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  • so, jetzt ist's amtlich:
    die abgas- und lärmuntersuchung als bestandteil der
    hauptuntersuchung ist ab 01.04.2006 in deutschland
    auch für krafträder pflicht.
    als gebühr wird ein betrag von 7,70 € bis 23 €
    festgesetzt.

    nachzulesen im Bundesgesetzblatt
    Teil 1 Nr. 11 vom 8. März 2006
    (Einundvierzigste Verordnung zur Änderung
    straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    vom 03.03.2006)

    :teach:

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Der TÜV schreibt:

    Abgasuntersuchung jetzt auch für Krafträder

    In Deutschland sind inzwischen weit mehr als 3,5 Millionen Motorräder zugelassen. Verschleiß, mangelnde Wartung, fehlerhafte Reparaturen oder nicht genehmigte Auspuffanlagen führen zu einer vermeidbaren Umweltbelastung durch Krafträder. Diesem Sachverhalt wird mit einer Änderung der StVZO Rechnung getragen. Danach soll ab dem 1.4.2006 die Untersuchung der Abgase von Krafträdern (AUK) ein Bestandteil der Hauptuntersuchung werden.

    Dies gilt für alle Krafträder, die

    * ein amtliches Kennzeichen führen müssen und
    * ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen sind und
    * mit einem 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind und
    * einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben oder deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt.

    Im Rahmen der AUK wird eine Kohlenmonoxid-Messung (CO) durchgeführt. Hierfür gibt es in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung des Kraftrades folgende Vorgaben:

    * Fahrzeuge ohne oder mit ungeregeltem Katalysator
    o Messung im Leerlauf
    o CO-Gehalt: Herstellervorgabe, maximal zulässiger Grenzwert 4,5 % Vol.
    * Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator
    o Messung im erhöhten Leerlauf (Herstellervorgabe, sonst 2.000 U/min)
    o CO-Gehalt: nach Herstellervorgabe, maximal zulässiger Grenzwert 0,3 % Vol.

    Die AUK wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt, sie ist also Bestandteil der HU. Soll sie als eigenständiger Teil durch eine amtlich anerkannte Werkstatt durchgeführt werden, darf dies frühestens im Vormonat der Hauptuntersuchung erfolgen. Der AUK-Nachweis, der mit einem Klebesiegel mit eingeprägter Nummer der amtlich anerkannten Werkstatt versehen sein muss, ist dem TÜV-Sachverständigen vor Beginn der Hauptuntersuchung vorzulegen.

    Siehe hier: http://www.tuev-nord.de/33343.asp

    Irgendwo habe ich gelesen, daß sich die Bundesregierung von der AUK ( Abgasuntersuchung Krafträder - nette Abkürzung) eine Absenkung der Ozonwerte verspricht. Das finde ich schon recht lächerlich.
    Wenn ich schon lese Messungen bei Leerlaufdrehzahl!!! Schließlich fahren wir alle mit Leerlaufdrehzahl... ?(
    Ich glaub der Effekt der AUK ist nicht die Absenkung der Ozonwerte sondern die Anhebung gewisser Lobbyisten-Kassen (TÜV, DEKRA etc....). Mein Rat an Alle, noch schnell zum TÜV und zwei Jahre schinden.

  • was da der TÜV schreibt stimmt nicht ganz.
    Der Grenzwert ist 4,5 % CO, ODER nach Herstellervorgabe.

    Nur zieren sich die Hersteller bis jetzt eigene Grenzwerte zu veröffentlichen, die liegen nämlich teilweise deutlich über 4,5 %, und damit müssten sie öffentlich bekant geben daß ihren schönen Motorräder ordentliche Dreckschleudern sind.
    Und das betrifft nicht nur alte Teile, sondern auch "moderne" Einspritzmotore. Beispiel Ducati Monster 620 i.e.: 8 %! Stellt man den Motor auf unter 4,5 % soll er nicht mehr fahrbar sein....

    Ob nun die AUK viel daran ändern kann, ist sicher in Frage zu stellen, wahrscheinlich nicht.
    Fest steht allerdings, daß fast alle Motorräder auf unseren Straßen große Luftverpester sind.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

    Einmal editiert, zuletzt von ntvrider (22. März 2006 um 23:39)

  • erstmal abwarten also im ersten halben jahr, wird das eh nicht gescheit klappen, da erstmal für die verschiedensten auspuffe die passenden adapter gefertigt werden müssen, grade bei der er6 wäre das ja was richtig spezielles weil die ja keinen normalen auslass hat.

    in der aktuellen motorrad (07/06) ist so ein kleiner text mit schicken bild der das nochmal erklärt. seite 6+7 kann ich morgen mal abscannen

    Einmal editiert, zuletzt von Toosty (22. März 2006 um 23:35)

  • Also meiner Meinung nach ist das Thema schon weit überfällig.
    Der G-Kat sollte auch bei allen neuen Bike Standard sein.

    Kawa hat mit der ER6 ja die Euro3 Norm erfüllt.

    Kritisch wird es für die Vergasermodelle ( z.B. Suzuki Bandit ), hier müssen sich die Hersteller was einfallen lassen, wenn sie auch zukünftig diese Modelle in Deutschland verkaufen wollen.

    Gruß
    Kai

  • hmm... mal ne ganz dumme Frage:

    Die neue ASU ist ja ab April Bestandteil der HU....

    so: muß ich jetzt trotzdem am 1.4. zur ASU oder reicht das dann bei der nächsten HU noch?? ?( ?( ?( ?(

    Kann sowieso nicht vorher hinfahren, da ich ein Saisonkennzeichen ab April habe...

    Gruß Tommy - ab sofort in Bayern unterwegs.... :aetsch:

  • Tommy - keep cool. Das heißt nur, dass bei jeder HU nach dem 1.4.06 auch eine Abgasuntersuchung stattfindet.

    Gruß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

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  • @ rossi_kle

    ui, nochmal Glück gehabt...

    DANKE für die schnelle Antwort! :yeah: Bin grad irgendwie ins Schwitzen gekommen.

    Schönen Sonntag noch!!

    Gruß Tommy - ab sofort in Bayern unterwegs.... :aetsch: