Drossel und Rechtssprechung

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  • Hallo,
    ich hab eine Frage im Bezug auf die Rechtssprechung bei einer gedrosselten aber nicht eingetragenen Maschine?
    Zum Hintergrund:
    Mein Sohn wird in kürze 18 und möchte mit meiner Versys fahren.Diese ist jedoch offen und steht auch so in den Papieren.
    Da das drosseln bei dem Model wohl ziemlich schnell und einfach ist, dachte ich mir,
    wenn er fährt,drossel ich sie auf 34 PS und wenn ich fahren möchte , entferne ich die Drossel wieder.
    Das Drosseln möchte ich aus diesem Grund weder bei der Versicherung melden,noch möchte ich es eintragen lassen.
    Nun meine Frage:
    Mein Sohn wird nun angehalten ,die Polizei bemerkt die offene Version in den Papieren???
    Kriegt er Probleme, obwohl er gedrosselt(34PS) fährt??
    Ich bin mal auf die Antworten gespannt.

    Gruß,
    sumotom

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Meine Meinung nach ist das Fahren ohne Zulassung, Papiere stimmen nicht mit der Maschine überein.

    Genau diese Frage habe ich dem Tüver beim Austragen gestellt und er meinte es sei nicht so schlimm da es ja mein Problem wär wenn ich weniger Leistung hätte, aber siehe oben.

    Der Versicherung sollte das eigentlich eagl sein, bezahlst ja für mehr. Aber eine weitere Person benutzt das Fahrzeug, dies ist aber schon wieder etwas anderes.


    Mfg Ku3f

  • ich denke hier ist theorie und praxis vom kontolleur abhängig...

    ...theoretisch...fahren ohne zulassung...

    ...praktisch...wenn du an den richtigen geräts, lässt er das vielleicht durchgehen, da das hauptkriterium, die drossel, vorhanden ist! ...wenn der falsche kommt, hast du ein problem!

    ...supergau...dein sohn hat nen hässlichen unfall damit...das könnte schwer nach hinten losgehen!

    ich würde mal stumpf bei meinem versicherungsmann des vetrauens anfragen, ob es da ne legale einfache lösung gibt!

  • Hallo,

    bei einen Schadensfall könnte die Versicherung mit dem Argument kommen, der Einbau der Drossel sei vom TÜV nicht abgenommen. Ergo: Anzweifeln der Drosselung->Unterstellen fahren ohne (funktionierende) Drossel. Alleine das Anzweifeln durch die Versicherung kann bei einem größeren Schaden zu einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen führen.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Alleine das Anzweifeln durch die Versicherung kann bei einem größeren Schaden zu einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen führen.

    ...und bei personenschäden kann das mal richtig teuer werden!!! das risiko wäre es mir nicht wert!

  • Schlicht und ergreifend: Was nicht eingetragen ist, existiert nicht, DARF nicht existieren.

    Fahren ohne Zulassung
    Fahren ohne Versicherungsschutz
    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Alles schon beim "einfachen Erwischen" recht happig bewertet (Geld/Punkte für BEIDE), im Schadensfall unbezahlbar - letzteres für Deinen Filius UND für Dich (weil vorsätzlich!) bei Bedarf zusätzlich mit Knast bewehrt. Da ist es auf Dauer billiger, ein zweites Motorrad hinzustellen...

    Vergiss es.

    Ne schöne Jrooß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

  • Zitat

    Hallo,
    ich hab eine Frage im Bezug auf die Rechtssprechung bei einer gedrosselten aber nicht eingetragenen Maschine?

    Das Drosseln möchte ich weder bei der Versicherung melden,noch möchte ich es eintragen lassen.

    Warum hast du dir die Frage nicht selbst gestellt?

    Denn du hast dir die Antwort darauf schon im Eröffnungspost selbst gegeben.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Hy,

    Warum hast du dir die Frage nicht selbst gestellt?

    Besten Dank, du hast mir wirklich am meisten weitergeholfen. :daumenhoch:

    Ich gehe mal davon aus, das bevor jemand hier eine Frage postet,er sich schon selbst Gedanken gemacht hat,
    jedoch nicht zu einem endgültigen Ergebniss gekommen ist und einfach andere Meinungen bzw. vielleicht sogar
    fundiertes Wissen erfährt.
    Aber egal,
    ich werd jedenfalls mal bei der Versicherung nachfragen und auch bei der Polizei.
    Wenn ich die Antworten habe , werd ich sie hier posten.(auch wenn es wahrscheinlich so sein wird , wie schon oben geschrieben).

