Hurric Rac1 Polizei Problem

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Der db-Messer von denen in Grünen zählt nur als Anhaltspunkt, genauso wie das Pusten bei einer Alkoholkontrolle. Verwertbar sind nur Ergebnisse eines Amtlich anerkannten Prüfers in einer dafür passenden Umgebung, dazu zählt nicht der Straßenrand. Allerdings dürfen sie dir deine Maschine beim einem erhärtetem Verdacht beschlagnahmen (z.B. vermutetem Vorsatz), um sie von einem Prüfer richtig kontrollieren zu lassen.
    Stilllegen ist also nur bei Härtefällen erlaubt, zudem müssen sie dir an Ort und Stelle einen triftigen Grund für so etwas nennen.
    Strafe für zu lautes Fahren im Moment 90Euro, ohne Punkte.

  • Also deine ABE/EG Betriebserlaubnis kannst du dir schenken. Wenn du von der Rennleitung angehalten wirst, dann mußt du zwar mit dieser Bescheinigung nachweisen können, das der verbaute Auspuff auch an dieses Motorrad darf, aber wenn das Teil zu laut sein sollte, bekommst du ein Problem. Dann kommt es darauf an um wieviel dein Auspuff lauter ist als zugelassen. Im günstigsten Fall bekommst du ein Ticket und musst das Motorrad mit einer Abgasanlage vorführen womit du die Grenzwerte einhältst.
    Im Zweitgünstigsten Fall darfst du nicht mehr weiter fahren, darfst aber dein Moped entweder vor Ort umbauen oder dich mit Moped abholen lassen.
    Selbstverständlich musst du auch hier das Gerät nochmals vorführen und etwas Geld überweisen.

    Der schlechteste Fall tritt ein, wenn dein Motorrad richtig fett zu laut ist, und/oder du den Dicken bei der Kontrolle machst!
    Dann wird das Motorrad vor Ort beschlagnahmt und auf deine Kosten abtransportiert. Dann darf ein amtlich bestätigter Gutachter ein Lärmgutachten anfertigen welches du selbstverständlich auch zahlst (ein 4 stelliger Betrag). Dann kommen noch die anderen Kosten wie Bußgeld etc. Dazu.

    Die Polizei führt mittlerweile recht oft Geräuschmessungen durch. Selbstverständlich sind diese nicht so genau wie bei einem Lärmgutachten gemäß der geltenden Vorschriften, daher wird bei der Polizeikontrolle ein überschreiten der offiziellen Werte meist geduldet, allerdings nur in einem kleinen Bereich.

    Zu guter letzt sollte man sich bei einer Kontrolle immer unwissend und verständnisvoll zeigen, ansonsten könnte einem schnell Vorsatz unterstellt werden, und das macht die Strafe in der Regel doppelt so hoch!

    Die Polizisten machen auch nur Ihre Arbeit, und haben die Gesetze nicht gemacht!
    Im letzten Jahr wurden nach den vielen Unfällen bei uns in Rheinland Pfalz alle Polizeiinspektionen angewiesen so oft wie möglich Motorrad Kontrollen durch zu führen! Und da wird dann nicht nur die Geschwindigkeit kontrolliert.......

    Gruß Holger

  • Also das, was Speedpower schreibt, dürfte wohl den wenigsten Leuten so extrem passieren.
    Grundsätzlich hat die Anlage eine E-Nummer und ist für dein Modell zugelassen (also habe ich jetzt nicht überprüft, das habe ich deiner Frage so entnommen).

    Ja, wenn die Anlage zu laut ist, musst du das beheben, solange du aber die Anlage nicht manipuliert hast, ist das nach neuem Bußgeldkatalog eine Strafe von 20€ und natürlich Vorführung mit einer Anlage, die die Lautstärke einhält. Damit die das Bike tatsächlich beschlagnahmen, musst du schon sehr weit drüber sein und ich vermute, dass auch dann nur davon gebrauch gemacht wird, wenn bereits Manipulationen sichtbar sind. In solch einem Fall würde ich auch direkt den Anwalt kontaktieren.

