Dunlop Roadsmart "G" ???

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    • Offizieller Beitrag

    ich habe gerade mal bei dem Reifenhändler abc-reifen.de nach aktuellen Preisen geschaut. Der normale "Roadsmart" für hinten kostet dort 124,- €. Dann gibt es jedoch noch eine Version "Roadsmart G" für 179,- €. Das wäre ja noch nicht weiter verwunderlich. Allerdings steht hinter diesem Reifen in Klammern "Kawa ER-6N". Kann mir jemand erklären was das soll? Benötigt die ER-6 neuerdings eine Spezialversion?

  • Ich habe diesen Reifen bei keinem Großhändler und auch nicht auf der Dunlop seite finden können. Der normale liegt bei 116,00 € eine Zusatzkennung G ist nicht gelistet. Lediglich für Honda DN1 gibt es einen 190 er mit K Zusatzkennung.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm, deren Datenbank ist eh irgendwie merkwürdig: Dort ist der "beliebte" Dunlop D221 immer noch verfügbar und auch noch andere alte Reifen bis DOT 1999. Wer kauft den so olle Möhren? :omm

    Edit: Beim Vorderreifen haben die auch so eine Spezialversion für die ER-6, heißt "Roadsmart CQ G" ?(

  • so ne sch.... Seite, wenn du 4 Stk. drin lässt zeigt er Dir keine 2 verschiedenen mehr sondern nur noch einen - den ohne G - und dafür für 130 statt 124€.

    So what - unser Delef hat sowieso den besten Preis. :super

    LG, Berry

    P.S. evtl. sind die 179€ dann der Preis für den Kawa Dealer - bei den Preisen die die verlangen würde mich das nicht wundern. :freak :freak :freak
    War nur Spass!

    Einmal editiert, zuletzt von berry (16. März 2009 um 17:01)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von berry
    P.S. evtl. sind die 179€ dann der Preis für den Kawa Dealer - bei den Preisen die die verlangen würde mich das nicht wundern. :freak :freak :freak
    War nur Spass!


    Da könnte natürlich etwas dran sein. Es tauchen doch immer wieder mal Gerüchte auf, dass die Serienreifen angeblich eine andere Gummimischung hätten als die Reifen die man beim Reifenhändler bekommt. Und da der Roadsmart zumindest zeitweise als Serienbereifung drauf war... könnte es sein, dass der Roadsmart mit dieser Zusatzbezeichnung die Kawa-Bereifung ist?

  • Hi,

    also das die Erstausrüsterqualität besser ist als das was man dann zu kaufen bekommt kann ich bestätigen. :]
    Also bei der Autobranche ist das jedenfalls so (egal ob bei Reifen,Auspuffanlagen,Bremsklötzern,Bremsscheiben usw) und ich denke mal wird bei dem Motorradbranche auch nicht anders sein. Schreiben zwar immer "Erstausrüsterqualität" drauf,aber dem ist eben nicht so :grmpf:

    :abfeiern Auf einen Schlauen muss auch ein Dummer kommen, sonst funktioniert das ganze System nicht mehr :super

  • Zitat

    Original von pn77
    Und da der Roadsmart zumindest zeitweise als Serienbereifung drauf war... könnte es sein, dass der Roadsmart mit dieser Zusatzbezeichnung die Kawa-Bereifung ist?

    Aber nicht auf der ER 6 oder der Versys...

    Erstaunlich das die Reifen verkaufen die Dunlop gar nicht hat. ( Bestand 2 Stück )
    Ist wohl ne Sonderserie G für Geheimnisvoll :jubel

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • und was macht man wenn man eine Reifenbindung im Schein stehen hat die auf Roadsmart G lautet??? X(

  • Des Rätsels Lösung ?

    Lateral Grip Compound

    Die seitliche Grip-Mischung bekommt erst in Schräglage Fahrbahnkontakt. Sie wurde eigens für größtmögliche Haftung bei maximaler Schräglage konzipiert.

    Die Dunlop Reifentechniker optimierten die Anteile der mittleren und seitlichen Mischungen an der Lauffläche sorgfältig auf einen optimalen Übergang von Geradeausfahrt zur maximalen Schräglage sowohl im Trockenen als auch bei nasser Fahrbahn – was zugleich eine maximale Laufleistung gewährleistet.

    Die 2. Generation hat bei einigen Motorradmodellen verschiedenster Hersteller die Zusatzkennung G erhalten. Aber ich habe das G noch auf keiner Reifenfreigabe (braucht eh nur Deutschland) entdeckt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (16. März 2009 um 20:25)

    • Offizieller Beitrag

    Wie jetzt? Du meinst der "Roadsmart G" soll ein verbesserter "Roadsmart" sein? Also praktisch schon der Nachfolger? So wie der "Z6 Interact" der Nachfolger vom "Z6" ist? Wenn dem so wäre, dann müssten unsere Spezialisten hier doch schon etwas von dem gehört haben.

