Einsitzer Eintragungspflichtig?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hallo zusammen

    Habe vor mir gecleante Seitenteile und eine Original Höckerabdeckung von Kawasaki zu montieren ist es dann zwingend erforderlich in der Zulassung auf 1 Sitzer zu ändern bzw kann es Probleme beim TÜV geben.
    Will mir ja eigentlich die Option frei halten mal schnell auf 2 Personen Betrieb zurückzubauen.

    :toeff

  • In einem anderen Forum (für die 600er CBR) haben sich einige folgendes in die Papiere eintragen lassen: "Mitnahme eines Beifahrers nur zugelassen, wenn hintere Sitzabdeckung entfernt ist und hintere Fussrasten angebaut sind"

    Vielleicht analog gucken, ob man "wenn Sitzbankabdeckung entfernt und Soziushaltegriffe montiert sind" eintragen könnte. Dann könnte man umrüsten.

  • Da die Abdeckung abnehmbar ist, braucht dafür nicht der Sitz ausgetragen zu werden. Streng genommen musst du haltegriffe für den Sozius haben. Du kannst aber auch einen Riemen über die Sitzbank spannen, der erfüllt den gleichen Zweck. Und weil das doof aussieht kannst du den auch unter die Sitzbank packen. Schimpft der Oberförster, drehst du denn Riemen auf die Sitzbank.

  • Oberförster :abfeiern Der Vorgeschlagene Halteriemen muss sicher auch eine ABE Zugfestigkeitsprüfung usw haben :irre: Hier im Forum fehlt eindeutig ein TÜV Mitarbeiter.

    :toeff

  • Will mir ja eigentlich die Option frei halten mal schnell auf 2 Personen Betrieb zurückzubauen.

    Dann mach das auch vor dem TüV Termin, sonst kriegt die Erna einen Eintrag als Einsitzer! Der Amtsschimmel wiehert erst, wenn du einen Sozius ohne Haltegriffe spazieren fährst. Da du für den Transport einer buckeligen Abdeckung auf dem Soziussitz noch für den Abbau der Haltegriffe eine Sondergenehmigung, TüV Termin oder Eintrag der Zulassungsstelle brauchst legt dir der Gesetzgeber deinem Vorhaben keine Steine in den Weg.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Habe eigentlich über die Suchfunktion gesucht!
    Mir ging es ja eigentlich darum eine Möglichkeit zu haben kurzfristig wieder auf 2 Sitzer umzustellen und darüber habe ich nichts gefunden.

    :toeff

  • Die originale Abdeckung braucht nicht eingetragen zu werden. Da sie IIRC den Soziussitz ersetzt, kannst Du auch die Seite cleanen - bei Kontrolle kannst Du sagen, der Halteriemen ist ein Teil des Sitzes - wobei da in 99.9% aller Fälle keiner nachfragt. Fußrasten solltest Du allerdings dran lassen. Die aftermarket Abdeckungen sind AFAIR clip-ons, die über dem Sitz eingebaut werden.

    Die Sachlage ist so wie bei dem Sitzen im Auto - wenn Du sie vorübergehend rausnimmst, z.B. um Möbel zu transpontieren, muss Du es nicht eintragen. Erst wenn der Umbau permanent ist, brauchst Du eine Änderung der Papiere.

    Einmal editiert, zuletzt von cJarek (25. November 2014 um 19:27)

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst aber auch einen Riemen über die Sitzbank spannen, der erfüllt den gleichen Zweck. Und weil das doof aussieht kannst du den auch unter die Sitzbank packen. Schimpft der Oberförster, drehst du denn Riemen auf die Sitzbank.


    Das habe ich nicht verstanden. Wie soll man den Riemen von unten nach oben drehen? Dann müsste er ja zumindest auf einer Seite abnehmbar und trotzdem weiterhin belastbar sein. Bei der HU-Prüfung habe ich schon öfters gesehen, dass der Prüfer da ordentlich an dem Riemen reißt um die Stabilität zu prüfen.

  • Ohne abnehmen.
    Einfach drüberziehen und nach unten überdrehen,
    Selbstredent muss der Riehmen dafür dehnbar genug sein.

    morgens die Ersten - abends die Letzten - nachts die Einzigen
    - semper communis -

    27. DEU EInsKtgt ISAF
    Afghanistan 2012