Eine B-King als Geschäftsfahrzeug?

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  • Eine B-King als Geschäftsfahrzeug geht den sowas?

    Hi all,

    Habe mir heute mit 99% Wahrscheinlichkeit mein
    neues zweitmopped angeschaut.
    Mir ist sie Entscheidung echt schwergefallen aber es soll
    eine Suzuki 400 DZR E werden.

    Der Händler hatte heute nicht so richtig Zeit,
    ( sonst hätte er schnell die Batterie eingebaut, und ich hätte eine
    runde gedreht )
    weil der für heute Nachmittag ca 50 Endurofahren eingeladen
    und hat des Kino am Ort gemietet um mit denen sich einen schönen Nachmittag zu machen. (Hatte mich übrigens auch eingeladen)
    sowas
    http://www.super-bike-box.com/upload/videos/Weely.mpg
    oder sowas
    http://www.super-bike-box.com/upload/videos/Enfeld_Ton.mpg

    Und so nebenbei hat er eine B-King verkauft.
    Alles hab ich nicht mitbekommen hab mich lieber mit der DRZ beschäftigt

    Aber die haben im Kaufvertrag die Mehrwertsteuer rausgenommen,
    und der Käufer hat noch gesagt er muß noch mit seinen Steuerberater
    sprechen ob des klar geht.

    Warum sollte ein GmbH ( war es in diesem Fall ) nicht einen
    B-King als Geschäftsfahrzeug haben?

    Aber ungewöhnlich ist es schon :floet:D

    Oder kennt sich da einer von euch aus, wie die Rechtslage ist?

    Ich glaub ich mach mich jetzt auch selbstständig, wenn des geht :D

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Viel Spass mit der DRZ.. Hatte vor der ER6n ebenfalls die DRZ-E. War ein richtiges Funbike, leider war es aus meiner Sicht etwas zu anfällig resp. hatte wohl einen schlechten Occasion erwischt. Hast du die Enduro oder Supermoto Version?

    Gruss
    Daniel

  • ein motorrad als geschäftsfahrzeug??

    warum nicht, oder was glaubst du, als was die ganzen vermieter ihre fahrzeuge bei der steuer geltend machen? ;)

    grundsätzlich sicher machbar, allerdings wird man sich eventuell fragen lassen müssen, warum man kundenbesuche nur im sommer macht bzw. warum man die dicke winterkombi net als arbeitskleidung absetzt :super

    vb

  • :] Rein rechtlich machbar Motorrad_als_Firmenfahrzeug :teach:

    in der Motorrad :toeff 26/2006 habe ich auch einmal etwas gelesen.
    :floet Ich habe dies für 2008 auch vor für dienstliche Kundenbesuche :lol es muß :baby: halt nur ein Fahrtenbuch oder Beleg erstellt werden.

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    Gruß Handyman g060.gif

    Einmal editiert, zuletzt von Handyman (12. Januar 2008 um 20:08)

  • Bei meinem alten Geschäft ist auch ein TÜV-Prüfer immer mit seinem Möpi zu den Terminen gekommen. Im Sommer mit ner Busa und im Winter mit nem Gespann. Sah immer klasse aus :yeah:

    • Offizieller Beitrag

    ich kann dazu nix sagen, aber informiert euch da nochmal genauer...
    (es ist möglich ohne große probleme)
    aber wenn ihr des motorrad wieder verkauft, muesst ihr des auch wieder mit angeben, sprich man macht nicht sooo den gewinn oder dergleichen.

  • Zitat

    Original von McBen
    ich kann dazu nix sagen, aber informiert euch da nochmal genauer...
    (es ist möglich ohne große probleme)
    aber wenn ihr des motorrad wieder verkauft, muesst ihr des auch wieder mit angeben, sprich man macht nicht sooo den gewinn oder dergleichen.

    Ben :heil: nicht nur wieder etwas Schreiben oben meine Links ;) öffen und lesen.
    Nach 5Jahren ist das Fahrzeug ( auch ein Fahrrad =) ) in der Regel abgeschrieben. Das heißt je nach Abschreibungfall gibt es 9,5% von der Mwst. beim Kauf vom Fiskus raus und wenn es dann nach der Abschreibung verkauft wird mußt du nunmal 19% abführen aber von 1€ wieviel ist das :floet :abfeiern

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    Einmal editiert, zuletzt von Handyman (12. Januar 2008 um 21:17)

  • Handyman

    jetzt würde mich schon interessieren welches Mopped als Geschäftsmopped
    angemeldet wird.

