber...
    Vorher mit der Rechtsschutzversicherung sprechen!
    Dann werden die auf einmal Kompromissbereiter.

    Wie oben schon geschrieben, KAWA direkt kontaktieren!

    Wie lange war der KD überzogen?
    Bist Du auf Öl min. gefahren?

    Ein Pleuel reisst nicht einfach mal aus Spaß!

    Alternative:
    Gebrauchten Motor, oder günstige Unfallmaschine kaufen u. Umbauen.

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

    • Offizieller Beitrag

    @ egal

    Das ist natürlich mega Schei..., aber hier geht es nicht um Garantie. Hier sind wir wieder bei der Sache mit der Sachmangelhaftung (Gewährleistung)

    Das Recht auf Gewährleistung wird noch immer vom Gesetzgeber eingeräumt und da beibt der Hersteller mit seinen Bedingungen mal ganz klar aussen vor.

    Bei deinem Fall handelt es sich ja ganz klar um einen Anspruch auf Grund eines Sachmangels. Sinn und Zweck eines Motorrades ist es nun mal, damit zu fahren - das hast du getan. Dass du die Inspektion nicht machen konntest, sehe ich mal nicht als Problem an, die wollen dich da nur verusichern. 6000 km ist für Vielfahrer einfach eine Spanne, die absolut realitätsfremd ist. Wenn mal nach Italien fährt, kommen schnell mal 3000-4000 km zusammen. Wann soll man denn die Inspektion machen? 2000 km zu früh oder 2000 km danach oder vielleicht noch während des Urlaubes? Das ist doch alles Käse.

    Kawa muß dir in deinem Falle nachweisen, dass der Schaden auch aufgetreten wäre, wenn du die Inspektion bei 12000 km hättest machen lassen - das können die natürlich nicht, da die den Motor bei der Inspektion ja nicht zerlegen - den Fehler hätten die also iemals gefunden.

    Ausserdem schreibst du, dass vor 2500 km durch einen Händler Öl aufgefüllt wurde - hast du die Rechnung noch?

    Konfronitere deinen Händler einfach mal damit, dass der sich die Garantiekacke in die Haare schmieren kann, es geht hier klar um Gewährleistungsansprüche. Diese machst du dem Händler gegenüber geltend.
    Wenn der nicht will, drohe mit 'nem Anwalt - du wirst sehen, dass das danach viel leichter geht.

  • Ich muss Jan insoweit zustimmen, dass hier natürlich - wie ich oben schon mal erklärt hab - zwischen vertraglicher Garantie und gesetzlicher Gewährleistung unterschieden werden muss.

    Habe ich im Jahr 2009 ein Motorrad gekauft habe ich per Gesetz 2 Jahre lang eine Gewährleistung darauf, dass die Sache die mir zugesicherte Funktion und Eigenschaft behält. Geht die Sache innerhalb der Zeit kaputt kann ich Nacherfüllung erlangen. Nacherfüllung heißt entweder Nachbesserung durch Reparatur oder Nachlieferung durch eine neue Sache. Das Wahlrecht liegt hier beim Käufer. Verlangt der Käufer eine neue mangelfreie Sache im Sinne der Nachlieferung kann der Verkäufer diese nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigern.

    Geht innerhalb von zwei Jahren das Standlicht kaputt wäre es absolut underhältnismäßig, wenn ich wegen dem pobligen Mangel gleich ein neues Motorrad bekommen würde.

    So weit - so gut. Nun gibts im Gesetz aber eine besondere Regelung. Zu finden in § 476 BGB. Die nennt sich "Beweislastumkehr"...

    Hab ich als Privatperson eine Sache von einem Unternehmer gekauft liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Tritt dann innerhalb von zwei Jahren ein Mangel auf hab ich das oben erklärte Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung). Sind allerdings seit dem Kauf mehr als 6 Monate vergangen, dann muss ich beweisen, dass die Sache bereits Defekt war als ich sie bekommen hab. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate an nimmt man zugunsten des Käufers einfach an, dass die Sache schon bei Übergabe einen Defekt hatte.

    Hier trägst du also leider jetzt die Beweislast, dass der Defekt der Pleuel bereits bei Kauf der Maschine angelegt war und nicht erst durch falsche Fahrweise, unsachgemäße Behandlung oder Unfall entstanden ist.

    Das ist nunmal der Haken an der gesetzlichen Gewährleistung.

    Die vertragliche Garantie, die der Händler dir gibt ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Händler und diese Vereinbarung kann der Verkäufer eben auch an gewisse Bestimmungen knüpfen. Er sagt also: Hör zu, ich geb dir volle zwei Jahre Garantie und bezahl dir jeden Mangel der auftritt - aber nur, wenn du auch brav alle Inspektionen und Wartunen machen lässt.

    So. Hoffe der Unterschied ist nu klar.

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    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, die Beweislastumkerhr ist immer so eine Sache für sich.
    Sicherlich muß man nach 6 Monaten beweisen, dass der Mangel, welcher zum Schaden führte, schon von Anfang an bestand, aber die Werkstatt kann auch nicht belegen, dass es nicht so ist.

    Bei keiner Inspektion wird in den Motor reingeschaut - warum auch. Irgend wann wird vielleicht mal ins Getriebe geschaut oder Ventile nachgestellt, aber Pleuel und Kurbelwelle schaut sich doch keiner an.
    Selbst wenn man lange ohne Öl fährt, dann leuchtet entweder irgend wann die Ölwarnleuchte oder der Motor läuft richtig heiß, im schlimmsten Fall läuft er fest.
    Aber kann davon ein Pleuel abreißen? Ich glaube nicht.

    Beweislastumkehr hin oder her - für mich liegt hier ein Produktionsfehler vor.

  • Seh ich ganz genauso! Stimm dir da auch voll zu ... nur das was die Werkstätten und Hersteller aus dieser Beweislast drehen kann den armen ahnungslosen Käufer dann schonmal vor Schreck vom Sockel hauen. Daher hab ichs der Vollständigkeit hier erläutert. Sonst guckt man im ersten Moment glaub dumm aus der Wäsche, wenn der Händler einem damit kommt...

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  • Hey!

    Ausserdem scheints ja bekannt zu sein wenns angeblich schon an zwei anderen Maschinen aufgetreten ist.
    Das rückt auch eher Produktionsfehler ins Licht...

    Greetz Robert

    • Offizieller Beitrag

    schlimme sache für dich^^

    würd JETZT schon den anwalt einschalten, ist besser fuer dich^^

    ansonsten gibs gebrauchte motoren relativ günstig, deutlich unter 1000 euro zu kaufen.

    ist aber auch der erste motorschaden von dem ich bisher gehört habe, also teu teu teu an alle anderen^^