Zweiter Scheinwerfer mit zum Abblendlicht

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  • Guten Abend zusammen,

    hat hier schon mal jemand den zweiten Scheinwerfer mit zum Abblendlicht geschaltet? Bei der Yamaha Fazer geht das wohl.

    Grüß dich Ronny :aetsch:

    Wenn ja, könnte ich bitte nähere Infos dazu haben!

    Danke schön

    DlHzG
    Nadine
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    Macken??? Das sind special effects!

  • Also voran erstmal, der/die Scheinwerfer haben dann keine Zulassung mehr innerhalb der EU bzw. in Deutschland dem Geltungsbereich der StVZO.

    Ich weiß nicht welche Leuchtmittel verbaut sind, aber wenn es einigermaßen sinnvoll ablaufen sollte, dann würde ich es so machen:

    Eine Seite original Abblendlicht mit Einfadenglühlampe, z.b. H7, H11

    Andere Seite umgebautes Abblendlicht, kombiniert mit Fernlicht. Deshalb Zweifadenglühlampe, z.b. H4

    Jetzt einfach Kabel vom original Abblendlicht verlängern auf die H4 und dort so anschließen, dass der Glühfaden für Abblendlicht angesteuert wird. Fernlichtkabel an den zweiten Glühfaden der H4 Lampe anschließen.

    Das ganze geht auch auf der anderen Seite, dann hätte man doppeltes Abblendlicht und doppeltes Fernlicht.

    • Offizieller Beitrag

    sind die Reflektoren der beiden Seiten wirklich identisch? Das wage ich zu bezweifeln. Nur wenn sie identisch sind würde das funktionieren. Aber das Lichtbild ist ja eigentlich relativ leicht zu prüfen und eine H4 reinstecken wo eine H7 drin ist, ist ja auch nicht schwer...

  • War grad beim Kawa-Händler.

    So wie ich das wollte geht es überhaupt nicht. Es gibt zwar wohl so ein Switch-Schalter, aber damit geht dann nur automatisch das Fernlicht mit an. Ist aber nicht erlaubt im Straßenverkehr.

    Und umklemmen geht auch nicht, weil die zwei Scheinwerfer verschiedene Spiegel haben.

    Aber die Idee war super :S

    DlHzG
    Nadine
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  • Es geht alles. Es gibt auch genug, die es schon gemacht haben bei einäugig leuchtenden Scheinwerfern. Da interessiert der Spiegel nicht. Es ist aber nicht zulässig!

  • Es ist vorgegeben, wo der Scheinwerfer leuchten soll. Wenn der Spiegel nicht passt, leuchtet es in dem unzulässigen Bereich -> verboten auf öffentlichen Straßen.

    Bei der "F" ist es etwas komplizierter - der zweite Scheinwerfer hat einen Fernlichtspiegel - der wird immer "falsch" Leuchten. Es kann sein, dass bei den Japan/Indien/UK Möps die Lichter genau anders rum sind (es gibt Zwei verschiedene Teilenummern 00746444 und 00077723) - dann Könnte man evtl. die Spiegel tauschen, ein zugelassener Scheinwerfer wird es trotzdem nicht. Dann schon lieber so was: http://www.youtube.com/watch?v=STP0Ycl6Eog

  • Hamma Teile, sowas geiles für Möpscheinwerfer hab ich ja noch nicht gesehen! :sabber

    Leider sind Xenonscheinwerfer in der EU nur mit ALWR und SRA zugelassen :thumbdown:
    glaube aber bei Krads braucht man keine SRA (siehe BMW K 1600)


    In den USA fährt damit jeder rum wie er will  :D

  • Es ist vorgegeben, wo der Scheinwerfer leuchten soll. Wenn der Spiegel nicht passt, leuchtet es in dem unzulässigen Bereich -> verboten auf öffentlichen Straßen.

    Bei der "F" ist es etwas komplizierter - der zweite Scheinwerfer hat einen Fernlichtspiegel - der wird immer "falsch" Leuchten. Es kann sein, dass bei den Japan/Indien/UK Möps die Lichter genau anders rum sind (es gibt Zwei verschiedene Teilenummern 00746444 und 00077723) - dann Könnte man evtl. die Spiegel tauschen, ein zugelassener Scheinwerfer wird es trotzdem nicht. Dann schon lieber so was: http://www.youtube.com/watch?v=STP0Ycl6Eog

    Extrem Geil, aber der Aufwand und das Preis/leistungs Verhältnis ist wohl unverhältnismäßig hoch ...... zumindest in Deutschland.

    • Offizieller Beitrag

    Xenon-Brenner wirst du bei uns offiziell nicht zugelassen bekommen (ohne LWR und SRA). Allerdings gibt es solche Einsätze (Leuchten) mit Halogen-Leuchtmittel auch bei uns mit gültiger E-Nummer zu kaufen. Wenn die in einen Scheinwerfer mit Klarglas eingebaut werden, könnte ich mir vorstellen, dass das durch geht. Aber lieber vorher mal beim TÜV nachfragen (würde mich auch interessieren). Der Einbau ist aber bestimmt nicht so einfach. Die müssen ja einstellbar sein...

    Bei Louis gab es mal kombinierte mit Abblend-/Fernlicht. Jetzt gibt es nur noch die getrennte Ausführung.

  • pn77

    Seit Ende 2009 ist es möglich, ein Motorrad mit Xenonlicht auszustatten.

    Seit 2009 gibt ein neue Kennzeichnungen die auf den Scheinwerfergläsern stehen. Früher waren die Scheinwerfer für Halogenlicht getestst, die Kennung auf dem Scheinwerfer lautete HC/R (Halogen-Fern- und Ablendlicht (nur getrennt schaltbar)). Wenn ein Scheinwerfer auch für Xenon getestet wurde, trägt dieser jetzt die Kennung WC/R. Wenn ein Scheinwerfer also über die Bezeichnung WC/R-DS verfügt, ist er für Xenonlampen geprüft und kann mit Xenon legal nachgerüstet werden. Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass der Schenwerfer in der Höhe einstellbar ist. Hierzu reicht es nicht wenn der Scheinwerfer über die Befestigung "gekippt" werden kann, es muss eine Stellschraube vorhenden sein die den Reflektor bewegt.

    In der Übergangszeit bis 2013 kann auf die automatische Einstellung der Scheinwerfer an einem "einspurigen Fahrzeug" (Motorrad) verzichtet werden, eine Scheinwerferreinigungsanlage wird bis dahin auch nicht benötigt.

    Das hab ich im I-Net gefunden. Wäre als doch möglich...hmm

    DlHzG
    Nadine
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  • Ich finde schon interessant, wie manche urbane Legenden wie ein Mantra wiederholt werden.

    pn77
    Schau Dich mal bei Hella um, dort gibt es Xenon Fernlichter, als Nachrüstung, ohne LWR/SRA, dafür aber mit E1.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es von Hella auch Abblendlicht-Scheinwerfer ohne LWR/SRA? Nö... Xenon ohne LWR/SRA ist wohl nur bei Zusatzscheinwerfern möglich und da macht es als reiner Fernlicht-Scheinwerfer im Verkehr keinen Sinn. Selbst im Hella-Prospekt, in dem diese Xenon-Zusatzscheinwerfer angeboten werden, ist auf Seite 7 Folgendes zu lesen

    Zitat

    Gefährlich und verboten (am Beispiel Xenon): Gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 StVO, Absatz 10, dürfen in Europa nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer, einer automatischen Leuchtweiteregelung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift).

    Das sagt doch wohl alles...