Hinterhältige Attacke auf meinen Smart

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    • Offizieller Beitrag

    hallo freunde der sonne...
    heute is ein wunderschöner tag, aber was erblicken meine augen, gleich mehrere FETTE kratzer an der beifahrer seite meines smart...

    wir haben seit monaten problemen mit einer nachbarin und auch schon länger den anwalt eingeschaltet.
    aber jetzt geht die SAU auf meinen smart los!!!

    werde noch heute das motorrad woanders unterbringen...

    aber was kann man gegen sowas tun?!

    was sagt ne versicherung dazu?
    was ein polizist?

    wie kann ich die person aufhalten?

    bin mittlerweile wirklich so geladen, daß ich echt aufpassen muss was ich mache wenn ich die person sehe und habe angst, daß ich irgendwann mal wirklich die kontrolle verliere....

  • Moin Ben!
    Ich kann deinen Ärger wirklich verstehen. Aber kannst du beweisen, dass die Frau es war? Geh zur Polizei, mach ne Anzeige gegen Unbekannt und da kannst du ja deinen Verdacht äußern und so...
    Deine Versicherung wird das bezahlen (aber dann gehst du vermutlich wieder im Beitrag hoch) - außer der Verursacher wird gefunden. Dann holt sich die Versicherung das bei demjenigen wieder.
    Alternativ könntest du einen Freund mit Haftplfichtversicherung fragen, ob eines seiner Kinder nicht beim Spielen mit dem kleinen Fahrrad gegen dein Auto gescheppert ist..... :floet
    Desweiteren ist die Frage, ob du dein Auto auf der Straße abstellt oder auf deinem Grundstück?
    Wenn es auf dem Grundstück steht, war es ja eine mutwillige Beschädigung!

    Ansonsten, toitoitoi bei deinem Nachbarschaftsstreit.... :taetschel:

    Signatur?! Pass bloß auf, wen du hier Signatur nennst....! X(

  • Ich ging davon aus, dass er mindestens eine TK-Versicherung hat....
    Wenn er nur Haftpflicht hat, sieht es wirklich nicht gut aus.

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    • Offizieller Beitrag

    auch dann kann es sein das vandalsimus nicht gedeckt ist.

    bei einem arbeitskollegen von mir wurde vor ein paar wochen eine autoscheibe eingeschlagen, jedoch nichts geklaut. die versicherung weigerte sich den schadne zu übernehmen, weil laut ihren policen nur diebstal, jedoch nicht vandalismus abgedeckt ist.

    von daher sollte man echt gucken ob das mit den nachbarskindern nicht klappt...

    lg

  • Nein, dein Freund soll das seiner Versicherung melden, dass die Kinder dagegen gefallen sind oder so...
    Auf gut deutsch ist das Versicherungsbetrug.... Oder eben seine zahlt und er geht in den Prozenten hoch oder er zahlt selbst.... Falls die Polizei den Schuldigen nicht findet - was ich leider für sehr wahrscheinlich halte.... :(

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  • Mein Beileid, ist gar nicht schön, ich war auch schon oft Leidtragender solcher Vandalen.

    Mittlerweile habe mir ein dickes Fell zu gelegt, so was wird bei mir einfach nicht mehr repariert, Lackstift Spraydose und gut ist, eventuell erst richtig lackieren lassen, wenn die Kiste verkauft wird.

    [quote]Original von Ratte
    Alternativ könntest du einen Freund mit Haftplfichtversicherung fragen, ob eines seiner Kinder nicht beim Spielen mit dem kleinen Fahrrad gegen dein Auto gescheppert ist..... :floet


    Da Kinder bis zu einem Gewissen Alter überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden können und auch die Eltern nicht, wenn die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt wurde, somit auch kein Anspruch besteht, zahlt die Haftpflicht auch nichts. Klingt komisch, ist aber so. Das ist den wenigstens bekannt, ist aber geltendes Bürgerliches Recht. Also wenn ein Papa nicht zahlen will, muss er auch nicht.
    Wenn man jedoch ein Menschenfreund ist und mit den Nachbarn auch weiterhin auskommen will gibt es zwei Möglichkeiten:

    erstens: ich zahl den Schaden, obwohl ich nicht muss
    zweitens: ich habe eine teurere Haftpflichtvers., die diese moralische Verpflichtung mit abdeckt.