    gruß und dank für eure posts
    sumotom

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Hallo nochmal,
    hab mich schlau gemacht.
    Also:
    Der Versicherung ist es egal , wenn jemand mit 34PS Führerschein auf einem 34 PS Motorrad fährt, das bei der Versicherung mit mehr(64PS) versichert ist.Der Versicherungsschutz besteht,jedoch muß man als Fahrer Personen unter 23 Jahre angeben.
    Der Polizei ist es (wie erwartet) leider nicht egal.Der Halter bzw. Fahrer ist in der Pflicht, nachzuweisen , das das Motorrad wirklich gedrosselt ist.(dies wird nur anhand der Papiere akzeptiert)
    Etwas anders verhält es sich wirklich im Schadensfall. Dann kommt ein Gutachter ins Spiel , der das Moped untersucht und dann die 34PS bestätigen wird.
    Aber alles in allem :
    KEINE GUTE IDEE,
    denn falls es zur Kontrolle oder sogar zum Unfall kommt, ist die Lauferei und der Ärger erst mal zu groß.

    Also,
    bis denne
    sumotom

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Ich frag mal meinen Fahrlehrer. Der handhabt das nämlich genau so.

    Also offene Maschine eingetragen und versichert und wenn Fahrschüler nicht offen dürfen, wird die Drossel schnell angebaut.

  • Krooms

    Ich frag mal meinen Fahrlehrer. Der handhabt das nämlich genau so.


    Also offene Maschine eingetragen und versichert und wenn Fahrschüler nicht offen dürfen, wird die Drossel schnell angebaut.

    Hy,
    da bin ich wirklich mal gespannt.Meld dich nochmal, wenn du näheres weist.

    gruß
    sumotom

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Der wird eine GANZ andere Versicherung haben und steht natürlich dann auch erst recht unter Beobachtung - auch der Fahrlehrer-"Innung" oder wie das heißt. Da ist das dann was anderes, das kannste nicht vergleichen.

    Ne schöne Jrooß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

  • Warum kann man das nicht vergleichen?

    Man hat als Fahrlehrer gegenüber der Polizei doch keine Sonderstellung oder?

    Und da er es genauso macht, wie sumotom es machen möchte, kann die Info von ihm ja nicht schaden.

  • Zitat

    Und da er es genauso macht, wie sumotom es machen möchte,


    Der Unterschied zwischen Fahrschule und Sumotom ist, dass die Fahrschule damit nur auf dem Übungsgelände (Privatgrundstück) rumkurvt und Sumotom resp. sein Sohn auf den öffentlichen Strassen.

    Es gibt keine legale Lösung für die öffentlichen Strassen als jedesmal die Drossel in den Zulassungspapieren ein- und austragen zu lassen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Hi zusammen :hi
    Die Fahrschule meines Sohnes hat zwei ER's.
    Eine für Fahranfänger u. eine für Freie!

    Kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist, ständig Ein u. Ausbauen ?(

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • Der Unterschied zwischen Fahrschule und Sumotom ist, dass die Fahrschule damit nur auf dem Übungsgelände (Privatgrundstück) rumkurvt und Sumotom resp. sein Sohn auf den öffentlichen Strassen.[...]

    Was für ein Quatsch. Die Motorradausbildung findet natürlich auf öffentlichen Straßen statt. Wie bei jedem Führerschein, wie ich hoffe.
    Ich hab auch genau auf der Maschine meinen Führerschein gemacht (ungedrosselt) und für andere Anfänger wird die gedrosselt.

    Sonst würde ich ja nicht sagen, dass es genauso ist, wie sumotom es machen will.

  • Sonst würde ich ja nicht sagen, dass es genauso ist, wie sumotom es machen will.

    Du sagst also deine Fahrschule baut die Drossel ohne Ummeldung ein und aus?

    Ist ja unglaublich, dass bei deiner Fahrschule auf Möppis die keine Zulassung besitzen unterrichtet wird :angry1

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Ob die dadurch die Zulassung verlieren ist ja noch garnicht geklärt.

    Also in der Gesetzgebung der EU, Deutschland und der Schweiz ist es eindeutig => Verlust der Zulassung

    Begründung: Abänderung der Zulassungsbescheinigung Teil I

    Und dies trifft auch auf den umgekehrten Fall zu.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Also die Begründung Abänderung der Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es ja sicherlich schonmal nicht. Sonst hätte das Umlackieren des Fahrzeugs ja auch den Verlust der Zulassung zur Folge.

    Es gibt ja auch Drosselkits mit ABE, die dann doch nicht eintragungspflichtig wären oder doch?

    Warten wir einfach mal auf Nachricht meines Fahrlehrers.