    Sollte ja schon was representatives sein,
    wobei deine Versys mach ja mittlerweile schon was her :irre:

    @ Delta-force
    die E ist Gelände optimiert sozusagen.

    @all
    wie hoch ist eigentlich zur Zeit der Entschädigungssatz Cent pro KM wenn
    man mit privat PKW für die Firma fährt

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

    2 Mal editiert, zuletzt von Daniel.R.Olivar (12. Januar 2008 um 21:39)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Handyman

    Ben :heil: nicht nur wieder etwas Schreiben oben meine Links ;) öffen und lesen.
    Nach 5Jahren ist das Fahrzeug ( auch ein Fahrrad =) ) in der Regel abgeschrieben. Das heißt je nach Abschreibungfall gibt es 9,5% von der Mwst. beim Kauf vom Fiskus raus und wenn es dann nach der Abschreibung verkauft wird mußt du nunmal 19% abführen aber von 1€ wieviel ist das :floet :abfeiern

    ich weiß nur was mein papa macht =)

  • Zitat

    Original von McBen
    ja kannste dann halt steuerlich als ausgabe angeben, dann bekommste nen teil der steuern zurueck, aber komplett ohne mwst wuerd mich wundern...

    :baby: Also das ist ein sehr schwieriges Thema und hängt von vielen Faktoren ab. Je nach Gewerbe bekommt die kompleten Beträge verrechnet oder nicht. So gut kenn ich mich nun auch nicht aus. Hauptsache ist unter Strich kommt für mich etwas raus :)

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  • Hallo Leute ,

    also ich denke dass eine B-King nicht anders gehandhabt wird wie ein stinknormaler Firmenwagen der teilweise privat genutzt wird. Anders wird die Sache aussehen wenn man versucht dem Finanzamt die B-King als reines Geschäftsfahzeug zu verkaufen. Kommt allerdings auch aufs Gewerbe an. Bei ner Fahrschule gehts ja auch.

    Gruss Matthias

    :D Hier steht Nix :D

  • Beim Kauf eines Firmenfahrzeuges kann man die MwSt. voll absetzen, es sei denn man ist Kleinunternehmer ( unter 15000 € Jahresumsatz )
    Dann wird das Fahrzeug abgeschrieben, bedeutet Fahrzeugpreis ohne MwSt abzüglich Restwert, der in der Regel höher wie 1€ ist, geteilt durch die Jahre Laufzeit der Abschreibung ( 5 Jahre sind bei einem Fahrzeug zu wenig ).
    Wenn das Moped dann verkauft wird, muss man das als Einnahme verbuchen.
    Beispiel:
    Fahrzeug 10000 € +1900 MwSt = 11900 €
    direkt absetzbar die Steuer = 1900 Rückerstattung
    Restwert nach Ablauf Abschreibung 2000 €
    Abschreibung (Beispiel ) 8 Jahre = 10000 - 2000 / 8
    Jährlich kann man also 1000 € als Gewinnmindernd absetzen.
    ( Dafür muss der Unternehmer keine Steuern zahlen)
    Sämtliche Laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern usw. gelten natürlich auch als Geschäftskosten. ( Aber auch das Geld muss erst mal verdient werden )

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi


  • Interessant zu wissen :]

    Allzeit gute Fahrt :super
    Gruss Michael

  • Zitat

    Original von ER-Fan


    Interessant zu wissen :]

    :hiWenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird muss ein Fahrtenbuch geführt werden, dann kann man aber steuerlich nur noch was absetzen wenn es über 50% geschäftlich genutzt wird.
    Gruss Peter

    Wer bremst verliert  :bier Gruss Peter

  • Zitat

    Original von bradpit

    :hiWenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird muss ein Fahrtenbuch geführt werden, dann kann man aber steuerlich nur noch was absetzen wenn es über 50% geschäftlich genutzt wird.
    Gruss Peter

    :floet Was man alles rausbekommt =) =) =)

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