habe heute gehört, dass man den Pilot power nicht auf die Er6n rauftun sollte.
Weiß jemand warum?
außerdem glaub ich nicht, dass das stimmt. Hab sie heute beim händler bestellt und der hat nix dagegen gesagt.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Freaky
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habe heute gehört, dass man den Pilot power nicht auf die Er6n rauftun sollte.
Weiß jemand warum?
außerdem glaub ich nicht, dass das stimmt. Hab sie heute beim händler bestellt und der hat nix dagegen gesagt.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Freaky
Kann ich mir gar nicht vorstellen?!
Freigabe haben sie und in allen Testberichten super abgeschnitten!
Und fahren tun sie sich auch gut (gute Wahl)
Naja es gab hier einmal ein Problem, muss ich mal suchen, aber kann mir nicht vorstellen dass das die Regel ist!
Wo hast du das denn aufgeschnappt?
es hat mir heute ein Freund gesagt, der das in diesem Forum gelesen hat....
Aber ich kann es mir auch nicht vorstellen!
Der hat ja grip ohne ende und sonst würde er ja auch nicht freigegeben sein....
Also bis jetzt hab ich nur einmal gehört dass jmd ein Problem hatte, nämlich saemann-ischenko in diesem Thread
Bin ma gespannt, was da rauskommt
Ich bin jedenfalls äußerst zufrieden!
ich glaub, dass der sicher super ist. Ich halt dich aufm laufenden!
ZitatOriginal von FreakyER6N
habe heute gehört, dass man den Pilot power nicht auf die Er6n rauftun sollte.
Weiß jemand warum?
außerdem glaub ich nicht, dass das stimmt. Hab sie heute beim händler bestellt und der hat nix dagegen gesagt.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Freaky
Ihr könnt doch in den Bergen Schubkarrenreifen drauf machen ohne das sich jemand daran stört, in Deutschland ist der Pilot Power auf der ER6 nicht zugelassen..
PS auf der Versys geht der Reifen gut...
ZitatOriginal von bmwbademen
Ihr könnt doch in den Bergen Schubkarrenreifen drauf machen ohne das sich jemand daran stört, in Deutschland ist der Pilot Power auf der ER6 nicht zugelassen..
PS auf der Versys geht der Reifen gut...
...stimt, Pilot Road geht Power ist ohne Freigabe - zumindest laut einigen online Vertrieblern wie mopedreifen.de!
was ist der grund dafür?
habe mich schon schriftlich an Michelin gewendet, mit der frage, warum die N mit gleichem fahrwerk und gleichem motor keine freigabe hat.
Mir wurde bestätigt, dass bei der n hochgeschwindigkeits-instabilität mit dem MPP festgestellt wurde und es tatsächlich keine Freigabe gäbe.
Vergangenen März wäre für einige Modelle die Freigabefrage neu diskutiert und getestet worden. Es bliebe jedoch dabei, dass der MPP nicht freigegeben wird.
Hi Vi
des Fahrwerk ist aber nur zu 99% (oder so was gleich)
die F hat einen minimal längeren Radstand
-> Stabiler bei schnell gerade aus
N minimal kürzer
-> sollte etwas besser um die Kurve gehen
ist aber des einzige was ich da kenne
ZitatOriginal von Daniel.R.Olivar
Hi Vides Fahrwerk ist aber nur zu 99% (oder so was gleich)
die F hat einen minimal längeren Radstand
-> Stabiler bei schnell gerade ausN minimal kürzer
-> sollte etwas besser um die Kurve gehenist aber des einzige was ich da kenne
also macht das nix aus oder?
da du aus Österreich bist denke ich das es nix macht und geht OK
Hab gehört das des bei euch lockerer gehandhabt wird.
Kann aber dafür nicht meine Hand ins Feuer legen.
