Neuer Lenker an der N

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  • hey Leute...

    am nächsten montag wird meine N einbischen breiter sein :D

    ich werde mir beim 12000 service gleich noch den lenker austauschen lassen :)

    Freu mich rieseg, da der lenker der N schon immer bischen zu schmal für mich war :D

    werde dann gleich Pics reinstellen.. :)

    wollt ich nur sagen... hehe

    cya

  • sehr gute entscheidung !! :P
    was wird's denn ? LSL ? oder rizoma ? ?(

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Hallo,
    Brauch man nicht eintragen.Hatte vor meinem Unfall einen Lukas-Lenker mit ABE.Jetzt nach meinem Unfall habe ich einen von ABM mit ABE.Der von ABM passt jetzt sogar farblich besser.Die Goldenen Lenkergewichte waren bei meinem Lukas Lenker nicht genau gleich.

  • Ich habe auf den LSL (in schwarz) umgerüstet ist mit ABE. ;)
    Nicht Eintragungspflichtig! :yeah:
    Typzeichen: KBA 90890 :super

    Grip ist wie Luft - beides vermisst man erst, wenn's nicht mehr da ist.... :yeah:

  • Wie teuer ist son Lenker eigentlich und wo bekomm ich den am besten?War gestern mal bei nem anderen Händler, der sagte so ca 80euro?"?

    :punk

    Klagt nicht, kämpft!!! :krieger

  • hat jemand den hi-Q von POLO, es ist 780 breit, wie ist es dann mit die Leitungen von der länge her, reichen die dann noch? Ich habs mir angeschaut es hat ein ABE für ER6. Wie bekomme ich die Griffe raus vom Original. Ist es aufwendig umzubauen ?( ?( ?(

    !!! Hauptsache es macht Spass !!! 8)

    • Offizieller Beitrag

    is nich zuu aufwändig.
    die alten griffe:
    der rechte (gasgriff) sollte kein problem sein, da der nur verschraubt ist.
    der linke musst wohl bissl warm machen und dann geht das auch, naja ich hab ihn abgeschnitten weil ich eh andere ran haben wollte...

    dann musste natuerlich bremse und schalter etc vom lenker bauen.
    am neuen lenker musste dann 2 kleine löcher bohren, welche die armaturen festhalten wo sie hingehören.

    den lenker direkt kenn ich nicht, aber bei meinem war es ok mit der länge der leitung, weil der ja auch tiefer ist.
    sollte aber kein problem sein.

    wenn du abe hast brauchste auch keine eintragung.

  • Wie?
    Griffe abschneiden oder warm machen?
    Was seit ihr denn für Bastler?
    Da geht man mit einem dünnen, spitzem Gegenstand (Schaschlikspieß aus Metall oder so) von aussen zwischen Griff und Lenker und sprüht dann da ein wenig "Bremsenreiniger" unter. Dann dreht man den Griff ein paarmal hin und her und was meinst wie locker du den runter bekommst. Auch auf der rechten Seite am Gasgriff geht das. Da muß man halt nur aufpassen, das man zwischen Hülse und Griff und nicht zwischen Hülse und Lenker kommt.

    McBen: Also 80% deiner Tipps sind nicht so der Hit. Und wenn du schon was von Löchern schreibst, dann solltest du auch gleich dazu schreiben wie groß die sein nüssen und welche Maße die von aussen haben (aber so schaffst dann ja wieder mindestens ein Posting mehr). Dann ist das mit der "Rosa Labertante" ja man nicht so verkehrt.

    Und dann hier noch mal etwas zum Thema ABE oder E-Nummer und was es noch so gibt. Also Eintragungspflichtig oder nicht.

    ABE:
    Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Die ABE ist aber nur für Fahrzeuge sinnvoll, die in großen Stückzahlen gefertigt werden. Da ein Custom Bike jede Menge Individualität besitzt, ist eine ABE für Fahrzeuge hier unsinnig. Die ABE für Fahrzeugteile kann aber für den geplanten Umbau wichtig sein, da nach dem Umbau mit solchen Zubehörteile das Fahrzeug - sollte es in der ABE nicht anders beschrieben sein - nicht vorgeführt werden muß. Diese ABE muß aber dann bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
    Wichtig: In der ABE für Fahrzeugteile ist genau festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das Teil genehmigt ist, welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muß. Wird das Teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

    Einzel-Betriebserlaubnis:
    Erfolgt der Umbau als "Komplett-Umbau", wie z.B. eine Kombination von Motor; serienfremden Rahmen und Zubehörteilen, so wird dieses Motorrad durch eine Einzel-Betriebserlaubnis oder ein Typ-Gutachten für Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Dazu ist das entsprechende Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der nach positivem Prüfungsverlauf ein Gutachten nach §21 der StVZO ausstellt. Mit diesem Gutachten kann man bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle einen Fahrzeugbrief beantragen. Anschließend wird durch diese Stelle die Einzel-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt.

    Teilegutachten:
    Will man beim Umbau Zubehörteile benutzen, sollte man darauf achten, daß diese ein Teilegutachten (früher Mustergutachten) besitzen. Nach dem Anbau solcher Teile muß das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgestellt werden. Dieser trägt dann nach der Begutachtung die Änderung direkt in den Fahrzeugbrief oder in ein separates Gutachten ein. Genau wie bei der ABE, ist dieses Gutachten dann aber mitzuführen!

    Materialgutachten:
    Nach meinen letzten Informationen werden Materialgutachten nicht mehr akzeptiert. Damit will man den Privatmann abschrecken etwas selber zu bauen. Denn dieser müsste dann für ein selbstgebautes Teil ein Teilegutachten anfertigen lassen und das wird er bestimmt nicht bezahlen wollen.
    Tipp: Einige TÜV´s akzeptieren diese Gutachten trotzdem noch! Einfach mal probieren!

    Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt zum Einsatz, wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte, z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung muß dabei schriftlich vom Fahrzeug-Hersteller vorliegen.
    Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus, beispielsweise bei Reifen (wo eventuell eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt wird), Bremsanlagen (nur in Verbindung mit bestimmten Rädern) oder Leistungerserhöhung am Motor (mit entsprechenden Reifen die den Geschwindigkeits-Anforderungen entsprechen).

    Abgasgutachten:
    Dieses muß man erstellen lassen, damit kontrolliert werden kann, ob das Fahrzeug den aktuellen Bestimmungen entspricht. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein vorhandener Motor in ein neues Fahrwerk (ohne Brief) eingebaut werden soll. Da es sich hierbei um einen Neuaufbau handelt, sind dabei die aktuellen Werte maßgebend und nicht die Werte die bei der "Erstzulassung" des Motors aktuell waren.

    200PS bei 9500 1/min
    154Nm bei 7500 1/min
    Über Verbrauch reden wir hier nicht (alles ist möglich 0 - 12 l/100km)

    2 Mal editiert, zuletzt von Kawa-Urmel (2. Dezember 2006 um 07:09)

  • Die Deutsche ABE ist für Österreich nicht gültig! In Österreich müssen alle An/Umbauten eingetragen werden, wer sich aber nicht sicher ist kann ruhig eine Mail an office@tuv.at schicken. Die sind dort echt nett und helfen gerne weiter.

    Zum Umbau auf einen anderen Lenker gibts da schon was von mir:

    Streetbar Lenker an ER-6n

    viel spaß beim umbauen ;)

    Die stärkste Waffe der Frau ist die Fantasie der Männer!

    Einmal editiert, zuletzt von Erich (2. Dezember 2006 um 10:38)