so, jetzt ist's amtlich:
die abgas- und lärmuntersuchung als bestandteil der
hauptuntersuchung ist ab 01.04.2006 in deutschland
auch für krafträder pflicht.
als gebühr wird ein betrag von 7,70 € bis 23 €
festgesetzt.
nachzulesen im Bundesgesetzblatt
Teil 1 Nr. 11 vom 8. März 2006
(Einundvierzigste Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 03.03.2006)