Freu dich Markus
solange es so bleibt bist du das ganze Pipapo um die Reifenfreigabe los und bist frei in der Reifenwahl!
Allerdings müssen die Dimension, Bauart, Gewichts- und Geschwindigkeitsindex weiterhin übereinstimmen.
Grüessli Tramper
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Freu dich Markus
solange es so bleibt bist du das ganze Pipapo um die Reifenfreigabe los und bist frei in der Reifenwahl!
Allerdings müssen die Dimension, Bauart, Gewichts- und Geschwindigkeitsindex weiterhin übereinstimmen.
Grüessli Tramper
ZitatOriginal von Tramper
Freu dich Markussolange es so bleibt bist du das ganze Pipapo um die Reifenfreigabe los und bist frei in der Reifenwahl!
Allerdings müssen die Dimension, Bauart, Gewichts- und Geschwindigkeitsindex weiterhin übereinstimmen.
Grüessli Tramper
Aber warum diese unterschiedlichen Eintragungen in den Briefen bei ein und den gleichen Hersteller
Bekomme das einfach nicht auf die Reihe .......
Wurde alles schon mal diskutiert.
ER-6 hat keine Reifenbindung
Versys hat Reifenbindung
Falls bei der Versys die Reifenbindung nicht im Schein steht, ist dieser schlicht fehlerhaft ausgestellt.
Laut KBA-Daten muss in Feld 22 stehen:
15.1:nur Dunlop D221FAG*15.2:nur Dunlop D221G*
AHA...wieder was dazu gelernt
ZitatOriginal von Knödel & Kurven
Aber warum diese unterschiedlichen Eintragungen in den Briefen bei ein und den gleichen HerstellerBekomme das einfach nicht auf die Reihe .......
Bist nicht der Einzige
Seit dem 1.1.2000 gibt es eigentlich die Reifenbindung nicht mehr (als einziges europäisches Land kannte nur Deutschland die Reifenbindung), aber bis jeder Computer, Beamte, Prüfer, Mitarbeiter und Amtstelle umgewöhnt sind dauert es noch eine Weile.
In Einzelfällen kann aber ein Hersteller eine Reifenbindung aus Sicherheitsgründen eintragen lassen. Kawasaki Europa hat keine Reifenbindungen auf den Modellen ER-6n/f / Versys / 250R verfügt, somit dürften von gesetzeswegen alle Fabrikate mit den eingetragenen Spezifikationen gefahren werden.
Etwas mehr Infos kann vielleicht der Artikel auf der ADAC Homepage geben.
Grüessli Tramper
Vielleicht sollte man einfach mit allen verfügbaren Reifenfreigaben zum Ingeneur gehen und mit den Worten "I'll be back" die Bereitaschft des monatlichen Vorstellens bekräftigen. Egal wie das ausgeht, entweder er trägt die Reifenbindung aus oder man hat alle drinn?! Wäre einen Test wert, finde ich!
jetzt muss ich aber schon noch mal explizit nachfragen
wenn keine Reifenbindung eingetragen ist, dann brauche ich auch keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine anderen Reifen mit der selben Dimension???
Bisher hat mir des jeder Mopped- und Reifen-Händler aber nicht so gesagt.
Korrekt, wenn keine Reifenbindung seitens des Herstellers besteht darfst du jeden Reifen der die Spezifikationen erfüllt aufziehen.
Die Reifenhändler und Moppedfreundliche müssen sich weiterbilden, damit sie auf dem aktuellen Stand sind.
Etwas mehr Infos zum Thema erhälst du beim ADAC
Grüessli Tramper
eh geil
des hat sich heute ja wieder rentiert hier rum zu hängen
Danke
-----
Das dies der eine oder andere Moppedhändler noch nicht mitbekommen hat kann ich ja nachvollziehen,
was mich nur echt wundert ist, dass des selbst bei den Leuten auf den
Messeständen der Reifenhersteller noch nicht so bekannt ist.