    Lautstärke nur nach Gefühl zu messen, ist übrigens nicht möglich für das menschliche Gehör. Auch wenn es dir viel lauter vorkommt, kann die Anlage exakt gleich laut sein. Beim Tüv/Dekra kann man meist kostenlos messen lassen, habe ich mal irgendwo gelesen. Bist du dir also unsicher, ruf da doch einfach mal an und frag nach. Wenn du weißt, dass die Anlage nicht zu laut ist, fährt sich das dann doch noch deutlich entspannter ;)

  • Zitat

    Die Polizisten machen auch nur Ihre Arbeit, und haben die Gesetze nicht gemacht!

    Der besch.... Satz der kommen kann! Sorry! Aber heute werden 90jährige in den Gerichtssaal getragen, die auch nur das Gesetz befolgt haben. Und im Jobcenter werden auch nur "Gesetze" befolgt.

    Fakt ist, ist das Ding zugelassen und hat der Hersteller nicht die Auflage erlassen, regelmäßig zu kontrollieren (z.B. weil das Dämpfungsverhältnis bauartbedingt nachlassen könnte), trägt der Hersteller die volle Verantwortung und Kosten!

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Offtopic

    Boah, wenn ich dieses "der böse Staat" Genöle immer höre könnte ich nun wirklich sowas von abk....
    Bei so manchen wäre es scheinbar wirklich richtig die Mauer wieder aufzubauen damit die sich dahinter verstecken können weil sie in der modernen Welt nie angekommen sind. (Und trotzdem finde ich das vereinte Deutschland gut ! )

    1. Polizisten tun das was die Justiz ihnen als Handlungsrahmen vorgibt. Leider ist dieser Rahmen meiner Meinung nach immer noch zu begrenzt. Ebenso die Justiz. Die verurteilt auch 90 Jährige weil der Gesetzgeber, unsere Regierung, es so will.
    Wer das doof findet darf gerne sich in den Bundestag wählen lassen und neue Gesetze auf den Weg bringen. Die Chancen sind ja für jeden Bundesbürger gleich. Wenn man es denn auch will !!!
    Aber Nölen ist auch schöner als tun, weil es ist ja doch soooo verdammt einfach. (Ja, da spricht der schön vom Staat manipulierter Bürger, hat die Angie wohl gut gemacht...oder wars doch der Schröder ???? )

    2. Der Hersteller ist vollkommen zweitrangig denn als Fahrer und Halter ist man immer noch in D für den STVZO Gemäßen Zustand verantwortlich . Ob und wie ein Hersteller für ein Fehlerhaftes Gutachten etc. weil zu laut, schlechte AU Werte etc. verantwortlich gemacht werden kann entscheidet sich vorm Zivilgericht. Da kann ja jemand mal prozessieren, ich hab bisher noch nie in einem Thread irgendwo gelesen das jemand Leovince, Akrapovic und Co verklagt weil der Auspuff zu laut ist und er deswegen angehalten wurde.

    Zum Topic

    Sobald die Rennleitung ein Überschreiten des in der ABE geschriebenen Wertes feststellt, steht je nach Höhe des Überschreitens ein Vorführen an.
    Zumindest hier in SH sind die Werte sehr tolerant da Abweichungen in Winkel und Messabstand das Messen in der Parkbucht an ner Straße ziemlich fiese Werte zaubern kann. werte, die teilweise nicht passen.
    Solange man sich nicht aufführt wie der Dicke Max und der DB Killer sichtlich im Pott ist, ist die Chance groß mit einem blauen Auge davonzufahren.
    Und...die meisten zu lauten Pötte kommen durch fehlerbehafteten Einbau, gerade bei Slip on Varianten weil, nicht ganz dicht am Krümmerflansch

    Einmal editiert, zuletzt von JPPeterson (4. April 2015 um 22:51)

  • @JPPeterson

    Lass den armen XP Man in Ruhe ;)

    Der ist immer noch nicht in BRD angekommen, wird es wohl auch nie.

    So wie er immer seine privaten Probleme hier im Forum bei fast jedem Thema polemisieren muss, ist fast schon amüsant.

    Begriffe wie Rechtsstaat, Gewaltentrennung, Demokratie etc. werden für ihn wohl auch für immer verschlossen blieben. Der arme Kerl.