    @Detlef
    Doch! Der Roadsmart war eine Zeit lang als Serienreifen drauf. Das wurde hier doch auch mal berichtet. Jetzt ist ja angeblich ein Michellin drauf...

  • Die Reifen werden laufend verbessert und nicht immer ändert sich die Modellbezeichnung. Genauso verhält es sich ja bei unserer Erna, jeder Jahrgang hat seine Veränderungen trotzdem hat sich an der Modellbezeichnung ER-6n/f oder Versys nichts geändert, ausser der Jahrgang!

    In Deutschland ist der Motorradreifenangebot etwas eingeschränkt als im übrigen Europa, das die Reifenbindung nicht kennt. Warum sollte also Dunlup die Händler informieren wenn das Produkt G voraussichtlich keine Reifenfreigabe für Deutschland erhält und nur im übrigen Europa verkauft wird?

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Ich denke, die neue ER hätte Roadsmart G in den Papieren eingetragen, wenn ich es richtig verstanden habe, was JFK 67 geschrieben hat.

    Dann wäre es klar, es gibt keine allgemeine Freigabe für die Er 09, muß es auch nicht da Erstausrüstung und im Gegensatz zum Vorgängermodell, das keine Reifenbindung hatte, jetzt wohl eine Reifenbindung drinsteht.

    Also für die alte ER irrelevant, den normalen bestellen und für die 09er den anderen. Oder einfach einen MPR 2, Z 6 oder was weiß ich kaufen, sobald die für die neue Freigaben haben. :freak

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (16. März 2009 um 22:43)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Tramper
    In Deutschland ist das Motorradreifenangebot etwas eingeschränkt als im übrigen Europa, das die Reifenbindung nicht kennt. Warum sollte also Dunlup die Händler informieren wenn das Produkt G voraussichtlich keine Reifenfreigabe für Deutschland erhält und nur im übrigen Europa verkauft wird?

    Grüessli Tramper

    Häähhhh...??? :denk

    Der Reifen, welcher auch immer, erhält keine Freigabe für Deutschland sondern für das Motorrad - die Freigabe erteilt der Reifenhersteller.
    Und auch wenn der Reifen vielleicht keine Freigabe für eine ER-6 bekommt, kann er die doch für die Versys oder ein anderes Möppi bekommen.

  • Der Tramper ist halt der festen Überzeugung, daß die Freigabe was mit deutschen Gesetzen zu tun hat und davon ist er nicht abzubringen, da anscheinend in der Schweiz kein Mopped mit einer Reifenbindung versehen ist bzw. ausgeliefert wird.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Kawa im EG-Europa unterschiedliche Zulassungsbescheinigung für die Motorräder ausgibt. In D ist das eine Modell ohne Fabrikatsbindung und das andere eben mit. Und wenn die Er keine hat, dann hat daß was mit den Anstrengungen des Herstellers im Zulassungsverfahren zu tun.

    Ich möchte jetz aber mal den schweizer Richter sehen, sofern ein Biker überhaupt mal vor den Kadi käme, der nach einem Unfall zu entscheiden hat, ob der Halter fahrlässig gehandelt hat, weil er z.b. den Pilot Power auf die Er gemacht hat, für den Michelin keine Freigabe für die ERNA erteilt hat.

    Denn die Tatsache, daß man keine Reifenbindung hat, entbindet nur bedingt von der Beachtung der Herstellerfreigaben. Aber das ist dann eben Straf- oder Zivilrecht und hat erst mal nichts mit einer Verkehrs- sprich Zulassungsordnungswidrigkeit zu tun, den hier ist dies nicht sanktioniert, das ist klar.

    Auch der spanische Fahrer einer alten ER geht im oben genannten Beispiel das Risiko einer Verurteilung ein, falls der Reifen nicht für ein Modell vom Fabrikanten freigegeben ist.

    Kurz:

    Hat man eine Reifenbindung, denkt der Hersteller des Bikes, daß die Fahreigenschaften nur mit dem Fabrikat zu gewährleisten sind. Setzt man sich darüber hinweg, haftet der Fahrer, es sei denn es gibt eine Freigabe vom Reifenhersteller. In D auch noch Bußgeld bewehrt.

    (Laut BMW fallen ca. 30 Prozent der jeweiigen Reifengrößen unterschiedlicher Hersteller bei Fahrtests durch).

    Hat man keine Reifenbindung gewährleistet der Hersteller des Moppeds, daß man alle momentan verkäuflichen Fabrikate der Größe aufziehen kann und das Motorrad damit sicher fahren kann. Das ist dann der Stand von 2005 für die ER. Der Hersteller ist dann bei Neuentwicklungen, z.b MPR2, verbesserten Gummimischungen z.b. Z6 Interact, Roadsmart nicht mehr in der Pflicht, sondern - na wer weiß es - der Fahrer. Und wie kann der Fahrer feststellen, ob ein neuer Reifen für sein Mopped taugt ---- Genau die Reifenfreigabe des Herstellers, der seine Reifen tatsächlich auf dem jeweiligen Mopped testen muß und zwar richtig.