    Sollte man so eine Versicherung besitzen ,warne ich vor falschen Angaben, den einen mutwillgen Kratzer von einem Rempler mit dem Fahrrad zu unterscheiden ist täglich Brot der Gutachter.

  • Halloo... nehmt mich doch bitte nicht wortwörtlich! :(
    Das war ja nur ein Vorschlag von dreien - und selbst dieser kann ja beliebig varriiert werden...
    Dann sage ich an dieser Stelle aber auch gleich, dass das zwar ein Vorschlag ist - ich sowas aber nicht machen würde....

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    • Offizieller Beitrag

    beweisen kann man so direkt leider nix.
    bei ner teilkasko müssen wir glaub ich bis 300 euro selbst beteiligung oder so...
    beim smarts kostet son seitenteil glaub 150 euro oder so, is ne menge geld.

    vlt klappts ja einigermaßen mitm ausbessern, ansonsten wird da direkt was ansprechenderes drüber lackiert oder ne schöne folie.

    des is so feige...

  • Teilkasko zahlt definitiv nicht - außer die Tür wird geklaut!
    Aber Glasschäden (inkl. Leuchten u. Spiegel) zahlt die TK.

    Sonstige Schäden übernimmt nur die Vollkasko - aber dann
    gehst du in der Schadensklasse rauf.

    Wenn die Versicherung etwas zahlt, geht davon auf jeden Fall
    immer die Selbstbeteiligung ab!

    :taetschel:Ben - ich weiß aus eigener Erfahrung, wie du dich fühlst ;(
    (ist mir mit meinem ersten Auto nach 2 Monaten passiert 3500DM
    Schaden, aber zum Glück VK / hat mich aber durch Selbstbeteiligung
    und Beitragserhöhung ca. 1000DM gekostet...)


    :hiMicha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Zitat

    Original von Gruselwolf
    Da Kinder bis zu einem Gewissen Alter überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden können und auch die Eltern nicht, wenn die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt wurde, somit auch kein Anspruch besteht, zahlt die Haftpflicht auch nichts. Klingt komisch, ist aber so. Das ist den wenigstens bekannt, ist aber geltendes Bürgerliches Recht. Also wenn ein Papa nicht zahlen will, muss er auch nicht.


    Woher kommt diese Erkenntnis?
    Kannst du Urteile nennen, die das belegen?

    Ich selber arbeite im Bereich der Justiz und kann deinen Ausführungen nicht folgen!

    Richtig ist:
    Kinder unter 14 Jahren sind nicht Strafmündig! Das heisst Sie können Strafrechtlich nicht belangt werden. Dort gilt auch, dass Eltern nicht für die Kinder haften.
    Auf McBen seinen Fall bezogen heisst das, eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen das Kind bliebe ohne Folgen.

    Zivilrechtlich sieht das jedoch ganz anders aus.
    Hier sind McBen (Kläger) Kosten entstanden die der Verursacher, also das Nachbarskind (Beklagter) zu tragen hat. Meiner Auffassung nach wird jeder Richter in diesem Fall den Beklagten verurteilen. Da jedoch das Kind nicht Rechtsfähig bzw. eingeschränkt Rechtsfähig ist (Älter als 6 Jahre) ist, werden in dem Fall der/die gesetzliche/n Vertreter (z.B. Eltern) zur Rechenschaft gezogen. Genau diese Fälle deckt auch die private Haftpflichtversicherung ab.

    Falls ich hier eine falsche Auffassung haben sollte lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Bitte nennt dazu aber auch den § im BGB oder das AZ eines Urteils, aus dem hervorgeht, dass meine Ausführungen falsch sind.

    Und denkt daran, dies soll eine sachliche Diskussion sein und kein Streit. :bier


    Gruß
    HanseRacer

    PS: Wenn er das mit dem Nachbarskind bewusst falsch anzeigt, ist dies ein Straftatbestand (§263 StGB Betrug)

  • Zitat

    Original von HanseRacer

    Zivilrechtlich sieht das jedoch ganz anders aus.
    Hier sind McBen (Kläger) Kosten entstanden die der Verursacher, also das Nachbarskind (Beklagter) zu tragen hat. Meiner Auffassung nach wird jeder Richter in diesem Fall den Beklagten verurteilen. Da jedoch das Kind nicht Rechtsfähig bzw. eingeschränkt Rechtsfähig ist (Älter als 6 Jahre) ist, werden in dem Fall der/die gesetzliche/n Vertreter (z.B. Eltern) zur Rechenschaft gezogen. Genau diese Fälle deckt auch die private Haftpflichtversicherung ab.


