Heute beim TÜV mit der Versys

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  • Freu dich Markus :super:punk:)

    solange es so bleibt bist du das ganze Pipapo um die Reifenfreigabe los und bist frei in der Reifenwahl!

    Allerdings müssen die Dimension, Bauart, Gewichts- und Geschwindigkeitsindex weiterhin übereinstimmen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Original von Tramper
    Freu dich Markus :super:punk:)

    solange es so bleibt bist du das ganze Pipapo um die Reifenfreigabe los und bist frei in der Reifenwahl!

    Allerdings müssen die Dimension, Bauart, Gewichts- und Geschwindigkeitsindex weiterhin übereinstimmen.

    Grüessli Tramper

    Aber warum diese unterschiedlichen Eintragungen in den Briefen bei ein und den gleichen Hersteller ?(

    Bekomme das einfach nicht auf die Reihe .......

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

  • Wurde alles schon mal diskutiert.

    ER-6 hat keine Reifenbindung
    Versys hat Reifenbindung

    Falls bei der Versys die Reifenbindung nicht im Schein steht, ist dieser schlicht fehlerhaft ausgestellt.

    Laut KBA-Daten muss in Feld 22 stehen:
    15.1:nur Dunlop D221FAG*15.2:nur Dunlop D221G*

    :floet

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Zitat

    Original von Knödel & Kurven
    Aber warum diese unterschiedlichen Eintragungen in den Briefen bei ein und den gleichen Hersteller ?(

    Bekomme das einfach nicht auf die Reihe .......

    Bist nicht der Einzige :floet

    Seit dem 1.1.2000 gibt es eigentlich die Reifenbindung nicht mehr (als einziges europäisches Land kannte nur Deutschland die Reifenbindung), aber bis jeder Computer, Beamte, Prüfer, Mitarbeiter und Amtstelle umgewöhnt sind dauert es noch eine Weile.

    In Einzelfällen kann aber ein Hersteller eine Reifenbindung aus Sicherheitsgründen eintragen lassen. Kawasaki Europa hat keine Reifenbindungen auf den Modellen ER-6n/f / Versys / 250R verfügt, somit dürften von gesetzeswegen alle Fabrikate mit den eingetragenen Spezifikationen gefahren werden.

    Etwas mehr Infos kann vielleicht der Artikel auf der ADAC Homepage geben.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    2 Mal editiert, zuletzt von Tramper (5. März 2009 um 21:54)

  • Vielleicht sollte man einfach mit allen verfügbaren Reifenfreigaben zum Ingeneur gehen und mit den Worten "I'll be back" die Bereitaschft des monatlichen Vorstellens bekräftigen. Egal wie das ausgeht, entweder er trägt die Reifenbindung aus oder man hat alle drinn?! Wäre einen Test wert, finde ich!

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

  • jetzt muss ich aber schon noch mal explizit nachfragen

    wenn keine Reifenbindung eingetragen ist, dann brauche ich auch keine
    Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine anderen Reifen mit der selben Dimension???

    Bisher hat mir des jeder Mopped- und Reifen-Händler aber nicht so gesagt.

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Korrekt, wenn keine Reifenbindung seitens des Herstellers besteht darfst du jeden Reifen der die Spezifikationen erfüllt aufziehen.

    Die Reifenhändler und Moppedfreundliche müssen sich weiterbilden, damit sie auf dem aktuellen Stand sind.

    Etwas mehr Infos zum Thema erhälst du beim ADAC

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • :super :super :super eh geil

    des hat sich heute ja wieder rentiert hier rum zu hängen

    Danke :heil: :heil:

    -----
    Das dies der eine oder andere Moppedhändler noch nicht mitbekommen hat kann ich ja nachvollziehen,

    was mich nur echt wundert ist, dass des selbst bei den Leuten auf den
    Messeständen der Reifenhersteller noch nicht so bekannt ist.

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

    2 Mal editiert, zuletzt von Daniel.R.Olivar (5. März 2009 um 22:43)

  • Zitat

    Original von Tramper
    [
    In Einzelfällen kann aber ein Hersteller eine Reifenbindung aus Sicherheitsgründen eintragen lassen. Kawasaki Europa hat keine Reifenbindungen auf den Modellen ER-6n/f / Versys / 250R verfügt, somit dürften von gesetzeswegen alle Fabrikate mit den eingetragenen Spezifikationen gefahren werden.