ZitatOriginal von Tramper
[
In Einzelfällen kann aber ein Hersteller eine Reifenbindung aus Sicherheitsgründen eintragen lassen. Kawasaki Europa hat keine Reifenbindungen auf den Modellen ER-6n/f / Versys / 250R verfügt, somit dürften von gesetzeswegen alle Fabrikate mit den eingetragenen Spezifikationen gefahren werden.
So, jetzt gehts aber wieder kräftig durcheinander.
Kawa schreibt sehr wohl einen bestimmten Reifen vor, nähmlich den, der in der Betriebsanleitung steht. Für alles andere übernimmt Kawa im Zweifelsfall keine Haftung.
Bei der Versys ist der zulässige Reifentyp zusätzlich noch explizit in der EG-Typgenehmigung beschrieben. Es besteht also auch Strassenverkehrsrechtlich eine Reifenbindung.
Auszug aus der EG-Typgenehmigung:
Mensch Leute!
Das hammer doch alles schon x-mal durch-ge-Käst!
Unsre Möppis haben eine Reifenbindung des (Möppi) Herstellers.
Aber es gibt genug Freigegebene Reifen, die durch REIFEN-Hersteller für unsere Kisten gepüft wurden!
Dafür haben wir halt unter der Sitzbank unsere Zertifikate dabei!
Dass das ganze andere Blabla stimmen muss ist selbstverständlich klar!
Nicht das wieder wer meint Er müsste das jetzt noch Seitenlang "Berichtigen"
Seh da keinerlei Probleme.
Beste Grüße und munter die Nationaltaat vs. EU-Diskussion geführt!
Ritsch
Hab nochmal nachgeschaut. Bei der Versys stehen tatsächlich die Dunlops drin.
Hatte wohl die falschen Papiere in der Hand.
Bei der KTM steht nichts drin.
ZitatOriginal von Drachier
Mensch Leute!
Das hammer doch alles schon x-mal durch-ge-Käst!Unsre Möppis haben eine Reifenbindung des (Möppi) Herstellers.
Aber es gibt genug Freigegebene Reifen, die durch REIFEN-Hersteller für unsere Kisten gepüft wurden!...
für mich ist dies in der Art neu
Und in meine Papieren steht nix von Reifenbindung.
Hab gesten diesbezüglich des erste mal nachgeschaut.
Ich war aber bisher der Meinung man braucht immer eine Unbedenklichkeitsbescheiningung
und es gibt eben nicht für alle gewünschten Reifen schon eine Unbedenklichkeitsbescheiningung
z.B Z6 Interact.
also ist diese Thema schon von großer Bedeuteutung zumindest für mich.
ZitatOriginal von ntvrider
Kawa schreibt sehr wohl einen bestimmten Reifen vor, nähmlich den, der in der Betriebsanleitung steht. Für alles andere übernimmt Kawa im Zweifelsfall keine Haftung.
Das kannst du so generell nicht sagen, denn in den Betriebsanleitungen in Österreich und der Schweiz und allen anderen europäischen Ländern als Deutschland, ist kein bestimmter Reifen aufgeführt sondern nur die Dimension und Bauart. Ist in den Betriebsanleitungen (von in Deutschland gekauften Motorräder) ein bestimmtes Reifenfabrikat aufgeführt, dann ist dies nach deutschem Recht eine Empfehlung und keinesfall eine Reifenfabrikatsbindung!
Kawasaki als Motorradhersteller übernimmt keine Haftung für die Reifen, dafür stehen einzig die Reifenhersteller in der Pflicht.
Achtung: Kawasaki kann (muss aber nicht) Reifenfabrikatsbindungen (nur in Deutschland) verfügen. Die Reifenfabrikatsbindungen sind in der EG-Typengenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes aufgeführt!
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22 am unteren Ende der Datenseite hingewiesen. Üblicherweise werden hier nicht die zugelassenen Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.
Der Hinweis "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" deutet darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt "50. Bemerkungen" weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.
Grüessli Tramper