Werkstatt, Tüv oder Polizei sollte da schlüssige Auskunft geben können
als Deutscher
Polizei schaut bei uns immer auf die Reifen
(aber eigentlich erst mal is genug Profil drauf)
und wenn einer genauer schaut
düften des dann 4 Punkte pro Reifen sein schätze ich
korrigiert mich wenn ich falsch liege
ach so ist das!
aber gefährlich ist das nicht oder? weil zuvor geschrieben wurde - instabilität??
Ich hatte den MICHELIN PR2 auf meiner ER6n - und ich war total zufrieden.
Da ich aber zusätzlich 150/70-ZR17 eingetragen hatte, hatte ich vom TÜV eine
Freigabe, daß ich alle Reifen der passenden Größen auf meiner ER6n fahren durfte
(einzige Bedingung war: vorne und hinten Reifen vom gleichen Hersteller).
Im Prinzip kannst du auf den aktuellen Motorrädern jeden passenden Reifen
fahren - es ist nicht illegal. Mit der Freigabe bestätigen die Hersteller nur, daß
sie den Reifen speziell für dieses Motorrad getestet haben.
Ohne Freigabe kannst du halt die Hersteller nicht verantwortlich (juristisch) machen,
für eventuelle Fahrwerksprobleme, die vielleicht auftreten könnten.......
Aber die ER6n ist total gutmütig
Du fährst ohne Freigabe legal, aber auf eigene Verantwortung
Micha
1. Michelin ist zu dem Schluß gekommen, dass der Reifen auf der N zu gefährlich ist, wenn man schneller fährt !
2. Ich bin selbst schuld, wenn ich ihn drauf mache und mir passiert ein Abgang wegen Pendeln, dass sich nicht mehr regulieren lässt. sowas kann unter ungünstigen Umständen, verschlamperter Luftdruck ,Bodenwellen etc. auch schon bei niedriger Geschwindigkeit auftreten.
3. Das kann sowohl in A als auch in D passieren.
4. Von den Scherereien bei einem Versicherungsfall, möchte ich auch nicht extra reden.
5. Es gibt wahrlich genug andere gute Reifen für die N, da muss ich kein künstliches Risiko eingehen.
6. Man muss die 50 Grad Schräglage eines Pilot Road 2 ( das schafft er bei bei kaltem Reifen und kalter Fahrbahn) erstmal fahren, dann kann man sich über 54 Grad unterhalten und sich den nächstbesten Reifen kaufen.
7. Wer meint die Eignung eines Reifens besser als der Hersteller beurteilen zu können, dem könnte folgendes passieren:
http://www.myvideo.de/watch/117502/Motorrad_Crash
Wenn Michelin mit guten Gewissen Geld mit den Leuten verdienen könnte, die meinen ein (Strassen-)Sportreifen fahren zu müssen, hätte die Er-6n schon längst die Freigabe.
danke, das ist mal ne Antwort!! @ micha
es ist eben NICHT so, dass ich jeden x-beliebigen reifen auf eigene verantwortung fahren darf.
was im schein steht, ist gesetz!
kostet 3 punkte und 75 euro .. pro fahrzeug, nicht pro rad.
seit letztem jahr gehen einige hersteller (kawa?, suzuki?) dazu über, keine reifenbindung mehr in die papiere zu schreiben. dann bist du frei.
das gilt aber nur für neuzulassungen ohne reifenbindung. ein schon zugelassenes mopped, noch mit reifenbindung im schein, des gleichen typs, ist daran noch gebunden. die trägt auch so schnell kein tüv aus. da muss man den onkel schon seeeeehr gut kennen.
ich hab bei michelin angerufen und gefragt ob ich den reifen auf meine n raufmachen kann.
und die haben gesagt ohne weiters - es gibt kein Verbot für die Kawa was Reifen betrifft.
wenn dass so ist, dann lass es dir doch einfach schriftlich geben.
Dann würdest du das gesamte Forum glücklich machen
ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn es für Österreich gilt in Deutschland nicht gelten soll.
Aber andere Länder, andere Gesetze......