Zweiter Scheinwerfer mit zum Abblendlicht

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  • Das sagt doch wohl alles...

    Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). § 19 Abs.(3) Nr. 2. erlaubt
    eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach UNECE-Regelung Nr. 98 geprüft
    ist und die Einbauanweisungen und eventuelle Einschränkungen beachtet
    werden. Diese erfordern nach der UNECE-Regelung Nr. 53 keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine automatische Leuchtweitenregelung noch nicht erforderlich. So das Bundesministerum für Verkehr

    Jungs bringt mal Licht ins Dunkle. Ich versteh es nicht mehr. Was ist denn nun erlaubt???? Oder reden wir von unterschiedlichen Dingen ?(

    DlHzG
    Nadine
    ______________________________________________
    Macken??? Das sind special effects!

  • Du hast schon das Richtige ausgesucht.

    Zu den gerüften und zugelassenen Nachrüstscheinwerfern gibt es immer eine Einbauanleitung, in der die zu erfühlenden Auflagen stehen. Wird's beachtet, dürfen die Lichter draufgeschraubt werden.

    • Offizieller Beitrag

    und was willst du uns jetzt damit sagen? Genau das habe ich doch da oben geschrieben: Das sind reine ZUSATZscheinwerfer, deren Einsatz Hella hauptsächlich bei Offroadern und LKW's sieht. Im normalen Verkehr machen die doch gar keinen Sinn! Der eingesetzte Brenner mag es überhaupt nicht wenn er dauernd bei Gegenverkehr aus- und wieder angeschaltet wird (bei BiXenon-Scheinwerfern wird ja auch nicht der Brenner geschaltet, sondern die Blende davor). In diesem Thema geht es gerade um den Austausch des vorhandenen Scheinwerfers gegen Xenon, nicht um Zusatzleuchten.

    Bei der normalen Xenon-Beleuchtung (eingebauter Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht) wird weiterhin eine LWR und SRA benötigt. Und so eine "normale Beleuchtung" benötigt nunmal jedes Fahrzeug (muss natürlich kein Xenon sein). Es scheint dabei allerdings spezielle Ausnahmen zu geben, deren rechtliche Begründung ich allerdings noch nicht gefunden habe (Busse, 25W-Brenner...).

  • Ich rede nicht von Zusatzscheinwerfern, sondern vom normalen Abblend-/Fernlicht. Und das Zitat vom Ministerium bezieht sich auch auf eine Anfrage bezüglich des Scheinwerfers (Abblend-/Fernlicht).

    DlHzG
    Nadine
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    Macken??? Das sind special effects!

  • Dir gar nichts, da Du anscheinend nur auf Streit hinaus bist. Kannst ja nicht mal verstehen was Du liest. Beispiel aus dem PDF oben:

    Zitat

    Luminator X Xenon – Ø 14,5 cm:
    Xenon-Fernscheinwerfer schwarz mit Chrom-Designring inkl. D1S-Gasent-
    ladungslampe und im Gehäuse integriertem Vorschaltgerät. Klein und stark.
    Mit Aluminiumdruckgussgehäuse. Geschaff en für Quads, Wüstenbuggies,
    kompakte Pick-ups, SUVs und Pkw.
    Mit ECE-Typprüfung
    . Gewicht: 1.300 g

    • Offizieller Beitrag

    Jungs bringt mal Licht ins Dunkle. Ich versteh es nicht mehr. Was ist denn nun erlaubt???? Oder reden wir von unterschiedlichen Dingen ?(


    Du und ich reden schon von der selben Sache. Das was du da zitiert hast scheint so ein Graubereich zu sein. Den gab es damals auch als die Pflicht zur LWR/SRA bei Xenon eingeführt wurde: Fahrzeuge, die vor dem Stichtag mit Xenon ausgestattet wurden, benötigen die LWR/SRA nicht. Graubereich bedeutet nicht explizit verboten, aber auch nicht explizit erlaubt. D.h. wenn du an den Falschen gerätst, könnte er dir trotzdem Probleme machen. Bevor du da nicht etwas schriftlich von einem TÜV-Prüfer in den Händen hältst, würde ich die Finger davon lassen (wenn du es unbedingt legal willst)

    Eine Alternative wären die neuen LED-Einsätze von Hella für Bus/LKW. Die sind allerdings etwas größer, benötigen aber (zumindest bis jetzt) keine LWR/SRA. Den Preis möchte ich aber gar nicht wissen...

  • Es gibt kein "Graubereich". Es gibt nur Ausnahmen, die z.B. durch entsprechende Sonderabnahmen StVO fähig gemacht werden können. Wenn die Papiere stimmen, kann kein "Falscher" Probleme machen.