  • Mal eine bescheidene Frage: Kann man nicht eine neue Auspuffanlage vom TÜV abnehmen bzw. eintragen lassen? Damit müßte doch mehr Rechtssicherheit erzielt werden können. Ich persönlich empfinde die Orginalauspuffanlage gar nicht schlecht, habe aber noch keine anderen vom Sound anhören können.

  • Klar kannst du alles was du an ein Moped baust auch eintragen lassen.
    Es ist zudem eine Frage des Preises. Ergo musst du ein Teilegutachten haben und dann kannst du etwas eintragen lassen. Das kostet jedoch nach Prüfungsaufwand für Bauteile die nicht direkt für eine bestimmte Modellbaureihe zugelassen sind, schnell einen höheren 3 stelligen Betrag. Im Fall Pott kommen da diverse AU Untersuchungen, Festigkeitsprüfung der Halterungen etc. hinzu.
    Da wirst du wohl im oberen Bereich von 3 stellen vorm Komma, eventuell auch im 4 stelligen Bereich stehen.

    Wenn du dir einen eigenen Auspuff baust, also ohne Teilegutachten geht das natürlich auch. Aber hierbei musst du vorher den Pott begutachten lassen, dieser wird dann auch wieder zerlegt geprüft etc. Da kommst du dann mit einem oberen 4 stelligen bis 5 stelligen Betrag weiter.
    Unter Umständen bauen die Prüfer das Ding soweit auseinander das du noch einen 2. brauchst. Weil der erste danach Schrott ist durch die Festigkeitsprüfungen/Materialprüfungen

    Und bei all diesem Aufwand...keiner kann dir Garantieren das der Prüfer das so auch abnimmt bzw. der Prüfer sagt das der Pott nicht eintragungsfähig ist. Das Geld ist natürlich in allen Fällen futsch. Daher ist eine ABE immer einem Teilegutachten vorzuziehen.

    Aktuell habe ich das Problem das es scheinbar keine Stahlflex Leitungen mit ABE für EX650E gibt. Nur Teilegutachten bzw ABE für die EX650A und C und mein Prüfer sowie der, der in meiner Werke immer prüft, sich weigern nach aktuellem Stand dieses per Einzelabnahme einzutragen (Obwohl sich die Bremsanlage der ER nicht wirklich geändert hat zwischen Baureihe A, C, E) :0plan

  • JPP: sehr gut beschrieben. Danke.

    Polizisten tun das was die Justiz ihnen als Handlungsrahmen vorgibt. Leider ist dieser Rahmen meiner Meinung nach immer noch zu begrenzt. Ebenso die Justiz. Die verurteilt auch 90 Jährige weil der Gesetzgeber, unsere Regierung, es so will.

    [OT]Der Handlungsrahmen wird von der Legislative vorgegeben. Judikative entscheidet, ob es richtig ausgeführt/interpretiert wurde. Exetuive sorgt dafür, dass es umgesetzt wird.[/OT]

  • Eintragen bringt dir nur bedingt etwas.
    Das Problem (übrigens auch bei Originalanlagen) ist, dass die mit der Zeit lauter werden.
    Der Fahrer ist letztendlich in der Pflicht, den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ggf in Ordnung zu bringen.

    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

  • Ich verstehe das Ganze nicht ich kaufe eine legale Anlage mit ABE, gebe Haufen Geld aus und muss trotzdem Angst habe, dass ich angehalten werde und Strafe zahlen muss.
    Da läuft was falsch.
    Ich verstehe das, wenn die Anlage einige Jahre auf dem Buckel hat und dadurch Laut geworden ist.
    Da
    müsste der Hersteller zur Rechenschaft gezogen werden den ich kaufe den
    Auspuff legal für mein Motorrad und ich gehe davon aus das alles so
    passt und nicht Ilegal ist.


  • Da läuft was falsch.


    Stimmt, und zwar, dass die Leute sich Krawalltüten anbauen und dann rumjammern, dass sich Bürgerwehren gegen laute Motorradfahrer bilden und Strassen gesperrt werden...

  • wie schon o.g.
    Klage gerne gegen den Hersteller. ich bin gespannt wie sich deine Verhandlung dann vorm Zivilgericht entwickelt. ich bezweifle das du Erfolg haben wirst denn ebenfalls wie o.g. bist du als Halter und Fahrer verantwortlich
    Schreib doch mal den Hersteller an Und Klage ihm dein leid.
    mal schauen was für eine Antwort kommt.

