Hallo,
ich hab eine Frage im Bezug auf die Rechtssprechung bei einer gedrosselten aber nicht eingetragenen Maschine?
Zum Hintergrund:
Mein Sohn wird in kürze 18 und möchte mit meiner Versys fahren.Diese ist jedoch offen und steht auch so in den Papieren.
Da das drosseln bei dem Model wohl ziemlich schnell und einfach ist, dachte ich mir,
wenn er fährt,drossel ich sie auf 34 PS und wenn ich fahren möchte , entferne ich die Drossel wieder.
Das Drosseln möchte ich aus diesem Grund weder bei der Versicherung melden,noch möchte ich es eintragen lassen.
Nun meine Frage:
Mein Sohn wird nun angehalten ,die Polizei bemerkt die offene Version in den Papieren???
Kriegt er Probleme, obwohl er gedrosselt(34PS) fährt??
Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
Gruß,
sumotom