    • Offizieller Beitrag

    ein Graubereich ist ein Bereich der gar nicht, unzureichend oder falsch geregelt ist. So etwas gibt es immer wieder z.B. durch neu entwickelte Techniken oder auch falsch übersetzte EU-Regelungen. Wenn dieser Graubereich erkannt und für bedenklich gehalten wird, bessert der Gesetzgeber nach. Bis dahin entscheidet z.B. der eine Prüfer bei der HU so, ein anderer Prüfer anders. Der eine Prüfer trägt dir etwas ein, der andere verweigert dir das Gleiche. Jeder kann sich selbst aussuchen wer dabei der "Falsche" ist...

  • Eine Alternative wären die neuen LED-Einsätze von Hella für Bus/LKW

    Wer fährt denn Bus? :D

    Ich habe jetzt ans Ministerium geschrieben. Mal schauen wie die aktuelle Stellungnahme von denen ausfällt. Alles andere ist Spekulation und bringt keinem weiter.

    Ach ja, legal wäre schon ganz geil.

    PS: Weiß jemand, welche Scheinwerfer-Kennung die "F" Bj. 2009 hat. WCR-DS oder HC/R.

    DlHzG
    Nadine
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    Macken??? Das sind special effects!

  • Zu der E1 Zulassung der Hella Zusatzscheinwerfer ist noch ein kleiner Zusatz zu beachten:

    Laut ECE Regelung darf der Wert 75 bei den Fernlichtern am Fahrzeug nicht überschritten werden. Leider gibt Kawasaki die Werte der Fernscheinwerfer nicht bekannt, somit tappt man im Dunkeln, ob man mit den Hella Zusatzfernlichtern diesen Wert überschreitet und damit trotz E1 Prüfzeichen gegen geltendes Recht verstösst.


    sind die Reflektoren der beiden Seiten wirklich identisch?

    Sind identisch, der Unterschied liegt am Gegenverkehr der Links oder Rechts von einem fährt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    Was wollt ihr denn mit diesen Zusatzscheinwerfern? Es geht hier um den Hauptscheinwerfer für einen Betrieb auf normalen Verkehrsstraßen...

    Ich habe jetzt ans Ministerium geschrieben. Mal schauen wie die aktuelle Stellungnahme von denen ausfällt.


    Oh, da bin ich gespannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du von dort eine Antwort erhältst. Die kennen sich in so speziellen Dingen häufig selbst nicht aus, geben die Frage dann nach unten weiter bis sie im Sand verläuft. Oder du erhältst die einfache Antwort "geht nicht", weil man damit aus deren Sicht am wenigsten falsch machen kann. Alles Andere würde mich wundern. Ich hatte selbst schon bei der Arbeit mit dem KBA zu tun :S

  • Ich würde mittels Relais das Abblendlicht aufs Fernlicht legen, und die Leuchtmittel samt Fassungen im Reflektor lassen wie sie sind. 8o

    Alle sagten "Das geht nicht!" Dann kam einer der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht. :harr

  • Ich würde mittels Relais das Abblendlicht aufs Fernlicht legen, und die Leuchtmittel samt Fassungen im Reflektor lassen wie sie sind. 8o

    Ist aber illegal. Ich such nach einer legalen Lösung. Die es aber wohl nicht gibt. Illegal, legal, shit happens

    Das einzigste was mich abschreckt ist, dass wenn ein Unfall passiert, und der Gutachter rausfindet, dass so ein Modul/Relais verbaut wurde, was dann auf mich zu kommen würde.

    DlHzG
    Nadine
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    Macken??? Das sind special effects!

  • Das einzigste was mich abschreckt ist, dass wenn ein Unfall passiert, und der Gutachter rausfindet, dass so ein Modul/Relais verbaut wurde, was dann auf mich zu kommen würde.


    Lass das von einem Rechtsanwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht abklären, dann weisst du es sehr genau.

    Aber auch die Zulassungsverordnung ist kein Buch mit Sieben Siegeln, sondern ein erschöpfendes Nachschlagewerk. Sollten trotzdem mit dem Amtsdeutsch Verständigungsprobleme geben, so stehen Fahrzeugexperten von Institutionen wie TüV oder DEKRA zur Verfügung. Ich bin immer wieder erstaunt, was für exotische Kreationen ohne Prüfzeichen zulassungsfähig werden.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Ich hab da mal im www gesucht und bin auf der Motorrad.de Seite auf den Artikel gekommen:
    Hier mal der Link:
    http://m.motorradonline.de/archiv/checkpo…inwerfer/174443

    Zwar schon ne Zeit her aber vielleicht doch ne Lösung.
    Und das Gespräch beim TÜV oder Dekra.

    Kommt immer wieder gesund nach Hause!
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von editione_one (26. Februar 2014 um 21:17)

  • Ich will Deine Freunde nicht trüben, aber:

    Zitat

    Ausnahmen: Bikes, wie die Ducati-Modelle 916/996, bei denen ein Scheinwerfer ausschließlich als Fernscheinwerfer konzipiert wurde.


    Bei der f ist es genauso.