    Ich schwör, so is es !


    Einfacher konnte ich daß jetzt nicht ausdrücken.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (16. März 2009 um 23:42)

  • Zitat

    Original von Gruselwolf


    Hat man keine Reifenbindung gewährleistet der Hersteller des Moppeds, daß man alle momentan verkäuflichen Fabrikate der Größe aufziehen kann und das Motorrad damit sicher fahren kann.

    Und falls doch irgendwelche Probleme mit dem Fahrverhalten auftreten, verweist der Hersteller möglicherweise freundlich auf das Fahrerhandbuch, wo geschrieben steht: Nur den Dunlop D221 verwenden.... :floet

    Und weil hier die ER-6 Modell 09 angesprochen wurde:
    Wenn mir mal jemand die Typ/Ausführungsschlüsselnummer (Feld 2.2) oder EG-Typgenehmigungsnummer (Feld K ) mitteilt, kann ich nachschauen was es mit einer evtl. Reifenbindung auf sich hat.

    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Zitat

    Original von Gruselwolf
    Der Tramper ist halt der festen Überzeugung, daß die Freigabe was mit deutschen Gesetzen zu tun hat und davon ist er nicht abzubringen, da anscheinend in der Schweiz kein Mopped mit einer Reifenbindung versehen ist bzw. ausgeliefert wird.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Kawa im EG-Europa unterschiedliche Zulassungsbescheinigung für die Motorräder ausgibt.

    Die Spiel mit der Reifenbindung und Reifenfreigabe ist eine rein Deutsche Angelegenheit. Ausserhalb von Deutschland existieren diese schlicht nicht, das heisst der Motorrad Hersteller und nur der, schreibt die Reifendimension und -bauart für das Modell vor. Auch wenn du es nicht vorstellen kannst, die Fabrikatsbindung gibt es nur in Deutschland.

    Kawasaki (Japan) macht in Europa nur die EU Zulassung. Gemäss EU Zulassung sind die Reifenspezifikationen (Bauart und Reifendimensionen) für die ER-6n/f und Versys identisch, nämmlich vorne 120/70ZR17M/C (58W) und hinten 160/60ZR17M/C (69W). Und nur diese vorgenannten Reifenangaben sind in den EU-Zulassungspapieren aufgeführt, übrigens auch in den Betriebsanleitungen!

    In den Betriebsanleitungen der Ernas die in Deutschland verkauft werden stehen bei Reifenbindungen auch die freigegeben Reifen drinnen. Ja die werden extra für Deutschland gedruckt weil sie von den anderen europäischen Betriebsableitungen abweichen.

    Wie es die Reifenbindungen der Motorradhersteller und die Freigaben durch die Reifenhersteller in die deutschen Zulassungspapiere und Bedienungsanleitungen schaffen entzieht sich meiner Kenntnis.


    Zitat

    Original von Gruselwolf
    Ich möchte jetz aber mal den schweizer Richter sehen, sofern ein Biker überhaupt mal vor den Kadi käme, der nach einem Unfall zu entscheiden hat, ob der Halter fahrlässig gehandelt hat, weil er z.b. den Pilot Power auf die Er gemacht hat, für den Michelin keine Freigabe für die ERNA erteilt hat.

    Denn die Tatsache, daß man keine Reifenbindung hat, entbindet nur bedingt von der Beachtung der Herstellerfreigaben. Aber das ist dann eben Straf- oder Zivilrecht und hat erst mal nichts mit einer Verkehrs- sprich Zulassungsordnungswidrigkeit zu tun, den hier ist dies nicht sanktioniert, das ist klar.

    Auch der spanische Fahrer einer alten ER geht im oben genannten Beispiel das Risiko einer Verurteilung ein, falls der Reifen nicht für ein Modell vom Fabrikanten freigegeben ist.


    Der Richter überprüft lediglich die Spezifikationen des Möppis und die Spezifikationen der aufgezogen Reifen, stimmen beide überein ist vor dem Gesetz alles in Ordnung in Europa inkl. Schweiz und Spanien (natürlich ausgenommen Deutschland).

    Die Freigabe für den MICHELIN PILOT POWER für die ER-6n/f oder Versys hat Michelin auf die Reifenflanke eingetragen, in der Form von Reifenbezeichnungen wie Dimension, Bauart, Geschwindigkeitsindex, Tragfähigkeit usw.. Für die Richtigkeit dieser Angaben muss der Reifenhersteller einstehen, auch vor Gericht.

    Der Halter oder Fahrer des Möppis muss einfach daraf achten, dass die Spezifikationen des aufgezogen Reifens mit den Spezifikationen des Möppis zusammenpassen.

    Darum ist es in Europa (ausgenommen die BRD) völlig egal welchen Herstellernamen oder Reifenmodellnamen, auf der Reifenseitenwand stehen, denn sie sind gesetzlich nicht relevant!


    In der Schweiz sind über 24 Reifenmodelle für die Erna und Versys gesetzteskonform und lieferbar.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time