    Das ist ja das was ich sagte. die Gefahr von Problemen ist immer gegeben sobald irgendetwas verändert wird. also einfach alles lassen wie es ist oder sich eine moped kaufen die von Grund auf eher deinem Geschmack vom Sound entspricht. vielleicht nicjt das was du jetzt hören möchtest aber leider auch die Wahrheit

    @Thom: danke. du triffst den Nagel auf den kopf


  • dass die Leute sich Krawalltüten anbauen und dann rumjammern

    Das sehe ich nicht so !!!!!! Es geht darum das man eine ABE für ein Zubehörteil hat aber es trotdem zum Teil Ilegal ist.
    Wenn jemand ohne DB Killer fährt verstehe ich dass ,das gemeckert wird.
    Das wäre genauso wenn Du Dir ein paar Alufelgen für Dein Auto mit ABE Kaufst und dann die Rennleitung zu Dir sagt nee mein Freund Du darfst damit nicht weiterfahren weil der Reifen 3mm Breiter ist als normal.

    JPPeterson
    Ich habe nicht gesagt das ich mir einen Kaufen möchte die Zeiten sind vorbei.
    Es geht mir einzig um die "ABE" die für ein Fahrzeug vorhanden ist.
    und thom
    man baut sich auch mal einen anderen Pott drann nicht wegen den Klang sondern wegen dem Aussehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Staffordi (5. April 2015 um 11:23)

  • Und die ABE wurde für ein korrekt verbautes und Bedientes Produkt ausgestellt. Mal so als Einwurf, das Ausstellen einer ABE kostet einen mittleren 5 stelligen Betrag... (Hab ich mal vom TÜV erfahren).
    Wenn da etwas sich ausserhalb (auf den DB Wert bezogen) des ABE Rahmens bewegt wird das Problem ja irgendwo dran liegen. Falscher Zusammenbau, Fehlerhafte Anbau etc. oder auch mal ein Fehlerhaftes Produkt (möglich)

    Wenn solche Probleme jedoch die Regel wären, würden die Hersteller ihre Pötte nicht mehr verkaufen können. Daher gehe ich wie schon geschrieben sehr stark davon aus das wenn der Wert soweit ausserhalb der ABE liegt das die Rennleitung einschreitet (in welchem Maß auch immer) nicht primär der Pott schuld ist, sondern der Bediener.
    Das der Pott daran schuld ist, im worst case nachzuweisen, obliegt jedem selber. Natürlich auf eigene Kosten (Beweispflicht des Klägers)
    Wenn dabei festgestellt wird das der Pott Fehler beherbergt, dreht sich natülich alles zu Gunsten des Kunden. Da jedoch die Hersteller nicht einen Pott für jedes Land herstellen, also einen Pott für sehr viele (bsp EU) und die Produkthaftungsgesetze in einigen anderen (auch EU) Ländern um einiges strenger sind, wird jeder seriöse Hersteller seine Produkte regelmäßig prüfen

  • Mal so als Einwurf, das Ausstellen einer ABE kostet einen mittleren 5 stelligen Betrag... (Hab ich mal vom TÜV erfahren).

    Nur wenn der Hersteller sich blöd anstellt und 2..3 mal Vorführen muss oder die Zertifizierung in Auftrag gibt.

    Die Zertifizierung selbst liegt eher um 2..3k€, der Rest sind Tests, die ein Teil der Entwicklungsarbeit sind.

    Dass die Pöte dann zu laut sind, liegt u.U. daran, dass am Limit zertifiziert wird, d.H. das Teile vorgeführt werden, die unten in der Tolleranz liegen.