    So, jetzt gehts aber wieder kräftig durcheinander.

    Kawa schreibt sehr wohl einen bestimmten Reifen vor, nähmlich den, der in der Betriebsanleitung steht. Für alles andere übernimmt Kawa im Zweifelsfall keine Haftung.

    Bei der Versys ist der zulässige Reifentyp zusätzlich noch explizit in der EG-Typgenehmigung beschrieben. Es besteht also auch Strassenverkehrsrechtlich eine Reifenbindung.

    Auszug aus der EG-Typgenehmigung:

  • Mensch Leute! :grmpf:
    Das hammer doch alles schon x-mal durch-ge-Käst! :irre:

    Unsre Möppis haben eine Reifenbindung des (Möppi) Herstellers.

    Aber es gibt genug Freigegebene Reifen, die durch REIFEN-Hersteller für unsere Kisten gepüft wurden!
    Dafür haben wir halt unter der Sitzbank unsere Zertifikate dabei! :]

    Dass das ganze andere Blabla stimmen muss ist selbstverständlich klar! :lol
    Nicht das wieder wer meint Er müsste das jetzt noch Seitenlang "Berichtigen" :kuss

    Seh da keinerlei Probleme. ;)

    Beste Grüße und munter die Nationaltaat vs. EU-Diskussion geführt! :abfeiern
    Ritsch :]

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • Hab nochmal nachgeschaut. Bei der Versys stehen tatsächlich die Dunlops drin.
    Hatte wohl die falschen Papiere in der Hand. :ups
    Bei der KTM steht nichts drin.

    Gruß Beffe

  • Zitat

    Original von Drachier
    Mensch Leute! :grmpf:
    Das hammer doch alles schon x-mal durch-ge-Käst! :irre:

    Unsre Möppis haben eine Reifenbindung des (Möppi) Herstellers.

    Aber es gibt genug Freigegebene Reifen, die durch REIFEN-Hersteller für unsere Kisten gepüft wurden!...

    für mich ist dies in der Art neu
    Und in meine Papieren steht nix von Reifenbindung.
    Hab gesten diesbezüglich des erste mal nachgeschaut.

    Ich war aber bisher der Meinung man braucht immer eine Unbedenklichkeitsbescheiningung

    und es gibt eben nicht für alle gewünschten Reifen schon eine Unbedenklichkeitsbescheiningung

    z.B Z6 Interact.

    also ist diese Thema schon von großer Bedeuteutung zumindest für mich.

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Zitat

    Original von ntvrider
    Kawa schreibt sehr wohl einen bestimmten Reifen vor, nähmlich den, der in der Betriebsanleitung steht. Für alles andere übernimmt Kawa im Zweifelsfall keine Haftung.

    Das kannst du so generell nicht sagen, denn in den Betriebsanleitungen in Österreich und der Schweiz und allen anderen europäischen Ländern als Deutschland, ist kein bestimmter Reifen aufgeführt sondern nur die Dimension und Bauart. Ist in den Betriebsanleitungen (von in Deutschland gekauften Motorräder) ein bestimmtes Reifenfabrikat aufgeführt, dann ist dies nach deutschem Recht eine Empfehlung und keinesfall eine Reifenfabrikatsbindung!

    Kawasaki als Motorradhersteller übernimmt keine Haftung für die Reifen, dafür stehen einzig die Reifenhersteller in der Pflicht.


    Achtung: Kawasaki kann (muss aber nicht) Reifenfabrikatsbindungen (nur in Deutschland) verfügen. Die Reifenfabrikatsbindungen sind in der EG-Typengenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes aufgeführt!

    In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22 am unteren Ende der Datenseite hingewiesen. Üblicherweise werden hier nicht die zugelassenen Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.
    Der Hinweis "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" deutet darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt "50. Bemerkungen" weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    3 Mal editiert, zuletzt von Tramper (7. März 2009 um 02:49)