    Ganz so einfach ist das nicht


    Nur wenn man nicht auf sein Kind aufgepasst hat, zahlt die Haftpflichtversicherung

    Das Wichtigste ist: Nicht für jeden Schaden, den Kinder anrichten, kommt jemand auf. Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht – selbst für von ihnen verursachte Schäden. Und Eltern haften nur in den Fällen für Schäden an Dritten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hat man eine private Haftpflichtersicherung, kommt sie jetzt zum Einsatz. Die private Haftpflichtversicherung zahlt aber nur, wenn die Eltern haftbar zu machen sind: Wenn sie also ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt: Nur wenn man nicht auf sein Kind aufgepasst hat, zahlt die Haftpflichtversicherung.

    http://www.wdr.de/tv/service/fam…50330/b_1.phtml

    let the good times roll

  • Naja, gut... Dann wäre das mit dem Smart ja leider angehakt. (Echt ärgerlich!)
    Aber worüber streitet man sich denn? Je nach dem hilft vielleicht ein klärendes Gespräch. Und wenn nicht, dann muss man eben die Grundstücke "einmauern".
    Ich kann so was ja gar nicht nachvollziehen. Wir habe eine sehr offene und freundliche Nachbarschaft. Man besucht sich gegenseitig einfach mal so oder ist bei Anlässen eingeladen, wenn wir in Urlaub sind können wir getrost jemandem einen Haustürschlüssel zwecks Blumenpflege überlassen.
    Aber es kam ja heute früh noch im Radio, dass es nirgends so viele Nachbarschaftskriege gibt wie in Deutschland. Das bestätigt so ein bisschen das Klischee vom Spießbürgertum. :grmpf:

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  • Jaja, so einen Kratzer haben wir auch noch am Auto :grmpf:
    Aber da hilft garnix.
    Zur Polizei, Anzeige gegen Unbekannt, deine Vermutung nennen.Aber da man das wohl nie beweisen kann, es sei denn man findet den Gegenstand der den Kratzer verursacht hat und kann ihn eindeutig zuordnen zu einer Person, wird auch da nix bei raus kommen.
    Mitlerweil find ich das einfach nur noch krass. Es gibt immer mehr Leute (vor allem junge) die einfach nix mit dem Wort Fremdeigentum anfangen können. :grmpf:

  • Sowas hinterlistiges!! Boa man in was für einer Welt leben wir denn bitte!! X( Die hat anscheinend nicht das rückrat einfach mal zusagen was ihr nicht passt oder mal zu disskutieren!!

    Drück dir die Daumen Ben das sich das irgendwann mal gibt!! :]

  • Hi McBen,
    bist du technisch versiert? Was hältst du von Bewegungsmelder und Kamera?
    sonne SW camera kosted beim conrad 30,-€ bewegungsmeder weis ich jetzt nicht. A/V eingang TV oder Monitor. Dann kannste alles aufnemen. Oder alles beobachten. Wenn sie zuschlägt einfach mol runnerplärre (pälzisch): Du decksau wenn ich dich erwische! Die /der erschreckt sich so das machen die nicht so schnell wieder.

    Naja musste halt beweise sammeln....also aufzeichnen. Dann gehste mal mit dem video zu ihr/ihm oder direkt zur Polizei.

    ohne

    • Offizieller Beitrag

    die nachbarin is 42...

    das is ne gute idee mit der kamera.
    wir haben halt wirklich nur gehofft, daß schreiben vom anwalt und polizei genug einschüchtern, daß sie uns einfach in ruhe laesst, aber hilft alles nix, dann müssen halt schwere geschütze aufgestellt werden...

    was meinste mit technisch versiert? bin sehr lernfähig :P

  • Das mit der Kamera hätte ich dir jetzt auch vorgeschlagen, wobei sie jetzt warscheinlich nicht morgen gleich wieder am Smart rumfummeln sollte, wenn sie es denn überhaupt war, sondern sich eher was anderes sucht zum kaputt machen.

    Wenn ich fragen darf, auf was basiert der Streit aus Sicht der Nachbarin denn?

    Gruß
    Chris

    A friend in need is a friend indeed.

    A stitch in time saves nine.

    Don´t judge a book by its cover.

    Human blood is all one colour.

    Bing feng san chi, jue fei yi ri zhi han.