  • Klar kannst du alles was du an ein Moped baust auch eintragen lassen.
    Es ist zudem eine Frage des Preises. Ergo musst du ein Teilegutachten haben und dann kannst du etwas eintragen lassen. Das kostet jedoch nach Prüfungsaufwand für Bauteile die nicht direkt für eine bestimmte Modellbaureihe zugelassen sind, schnell einen höheren 3 stelligen Betrag. Im Fall Pott kommen da diverse AU Untersuchungen,

    Ich ging davon aus, dass man mit einem ABE ausgestellten Auspuff einfach nur zum Tüv vorfährt, der das Ganze nur Nr. mäßig kontrolliert und einfach einträgt. So wie bei einer Entdrosselung auch. Das nun alles noch genaustens abgenommen und bis ins kleinste Detail geprüft werden muss, hört sich nicht gerade schlüssig an.
    Mit Deinem Stahlflex Bespiel kann ich auch nur mit den Kopf wackeln. Schon komisch und bedauerlich dass die Prüfer nicht gerade logisch denken.
    Danke für Deine wertvollen Hinweise, konnte Dir die 100 erste Danksagung zukommen lassen :D
    (Wie sieht es bei der 650B Reihe aus? Ich wollte auch gerne auf Stahlflex umändern)

  • Zitat

    Ich verstehe das Ganze nicht ich kaufe eine legale Anlage mit ABE, gebe Haufen Geld aus und muss trotzdem Angst habe, dass ich angehalten werde und Strafe zahlen muss.
    Da läuft was falsch.

    Das zum Thema Rechtsstaat ... Ich komme aus einem, da war die Höhe des Kontostandes nicht im Zusammenhang von Knast oder Freikauf!

    Es ist ein Fakt: Ist ein legaler Puff mit legalen Papieren korrekt montiert und das Ding wird beanstandet, haftet der Hersteller! Da aber im Rechtsstaat BRD so ein Gerichtsverfahren ne Menge Knete kostet und der Ausgang unsicher ist (der Hersteller kann es sich leisten durch alle Instanzen in Revision zu gehen), wird kaum einer nicht 50 Euro zahlen statt XXXXXX Euro in ein Gerichtsverfahren zu stecken. Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Ich ging davon aus, dass man mit einem ABE ausgestellten Auspuff einfach nur zum Tüv vorfährt, der das Ganze nur Nr. mäßig kontrolliert und einfach einträgt.

    Da ist etwas ein wenig falsch von mir rüber gekommen :D
    Wenn du eine ABE hast die auf dein Fahrzeug, bsp EX650B ausgestellt ist und die E-Nr auf den Topf gestanzt ist, muss nichts eingetragen werden. Anbauen, ABE zur Sicherheit ins Gepächfach, Glücklich sein.

    Hast du nur ein Teilegutachten/bzw. ist in der ABE eine andere Baureihe als deine B aufgeführt, muss das Teil dann vom TÜV abgenommen werden. Das kostet je nach Aufwand 50-150 euronen bei einem Pott (150 ist der Höchste Betrag den ich für ne Einzelabnahme einer anderen Abgasanlage den ich selber mal zahlen musste :daumenrunter: ), bei Teilen wie einen anderen Rahmenteil oder Getriebe-Übersetzung, Bremsanlage etc. dann auch ganz schnell einen höheren Betrag der locker ins obere 3 stellige gehen kann (halt Bauteil abhängig), Garantieren kann dir jedoch keiner obs eingetragen wird. Daher in solchen Fällen vorm Einbau beim TÜV mal nachfragen

    Und wenn du dir dann selber einen Auspff baust, dann kommst du in den Premium ( :yeehaa ) Bereich wo dann wie o.g. alle möglichen Tests durchgeführt werden. Mit entsprechenden Preisen ;)


    Mit Deinem Stahlflex Bespiel kann ich auch nur mit den Kopf wackeln. Schon komisch und bedauerlich dass die Prüfer nicht gerade logisch denken.
    (Wie sieht es bei der 650B Reihe aus? Ich wollte auch gerne auf Stahlflex umändern)

    Frag da doch mal bei Detlef, dem Forums Händler. Bei ihm hatte ich auch gefragt bz. meines Stahlflex, ich denke das für die B Reihe wohl eher Stahlflex mit ABE vorhanden sein wird. Vielleicht ist die E Reihe einfach noch zu neu als das die Hersteller Geld für Erstellung einer ABE ausgeben wollen :0plan

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ein Fakt: Ist ein legaler Puff mit legalen Papieren korrekt montiert und das Ding wird beanstandet, haftet der Hersteller!


    die Hersteller schreiben aber in der Gebrauchsanweisung, dass der Topf lauter werden kann und gegebenenfalls nachgedämmt werden muss. Ich meine zumindest, dass das bei meinem Hurric so war. Da gibt es dann gar nichts zu klagen...